Zum Inhalt springen

Grundlagen

Herbst-Check: Vorrat und Ausrüstung an einem Wochenende prüfen

Vorrat, Akkus, Ofen, Auto, Rauchmelder, Notfallplan: eine abhakbare Liste, mit der du dein Zuhause an einem Wochenende winterfest machst.

7 Min. LesezeitEinstiegStand: 25. September 2026
Zwei FEMA-Mitarbeiter prüfen bei einer Sicherheitskontrolle Batterien in einem Wetterradio und einer Taschenlampe.
Ein Vorsorge-Check ist vor allem ein Funktionstest: Batterien, Licht und Radio sollten regelmäßig tatsächlich ausprobiert werden.Foto: George Armstrong · Public Domain · Wikimedia Commons

Vorsorge ist kein einmaliger Einkauf, sondern etwas, das gepflegt werden will. Der Herbst ist dafür ein guter Zeitpunkt: Bevor Stürme, Frost und frühe Dunkelheit kommen, lässt sich in Ruhe prüfen, was noch taugt. Diese Liste teilt die Arbeit in handliche Blöcke für ein Wochenende auf und verweist für jedes Thema auf den ausführlichen Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einmal im Jahr zu einem festen Datum den Vorrat prüfen – so empfiehlt es das BBK. Der Herbst bietet sich an.
  • Akkus lagern am besten bei 10 bis 25 Grad und für längere Zeit etwa halb geladen, sagt das Umweltbundesamt.
  • Kohlenmonoxid ist unsichtbar und geruchlos. Wer einen Ofen oder Kamin betreibt, braucht einen CO-Melder.
  • Bei Glätte darf ein Auto nur mit Reifen für winterliche Wetterverhältnisse fahren – das regelt § 2 Abs. 3a StVO.
  • Kontaktliste, Treffpunkt und Warn-App gehören genauso zum Check wie Konserven und Batterien.

So teilst du das Wochenende ein

Du musst nicht alles an einem Stück schaffen. Bewährt hat sich, den Samstag für das Haus und den Vorrat zu nutzen und den Sonntag für Auto, Papierkram und Absprachen in der Familie. Leg dir einen Zettel oder eine Notiz im Handy an und hak ab, was erledigt ist. Was du nicht schaffst, bekommt ein Datum im Kalender.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt, einen Vorrat regelmäßig auf Haltbarkeit zu prüfen, „zum Beispiel einmal im Jahr zu einem bestimmten Datum“. Wenn du dir dafür ein festes Herbstwochenende setzt, wird der Check zur Gewohnheit – und du weißt jedes Jahr, wann er fällig ist.

Vorschlag für die Aufteilung
BlockWasAusführlich im Artikel
Samstag VormittagLebensmittel und Wasser„Vorrat rotieren“, „Trinkwasservorrat anlegen“
Samstag MittagBatterien, Akkus, Licht, Radio„Licht und Strom für Notfälle“, „Notfallradio“
Samstag NachmittagHeizung, Ofen, Melder, Hausapotheke„Warm bleiben ohne Heizung“, „Brand in der Wohnung“
Sonntag VormittagAuto, Garten, Dach„Im Auto festsitzen“, „Sturm und Orkan“
Sonntag NachmittagNotfallplan, Kontakte, Warn-App„Familien-Notfallplan“, „Warnsysteme in Deutschland“

Vorrat und Wasser: rotieren statt wegwerfen

Das BBK rät, sich „für möglichst zehn Tage selbst versorgen“ zu können; auch ein Vorrat für drei Tage hilft schon. Beim Herbst-Check geht es weniger darum, neu einzukaufen, als darum, das Vorhandene in Ordnung zu bringen. Was bald abläuft, wandert nach vorn und kommt in den nächsten Wochen auf den Tisch. Abgelaufenes oder Verbrauchtes ersetzt du zeitnah.

Für Getränke gilt als Richtwert 2 Liter pro Person und Tag, davon 0,5 Liter zum Kochen. Rechne kurz nach, ob die Menge für deinen Haushalt noch stimmt – etwa wenn ein Kind dazugekommen ist oder jemand ausgezogen ist. Wie lange Wasser in welchen Gebinden hält, steht im Artikel „Wasser richtig lagern“.

  • Regal ausräumen, Mindesthaltbarkeitsdaten ansehen, Bald-Ablaufendes nach vorn stellen.
  • Verpackungen auf Beulen, Rost, Löcher und Schädlingsspuren prüfen.
  • Wassermenge nachrechnen: Personen × 2 Liter × 10 Tage.
  • Vorrat für Haustiere, Babynahrung und besondere Ernährung nicht vergessen.
  • Einkaufsliste für Lücken schreiben und auf die nächsten Einkäufe verteilen.

Tipp Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Wie du abgelaufene Ware sinnvoll prüfst, erklärt der Artikel „Vorrat rotieren: was zuerst abläuft, kommt zuerst weg“.

Batterien, Akkus, Licht und Radio

Im Winter wird es früh dunkel, und ein Stromausfall trifft dich dann eher am Abend. Deshalb lohnt sich jetzt ein Blick auf alles, was Licht und Information liefert: Taschenlampen, Stirnlampen, Kurbel- oder Batterieradio, Powerbank und Powerstation. Schalte jedes Gerät einmal ein, statt nur nachzusehen, ob es da ist.

Das Umweltbundesamt nennt für Lithium-Akkus 10 bis 25 Grad als gute Lagertemperatur, rät vom Lagern im Kühlschrank, draußen, an feuchten oder heißen Orten ab und empfiehlt, Akkus für eine lange Lagerung „auf ungefähr die Hälfte“ zu laden und ab und zu nachzuladen. Aufgeblähte oder beschädigte Akkus benutzt du nicht mehr, sondern bringst sie mit abgeklebten Polen zur Sammelstelle.

  • Jede Lampe und das Radio einschalten, schwache Batterien tauschen.
  • Powerbank und Powerstation prüfen und für die Lagerung etwa halb laden.
  • Akkus nicht unbeaufsichtigt oder nachts laden, am besten dort, wo ein Rauchmelder hängt.
  • Ersatzbatterien in den passenden Größen zählen, ausgelaufene entsorgen.

Heizung, Ofen und Kohlenmonoxid

Wer einen Kamin, Kachel- oder Holzofen hat, ist rechtlich eingebunden: Nach § 1 Abs. 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ist jeder Eigentümer verpflichtet, „fristgerecht“ die „Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen“ zu veranlassen. Welche Anlage wann dran ist, steht in deinem Feuerstättenbescheid. Neue Öfen oder wieder in Betrieb genommene Anlagen musst du dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nach § 1 Abs. 2 unverzüglich mitteilen. Wer zur Miete wohnt, spricht bei Fragen die Vermieterin oder den Vermieter an.

Kohlenmonoxid ist nach Angaben des Deutschen Feuerwehrverbands unsichtbar, geruchs- und geschmacklos. Bei verschmutzten oder blockierten Abgasleitungen und Schornsteinen oder falscher Ofennutzung kann ein CO-Melder lebensrettend sein, weil sich das Gas nur mit technischen Hilfsmitteln aufspüren lässt. Anbringen solltest du ihn nach Herstellerangaben.

Für das Holz selbst gilt: nur gut getrocknetes verheizen. Wie du Brennholz lagerst und seine Restfeuchte einschätzt, steht im Artikel „Brennholz: trocknen, spalten, Brennwert richtig einschätzen“.

  • Feuerstättenbescheid heraussuchen: Sind alle Termine für dieses Jahr erledigt?
  • CO-Melder in Räumen mit Feuerstätte anbringen oder den vorhandenen testen.
  • Brennholzvorrat ansehen: trocken, luftig, vor Regen geschützt gelagert?
  • Heizkörper entlüften und die Heizung einmal vor der ersten Kälte laufen lassen.

Achtung Holzkohlegrills, Heizpilze und Stromaggregate gehören nie in geschlossene Räume. Laut Feuerwehrverband kann das freigesetzte Kohlenmonoxid selbst bei geöffneten Fenstern, Türen oder offenem Garagentor zum Tod führen. Schlägt ein CO-Melder an: Raum verlassen, an die frische Luft gehen und 112 rufen.

Rauchmelder und Hausapotheke

Der Herbst ist auch ein guter Anlass, die Rauchmelder zu prüfen – gerade vor der Jahreszeit mit Kerzen und längeren Heizabenden. Drück an jedem Gerät die Prüftaste und tausch Batterien oder Geräte nach Herstelleranleitung aus. Mehr zu Fluchtweg und Feuerlöscher findest du im Artikel „Brand in der Wohnung“.

In der Hausapotheke sammeln sich über das Jahr angebrochene Packungen. Sieh die Verfallsdaten durch, gib Abgelaufenes nach den örtlichen Vorgaben zur Entsorgung und fülle auf, was fehlt. Wer regelmäßig Medikamente braucht, klärt mit der Arztpraxis, wie ein kleiner Vorrat für den Winter möglich ist. Was grundsätzlich hineingehört, steht im Artikel „Hausapotheke zusammenstellen“.

  • Jeden Rauchmelder mit der Prüftaste testen.
  • Hausapotheke ausräumen, Verfallsdaten prüfen, Lücken notieren.
  • Fieberthermometer, Pflaster und Verbandmaterial auf Vollständigkeit ansehen.

Auto winterfest machen

Für Winterreifen gibt es in Deutschland keine feste Monatsregel, sondern eine Wetterregel. § 2 Abs. 3a StVO lautet: Der Führer eines Kraftfahrzeuges „darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind“, die den Anforderungen des § 36 Abs. 4 StVZO genügen. Gemeint sind Reifen mit dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

Dazu kommt die Ausrüstung für den Fall, dass du im Stau oder im Schnee festsitzt. Was dann wirklich hilft – warme Kleidung, Decke, Wasser, etwas zu essen, geladenes Telefon –, beschreibt der Artikel „Im Auto festsitzen: was wirklich hilft“. Für Unwetterlagen lohnt der Blick in „Schneechaos und Eisregen“.

Nahaufnahme einer Reifenflanke: eingeprägt ist ein Bergpiktogramm mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke, daneben weitere Prägungen.
Das Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke – auf der Reifenflanke.Foto: MatthewGhera · CC BY 3.0 · Wikimedia Commons · zugeschnitten
  • Reifen wechseln oder Termin machen, Alpine-Symbol und Profil prüfen.
  • Eiskratzer, Handfeger und Frostschutz für die Scheibenwaschanlage einpacken.
  • Decke, warme Kleidung, Wasser und haltbare Snacks in den Kofferraum.
  • Ladekabel fürs Handy im Auto lassen.

Haus und Garten vor den Herbststürmen

Herbststürme richten oft dort Schaden an, wo lose Dinge herumliegen oder Wasser nicht abfließen kann. Ein Rundgang ums Haus ist schnell gemacht und zeigt, wo du nachbessern solltest. Arbeiten auf Leitern oder am Dach überlässt du besser Fachleuten, wenn du dir unsicher bist.

Wie Windstärken und Warnstufen zusammenhängen und was du bei einer Sturmwarnung tust, erklärt der Artikel „Sturm und Orkan“.

  • Dachrinnen und Fallrohre von Laub befreien oder befreien lassen.
  • Morsche Äste und schief stehende Bäume ansehen, bei Zweifeln Fachleute fragen.
  • Gartenmöbel, Trampolin, Mülltonnen und Blumenkästen sturmfest sichern oder wegräumen.
  • Kellerabläufe und Lichtschächte frei machen.

Notfallplan, Kontakte und Warn-App

Zum Schluss der Teil, der am wenigsten kostet und am häufigsten vergessen wird. Stimmen die Telefonnummern auf der Kontaktliste noch? Gilt der vereinbarte Treffpunkt, wenn das Handynetz ausfällt? Hat sich im Haushalt etwas geändert, etwa ein neuer Arbeitsweg oder eine neue Schule? Der Artikel „Familien-Notfallplan: in einer Stunde erstellt“ führt Schritt für Schritt durch alle Punkte.

Prüf auch, ob die Warn-App auf allen Handys im Haushalt installiert ist und die Benachrichtigungen erlaubt sind. Der bundesweite Warntag findet laut BBK in der Regel am zweiten Donnerstag im September statt – wenn dich die Probewarnung in diesem Jahr nicht erreicht hat, ist jetzt der richtige Moment, die Einstellungen anzusehen. Wie Warnungen dich erreichen, steht im Artikel „Warnsysteme in Deutschland“.

  • Kontaktliste auf Papier aktualisieren und neu ausdrucken.
  • Treffpunkt und Absprachen mit allen im Haushalt kurz durchgehen.
  • Warn-App auf jedem Handy prüfen, Benachrichtigungen erlauben.
  • Dokumentenmappe ansehen: Ausweise, Versicherungen, Medikamentenplan aktuell?

Häufige Fragen

Warum gerade im Herbst?

Im Herbst stehen Heizperiode, Stürme und Glätte bevor, und die Tage werden kürzer. Wer jetzt prüft, hat Zeit für Nachkäufe und Handwerkertermine, bevor alle anderen sie auch brauchen.

Muss ich als Mieterin oder Mieter den Schornsteinfeger bestellen?

Die Pflicht aus § 1 SchfHwG trifft den Eigentümer. Als Mieterin oder Mieter musst du dem Bezirksschornsteinfeger aber Zutritt gewähren. Klär Details mit deiner Vermieterin oder deinem Vermieter.

Gibt es eine feste Frist für Winterreifen, etwa von Oktober bis Ostern?

Nein. § 2 Abs. 3a StVO knüpft an die Wetterlage an, nicht an Monate. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen alle Räder passende Reifen haben.

Reicht ein Rauchmelder auch gegen Kohlenmonoxid?

Nein. Kohlenmonoxid lässt sich nur mit technischen Hilfsmitteln aufspüren; dafür gibt es eigene CO-Melder. Wer eine Feuerstätte betreibt, ist mit beiden Geräten gut aufgestellt.

Quellen

  1. Essen und Trinken bevorratenBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Vorrat für möglichst zehn Tage, einmal jährlich zu einem festen Datum auf Haltbarkeit prüfen
  2. Bundesweiter WarntagBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Warntag in der Regel am zweiten Donnerstag im September
  3. Sicherer Umgang mit Lithium-Batterien und AkkusUmweltbundesamt · Lagertemperatur 10 bis 25 Grad, zur Lagerung etwa halb laden, beschädigte Akkus entsorgen
  4. § 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – EigentümerpflichtenBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Pflicht zur fristgerechten Reinigung und Überprüfung, Meldepflicht bei neuen Anlagen, Zutrittspflicht
  5. § 2 StVO – Straßenbenutzung durch FahrzeugeBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Wörtlich zitiert: Abs. 3a zur Bereifung bei Glätte; die Reifenanforderung (Alpine-Symbol) steht in § 36 Abs. 4 StVZO
  6. Rechtzeitige Warnung vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen bieten nur CO-MelderDeutscher Feuerwehrverband · Kohlenmonoxid unsichtbar und geruchlos, CO-Melder bei Kamin und Ofen, Grills und Aggregate nie in Innenräume