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Konkrete Lagen

Schneechaos und Eisregen: Warnungen verstehen, richtig handeln

Was die DWD-Warnstufen bei Schnee und Glätte bedeuten, wer den Gehweg räumen muss und warum Dachlawinen und Eislast unterschätzt werden.

7 Min. LesezeitEinstiegStand: 25. September 2026
Dichter Schneefall erschwert die Sicht während des Münsterländer Schneechaos im November 2005.
Münsterland 2005: Starker Schneefall kann Verkehr, Stromversorgung und Erreichbarkeit innerhalb kurzer Zeit beeinträchtigen.Foto: Zumthie · Public Domain · Wikimedia Commons

Ein paar Zentimeter Schnee bringen den Alltag selten durcheinander. Nasser Schnee in großer Menge oder gefrierender Regen können dagegen Straßen sperren, Bäume brechen und Stromleitungen reißen. Dieser Artikel erklärt, wie der Deutsche Wetterdienst davor warnt, was du unterwegs und am Haus beachtest und wer für den Gehweg zuständig ist. Wie du ohne Heizung warm bleibst, steht in einem eigenen Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der DWD warnt bei Schnee und Glätte in bis zu vier Stufen – gefrierender Regen gilt ab Stufe 3 als Glatteis.
  • Im Münsterland 2005 knickten unter Eislast Strommasten, rund 250.000 Menschen waren ohne Strom.
  • Bei Glätte sind Winterreifen mit Alpine-Symbol Pflicht; bei Warnungen besser gar nicht erst losfahren.
  • Wer den Gehweg räumt, regelt die Gemeinde – oft per Satzung für die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke.
  • Dach nie selbst abräumen: Das BBK rät wegen Absturz- und Einsturzgefahr zu Dachdecker oder Feuerwehr.

Was der Wetterdienst bei Schnee und Glätte meldet

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ordnet Warnungen in Stufen ein. Nicht jedes Wetterelement hat alle vier; bei Schnee und Glätte reicht die Skala aber von der einfachen Wetterwarnung bis zur höchsten Stufe. Die Schwellen sind öffentlich einsehbar, und es lohnt sich, sie einmal gelesen zu haben: Dann weißt du, was hinter einer Meldung steckt.

Beim Schnee zählt die Menge in einer bestimmten Zeit. Im Flachland bis 800 Meter beginnt die Warnung „Schneefall“ bei 5 bis 10 Zentimetern in 6 Stunden, „starker Schneefall“ bei 10 bis 20 Zentimetern in 6 Stunden. „Extrem starker Schneefall“ bedeutet verbreitet mehr als 20 Zentimeter in 6 Stunden oder mehr als 25 Zentimeter in 12 Stunden. Kommt Wind dazu, warnt der DWD zusätzlich vor Schneeverwehungen.

Bei Glätte unterscheidet der DWD nach der Ursache. Eisregen – also Regen, der auf dem kalten Boden sofort gefriert – steht dort als „gefrierender Regen“ und ist der Kern der beiden höchsten Stufen.

Glätte-Warnungen des DWD (Auszug aus den Warnkriterien)
StufeBezeichnungUrsache laut DWD
1Glätteüberfrierende Nässe oder Reif
2Markante GlätteRaueis mit Gefahr von Eisbruch und umstürzenden Bäumen, leichter gefrierender Regen oder Sprühregen, überfrierende Nässe
3Glatteisgefrierender Regen, Beeinträchtigungen auf allen Verkehrswegen
4Extremes Glatteisgefrierender Regen mit starkem Eisansatz oder verbreitetem Eisbruch

Tipp Der DWD weist selbst darauf hin, dass seine Handlungsempfehlungen unverbindlich sind und vor Ort entschieden werden muss. Die Warnung sagt dir, was kommt – was du daraus machst, hängt von deinem Weg und deinem Haus ab.

Wenn Eis die Leitungen bricht: Münsterland 2005

Wie ernst eine Schneelage werden kann, zeigt der 25. November 2005. Nach Angaben des BBK fielen im Münsterland innerhalb von 12 Stunden 30 Zentimeter Neuschnee, bei Temperaturen um den Gefrierpunkt sehr nass. Bis zum nächsten Morgen kamen im Münsterland, im Tecklenburger und im Osnabrücker Land 30 bis 50 Zentimeter zusammen – laut dem damaligen DWD ein extrem seltenes Ereignis für diese Region.

Die schlimmste Folge war ein Stromausfall, der 250.000 Menschen betraf. Der nasse Schnee setzte sich um die Leiterseile und bildete einen Eismantel; viele Strommasten konnten diese Last nicht tragen und knickten ein. Die Stadt Ochtrup musste über einige Tage mit mobilen Netzersatzanlagen versorgt werden. Auf den Autobahnen gab es lange Staus, teils versorgten Helfer des Katastrophenschutzes die Wartenden mit warmen Getränken.

Nach den heutigen Warnkriterien läge die Schneemenge des ersten Tages bereits über der Schwelle für extrem starken Schneefall im Flachland. Für dich heißt das vor allem: Eine Winterlage kann zugleich eine Stromausfall-Lage sein. Was dann zählt, steht im Artikel zum Stromausfall.

Vereiste, eingeknickte Oberleitungsmasten und herabhängende Leitungen liegen über den verschneiten Gleisen eines Bahnhofs.
Eisregen in Slowenien, Februar 2014: Unter der Eislast brachen am Bahnhof Postojna Masten und Leitungen.Foto: Danilo Rozman · CC BY-SA 3.0 · Wikimedia Commons · zugeschnitten

Unterwegs: Reifen, Planung und Stau

Der einfachste Schutz ist, gar nicht erst loszufahren. Das BBK rät, Wetterwarnungen vor starkem Schneefall und Glätte zu beachten und zu Hause zu bleiben, wenn es dir möglich ist. Ein Vorrat an Lebensmitteln und Getränken macht das leichter, weil du dann auf Einkäufe verzichten kannst.

Wenn du fährst, gilt eine klare Regel. Die Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt das Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur, wenn alle Räder Reifen für winterliche Wetterverhältnisse tragen. Welche das sind, legt die Zulassungsordnung fest: Reifen, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

Für den Fall, dass du trotzdem im Stau festsitzt, gibt es einen eigenen Artikel: Er behandelt Pflichtausstattung, Decke, Wasser, das Heizen im Stand und den freien Auspuff. Das Wichtigste daraus in einem Satz: Beim Fahrzeug bleiben, sichtbar machen und nur mit schneefreiem Auspuff heizen.

Achtung Heizen im stehenden Auto nur mit freiem Auspuff. Ist er von Schnee verdeckt, können Abgase mit Kohlenmonoxid in den Innenraum gelangen – das Gas ist farb- und geruchlos.

Räumen und Streuen: wer wo zuständig ist

Für öffentliche Straßen und Gehwege ist zunächst die Gemeinde zuständig. Das Straßenreinigungsgesetz in Nordrhein-Westfalen nennt als Winterwartung das Schneeräumen auf Fahrbahnen und Gehwegen und das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte. Die Gemeinden können die Reinigung der Gehwege aber durch Satzung den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke auferlegen; Art und Umfang stehen dann in der Satzung.

Das ist Landes- und Ortsrecht, und die Einzelheiten unterscheiden sich. Welche Zeiten, Breiten und Streumittel bei dir gelten, erfährst du deshalb nur aus der Satzung deiner Gemeinde, meist auf ihrer Website oder im Rathaus.

Für Mietwohnungen hat der Bundesgerichtshof 2018 eine Grenze gezogen. Ein Vermieter muss die Wege auf dem Grundstück, insbesondere vom Hauseingang bis zum öffentlichen Straßenraum, räumen und streuen. Hat die Gemeinde ihm die Räum- und Streupflicht für den Gehweg nicht übertragen, muss er aber regelmäßig nicht über die Grundstücksgrenze hinaus räumen. Ob im Mietvertrag oder in der Hausordnung etwas zum Winterdienst steht, lohnt einen Blick vor dem ersten Schnee.

Hinweis Im Fall vor dem BGH (VIII ZR 255/16) lag der Winterdienst für den Gehweg bei der Stadt. Die Klage eines Gestürzten gegen die Eigentümerin blieb in allen Instanzen ohne Erfolg. Einzelfragen klärt eine Rechtsberatung, nicht dieser Artikel.

Gefahr von oben: Dachlawinen, Eiszapfen, Schneelast

Unterwegs wird oft nur auf den Boden geschaut. Das BBK warnt aber auch vor Schneelawinen, die sich von Hausdächern lösen, und vor Eiszapfen an Regenrinnen, die abbrechen können. Halte deshalb Abstand von geneigten Dachflächen, auch wenn der Gehweg darunter frei geräumt ist.

Schwerer wiegt die Last auf dem Dach selbst. Entscheidend ist laut BBK nicht die Höhe der Schneeschicht, sondern ihr Gewicht und ihr Aufbau. Wechseln sich Tauwetter und Frost ab, können schwere Eisplatten entstehen: Eine Eisschicht von einem Zentimeter wiegt so viel wie zehn Zentimeter Pulverschnee. Mit bloßem Auge ist eine bedrohliche Last deshalb kaum zu erkennen.

Wie verheerend das enden kann, zeigt der Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall 2006. Nach Angaben des BBK kamen 15 Menschen ums Leben, darunter 12 Kinder und Jugendliche, 34 wurden schwer verletzt. Vorbeugend rät das BBK, bei älteren Gebäuden die Tragfähigkeit des Daches prüfen zu lassen, lange Äste über dem Dach zurückzuschneiden und Schneefanggitter zu nutzen.

Skizze einer Balkenwaage im Gleichgewicht: links eine Eisschicht von 1 Zentimeter, rechts 10 Zentimeter Pulverschnee. Beide sind gleich schwer.
1 Zentimeter Eis wiegt so viel wie 10 Zentimeter Pulverschnee.Skizze: WildWeasel

Video: Schneelast – Wie man Gebäude davor schützt (Bundesamt für Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe) – BBK-Film von 2015: warum Eisschichten die Last auf dem Dach stark erhöhen, was in Bad Reichenhall 2006 geschah und warum Fachleute räumen sollten.

Achtung Steig bei Schnee und Eis nicht selbst aufs Dach. Das BBK rät, bei lang anhaltendem Schneefall Dachdecker oder Feuerwehr hinzuzuziehen, um die Last zu bemessen und zu räumen – wegen Ausrutsch- und Einsturzgefahr nie in Eigenregie.

Kälte am Körper: Erfrierung und Unterkühlung erkennen

Wer lange draußen ist – beim Schneeschippen, im Stau, auf dem Heimweg nach einem Zugausfall –, sollte die Zeichen kennen. Erfrierungen sind laut Deutschem Roten Kreuz örtliche Gewebeschäden durch anhaltende Kälte, meist zusammen mit Feuchtigkeit und Wind. Betroffen sind häufig Finger, Zehen, Nase, Ohren und Wangen.

Die Stellen sind zuerst bläulich-rot, später weiß-gelb oder weiß-grau, anfangs weich und schmerzhaft, später hart und gefühllos. Ein typisches Zeichen ist das Gefühl, die Schuhe seien zu klein. Später können Blasen entstehen.

Das DRK rät: Notruf 112, enge Kleidung und Schuhe öffnen, mit eigener Körperwärme vorsichtig erwärmen, aber nicht bei hart gefrorenen Stellen. Keine aktive Wärme wie Reiben oder Wärmflasche, Blasen nicht öffnen, warme gezuckerte Getränke und keinen Alkohol. Liegt zugleich eine Unterkühlung vor, geht deren Behandlung vor. Deren Stadien – vom Kältezittern bis zu Muskelstarre und Müdigkeit – beschreibt der Artikel über das Warmbleiben ohne Heizung.

  • Finger, Zehen, Nase, Ohren und Wangen im Blick behalten
  • Nasse Handschuhe und Socken wechseln, bevor die Haut taub wird
  • Taubheit oder weiß-graue Haut ernst nehmen und ins Warme gehen

Wenn Strom und Heizung ausfallen

Eine Schneelage mit Stromausfall verbindet zwei Probleme: Es ist kalt, und die gewohnte Wärme fällt weg. Dafür gibt es bei WildWeasel eigene Artikel, die hier nicht wiederholt werden. Der Artikel zum Warmbleiben ohne Heizung erklärt Raumwahl, Kleidung und Lüften, der Artikel zum Kochen ohne Strom die sicheren Kochwege.

Ein Punkt gehört trotzdem hierher, weil er im Winter Leben kostet: Grill, Gaskocher, Heizpilz oder Stromerzeuger haben in Wohnung, Keller und Garage nichts verloren. Sie setzen Kohlenmonoxid frei, das du weder siehst noch riechst.

Vorbereitung für den Winter heißt deshalb vor allem: Vorrat für mehrere Tage, eine Lichtquelle ohne Netz, ein Radio mit Batterien und ein Plan, wo du dich warm hältst. Was davon fehlt, zeigt dir der Vorsorgecheck.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Glätte und Glatteis beim DWD?

Glätte entsteht durch überfrierende Nässe oder Reif und ist die niedrigste Stufe. Glatteis meint Eis durch gefrierenden Regen mit Beeinträchtigungen auf allen Verkehrswegen – das ist Stufe 3.

Muss ich als Mieter den Gehweg räumen?

Das hängt von der Satzung deiner Gemeinde und davon ab, was Mietvertrag oder Hausordnung regeln. Nach dem BGH muss ein Vermieter ohne Übertragung durch die Gemeinde regelmäßig nicht über die Grundstücksgrenze hinaus räumen.

Reichen Ganzjahresreifen im Winter?

Entscheidend ist das Alpine-Symbol, das Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Trägt ein Reifen es, erfüllt er die Anforderung der Zulassungsordnung, egal wie er vermarktet wird.

Darf ich den Schnee selbst vom Dach holen?

Das BBK rät klar davon ab: Es besteht Ausrutsch- und Einsturzgefahr. Bei lang anhaltendem Schneefall sollen Dachdecker oder Feuerwehr die Last bemessen und räumen.

Warum fällt bei Schnee der Strom aus?

Nasser Schnee und Eis legen sich um die Leiterseile. Im Münsterland 2005 wurde diese Last so groß, dass viele Strommasten einknickten.

Quellen

  1. WarnkriterienDeutscher Wetterdienst (DWD) · Schwellenwerte für Schneefall, Schneeverwehung und Glätte/Glatteis, Stufen 1 bis 4, gefrierender Regen
  2. 15 Jahre Schneekatastrophe im MünsterlandBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · 30 cm Neuschnee in 12 Stunden, Eismantel an Leiterseilen, eingeknickte Masten, 250.000 Betroffene, Ochtrup, Staus
  3. Vorsorge und Handeln bei Kälte und SchneefallBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Zu Hause bleiben bei Warnungen, Dachlawinen und Eiszapfen, Schneelast, Eisschicht und Pulverschnee, Bad Reichenhall, Dach nie selbst räumen
  4. Bundesgerichtshof zur Räum- und Streupflicht des Vermieters (Nr. 036/2018)Bundesgerichtshof · Urteil VIII ZR 255/16: Vermieterpflicht auf dem Grundstück, regelmäßig nicht über die Grundstücksgrenze hinaus. Landesrecht als Beispiel: § 1 und § 4 StrReinG NRW (recht.nrw.de)
  5. § 2 StVO – Straßenbenutzung durch FahrzeugeBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Abs. 3a: Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte; Kennzeichnung nach § 36 Abs. 4 StVZO (Alpine-Symbol)
  6. Erfrierungen und Unterkühlungen – Erste HilfeDeutsches Rotes Kreuz · Zeichen einer Erfrierung und Erste-Hilfe-Maßnahmen, Vorrang der Unterkühlung