Bei einem Hochwasser oder einem großen Sturm sind plötzlich viele Uniformen unterwegs: Feuerwehr, THW, Rotes Kreuz, manchmal die Bundeswehr. Wer steuert das eigentlich, und wer kommt zu dir? Dieser Artikel ordnet die Zuständigkeiten, zeigt am Beispiel Bayerns, was sich mit der Feststellung des Katastrophenfalls ändert, und erklärt, was das für deine eigene Vorsorge bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Katastrophenschutz ist Sache der Länder, Zivilschutz im Verteidigungsfall Sache des Bundes.
- Vor Ort führen die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden.
- Feuerwehren, THW und Hilfsorganisationen tragen den Einsatz – mit vielen Ehrenamtlichen.
- Die Bundeswehr hilft nur auf Anforderung eines Landes, nicht aus eigenem Antrieb.
- Wer vorsorgt, entlastet Einsatzkräfte für Menschen, die sich nicht selbst helfen können.
Wer zuständig ist: Bund, Länder, Kreise
Im Alltag begegnet dir der Staat bei einem Notfall als Feuerwehr oder Rettungsdienst unter der 112. Bei einer Katastrophe kommt eine Ebene darüber ins Spiel: die Katastrophenschutzbehörden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) fasst beides unter dem Begriff Bevölkerungsschutz zusammen – die Aufgaben des Bundes im Zivilschutz und die der Kommunen und Länder im Katastrophenschutz.
Die Trennlinie ist klar gezogen. Der Zivilschutz ist Aufgabe des Bundes und soll die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren schützen. Der Katastrophenschutz in Friedenszeiten ist Aufgabe der Länder. Als Beispiele nennt das BBK ein Unwetter, das die Stromversorgung unterbricht, Hochwasser und Starkregen, Sturm oder Erdbeben – also genau die Lagen, um die es in der Vorsorge meistens geht.
Im Katastrophenfall sind laut BBK die Innenministerien der Länder die obersten Katastrophenschutzbehörden. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mit ihren Fachämtern die unteren Katastrophenschutzbehörden. Dort, auf kommunaler Ebene, findet die eigentliche Arbeit statt: Einsatzführung, medizinische Versorgung und vieles mehr.
Video: Für alle Fälle kurz erklärt: Was ist Bevölkerungsschutz (Bundesamt für Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe) – Erklärfilm des BBK (knapp 4 Min.) zum Bevölkerungsschutz und zum Unterschied zwischen Katastrophen- und Zivilschutz.
| Ebene | Aufgabe |
|---|---|
| Bund (BBK im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums) | Zivilschutz: Schutz vor kriegsbedingten Gefahren, unter anderem Warnung und Selbstschutz |
| Land (Innenministerium) | Oberste Katastrophenschutzbehörde, eigenes Katastrophenschutzgesetz |
| Landkreis oder kreisfreie Stadt | Untere Katastrophenschutzbehörde, führt den Einsatz vor Ort |
Was sich ändert, wenn der Katastrophenfall festgestellt wird
Weil jedes Land sein eigenes Katastrophenschutzgesetz hat, unterscheiden sich die Einzelheiten. Das Prinzip lässt sich an Bayern gut zeigen. Eine Katastrophe im Sinne des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit vieler Menschen, die Umwelt oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet sind – und bei dem die Gefahr nur abgewehrt werden kann, wenn alle Beteiligten unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.
Katastrophenschutzbehörden sind in Bayern die Landratsämter und kreisfreien Gemeinden, die Regierungen und das Innenministerium. Die zuständige Behörde – in der Regel das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt – stellt das Vorliegen und auch das Ende einer Katastrophe fest. Danach leitet sie den Einsatz, stimmt alle Maßnahmen aufeinander ab und hat ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften. Am Schadensort soll sie einen Örtlichen Einsatzleiter bestellen.
Der Kern ist also: Aus vielen Organisationen, die sonst nebeneinander arbeiten, wird ein gemeinsamer Einsatz unter einer Leitung. In Bayern sind dann auch Gemeinden, Landkreise, Bezirke und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Katastrophenhilfe verpflichtet. Für dich ändert sich vor allem eines: Anweisungen und Informationen kommen jetzt gebündelt von dieser Einsatzleitung.
Hinweis Das Beispiel Bayern stammt aus dem BayernPortal des bayerischen Innenministeriums. Wie es in deinem Land geregelt ist, steht im jeweiligen Landeskatastrophenschutzgesetz.
Feuerwehren und Hilfsorganisationen: das Rückgrat vor Ort
Die Katastrophenschutzbehörde hat selbst kaum Einsatzkräfte. Der Katastrophenschutz baut, so das bayerische Innenministerium, vor allem auf den Feuerwehren, den freiwilligen Hilfsorganisationen und dem THW auf. Das BBK nennt als Partner bei einem lokalen Schadensfall neben dem THW den Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Malteser, die Johanniter, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft und den Deutschen Feuerwehrverband.
Die Feuerwehr kennst du aus dem Alltag, und genau das ist ihr Vorteil: Sie ist vor Ort, kennt die Gegend und ist im Katastrophenfall dieselbe Mannschaft, die sonst zu Bränden und Unfällen ausrückt. Das BBK betont, dass die Kommunen bei einem lokalen Schadensfall Hilfe von haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften erhalten. Wer bei dir mit dem Einsatzfahrzeug kommt, macht das also gut möglich neben seinem eigentlichen Beruf.
Die Hilfsorganisationen – ASB, DRK, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst und DLRG – sind eigenständige Organisationen, die im Katastrophenschutz unter der Leitung der Behörde mitarbeiten. Was sie in deiner Region konkret stellen, ist unterschiedlich; ihre Kreis- und Ortsverbände geben darüber Auskunft.
Das THW: technische Hilfe vom Bund
Das Technische Hilfswerk ist eine Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es ist ungewöhnlich aufgebaut: 98 Prozent der Angehörigen engagieren sich ehrenamtlich, rund zwei Prozent sind hauptamtlich beschäftigt. Nach eigenen Angaben hat das THW bundesweit 88.000 ehrenamtliche Angehörige in 669 Ortsverbänden.
Die Ehrenamtlichen retten, organisieren und reparieren und leisten nach schweren Naturkatastrophen in ganz Deutschland und weltweit humanitäre Soforthilfe. Sie handeln, wie das THW schreibt, im Auftrag der Bundesrepublik. Obwohl das THW zum Bund gehört, arbeitet es bei einer Katastrophe im Land mit: Länder und Kommunen können es laut BBK zur Unterstützung anfordern. In Bayern hat die Katastrophenschutzbehörde dann ein Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften.
Video: Wir im THW: Das THW kurz erklärt (Technisches Hilfswerk) – Zwei-Minuten-Film des THW: Bundesanstalt mit rund 88.000 Ehrenamtlichen, technische Hilfe im In- und Ausland.
Bundeswehr und Hilfe aus anderen Ländern
Reichen die eigenen Kräfte nicht, kann sich ein Land Hilfe holen. Grundlage ist Artikel 35 des Grundgesetzes. Er verpflichtet zunächst alle Behörden von Bund und Ländern zu gegenseitiger Rechts- und Amtshilfe. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land außerdem Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte anderer Verwaltungen, der Bundespolizei und der Streitkräfte anfordern.
Entscheidend ist die Richtung: Das Land fordert an, die Bundeswehr kommt nicht aus eigenem Antrieb. Nur wenn eine Katastrophe mehr als ein Land betrifft, kann die Bundesregierung selbst Einheiten der Bundespolizei und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen, soweit das zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist. Solche Maßnahmen sind nach dem Grundgesetz unverzüglich aufzuheben, sobald die Gefahr beseitigt ist.
Was das für dich heißt: die ersten Tage
So gut das System aufgestellt ist, es kann nicht überall gleichzeitig sein. Das BBK formuliert den Nutzen der eigenen Vorsorge im Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ ganz nüchtern: Du kannst dich und andere versorgen, bis Hilfe eintrifft, und du entlastest Rettungskräfte. Die können dann Menschen unterstützen, die sich nicht selbst helfen können.
Der Ratgeber sagt auch, warum das nötig ist: Wenn Störungen viele Menschen gleichzeitig betreffen, kann es dauern, bis alle Betroffenen Hilfe erhalten. Das ist keine Schwäche einzelner Behörden, sondern eine Frage der Reihenfolge. Wer eingeschlossen, verletzt oder auf ein Gerät mit Strom angewiesen ist, braucht Hilfe dringender als ein gesunder Haushalt in einer trockenen Wohnung. Wenn du zur zweiten Gruppe gehörst, plane damit, eine Weile allein zurechtzukommen.
Das BBK empfiehlt deshalb, dass sich alle Haushalte möglichst 10 Tage selbst versorgen können. Das klingt viel, ist aber vor allem eine Frage von Wasser, haltbaren Lebensmitteln, Licht und einem Radio. Wie du den Vorrat Schritt für Schritt aufbaust, steht in den Artikeln zu Trinkwasser und Lebensmittelvorrat.
- Trinkwasser: 2 Liter pro Person und Tag.
- Haltbare Lebensmittel, die du ohne Strom zubereiten oder kalt essen kannst.
- Ein Radio mit Batterie oder Kurbel, damit du Anweisungen der Einsatzleitung mitbekommst.
- Persönliche Medikamente und eine Hausapotheke.
Wo du Informationen und Hilfe findest
In einer großen Lage laufen Informationen nicht nur übers Handy. Das BBK rät, vorher zu wissen, wo du dich vor Ort informieren kannst – zum Beispiel in Rathäusern oder an Notfalltreffpunkten. Ob und wo es solche Treffpunkte bei dir gibt, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Ein Blick auf die Website deiner Stadt oder ein Anruf dort klärt das.
Für den Notfall selbst gilt weiter die 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst und die 110 für die Polizei. Wie Warnungen dich erreichen – Sirene, Cell Broadcast, Warn-App, Radio –, erklärt der Artikel zu den Warnsystemen in Deutschland.
Tipp Funktionieren 110 und 112 nicht, geh bei einem Notfall nach dem BBK-Ratgeber, wenn möglich, zur nächsten Polizeiwache oder ins Krankenhaus. Notier dir heute, wo die nächsten liegen.
Helfen, ohne im Weg zu stehen
Nach großen Schadenslagen wollen viele Menschen anpacken. Das BBK nennt sie Spontanhelfende und schreibt, dass solche Ereignisse und die Aufräumarbeiten danach manchmal übersteigen, was die Einsatzkräfte von Feuerwehren, THW und Hilfsorganisationen bewältigen können. Hilfe ist also ausdrücklich erwünscht – aber abgestimmt.
Das BBK rät, sich vorher zu informieren, wo und wie Hilfe gebraucht wird. Oft stellen die betroffenen Kommunen, die örtlichen Hilfsorganisationen, Feuerwehren oder das THW dazu Informationen bereit. Vor Ort wird die Hilfe meist koordiniert, etwa durch die Stadtverwaltung, eine Hilfsorganisation oder örtliche Helfendengruppen. Wer sich dort anschließt, hilft am richtigen Ort. Wer dauerhaft mitmachen will, findet bei Feuerwehr, THW und Hilfsorganisationen einen Einstieg – das ist ein Thema für sich.
Achtung Achte beim Helfen stets auf deine eigene Sicherheit, wie das BBK betont. Bereite dich so vor, dass du vor Ort nicht selbst Hilfe brauchst, und folge den Anweisungen der Einsatzleitung.
Häufige Fragen
Wer entscheidet, dass Katastrophenfall ist?
Die zuständige Katastrophenschutzbehörde. In Bayern ist das in der Regel das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt; sie stellt Beginn und Ende der Katastrophe fest. In anderen Ländern regelt das das jeweilige Landesgesetz.
Ist das THW eine Hilfsorganisation wie das Rote Kreuz?
Nein. Das THW ist eine Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, getragen fast ganz von Ehrenamtlichen. DRK, ASB, Johanniter, Malteser und DLRG sind dagegen eigenständige Organisationen.
Kann die Bundeswehr einfach so im Inland helfen?
Nach Artikel 35 des Grundgesetzes kann ein Land sie bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall anfordern. Nur wenn mehr als ein Land betroffen ist, kann die Bundesregierung selbst Einheiten einsetzen.
Warum soll ich vorsorgen, wenn es so viele Einsatzkräfte gibt?
Weil es in einer großen Lage dauern kann, bis alle Betroffenen Hilfe erhalten. Wer sich selbst versorgen kann, entlastet laut BBK die Rettungskräfte für Menschen, die sich nicht selbst helfen können – empfohlen sind möglichst 10 Tage.
Quellen
- Wie funktioniert der deutsche Bevölkerungsschutz?Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Zivilschutz als Aufgabe des Bundes, Katastrophenschutz als Aufgabe der Länder, obere und untere Katastrophenschutzbehörden, Anforderung von THW und Bundeswehr, beteiligte Organisationen
- Katastrophenschutz; Informationen zu den Aufgaben der KatastrophenschutzbehördenBayernPortal – Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration · Beispiel Bayern: Katastrophenbegriff, Katastrophenschutzbehörden, Feststellung von Beginn und Ende, Einsatzleitung und Weisungsrecht, Örtlicher Einsatzleiter, zur Katastrophenhilfe Verpflichtete
- Grundgesetz, Artikel 35Bundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de · Rechts- und Amtshilfe, Anforderung von Streitkräften und anderen Kräften bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen
- THW – BundesanstaltTechnisches Hilfswerk (THW) · Rechtsform als Bundesanstalt, Anteil Ehrenamtlicher, 88.000 Ehrenamtliche in 669 Ortsverbänden, Aufgaben
- Vorsorgen für Krisen und Katastrophen (Ratgeber)Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Vorsorge entlastet Rettungskräfte, es kann dauern, bis alle Hilfe erhalten, 10 Tage Selbstversorgung, Anlaufstellen wie Rathäuser und Notfalltreffpunkte, Polizeiwache oder Krankenhaus bei Ausfall von 110/112
- Informationen für SpontanhelfendeBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Schadenslagen können übersteigen, was Einsatzkräfte bewältigen; vorher informieren, Hilfe vor Ort koordiniert durch Stadtverwaltung oder Hilfsorganisationen; auf die eigene Sicherheit achten
