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Grundlagen

Zivilschutz und Verteidigungsfall: was der Staat vorhält

Katastrophenschutz, Zivilschutz, Spannungs- und Verteidigungsfall: wer zuständig ist, wie es um Schutzräume steht und was das für deine Vorsorge heißt.

6 Min. LesezeitEinstiegStand: 25. September 2026
Mehrere vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bereitgestellte Zivilschutzfahrzeuge stehen 2016 bei einer Übergabe in Niedersachsen.
Ergänzende Zivilschutzausstattung des Bundes: Fahrzeuge und Spezialtechnik werden für den Zivilschutz bereitgestellt und von Ländern und Organisationen genutzt.Foto: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons · zugeschnitten

Seit einigen Jahren tauchen Begriffe wie Zivilschutz, Spannungsfall oder Schutzraum wieder in den Nachrichten auf. Was steckt rechtlich dahinter, wer ist zuständig, und was hält der Staat tatsächlich vor? Dieser Artikel erklärt die Grundlagen nüchtern und nach den Gesetzestexten – und was davon für deine eigene Vorsorge wichtig ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Katastrophenschutz im Frieden ist Ländersache, Zivilschutz im Verteidigungsfall Sache des Bundes.
  • Spannungs- und Verteidigungsfall stellt der Bundestag fest, jeweils mit Zweidrittelmehrheit.
  • Die 579 öffentlichen Schutzräume sind laut BBK weder funktions- noch einsatzbereit.
  • Bund und Länder arbeiten an einem neuen Schutzraumkonzept; NINA soll Zufluchtsorte anzeigen.
  • Für dich zählt dieselbe Vorsorge wie bei jeder Krise: Vorrat, Warnmittel, Wissen, wo du Schutz findest.

Zwei Systeme: Katastrophenschutz und Zivilschutz

In Deutschland gibt es zwei Zuständigkeiten, die im Alltag oft verwechselt werden. Der Katastrophenschutz im Frieden – also bei Hochwasser, Sturm oder einem großen Unglück – liegt nach Artikel 70 des Grundgesetzes bei den Ländern. Der Zivilschutz dagegen ist Bundessache. Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes gibt dem Bund die ausschließliche Gesetzgebung über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung.

Was Zivilschutz genau ist, steht im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Nach § 1 geht es darum, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, wichtige zivile Einrichtungen und das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Ein Satz aus demselben Paragrafen ist für dich besonders wichtig: Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung.

In der Praxis greifen beide Systeme ineinander. Die Feuerwehren, das THW und die Hilfsorganisationen, die du von Hochwassereinsätzen kennst, wären auch im Zivilschutzfall im Einsatz. Wer im Frieden was übernimmt, erklärt der Artikel „Wer hilft bei Katastrophen“ ausführlich; hier geht es um den Teil, den der Bund für den Verteidigungsfall regelt.

Spannungsfall und Verteidigungsfall: was die Begriffe bedeuten

Der Verteidigungsfall ist in Artikel 115a des Grundgesetzes definiert: Er liegt vor, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Festgestellt wird er vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates, auf Antrag der Bundesregierung. Nötig ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

Kann der Bundestag nicht rechtzeitig zusammentreten, trifft der Gemeinsame Ausschuss diese Feststellung. Wird das Bundesgebiet angegriffen und können die zuständigen Organe nicht sofort entscheiden, gilt die Feststellung nach Artikel 115a Absatz 4 als zu dem Zeitpunkt getroffen, an dem der Angriff begonnen hat.

Der Spannungsfall steht in Artikel 80a. Das Grundgesetz beschreibt dort keine bestimmte Lage, sondern ein Verfahren: Manche Vorschriften zur Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dürfen außerhalb des Verteidigungsfalls nur angewendet werden, wenn der Bundestag den Spannungsfall festgestellt oder der Anwendung besonders zugestimmt hat. Auch dafür braucht es eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, und der Bundestag kann verlangen, dass solche Maßnahmen wieder aufgehoben werden.

Hinweis Die Artikel 73, 80a und 115a des Grundgesetzes kannst du im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de nachlesen, dem Angebot des Bundesjustizministeriums. Sie sind kurz und gut verständlich.

Was zum Zivilschutz gehört

§ 1 Absatz 2 ZSKG zählt auf, was insbesondere zum Zivilschutz gehört. Die Liste zeigt, dass es nicht vor allem um Bunker geht, sondern um viele einzelne Bausteine – und dass der erste davon bei dir selbst liegt.

Video: Für alle Fälle kurz erklärt: Was ist Selbstschutz? (Bundesamt für Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe) – Erklärfilm des BBK (gut 2 Min.) zum Selbstschutz, dem ersten Baustein des Zivilschutzes: warum Einsatzkräfte nicht überall zugleich sein können.

  • der Selbstschutz
  • die Warnung der Bevölkerung
  • der Schutzbau
  • die Aufenthaltsregelung
  • der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut

Schutzräume: der ehrliche Stand

Über Bunker kursieren viele Vorstellungen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nennt nüchterne Zahlen: Aktuell sind in Deutschland noch 579 öffentliche Schutzräume mit rund 478.000 Schutzplätzen Zivilschutzzwecken gewidmet. Diese Anlagen sind nach Angabe des BBK jedoch weder funktions- noch einsatzbereit.

Der Grund liegt in einer Entscheidung von 2007. Damals beschloss der Bund im Einvernehmen mit den Ländern, das Schutzbaukonzept aufzugeben, die Anlagen nicht mehr funktional zu erhalten und sie nach und nach aus der Zivilschutzbindung zu entlassen. Mit Erlass vom 17. März 2022 stoppte das Bundesinnenministerium diese Rückabwicklung. Eine Bestandsaufnahme durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das BBK wurde Ende Mai 2023 abgeschlossen; ihr Kern: Eine Reaktivierung ist grundsätzlich möglich, Zeit und Kosten hängen vom gewünschten Schutzniveau ab.

Wie es weitergeht, ist in Arbeit. Im Juli 2025 schrieb das BBK, dass Bund und Länder ein modernes Schutzraumkonzept erarbeiten, das zügig Schutzmöglichkeiten identifizieren und nutzbar machen soll; für 2026 war eine Pilotförderung zur Ausstattung öffentlicher Zufluchtsorte vorgesehen. Im Mai 2026 hat die Bundesregierung die Eckpunkte eines Pakts für den Bevölkerungsschutz beschlossen. Danach soll die Warn-App NINA um Empfehlungen für öffentliche Zufluchtsorte ergänzt werden.

Tipp Fragen zu öffentlichen Schutzräumen beantwortet laut BBK die Bürger-Hotline der BImA. Eine öffentliche Liste nutzbarer Schutzräume in deiner Nähe gibt es nach diesen Angaben derzeit nicht – rechne also nicht damit, sondern mit den Orten, die du selbst kennst.

Was der Bund außerdem vorbereitet

Mit dem Pakt für den Bevölkerungsschutz plant die Bundesregierung laut BBK bis 2029 Investitionen von insgesamt zehn Milliarden Euro. Genannt werden unter anderem moderne Ausrüstung für Einsatzkräfte, Warn- und Kommunikationssysteme, eine bessere Trinkwasser- und Notstromversorgung und die Stärkung des THW mit resilienten Standorten.

Für die Warnung heißt das konkret: Die Förderung von Sirenen wird fortgesetzt, damit sie bis 2027 zentral angesteuert werden können. Außerdem soll Zivilschutz stärker im Schulunterricht verankert werden, damit Kinder früh lernen, wie im Ernstfall gehandelt werden kann. Wie Sirene, Cell Broadcast, Warn-App und Radio schon heute zusammenspielen, erklärt der Artikel zu den Warnsystemen in Deutschland.

Die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze

Neben dem ZSKG gibt es eine Reihe älterer und neuerer Bundesgesetze, die regeln, wie die Grundversorgung in einer schweren Krise gesichert werden soll. Sie richten sich vor allem an Behörden und Unternehmen, nicht an Privathaushalte. Für dich ist wichtig zu wissen, dass es sie gibt – und dass sie keine private Vorsorge ersetzen.

Was die wichtigsten Sicherstellungsgesetze regeln
GesetzWorum es geht
Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG)Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise. Die stellt die Bundesregierung fest – im Spannungs- oder Verteidigungsfall, aber auch etwa nach einer Naturkatastrophe, wenn es ohne Eingriffe in den Markt nicht geht.
WassersicherstellungsgesetzTrinkwasser, Betriebs- und Löschwasser sowie Abwasserbeseitigung im Verteidigungsfall; erlaubt unter anderem Vorschriften zur Vorratshaltung von Ersatzteilen und Treibstoffen.
VerkehrssicherstellungsgesetzLebenswichtige Verkehrsleistungen für Zwecke der Verteidigung, etwa Lenkung und Beschränkung der Beförderung von Personen und Gütern.
ArbeitssicherstellungsgesetzArbeitsleistungen in wichtigen Bereichen. Die freie Wahl des Arbeitsplatzes gilt auch im Spannungs- und Verteidigungsfall; Verpflichtungen sind nur zulässig, wenn Freiwilligkeit nicht reicht.

Hinweis Wortlaut jeweils in § 1 der Gesetze bei gesetze-im-internet.de: ESVG (esvg), Wassersicherstellungsgesetz (wassig), Verkehrssicherstellungsgesetz (verksig), Arbeitssicherstellungsgesetz (asg, ergänzend §§ 2 und 4).

Was das für dich heißt

Die gute Nachricht: Für den Zivilschutz brauchst du keine andere Vorsorge als für ein Hochwasser oder einen langen Stromausfall. Das BBK empfiehlt, dass sich Haushalte möglichst 10 Tage selbst versorgen können, und informiert dazu mit dem Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“. Wie du Wasser und Lebensmittel dafür aufbaust, steht in den Artikeln zum Trinkwasser- und Lebensmittelvorrat.

Der zweite Baustein ist die Warnung. Eine Warnung nützt nur, wenn sie dich erreicht: Warn-App, Cell Broadcast auf dem Handy und ein Radio mit Batterie oder Kurbel ergänzen sich. Der dritte Baustein ist Wissen darüber, wo du Schutz findest. Das BBK betont: Achte auf Warnhinweise und folge den Empfehlungen und möglichen Anweisungen – welcher Ort sicher ist, hängt von der Gefahr ab.

Bei Explosionen bieten laut BBK Keller, Tiefgaragen und U-Bahn-Stationen Schutz; dicke Mauern und Erde schützen vor Druckwellen und Trümmern. Ist kein unterirdischer Raum in der Nähe, geh in einen innenliegenden Raum ohne Fenster und meide Glasflächen. Bei austretenden radioaktiven Stoffen gilt ebenfalls: so tief wie möglich, in innenliegenden Räumen oder am besten im Keller.

Achtung Keller ist nicht immer richtig. Bei Hochwasser, Starkregen oder Sturzfluten rät das BBK ausdrücklich, den Keller nicht zu betreten, und bei austretenden Gasen, in obere Stockwerke zu gehen. Richte dich deshalb nach der Warnung, nicht nach einer festen Regel.

Häufige Fragen

Gibt es in meiner Nähe einen Bunker, in den ich gehen kann?

Darauf solltest du dich nicht verlassen. Laut BBK sind die 579 noch gewidmeten öffentlichen Schutzräume weder funktions- noch einsatzbereit. Bund und Länder arbeiten an einem neuen Konzept; NINA soll künftig Zufluchtsorte empfehlen.

Wer stellt den Verteidigungsfall fest?

Der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates, auf Antrag der Bundesregierung und mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Ist der Bundestag verhindert, entscheidet der Gemeinsame Ausschuss.

Muss ich für den Zivilschutz anders vorsorgen als für andere Krisen?

Im Kern nicht. Vorrat für möglichst 10 Tage, mehrere Warnmittel und das Wissen, wo du je nach Gefahr Schutz findest, helfen in jeder Lage. Das ZSKG sagt ausdrücklich, dass behördliche Maßnahmen die Selbsthilfe ergänzen.

Kann ich im Spannungsfall zu einer Arbeit verpflichtet werden?

Das Arbeitssicherstellungsgesetz erlaubt Verpflichtungen in bestimmten Bereichen, aber nur, wenn die Arbeitsleistungen nicht freiwillig gesichert werden können. Die freie Wahl des Arbeitsplatzes gilt laut § 1 auch im Spannungs- und Verteidigungsfall.

Quellen

  1. Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, § 1 Aufgaben des ZivilschutzesBundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de · Begriff Zivilschutz, Ergänzung der Selbsthilfe, Liste der Aufgaben
  2. Grundgesetz, Artikel 115aBundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de · Definition und Feststellung des Verteidigungsfalls, Gemeinsamer Ausschuss, Absatz 4
  3. Grundgesetz, Artikel 80aBundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de · Spannungsfall: Feststellung mit Zweidrittelmehrheit, Aufhebung auf Verlangen des Bundestages
  4. SchutzbauwerkeBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · 579 Schutzräume mit rund 478.000 Plätzen, nicht einsatzbereit, Entscheidung 2007, Stopp 2022, Bestandsaufnahme 2023, BImA-Hotline
  5. Pakt für den Bevölkerungsschutz beschlossen (22.05.2026)Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Zehn Milliarden Euro bis 2029, NINA mit Zufluchtsorten, Sirenen bis 2027, Schulunterricht, Art. 73 und 70 GG
  6. Schutz suchenBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Welcher Ort bei Explosion, radioaktiven Stoffen, Gasen und Hochwasser Schutz bietet