Vorsorge wird meist für die eigene Wohnung geplant. Doch wer arbeitet, verbringt einen großen Teil des Tages woanders – und ein Stromausfall oder Unwetter fragt nicht, wo du gerade bist. Dieser Artikel zeigt, was im Büro oder Spind bereitliegen kann, wie du den Heimweg vorher durchdenkst, was dein Arbeitgeber regeln muss und was für deinen Lohn gilt, wenn der Betrieb stillsteht.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BBK rät, die Fluchtwege auch am Arbeitsplatz zu kennen – nicht nur zu Hause.
- Eine kleine Schublade mit Wasser, Snacks, Medikamenten, Powerbank und Papierliste überbrückt den Nachmittag.
- Plane den Heimweg zu Fuß und kläre vorher, wer die Kinder abholt, wenn du festsitzt.
- Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung muss der Arbeitgeber nach § 10 ArbSchG organisieren.
- Steht der Betrieb still, trägt oft der Arbeitgeber das Risiko – den Weg zur Arbeit trägst grundsätzlich du.
Warum der Arbeitsplatz mitgedacht werden sollte
Wer Vollzeit arbeitet und pendelt, ist an Werktagen einen großen Teil der wachen Zeit nicht zu Hause. Ein Stromausfall, ein Sturm oder ein Ausfall der Bahn trifft dich deshalb gut möglich im Büro, in der Werkstatt oder auf dem Weg dorthin. Der Vorrat im Keller hilft dann erst, wenn du wieder daheim bist.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nennt den Arbeitsplatz in seinem Ratgeber ausdrücklich: Man solle sich über Fluchtwege informieren – zuhause, am Arbeitsplatz und auch in fremden Umgebungen. Mehr als das braucht es für den Anfang nicht: ein wenig Ausstattung, ein durchdachter Heimweg und das Wissen, wer im Betrieb was übernimmt.
Die Schublade oder der Spind: klein, aber durchdacht
Ziel ist nicht ein zweites Lager, sondern das, was dich durch einen gestörten Nachmittag und einen langen Heimweg bringt. Die folgende Liste ist eine Ableitung aus den Empfehlungen des BBK für Notgepäck und Kommunikation, zugeschnitten auf den Arbeitsplatz – eine eigene amtliche Liste für das Büro gibt es dort nicht.
Das BBK empfiehlt eine ausgedruckte oder handschriftliche Liste mit wichtigen Nummern, weil man im Ernstfall vielleicht nicht an die digital gespeicherten Kontakte kommt. Genau diese Liste gehört auch in die Schreibtischschublade. Für das Notgepäck nennt das BBK unter anderem feste Schuhe, eine geladene Powerbank, persönliche Medikamente, haltbare Lebensmittel mit wiederbefüllbarer Trinkflasche und Bargeld.
- Eine Flasche Wasser und ein paar haltbare Snacks, die du regelmäßig austauschst
- Persönliche Medikamente für den Rest des Tages und die Nacht, wenn du darauf angewiesen bist
- Bequeme, feste Schuhe, falls du im Alltag Schuhe trägst, in denen du keine Stunde laufen willst
- Geladene Powerbank und das passende Ladekabel
- Kleine Taschenlampe
- Etwas Bargeld in kleinen Scheinen
- Papierliste mit Familie, Kita oder Schule, Hausarzt, Arbeitgeber und den Notrufnummern 112, 110 und 116 117
Tipp Leg die Powerbank nicht nur in die Schublade, sondern lade sie beim monatlichen Blick in die Schublade nach. Eine leere Powerbank ist nur Gewicht.
Den Heimweg vorher durchdenken
Wenn Züge, Straßenbahnen oder Ampeln ohne Strom stehen, wird aus einer halben Stunde Pendeln schnell ein Fußmarsch. Schau dir deshalb einmal in Ruhe an, wie weit du wirklich von zu Hause entfernt bist und welche Strecke du zu Fuß oder mit dem Rad nehmen würdest. Das BBK weist darauf hin, dass sich viele Online-Karten herunterladen und offline nutzen lassen; eine Papierkarte der Umgebung schadet trotzdem nicht.
Ist der Weg zu weit, überlege, bei wem du unterwegs unterkommen könntest – Kolleginnen, Freunde, Verwandte. Vereinbare mit deiner Familie einen Treffpunkt und eine Regel, was gilt, wenn niemand erreichbar ist. Diese Absprachen sind der Kern eines Familien-Notfallplans.
Besonders wichtig ist die Frage, wer die Kinder abholt, wenn du festsitzt. Kläre mit Kita oder Schule, wer dein Kind abholen darf und was die Einrichtung dafür von dir braucht. Sprich mit dieser Person ab, dass sie im Ernstfall auch ohne Anruf losgeht.
Tipp Wie du Treffpunkte, Abholpersonen und Kontakte auf einem Blatt festhältst, steht im Artikel „Familien-Notfallplan: in einer Stunde erstellt“.
Was im Betrieb bei Stromausfall passiert
Ohne Strom stehen in vielen Gebäuden Aufzüge still, elektronische Zugangssysteme und Drehkreuze arbeiten nicht mehr normal, Kassen und Kartenterminals fallen aus, Rechner und Telefonanlagen sind dunkel. Welche dieser Anlagen eine Notstromversorgung hat, ist von Betrieb zu Betrieb verschieden. Frag einmal nach, statt es im Ernstfall herauszufinden.
Für die Sicherheit beim Verlassen des Gebäudes gibt es feste Regeln. Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen und Notausgangstüren von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden. Kraftbetätigte Türen müssen auch von Hand zu öffnen sein, sofern sie sich bei Stromausfall nicht automatisch öffnen.
Fluchtwege sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung nicht gewährleistet ist. Wie das im Detail umzusetzen ist, konkretisiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“. Für dich heißt das: Folge der Fluchtwegkennzeichnung und nimm die Treppe, nicht den Aufzug.
Was dein Arbeitgeber organisieren muss
Das Arbeitsschutzgesetz legt in § 10 fest, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten „die Maßnahmen zu treffen“ hat, „die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind“. Er hat außerdem „diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen“.
Die Arbeitsstättenverordnung ergänzt: Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist auszuhängen oder auszulegen, und „in angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben“.
Nutze das. Nimm die nächste Räumungsübung ernst, statt sie als lästige Pause abzutun, und merke dir den Sammelplatz. Finde heraus, wer auf deiner Etage Ersthelferin oder Evakuierungshelfer ist. Wenn du selbst Lust hast, eine dieser Aufgaben zu übernehmen, frag nach – ein Erste-Hilfe-Kurs nützt dir auch privat.
Lohn bei Stromausfall: Betriebsrisiko und Wegerisiko
Steht der Betrieb still, weil der Strom weg ist, stellt sich schnell die Frage nach dem Lohn. § 615 BGB regelt zunächst den Annahmeverzug: Wer arbeiten will, der Arbeitgeber die Arbeit aber nicht annimmt, kann die vereinbarte Vergütung verlangen, „ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein“. Satz 3 überträgt das auf Störungen: „Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.“
Wann das der Fall ist, steht nicht im Gesetz, sondern folgt aus der Rechtsprechung zum sogenannten Betriebsrisiko. Die IHK Köln, eine Industrie- und Handelskammer, zählt Stromausfall ausdrücklich zu den Störungen, bei denen Unternehmen das Betriebsrisiko tragen. Sie betont aber auch, dass nicht jede Krise automatisch ein Betriebsrisiko ist – etwa wenn eine allgemeine staatliche Maßnahme viele Betriebe gleichermaßen trifft.
Anders ist es auf dem Weg zur Arbeit. Das Wegerisiko, also das Risiko, rechtzeitig zur Arbeit zu kommen, trägt nach Darstellung der IHK grundsätzlich der Arbeitnehmer. Ist der Weg objektiv gefährlich und unzumutbar, musst du nicht kommen, bekommst für die ausgefallene Zeit aber auch keinen Lohn. Wer festsitzt, meldet sich deshalb so früh wie möglich beim Arbeitgeber – oft lässt sich Überstundenabbau, Urlaub oder mobiles Arbeiten vereinbaren.
Achtung Das ist ein Überblick über die Rechtslage, keine Rechtsberatung. Arbeits- und Tarifverträge können Einzelheiten regeln. Im konkreten Fall helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Im Homeoffice: Vorsorge daheim zählt doppelt
Wer von zu Hause arbeitet, hat den Heimweg gespart, aber dafür hängt die Arbeit an Router, Laptop und Mobilfunk. Fällt der Strom aus, ist beides schnell am Ende. Eine geladene Powerbank, Licht auf Batterien und ein Radio ohne Netzstrom sind dann dieselbe Grundausstattung wie für jeden Haushalt.
Kläre vorher mit deinem Arbeitgeber, wen du bei einem Ausfall wie erreichst und was von dir erwartet wird, wenn du nicht arbeiten kannst. Wie sich das Lohnrisiko bei einem Stromausfall im Homeoffice verteilt, lässt sich nicht pauschal beantworten; frag im Zweifel die Personalabteilung oder den Betriebsrat. Für den Haushalt selbst gilt, was im Artikel zum Stromausfall steht.
Häufige Fragen
Darf ich bei einem Stromausfall einfach nach Hause gehen?
Nicht eigenmächtig. Sprich dich mit deiner Führungskraft ab. Bei Gefahr gilt aber immer: Räumungsanweisungen folgen und das Gebäude über die Fluchtwege verlassen.
Bekomme ich Lohn, wenn der Betrieb wegen Stromausfall stillsteht?
Oft ja, weil Stromausfall nach Darstellung der IHK Köln zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers gehört. Ob das im Einzelfall gilt, hängt von den Umständen ab; eine Rechtsberatung ersetzt dieser Artikel nicht.
Und wenn ich wegen ausgefallener Bahnen nicht zur Arbeit komme?
Das ist das Wegerisiko, und das trägst du grundsätzlich selbst. Melde dich früh und frag nach Überstundenabbau, Urlaub oder mobilem Arbeiten.
Muss es in jedem Betrieb Räumungsübungen geben?
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt einen Flucht- und Rettungsplan, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung es erfordern. Wo es ihn gibt, ist in angemessenen Zeitabständen danach zu üben.
Quellen
- Ratgeber: Vorsorgen für Krisen und Katastrophen (PDF)Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Fluchtwege am Arbeitsplatz kennen, Papierliste mit Nummern, Powerbank, Offline-Karten, Inhalt des Notgepäcks
- § 10 Arbeitsschutzgesetz – Erste Hilfe und sonstige NotfallmaßnahmenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Pflichten des Arbeitgebers zu Erster Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung, Benennung von Beschäftigten
- § 4 Arbeitsstättenverordnung – Besondere Anforderungen an das BetreibenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Flucht- und Rettungsplan, Übungen in angemessenen Zeitabständen, Fluchtwege freihalten
- Anhang Arbeitsstättenverordnung – Nr. 1.7 und 2.3Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Türen bei Stromausfall von Hand zu öffnen, Fluchttüren von innen, Sicherheitsbeleuchtung
- § 615 BGB – Vergütung bei Annahmeverzug und bei BetriebsrisikoBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Wortlaut zu Annahmeverzug und Betriebsrisiko (Satz 3)
- Betriebsrisiko und Lohnfortzahlung in der KriseIHK Köln (Industrie- und Handelskammer) · Stromausfall als Betriebsrisiko, Grenzen bei allgemeinen Maßnahmen, Wegerisiko beim Arbeitnehmer