Ein Mensch bricht zusammen, blutet stark oder liegt ausgekühlt am Boden – und bis der Rettungsdienst kommt, bist du da. Dieser Artikel erklärt, was in diesen Minuten zählt: Eigenschutz, Notruf, Prüfen, Seitenlage, Wiederbelebung, Blutung, Schock und Wärmeerhalt. Er folgt den Leitlinien 2025 und sagt dir auch, was sich ändert, wenn Hilfe länger braucht.
Das Wichtigste in Kürze
- Erst die eigene Sicherheit, dann 112: Wo ist der Notfall, was ist passiert, wer ruft an – und auf Rückfragen warten.
- Keine Reaktion und keine normale Atmung: sofort drücken – 100 bis 120 Mal pro Minute, 5 bis 6 cm tief.
- Schnappatmung ist keine normale Atmung. Im Zweifel beginnst du mit der Wiederbelebung.
- Starke Blutung: fest und direkt auf die Wunde drücken. Danach zudecken, beruhigen, beobachten.
- Helfen ist Pflicht, soweit zumutbar – und wer hilft, ist gesetzlich unfallversichert.
Worauf es bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ankommt
Viele Menschen wissen im Notfall nicht, was sie tun sollen, und tun aus Unsicherheit gar nichts. So beschreibt es das BBK – und hält dagegen: Der Notruf 112 und die Grundlagen der Ersten Hilfe sind lebensrettende Maßnahmen. Bis die Rettungskräfte eintreffen, ist dein Einsatz gefragt.
Die Leitlinien 2025 des European Resuscitation Council (ERC), die der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) in einer deutschen Kurzfassung herausgibt, fassen die Rolle von Ersthelfenden in drei Grundsätzen zusammen. Der GRC ist die Fachgesellschaft für Reanimation in Deutschland und ein gemeinnütziger Verein.
- Prüfe, ob die Umgebung sicher ist.
- Ruf so schnell wie möglich die Notrufnummer 112 an.
- Verwende nur Ausrüstung oder Medikamente, in deren Gebrauch du geschult bist.
Achtung Dieser Artikel ersetzt keinen Erste-Hilfe-Kurs und keine ärztliche Beratung. Er erklärt Grundlagen und Gründe, aber Handgriffe lernst du sicher nur durch Üben. Im Notfall wählst du sofort 112 und folgst den Anweisungen der Leitstelle.
Eigenschutz und Notruf: die richtige Reihenfolge
Die erste Maßnahme ist laut BBK immer der Blick auf die eigene Sicherheit: Sichere die Schadensstelle ab, falls nötig. Erst dann folgen die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und der Notruf.
Die Reihenfolge richtet sich nach der Lage. Bei einem Verkehrsunfall rettest du nach dem Absichern zuerst Verletzte aus dem Gefahrenbereich, und manchmal muss eine Person erst stabilisiert werden, bevor du anrufst. Sind andere Menschen da, teilt ihr die Aufgaben auf: Eine Person ruft an, die andere beginnt mit der Hilfe.
Beim Notruf nennt das BBK drei Angaben: Wo ist der Notfallort? Was ist passiert? Wer ruft an? Danach wartest du auf Rückfragen. Ist eine Hausnummer schwer zu erkennen, sorgt jemand dafür, dass die Rettungskräfte eingewiesen werden.
Der GRC rät, das Telefon auf Lautsprecher zu stellen und den Anweisungen am Telefon zu folgen. Nach den ERC-Leitlinien sollen Leitstellen bei einem Kreislaufstillstand jedem Anrufer Anweisungen zur Wiederbelebung geben – du bist also nicht allein.
Prüfen: Bewusstsein und Atmung
Die Leitformel des GRC lautet „Prüfen – Rufen – Drücken“. Prüfen heißt zuerst: Reagiert die Person auf lautes Ansprechen oder Schulterschütteln? Reagiert sie nicht, rufst du sofort den Rettungsdienst und beurteilst die Atmung – laut ERC-Leitlinien, während du auf die Verbindung wartest.
Die schwierigste Frage ist, was „normale Atmung“ ist. Langsame, mühsame Atmung, Röcheln oder Schnappen sind nach den Leitlinien Zeichen eines Kreislaufstillstands. Der GRC sagt es knapp: Nach Luft schnappen ist kein normales Atmen. Zu Beginn eines Kreislaufstillstands kann es auch kurz zu Krämpfen kommen; hören sie auf, beurteilst du die Atmung.
Für den Zweifel gibt es eine klare Regel: Reagiert jemand nicht und atmet nicht normal, gehst du von einem Kreislaufstillstand aus und beginnst mit der Wiederbelebung. Laien sollen das laut ERC tun, ohne sich Gedanken über mögliche Schäden zu machen, falls doch kein Kreislaufstillstand vorliegt.
Stabile Seitenlage: nur bei normaler Atmung
Die stabile Seitenlage ist für Menschen gedacht, die nicht richtig reagieren, aber normal atmen. Laut GRC hilft sie dann, die Atemwege offen zu halten. Bei einem Kreislaufstillstand spielt sie keine Rolle – dann hilft nur die Herzdruckmassage.
Die ERC-Leitlinien nennen Situationen, in denen du die Person nicht in die Seitenlage bringst – etwa bei agonaler Atmung, also Schnappatmung, oder bei einem Trauma.
Wer in der Seitenlage liegt, bleibt nicht unbeobachtet. Der GRC betont, dass die normale Atmung immer wieder sorgfältig überprüft werden muss. Kommen Zweifel auf, beginnst du mit der Herzdruckmassage. Die Handgriffe für die Seitenlage übst du am besten im Kurs.

Wiederbelebung und AED: die Vorgaben der Leitlinien 2025
Bei der Herzdruckmassage legst du einen Handballen auf die untere Hälfte des Brustbeins, in die Mitte der Brust, und den zweiten Handballen darauf. Die Arme bleiben gestreckt, die Schultern senkrecht über der Brust. Nach jedem Druck lässt du den Brustkorb vollständig zurückfedern.
Der GRC übersetzt die Frequenz in ein Bild: ungefähr zweimal pro Sekunde. Liegt die Person im Bett, holst du sie laut Leitlinien nicht erst auf den Boden. Du beginnst dort und drückst tiefer, um die weiche Matratze auszugleichen.
Einen automatisierten externen Defibrillator (AED) können laut Leitlinien alle verwenden, eine Schulung ist dafür nicht erforderlich. Du schaltest ihn ein, klebst die Elektroden wie abgebildet auf die nackte Brust und folgst den Ansagen. Während der Analyse und beim Schock berührt niemand die Person. Die Herzdruckmassage wird nicht unterbrochen, um einen AED zu holen – das übernimmt eine weitere Person.
Für Kinder und Säuglinge gelten eigene Abläufe. Sie sind hier bewusst nicht beschrieben und gehören in einen Kurs zur Ersten Hilfe am Kind.

Video: So leicht funktioniert Wiederbelebung! (Bundesministerium für Gesundheit) – Kurzer Film des Bundesgesundheitsministeriums: Prüfen, Rufen, Drücken – Hände auf die Brustmitte, 5 bis 6 cm tief, 100 bis 120 Mal pro Minute, ohne Unterbrechung.
| Merkmal | Vorgabe |
|---|---|
| Drucktiefe | mindestens 5 cm, höchstens 6 cm |
| Frequenz | 100 bis 120 pro Minute, möglichst ohne Unterbrechung |
| In Beatmung geschult | 30 Kompressionen, dann 2 Beatmungen |
| Nicht in Beatmung geschult | nur ununterbrochene Herzdruckmassage |
| Mehrere Helfende | wenn möglich alle zwei Minuten abwechseln |
Starke Blutung, Schock und Auskühlung
Bei einer lebensbedrohlichen Blutung drückst du laut ERC-Leitlinien fest und direkt mit der Hand auf die Wunde, am besten über einem Verband. Ist die Blutung unter Kontrolle, folgt ein Druckverband; wie er angelegt wird, steht im Artikel zur Hausapotheke.
Reicht Druck nicht aus, kommt das Tourniquet ins Spiel, eine Abbindung oberhalb der Wunde. Die Leitlinien 2025 sind hier deutlich: Bei lebensbedrohlichen Blutungen an Armen oder Beinen, die sich durch direkten Druck nicht stillen lassen, muss so schnell wie möglich ein Tourniquet angelegt werden. Die Uhrzeit des Anlegens wird auf der Abbindung notiert, damit der Rettungsdienst und die Klinik wissen, wie lange die Blutsperre schon liegt. Für Wunden am Rumpf, Hals oder Kopf ist das Tourniquet nicht gedacht; dort bleibt es beim festen Druck.
Wie ein Tourniquet richtig sitzt und fest genug angezogen wird, lässt sich nicht aus einem Text lernen. Wer eines in Verbandkasten oder Rucksack hat, sollte das Anlegen in einem Kurs üben – der Grundsatz der Leitlinien gilt auch hier: Verwende nur Ausrüstung, in deren Gebrauch du geschult bist. Ohne Tourniquet und ohne Übung drückst du weiter fest auf die Wunde, bis Hilfe kommt.
Eine starke Blutung kann in einen Schock führen. Das Deutsche Rote Kreuz, eine Hilfsorganisation in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, beschreibt den Schock als Missverhältnis zwischen erforderlicher und tatsächlicher Blutversorgung des Körpers. Zeichen sind Unruhe und Angst, blasse, kalte und oft schweißnasse Haut, Frieren und Zittern, später Teilnahmslosigkeit.
Video: Erste-Hilfe-Tutorial: Verletzung/Blutstillung (Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.) – Die Johanniter zeigen an einer gespielten Armwunde, wie Druck auf die Wunde und ein Druckverband eine starke Blutung stillen – ohne den Arm abzubinden.
- Notruf 112 wählen.
- Ist die Person bei Bewusstsein: hinlegen, Beine erhöht lagern, zudecken.
- Aufregung und Unruhe vermeiden, bei Bedarf abschirmen.
- Bewusstlos mit normaler Atmung: stabile Seitenlage, zudecken.
- Bis der Rettungsdienst kommt: beruhigen, betreuen und wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen.
Tipp Gegen Auskühlung nennen die ERC-Leitlinien vier einfache Schritte: mit trockenen Decken oder Kleidung zudecken, vor Wind schützen, nasse Kleidung vorsichtig gegen trockene tauschen und Decken oder Matten zwischen Person und kalten Boden legen.
Wenn der Rettungsdienst länger braucht
In einer Großschadenslage oder bei gestörtem Mobilfunk kann es dauern, bis Hilfe kommt. Das BBK will deshalb die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ausdrücklich auch für außergewöhnliche Notlagen stärken. An den Grundlagen ändert eine längere Wartezeit nichts, wohl aber an der Ausdauer.
Die ERC-Leitlinien sind eindeutig: Setz die Wiederbelebung fort, bis professionelle Hilfe eintrifft und übernimmt oder dich auffordert aufzuhören. Weil die Kraft nachlässt, wechselt ihr euch wenn möglich alle zwei Minuten ab. Wer in Beatmung geschult ist, sollte sie laut GRC zusätzlich einsetzen – das kann die Überlebenschance weiter erhöhen, besonders wenn der Rettungsdienst länger braucht.
Bist du allein und hast kein Netz, rufst du laut ERC-Leitlinien zunächst laut um Hilfe und beurteilst weiter die Atmung. Glaubst du, dass niemand kommen wird, musst du die Person verlassen, um den Rettungsdienst zu alarmieren – so schnell wie möglich. Reagiert sie nach deiner Rückkehr nicht und atmet nicht normal, beginnst du sofort mit der Wiederbelebung. Welche Wege es ohne Mobilfunk gibt, beschreibt der Artikel zu Funk ohne Netz.
Nach einer gestillten Blutung oder bei Schock heißt Warten: zudecken, beruhigen und immer wieder Bewusstsein und Atmung prüfen, wie es das DRK beschreibt.
Achtung Eine lange Wartezeit ist kein Grund, über Erste Hilfe hinauszugehen. Medikamente zu geben oder invasive Eingriffe gehören nicht dazu. Die Leitlinien sagen klar: Verwende nur Ausrüstung oder Medikamente, in deren Gebrauch du geschult bist.
Rechtlicher Rahmen und warum der Kurs zählt
§ 323c des Strafgesetzbuchs stellt unterlassene Hilfeleistung unter Strafe. Die Pflicht gilt bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not, wenn Hilfe erforderlich und den Umständen nach zuzumuten ist – insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten. Strafbar macht sich auch, wer andere beim Helfen behindert.
Wer hilft, ist abgesichert: Nach § 2 Absatz 1 Nummer 13 Buchstabe a SGB VII sind Personen, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten, kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die wichtigste Vorsorge ist aber der Kurs. Das BBK rät, lebensrettende Maßnahmen im Erste-Hilfe-Kurs zu lernen und zu üben und die Kenntnisse aufzufrischen, wenn der letzte Kurs schon einige Zeit her ist. Kurse bieten viele Hilfsorganisationen vor Ort an. Zusätzlich werden bundesweit kostenfreie Kurse in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten angeboten, kurz EHSH, die auf den Zivilschutzfall und außergewöhnliche Notlagen ausgerichtet sind.
Häufige Fragen
Was, wenn ich bei der Wiederbelebung etwas falsch mache?
Die ERC-Leitlinien raten Laien ausdrücklich, bei vermutetem Kreislaufstillstand zu beginnen, ohne sich Gedanken zu machen, ob sie die Person versehentlich verletzen. Ihr Leben zu retten ist wichtiger, als Verletzungen zu vermeiden.
Muss ich beatmen?
Nein. Wer nicht in Beatmung geschult ist, leistet laut ERC-Leitlinien nur ununterbrochene Herzdruckmassage. Wer geschult ist, wechselt zwischen 30 Kompressionen und 2 Beatmungen.
Darf ich einen AED benutzen, ohne geschult zu sein?
Ja. Laut Leitlinien können AEDs von allen verwendet werden, eine Schulung ist nicht erforderlich. Das Gerät gibt Anweisungen, denen du folgst.
Bin ich versichert, wenn ich mich beim Helfen verletze?
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leistet, ist nach § 2 Absatz 1 Nummer 13a SGB VII kraft Gesetzes unfallversichert. Einzelfragen klärt der zuständige Unfallversicherungsträger.
Wie oft sollte ich den Kurs auffrischen?
Eine feste Frist für Privatpersonen nennt das BBK nicht. Es rät, die Kenntnisse aufzufrischen, wenn der letzte Kurs schon einige Zeit her ist.
Quellen
- Reanimation 2025 – Leitlinien kompakt (PDF)Deutscher Rat für Wiederbelebung – German Resuscitation Council (GRC) e.V., deutsche Kurzfassung der ERC-Leitlinien 2025 · Grundprinzipien der Ersten Hilfe, Erkennen des Kreislaufstillstands, Drucktiefe, Frequenz, 30:2, AED, Seitenlage, Blutungskontrolle, Unterkühlung vorbeugen, Vorgehen ohne Netz
- Wie funktioniert eine ReanimationDeutscher Rat für Wiederbelebung – German Resuscitation Council (GRC) e.V. · Prüfen – Rufen – Drücken, Schnappatmung, Lautsprecher, Wechsel alle zwei Minuten, Beatmung bei längerer Wartezeit, Stellenwert der Seitenlage
- Erste Hilfe und NotrufBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Eigenschutz, Reihenfolge der Maßnahmen, Angaben beim Notruf, Kurs auffrischen, EHSH-Kurse für außergewöhnliche Notlagen
- Schockzustand – Erste HilfeDeutsches Rotes Kreuz (DRK) e.V. · Ursache und Zeichen eines Schocks, Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
- § 323c StGB – Unterlassene HilfeleistungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Hilfspflicht und ihre Grenzen, Behinderung von Helfenden
- § 2 SGB VII – Versicherung kraft GesetzesBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Unfallversicherungsschutz für Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten (Absatz 1 Nummer 13a)
