Das Handy ist für die meisten Menschen Telefon, Nachrichtenquelle, Karte und Geldbörse zugleich. Fällt das Netz länger aus, fällt all das auf einmal weg. Dieser Artikel erklärt, warum Mobilfunk und Internet bei einem Stromausfall nicht lange durchhalten, was dann nicht mehr funktioniert, wie du im Notfall trotzdem Hilfe rufst und was du vorher vorbereiten kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- Mobilfunkmasten haben nur begrenzten Notstrom – laut Bundestagsbericht mal 15 Minuten, mal bis zu acht Stunden.
- Router, Festnetz über das Internet und schnurlose Telefone fallen mit dem Strom sofort aus.
- Die 112 geht auch über fremde Mobilfunknetze – aber nur mit eingelegter, gültiger SIM-Karte.
- Viele Kommunen öffnen bei langem Stromausfall Anlaufstellen, über die auch Notrufe weitergegeben werden.
- Kontakte, Treffpunkte und Karten auf Papier und ein Radio ohne Netzstrom ersetzen, was das Handy nicht mehr kann.
Warum das Netz nicht einfach weiterläuft
Dein Handy hat einen Akku, der Mobilfunkmast in der Nähe meist nur eine begrenzte Reserve. Der Bericht zur Technikfolgenabschätzung, den der Bundestag zu einem großflächigen Stromausfall veröffentlicht hat, beschreibt das so: Nicht die Endgeräte sind das Problem, sondern die Basisstationen, über die sich die Geräte ins Netz einwählen. Diese haben eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, können aber bereits nach 15 Minuten ausfallen – je nach Betreiber und Standort auch erst nach bis zu acht Stunden.
Dazu kommt die Überlastung. Wenn der Strom ausfällt, greifen alle gleichzeitig zum Handy. Der Bericht hält fest, dass die Basisstationen wegen des erhöhten Gesprächsaufkommens oft binnen weniger Minuten überlastet sind. Betroffen sind nicht nur Anrufe, sondern auch SMS und mobile Daten.
Der Bericht stammt aus dem Jahr 2011. Seitdem haben sich Netze und Technik verändert, und die Notstromausstattung unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Eine aktuelle, öffentlich belegte Gesamtzahl gibt es nicht. Die Grundaussage bleibt aber gültig: Auf ein Handynetz, das tagelang ohne Strom durchhält, solltest du nicht bauen.
Hinweis Die Angaben zu Basisstationen, Notstrom und Überlastung stammen aus der Bundestagsdrucksache 17/5672 vom April 2011.
Was dann alles nicht mehr geht
Zu Hause ist das Internet sofort weg, sobald der Router keinen Strom mehr hat. Damit fällt meist auch das Festnetztelefon aus, denn moderne Anschlüsse telefonieren über den Router. Der Bundestagsbericht nennt noch einen Punkt, den viele übersehen: Schnurlose Telefone brauchen eine Basisstation am Stromnetz. Das Mobilteil hat zwar noch Akku, findet aber keine Verbindung mehr.
Unterwegs merkst du den Ausfall beim Bezahlen. Das BBK weist darauf hin, dass bei einem Stromausfall auch die Geldautomaten nicht mehr funktionieren. Kartenzahlung an der Kasse braucht ebenfalls Strom und eine Verbindung. Wie viel Bargeld sinnvoll ist, steht im Artikel „Bargeldvorrat“.
Ebenso still wird alles, was über eine App oder einen Onlinedienst läuft: Messenger, Videoanrufe, Nachrichtenseiten, Navigation mit Online-Karten, Notruf-Apps mit Datenverbindung, Smart-Home-Steuerung per Handy. Das ist eine einfache Folgerung: Was eine Internetverbindung braucht, funktioniert ohne Internet nicht. Prüf deshalb einmal, welche Dinge in deinem Haushalt nur per App bedienbar sind – etwa Heizungsthermostate, Türschlösser oder Garagentore – und ob es eine Bedienung von Hand gibt.
- Router und WLAN: sofort aus.
- Festnetz über den Router und schnurlose Telefone: meist sofort aus.
- Handy: läuft so lange, wie Akku und nächster Mast mitmachen.
- Apps, Messenger, Online-Karten, Kartenzahlung: nur, solange es irgendwo eine Verbindung gibt.
Notruf 112, wenn dein eigenes Netz weg ist
Die Notrufnummern 110 und 112 sind in Deutschland gesetzlich abgesichert. Die Bundesnetzagentur fasst zusammen, dass die Anbieter Notrufverbindungen unverzüglich und unentgeltlich zur örtlich zuständigen Notrufabfragestelle herstellen und den Standort des Anrufenden übermitteln müssen. Das gilt laut Verordnung über Notrufverbindungen auch bei einem wegen Zahlungsverzugs gesperrten Anschluss und bei leerem Prepaid-Guthaben.
Wichtig für den Ausfall: Die Verordnung verpflichtet jeden Mobilfunknetzbetreiber, auch Kundinnen und Kunden anderer Netze Notrufe über die 112 zu ermöglichen. Ist nur der Mast deines Anbieters ausgefallen, der eines anderen aber noch in Betrieb, kommt dein Notruf trotzdem durch. Diese Regel nennt ausdrücklich die 112, nicht die 110.
Der Bundestagsbericht hält außerdem fest, dass Notrufe bei überlasteten Netzen bevorzugt vermittelt werden. Er nennt aber auch die Grenze: Der Notruf funktioniert nur, wenn das Gerät überhaupt eine Verbindung zu einer Basisstation aufbauen kann. Ist in der ganzen Gegend kein Mast mehr in Betrieb, hilft auch die 112 am Handy nicht. An den Rändern eines Ausfallgebiets lässt sich laut Bericht noch telefonieren, wo Masten außerhalb des Gebiets erreichbar sind.
Achtung Ohne SIM-Karte gibt es in Deutschland keinen Notruf vom Handy – die Verordnung über Notrufverbindungen schließt das ausdrücklich aus. Auch eine als ungültig erkannte Karte reicht nicht. Ein altes Ersatzhandy nützt für den Notruf also nur mit einer gültigen Karte.
Anlaufstellen: Hilfe rufen ohne Telefon
Für den Fall, dass gar nichts mehr geht, haben seit 2015 viele Kommunen und Länder Anlaufstellen eingerichtet. Das BBK nennt sie Katastrophenschutz-Leuchttürme; vor Ort heißen sie auch Notfall-Informationspunkt, Notfalltreffpunkt oder schlicht Anlaufstelle. Sie sollen die Menschen bei einem längeren Stromausfall mit Informationen und Hilfsangeboten versorgen, Notrufe weiterleiten und den Austausch in der Nachbarschaft ermöglichen.
Das BBK weist darauf hin, dass sich Ausgestaltung und Angebot von Kommune zu Kommune unterscheiden. Ob und wo es bei dir solche Stellen gibt, erfährst du bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Frag danach, solange das Internet noch funktioniert, schreib Adresse und Weg auf und geh ihn einmal ab.
Wo es keine ausgewiesenen Stellen gibt, nennt der Bundestagsbericht aus Erfahrung Orte, die sich im Ausfall zu Knotenpunkten der Information entwickeln können: Bürgermeisterämter, Feuerwehrhäuser und Gemeindehallen. Verlass dich aber nicht darauf, dass dort jemand ist, solange es keine offizielle Ankündigung gibt.
Informiert bleiben ohne Internet
Warn-Apps und Cell Broadcast erreichen dich nur, solange Handy und Mobilfunknetz funktionieren. Wie die einzelnen Warnwege zusammenspielen, erklärt der Artikel „Warnsysteme in Deutschland“.
Für den langen Ausfall empfiehlt das BBK ein batteriebetriebenes Radio oder ein Kurbelradio, damit du Mitteilungen der Behörden verfolgen kannst. Laut Bundestagsbericht versuchen die Behörden, ausgewählte Sender im Ausfall mit Notstrom zu versorgen, weil sich Radiosender für Warndurchsagen eignen. Dazu kommen Lautsprecherdurchsagen von Einsatzfahrzeugen.
Welches Gerät sich eignet, was UKW und DAB+ unterscheidet und wie du Batterien planst, steht im Artikel „Notfallradio“. Für Funk ohne Netz – vom Jedermannfunk bis zum Amateurfunk – gibt es einen eigenen Artikel mit den rechtlichen Grenzen.
Vorbereiten, solange alles läuft
Das meiste, was im Ausfall fehlt, ist Information, die heute nur im Handy steckt. Die wichtigste Vorbereitung kostet deshalb fast nichts: Du holst sie aufs Papier. Dazu gehören Telefonnummern, Adressen und Absprachen, die sonst niemand auswendig kennt.
Vereinbare mit deiner Familie, was passiert, wenn niemand erreichbar ist. Wer holt die Kinder ab, wo trefft ihr euch, wenn die Wohnung nicht erreichbar ist, wer schaut nach den Großeltern? Solche Absprachen lassen sich im Familien-Notfallplan festhalten.
- Kontaktliste auf Papier: Familie, Nachbarn, Arbeitgeber, Schule, Hausarztpraxis – dazu 112, 110 und 116 117.
- Zwei Treffpunkte vereinbaren: einen in der Nähe der Wohnung, einen weiter weg.
- Adresse der nächsten Anlaufstelle deiner Gemeinde notieren.
- Karten der Umgebung für die Offline-Nutzung aufs Handy laden und eine Papierkarte der Region bereithalten.
- Handy und Ersatzakkus geladen halten, eine Powerbank bereitlegen, wie es das BBK empfiehlt.
- Radio mit Batterien oder Kurbel bereitlegen.
- Bargeld in kleiner Stückelung zu Hause haben.
Tipp Spar im Ausfall Akku: Bildschirm dunkler stellen, unnötige Apps schließen, nur kurz telefonieren. Findet das Handy kein Netz, kannst du es zwischendurch ausschalten und nur zu vereinbarten Zeiten einschalten.
Kurz zum Recht: wenn nur dein Anschluss gestört ist
Nicht jeder Ausfall ist ein Blackout. Oft ist nur der eigene Internet- oder Telefonanschluss gestört. Für diesen Fall regelt Paragraf 58 des Telekommunikationsgesetzes deine Rechte als Verbraucher: Der Anbieter muss eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigen, außer du hast sie selbst zu vertreten.
Kann er die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach deiner Meldung beheben, muss er dich spätestens am Folgetag informieren, was er unternimmt und wann es voraussichtlich wieder geht. Dauert ein vollständiger Ausfall länger als zwei Kalendertage nach der Meldung, kannst du eine Entschädigung verlangen: am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent, ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Das Gesetz nimmt aber unter anderem höhere Gewalt ausdrücklich aus. Bei einem großflächigen Ausfall durch ein Unwetter kannst du also nicht ohne Weiteres mit einer Entschädigung rechnen. Ob sie im Einzelfall zusteht, klärt im Zweifel eine Verbraucherberatung. Melde eine Störung in jedem Fall und notiere dir das Datum – die Fristen laufen erst ab der Meldung.
Häufige Fragen
Kann ich mit einem Handy ohne SIM-Karte die 112 anrufen?
Nein. Die Verordnung über Notrufverbindungen lässt Notrufe von Mobiltelefonen ohne Mobilfunkkarte ausdrücklich nicht zu. Mit gültiger Karte geht die 112 dagegen auch über fremde Netze und ohne Guthaben.
Wie lange funktioniert das Handynetz bei einem Stromausfall?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Der Bundestagsbericht von 2011 nennt für Basisstationen eine Spanne von 15 Minuten bis zu acht Stunden, je nach Betreiber und Standort. Dazu kommt die Überlastung, weil viele gleichzeitig telefonieren.
Funktioniert mein Festnetztelefon noch?
Meist nicht. Moderne Anschlüsse laufen über den Router, und der braucht Strom. Auch schnurlose Telefone fallen aus, weil ihre Basisstation am Stromnetz hängt.
Wo finde ich die Notfall-Anlaufstelle in meiner Nähe?
Bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Stellen heißen je nach Ort unterschiedlich, etwa Katastrophenschutz-Leuchtturm, Notfall-Informationspunkt oder Notfalltreffpunkt. Frag nach, solange Telefon und Internet noch funktionieren.
Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Internet tagelang ausfällt?
Bei einer Störung deines Anschlusses kannst du nach Paragraf 58 Telekommunikationsgesetz ab dem dritten Tag nach deiner Meldung eine Entschädigung verlangen. Ausgenommen sind unter anderem Fälle höherer Gewalt.
Quellen
- Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung (Drucksache 17/5672)Deutscher Bundestag, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung · Notstrom und Überlastung von Basisstationen, Ausfall von Festnetz und schnurlosen Telefonen, bevorzugte Vermittlung von Notrufen, Anlaufstellen, Notstrom für Radiosender (Stand 2011)
- Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV), § 4Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · Notruf 112 über fremde Mobilfunknetze, kein Notruf ohne SIM-Karte, Notruf auch bei Sperre und ohne Guthaben
- Notrufnummern 110 und 112Bundesnetzagentur · Pflicht der Anbieter, Notrufe unverzüglich und unentgeltlich herzustellen und den Standort zu übermitteln
- Telekommunikationsgesetz (TKG), § 58 EntstörungBundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · Entstörungspflicht, Informationsfristen, Entschädigung bei vollständigem Ausfall und Ausnahme höhere Gewalt
- Warnung der Bevölkerung: Forschungsprojekt sieht viel Potential bei Katastrophenschutz-LeuchttürmenBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Anlaufstellen seit 2015, ihre Aufgaben einschließlich Weiterleitung von Notrufen, Unterschiede zwischen Kommunen
- Vorsorge und Handeln bei StromausfallBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Internet und Mobilfunk gestört, Akkus und Powerbank, Geldautomaten, batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio
