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Haushalt & Familie

Die Zwille: bauen, sicher üben und was das Recht sagt

Astgabel, Gummi, Lederschlaufe: wie eine einfache Zwille entsteht, wie du sicher übst, warum Armstützen verboten sind und was für die Jagd gilt.

9 Min. LesezeitFür FortgeschritteneStand: 27. September 2026
Eine handgemachte Zwille aus einer grob geschnitzten Astgabel liegt auf grauem Grund; an beiden Gabelenden ist ein breites Gummiband mit Schnur festgebunden.
Foto: Museum Rotterdam · CC BY-SA 3.0 · Wikimedia Commons · zugeschnitten

Eine Astgabel, ein Stück Gummi und ein Lederfleck – mehr braucht eine Zwille nicht. Das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache beschreibt sie als einfache Waffe aus einem kurzen, Y-förmigen Stab und einem Gummiband; als verwandte Wörter nennt die Seite unter anderem Steinschleuder, Flitsche und Katapult. Dieser Artikel aus der Reihe „Kaltstart – Wissen für danach“ erklärt, wie eine einfache Zwille gebaut wird, wie du sicher auf Zielscheiben übst, was das Waffengesetz verbietet, was heute für die Jagd gilt und warum die Zwille auch danach ein unsicheres Jagdmittel ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schleudern mit Armstütze oder vergleichbarer Vorrichtung sind verbotene Waffen – schon Besitz und Bau sind strafbar.
  • Eine einfache Zwille ohne Armstütze steht nicht in der Verbotsliste des Waffengesetzes.
  • Schutzbrille, geprüftes Gummi und ein weicher Kugelfang: geschossen wird nur auf Zielscheiben.
  • Jagen darf heute nur, wer einen Jagdschein hat und jagdberechtigt ist. Die meisten Wildvögel sind zusätzlich geschützt.
  • Nach unserer Einschätzung verletzt eine Zwille eher, als dass sie sicher tötet – kein weidgerechtes Jagdmittel.

Zuerst: wofür dieses Wissen gedacht ist

Viele kennen die Zwille als Kinderspielzeug und Freizeitgerät. Wer damit üben will, tut das auf einer Zielscheibe, auf eigenem oder freigegebenem Gelände und mit Schutzbrille. Daran ändert dieser Artikel nichts.

Er richtet sich zusätzlich an eine andere Lage: Versorgung, Behörden und Jäger sind dauerhaft nicht mehr erreichbar, und die Frage ist, was ein so einfaches Gerät leisten kann und wo seine Grenzen liegen. Die Rechtslage steht trotzdem ausführlich darin, denn sie gilt heute – und ihre Gründe, vor allem der Tierschutz, bleiben auch danach vernünftig.

Achtung Notfall- und Zivilisationswissen: Dieser Artikel beschreibt Wissen für eine Lage, in der Versorgung, Behörden, Jäger und andere Fachleute dauerhaft nicht erreichbar sind. Solange sie erreichbar sind, gehen sie vor. Der Text ersetzt keine Ausbildung, keinen Jagdschein und keine Genehmigung. Er enthält nichts, was sich gegen Menschen richtet, und beschreibt die Zwille nicht als Mittel zur Verteidigung.

Was das Waffengesetz verbietet – und was nicht

Das Waffengesetz (WaffG) nennt die einfache Zwille nicht. Es regelt eine bestimmte Bauform: Nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sind Präzisionsschleudern „Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind“. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 führt diese Präzisionsschleudern sowie „Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen“ als verbotene Waffen.

Verboten ist damit schon der Umgang, nicht erst das Schießen. Nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einen solchen Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, herstellt oder bearbeitet. Das betrifft auch den Selbstbau: Wer an seine Zwille eine Stütze über das Handgelenk baut oder sie dafür einrichtet, stellt eine verbotene Waffe her.

Eine Zwille ohne Armstütze steht nicht in dieser Liste. Manche Behördenseiten schreiben verkürzt „Präzisionsschleudern (Zwillen)“, etwa die FAQ zum Waffenrecht der Polizei Sachsen; maßgeblich ist der Gesetzeswortlaut, der auf die Armstütze abstellt. Ob ein bestimmtes Modell unter das Gesetz fällt, entscheidet in Zweifelsfällen auf Antrag die zuständige Behörde (§ 2 Abs. 5); das ist nach § 48 Abs. 3 das Bundeskriminalamt. Was für Luftgewehr, Armbrust und Bogen gilt, steht im Artikel „Freie“ Waffen ab 18.

Achtung Rechtslage heute: Präzisionsschleudern mit Armstütze und die Armstützen selbst sind verbotene Waffen (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 WaffG), Besitz und Herstellung sind strafbar. Jagen darf nur, wer einen Jagdschein hat und im jeweiligen Revier jagdberechtigt ist; sonst droht eine Strafe wegen Jagdwilderei (§ 292 StGB). Gefahr: Ein Geschoss oder ein reißendes Gummi kann ein Auge dauerhaft verletzen, Geschosse können von harten Flächen abprallen, und ein angeschossenes Tier leidet. Zuständig im Normalbetrieb: für Wild der Jagdausübungsberechtigte des Reviers und die Jagdbehörde, für die Einstufung eines Gegenstands die Waffenbehörde und in Zweifelsfällen das Bundeskriminalamt. Das ist keine Rechtsberatung.

Bauen: Astgabel, Gummi, Lederschlaufe

Die folgenden Arbeitsschritte sind überliefertes Handwerk, für das wir keine Primärquelle ausgewertet haben. Sie beschreiben eine einfache Zwille, keine auf Leistung getrimmte.

Am Anfang steht eine Astgabel mit zwei etwa gleich starken Armen, die ungefähr symmetrisch auseinandergehen, und einem Stiel, der gut in der Hand liegt. Nimm nur Holz, das du nehmen darfst; frag im Zweifel den Eigentümer. Frisches Holz lässt sich leicht schnitzen, reißt aber beim Trocknen gern. Lass die Gabel deshalb erst trocknen und arbeite sie danach mit Messer, Raspel und Schleifpapier aus; wie das ohne Maschinen geht, steht im Artikel über Holzbearbeitung ohne Maschinen. Risse, faule Stellen und Astlöcher an der Gabel sind ein Grund, neu anzufangen.

An die Enden der Gabelarme kommen zwei gleich lange Gummistreifen, früher oft aus einem alten Fahrradschlauch geschnitten. Sie werden mit Garn oder dünner Schnur fest umwickelt. Zwischen den beiden Gummis sitzt ein kleiner Fleck aus Leder, die Schlaufe, in die das Geschoss gelegt wird. Wichtig ist nur, dass beide Seiten gleich sind und nichts scharfkantig am Gummi reibt.

Bau nichts an, was über das Handgelenk oder den Unterarm reicht, keine Stütze und keine Halterung dafür. Genau das macht aus der Zwille eine verbotene Präzisionsschleuder.

Eine Zwille aus einer hellen, entrindeten Astgabel liegt im Gras; zwei schwarze Gummistreifen führen von den Gabelenden zu einer hellen Lederschlaufe.
Astgabel, zwei Gummistreifen, eine Lederschlaufe – mehr Teile hat eine einfache Zwille nicht.Foto: Xosema · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons · zugeschnitten

Sicher üben: Augen, Gummi, Abpraller

Die folgenden Regeln sind Vorsichtsfolgerungen aus dem Aufbau der Zwille, keine Norm und keine Aussage unserer Quellen. Sie gelten für jeden Schuss, auch für den ersten.

Die größte Gefahr trägt der Schütze selbst im Gesicht. Beim Ausziehen zeigt das gespannte Gummi auf deine Augen; reißt es oder löst sich eine Wicklung, schnellt es zurück. Eine Schutzbrille ist deshalb Pflicht, für dich und für alle, die zusehen. Prüf vor jedem Üben die Gummis auf feine Risse, spröde oder weiße Stellen und die Wicklungen auf festen Sitz. Ein Gummi mit Riss wird ersetzt, nicht noch einmal benutzt.

Die zweite Gefahr ist der Abpraller. Stein, Beton, Metall, Glas und auch eine Wasseroberfläche können ein Geschoss zurück oder zur Seite werfen. Hinter die Zielscheibe gehört deshalb etwas Weiches, das Geschosse aufnimmt – ein Kugelfang, etwa ein alter Teppich, eine hängende Decke oder ein Erdwall. Übe nur auf Gelände, das du nutzen darfst und wo niemand vor, hinter oder neben dem Ziel stehen kann.

Skizze eines Übungsplatzes: links eine Schutzbrille, ein gestrichelter Pfeil „Schussrichtung“ zeigt auf eine Zielscheibe, dahinter steht ein weicher Kugelfang.
Schutzbrille, Zielscheibe, dahinter ein weicher Kugelfang – und nichts Hartes in Schussrichtung.Skizze: WildWeasel
  • Schutzbrille für alle Anwesenden, auch für Zuschauer.
  • Gummi und Wicklungen vor jedem Üben prüfen, beschädigte Teile ersetzen.
  • Nur auf Zielscheiben mit weichem Kugelfang dahinter schießen.
  • Kein hartes Material, keine Fenster, keine Wege und keine Wasserfläche in Schussrichtung.
  • Nie auf Menschen oder Tiere zielen, auch nicht ungespannt oder im Spaß.
  • Zwille und Geschosse so aufbewahren, dass Kinder sie nicht unbeaufsichtigt nehmen können.

Jagen mit der Zwille: was heute gilt

Jagd ist nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) schon „das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild“ (§ 1 Abs. 4). Wer sie ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen (§ 15). Zum Wild gehören nach § 2 unter anderem Feldhase, Wildkaninchen, Fuchs, Fasan, Wildenten und Wildtauben. Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts dem Wild nachstellt, es fängt oder erlegt, begeht Jagdwilderei (§ 292 StGB): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Ohne Jagdschein und Jagdrecht ist die Jagd mit der Zwille also verboten – wie mit jedem anderen Mittel.

Für Jäger gibt es keine ausdrückliche Regel zur Zwille. Die sachlichen Verbote in § 19 BJagdG nennen sie nicht; die Länder können diese Verbote erweitern (§ 19 Abs. 2). Maßstab sind zwei allgemeine Anforderungen: Bei der Ausübung der Jagd sind „die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten“ (§ 1 Abs. 3 BJagdG). Und wird ein Tier bei weidgerechter Jagd ohne Betäubung getötet, darf das nur geschehen, „wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen“ (§ 4 Abs. 1 TierSchG). Unsere Einschätzung, keine Aussage der Quellen: Die Zwille erfüllt diese Anforderungen nicht, weil ein Treffer nicht verlässlich sofort tötet (dazu der nächste Abschnitt).

Für die meisten anderen Vögel gilt das Naturschutzrecht. Europäische Vogelarten sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt, und § 44 verbietet, wild lebenden Tieren dieser Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Der Spatz auf dem Dach ist also kein Übungsziel.

Über allem steht das Tierschutzgesetz. Nach § 1 darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen zufügt, wird nach § 17 mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Ehrlich eingeordnet: warum die Zwille ein unsicheres Jagdmittel ist

Das Tierschutzgesetz beschreibt, wie Töten sein muss: unter Betäubung oder, wo das nach den Umständen nicht zumutbar ist, „nur unter Vermeidung von Schmerzen“, und nur durch jemanden, der „die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat“ (§ 4 Abs. 1). Auch für Jäger gilt: Krankgeschossenes Wild ist unverzüglich zu erlegen, um es vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren (§ 22a BJagdG).

Eine Primärquelle, die die Zwille als tierschutzgerechtes Mittel zum Töten bewertet, haben wir nicht gefunden. Unsere Einschätzung, keine Aussage der Quellen: Ob ein Treffer sofort tötet, hängt von Entfernung, Trefferlage und Tier ab, und schon kleine Fehler führen dazu, dass das Tier verletzt entkommt und leidet. Eine Zwille verletzt deshalb leicht, statt sicher zu töten – genau das Gegenteil dessen, was § 4 verlangt.

Für die Kaltstart-Lage heißt das: Wenn überhaupt, dann nur aus kurzer Entfernung, nur bei einem Ziel, das du sicher erkennst, und nur, wenn du ein verletztes Tier sofort finden und töten kannst. Die Regel aus § 22 Abs. 4 BJagdG bleibt vernünftig: In Setz- und Brutzeiten werden die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt. Verlässlicher als die Zwille sind Fischen und eigene Tiere – mehr dazu im Artikel über Kaninchen halten. Wie Wild danach versorgt wird, steht im Artikel Wild aufbrechen und versorgen.

Tipp Wer heute Freude am Schießen hat, übt auf Zielscheiben – so wie beim Holzbogen. Treffsicherheit auf die Scheibe ist das, was man heute legal und ohne Tierleid lernen kann.

Häufige Fragen

Ist eine Zwille in Deutschland verboten?

Verboten sind Schleudern mit Armstütze oder vergleichbarer Vorrichtung und solche, die dafür eingerichtet sind, außerdem die Armstützen selbst (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 WaffG). Eine einfache Zwille ohne Armstütze steht nicht in der Verbotsliste. Manche Behördenseiten schreiben verkürzt „Präzisionsschleudern (Zwillen)“; maßgeblich ist der Gesetzeswortlaut.

Darf ich mir eine Armstütze selbst an die Zwille bauen?

Nein. Das Herstellen und Bearbeiten einer verbotenen Waffe ist nach § 52 Abs. 3 WaffG strafbar, ebenso Erwerb und Besitz. Das gilt auch für eine selbst gebaute Stütze.

Darf ich mit der Zwille Kaninchen oder Tauben schießen?

Ohne Jagdschein und Jagdrecht nein: Wildkaninchen und Wildtauben sind Wild nach dem Bundesjagdgesetz, sonst droht eine Strafe wegen Jagdwilderei. Auch für Jäger nennt das Gesetz die Zwille nicht ausdrücklich; sie müssen aber weidgerecht jagen, und beim Töten dürfen nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Das erfüllt die Zwille nach unserer Einschätzung nicht. Die meisten anderen Wildvögel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.

Warum ist eine Schutzbrille so wichtig?

Das gespannte Gummi zeigt beim Ausziehen auf dein Gesicht, und reißt es, schnellt es zurück. Dazu kommen Abpraller von harten Flächen. Das ist eine Vorsichtsregel aus dem Aufbau, keine Norm.

Quellen

  1. Waffengesetz (WaffG): § 2, § 48, § 52, Anlagen 1 und 2Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Präzisionsschleudern (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3), Verbot (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7), Strafrahmen (§ 52 Abs. 3), Einstufung auf Antrag (§ 2 Abs. 5) durch das BKA (§ 48 Abs. 3).
  2. Bundesjagdgesetz (BJagdG)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Weidgerechtigkeit (§ 1 Abs. 3), Jagdausübung (§ 1 Abs. 4), Wildarten (§ 2), Jagdschein (§ 15), sachliche Verbote ohne Nennung der Zwille und Erweiterung durch die Länder (§ 19), Elterntiere in Setz- und Brutzeiten (§ 22 Abs. 4), krankgeschossenes Wild (§ 22a).
  3. § 292 StGB – JagdwildereiBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Straftatbestand und Strafrahmen.
  4. Tierschutzgesetz (TierSchG)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Grundsatz (§ 1), Töten nur unter Vermeidung von Schmerzen, bei weidgerechter Jagd nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Abs. 1), Strafvorschrift (§ 17).
  5. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), §§ 7 und 44Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Europäische Vogelarten sind besonders geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 13); Verbot, ihnen nachzustellen, sie zu verletzen oder zu töten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1).
  6. ZwilleDigitales Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS), Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften · Bedeutung (Y-förmiger Stab und Gummiband) und verwandte Bezeichnungen.