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Grundlagen

„Freie“ Waffen ab 18: was erlaubt ist und wo die Grenzen liegen

Luftgewehr, Armbrust, Bogen, Zwille, Reizgas: Was du ab 18 ohne Erlaubnis kaufen darfst – und warum Mitnehmen und Schießen trotzdem streng geregelt sind.

7 Min. LesezeitEinstiegStand: 25. September 2026
Nahaufnahme eines Luftgewehrs mit der deutschen F-Kennzeichnung im Fünfeck.
Die F-Kennzeichnung im Fünfeck ist bei vielen frei erwerbbaren Druckluftwaffen ein zentraler Hinweis auf die waffenrechtliche Einordnung.Foto: André de Saint-Paul · CC BY-SA 3.0 · Wikimedia Commons · zugeschnitten

„Ab 18 frei“ steht an vielen Luftgewehren, Armbrüsten und Zwillen. Das klingt, als dürfte man damit alles – stimmt aber nicht. Dieser Artikel erklärt, was das Waffengesetz mit „erlaubnisfrei“ meint, wo die Grenzen für Mitnehmen und Schießen liegen und was für Bogen und Zwille gilt, die das Gesetz kaum erwähnt. Er ist eine Rechtsorientierung, keine Kaufberatung und keine Anleitung.

Das Wichtigste in Kürze

  • „Erlaubnisfrei“ betrifft meist nur Kauf und Besitz ab 18 – nicht das Mitnehmen und nicht das Schießen.
  • Ein Luftgewehr mit „F im Fünfeck“ darfst du besitzen – mitnehmen nur mit Waffenschein.
  • Die Armbrust darfst du ab 18 kaufen und führen; für das Schießen brauchst du meist eine Schießerlaubnis.
  • Präzisionsschleudern mit Armstütze sind verbotene Waffen, schon der Besitz ist strafbar.
  • Ohne Jagdschein ist Jagd tabu – auch mit Bogen, Zwille oder Luftgewehr.

Kaufen, mitnehmen, schießen: drei verschiedene Dinge

Das Waffengesetz (WaffG) trennt genau, was du mit einer Waffe tust. Der Umgang mit Waffen ist grundsätzlich erst ab 18 erlaubt (§ 2 Abs. 1). „Erlaubnisfrei“ heißt bei den Gegenständen in diesem Artikel fast immer nur: Erwerb und Besitz brauchen keine Waffenbesitzkarte. Welche Waffen das sind, steht in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 WaffG.

Führen ist etwas anderes. Nach Anlage 1 WaffG führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber „außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte“ ausübt. Wer das Luftgewehr also im Rucksack durch den Park trägt, führt es.

Schießen ist die dritte Stufe. Außerhalb von Schießstätten ist es ohne Schießerlaubnis nur in engen Fällen zulässig. Der wichtigste steht in § 12 Abs. 4: durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen bis 7,5 Joule oder zugelassener Bauart, „sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können“. Ein Garten, aus dem ein Fehlschuss aufs Nachbargrundstück fliegen kann, erfüllt das nicht.

Die Übersicht

Die Tabelle fasst zusammen, was Polizei Sachsen, der Waffenkalender der Polizei NRW und das Gesetz selbst sagen. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall: Das Gesetz kennt Sonderfälle, etwa bei Altgeräten oder bestimmten Bauarten.

Zwei Dinge stehen nicht in der Tabelle, weil es eigene Artikel dazu gibt: Reizstoffsprühgeräte mit amtlichem Prüfzeichen dürfen laut Polizei Sachsen schon ab 14 Jahren erworben, besessen und geführt werden. Was beim Einsatz gegen Menschen gilt, steht im Artikel zur Selbstverteidigung. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen sind ab 18 frei zu besitzen, zum Führen brauchst du den Kleinen Waffenschein – mehr dazu im gleichnamigen Artikel.

Erlaubnisfreie und verbotene Gegenstände im Überblick (Stand WaffG März 2026)
GegenstandErwerb/BesitzFührenSchießen
Luft-, Federdruck- und CO2-Waffe bis 7,5 Joule mit „F im Fünfeck“frei ab 18nur mit WaffenscheinSchießstätte oder eigenes befriedetes Besitztum, Geschosse dürfen es nicht verlassen
Armbrustfrei ab 18frei ab 18, Verbotsorte beachtenSchießerlaubnis nötig, außer Schießstätte und Ausnahmen nach § 12 Abs. 4
Pfeilabschussgerät (Antrieb nicht durch Muskelkraft)WaffenbesitzkarteWaffenscheinSchießerlaubnis
Bogen ohne Sperrvorrichtungim WaffG nicht genanntim WaffG nicht genanntnicht im WaffG geregelt; Jagd- und Tierschutzrecht gelten
Zwille ohne Armstützeim WaffG nicht genanntim WaffG nicht genanntnicht im WaffG geregelt; Jagd- und Tierschutzrecht gelten
Präzisionsschleuder mit Armstützeverbotenverbotenverboten

Luft- und CO2-Waffen: frei kaufen, aber nicht mitnehmen

Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen sind ab 18 erlaubnisfrei, wenn ihre Geschosse höchstens 7,5 Joule erreichen und sie das vorgeschriebene Kennzeichen tragen. Die Polizei Sachsen nennt es „F im Fünfeck“. Ohne dieses Zeichen ist die Waffe erlaubnispflichtig, es sei denn, sie stammt aus einer der alten Produktionen, die das Gesetz eigens nennt.

Der häufigste Irrtum betrifft das Mitnehmen. Die Polizei Sachsen schreibt: „Zum Führen einer Waffe mit einem F im Fünfeck benötigt man einen Waffenschein.“ Privatleute müssen dafür laut Polizei Sachsen nachweisen, dass sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe gefährdet sind. Der Waffenkalender der Polizei NRW ordnet das Führen ohne Waffenschein als Vergehen ein, also als Straftat.

Ein Luftgewehr ist übrigens keine „Anscheinswaffe“. Das Gesetz nimmt Schusswaffen, für deren Führen eine Erlaubnis nötig ist, ausdrücklich von diesem Begriff aus. Für dich heißt das nicht mehr Freiheit, sondern die strengere Regel: Waffenschein statt bloßem Bußgeld.

Armbrust und Pfeilabschussgerät

Die Armbrust ist kein Spielzeug, sondern rechtlich einer Schusswaffe gleichgestellt. Anlage 1 WaffG erfasst Geräte, bei denen feste Körper gezielt verschossen werden und deren Energie „durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann“ – als Beispiele nennt das Gesetz Armbrüste und Pfeilabschussgeräte.

Für die Armbrust gilt eine Sonderstellung: Erwerb, Besitz und Führen sind ab 18 erlaubnisfrei (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.8 und 3.2). Beim Schießen endet die Freiheit. Der Waffenkalender der Polizei NRW verlangt dafür eine Schießerlaubnis, ausgenommen Schießstätten und die Fälle des § 12 Abs. 4. Ob eine dieser Ausnahmen für dein Grundstück greift, klärst du vorher mit der Waffenbehörde.

Pfeilabschussgeräte, deren Antriebsenergie nicht aus Muskelkraft stammt, sind dagegen erlaubnispflichtig. Laut Waffenkalender brauchst du für Erwerb und Besitz eine Waffenbesitzkarte, zum Führen einen Waffenschein. Wer ein solches Gerät schon am 1. September 2020 besaß, musste bis zum 1. September 2021 eine Erlaubnis beantragen oder es abgeben (§ 58 Abs. 20).

Ein Sportschütze zielt auf einem Schießstand mit einer modernen Sportarmbrust.
Sportarmbrust auf einem Schießstand: Erwerb und Besitz sind rechtlich anders geregelt als das Schießen außerhalb einer Schießstätte.Foto: Wilfried Wittkowsky / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0

Bogen und Zwille: kaum im Waffengesetz – aber nicht regellos

Den Bogen erwähnt das Waffengesetz nicht. Schusswaffen sind dort Gegenstände, bei denen „Geschosse durch einen Lauf getrieben werden“; gleichgestellt sind Geräte mit Sperrvorrichtung. Ein gewöhnlicher Bogen hat weder das eine noch das andere. Nach dieser Begriffsbestimmung fällt er nicht unter das Gesetz – das ist unsere Lesart des Wortlauts, eine ausdrückliche Behördenaussage dazu haben wir nicht gefunden.

Bei Schleudern zieht das Gesetz eine klare Linie. Verboten sind Schleudern, die „zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind“, dazu die Armstützen selbst. Die Polizei Sachsen führt diese Präzisionsschleudern in ihrer Liste verbotener Waffen. Eine einfache Zwille ohne Armstütze nennt das Gesetz nicht. Bist du unsicher, wie ein Modell einzustufen ist, entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde (§ 2 Abs. 5).

Nicht im Waffengesetz heißt nicht: überall erlaubt. Die Jagd ist nach dem Bundesjagdgesetz das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild, und wer sie ausübt, braucht einen Jagdschein (§ 15). Zum Wild zählen auch Wildkaninchen, Fuchs und Wildtauben. Mit Bolzen oder Pfeilen auf Schalenwild, Wölfe und Seehunde zu schießen, ist sogar Jägern verboten (§ 19). Und wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, macht sich nach § 17 Tierschutzgesetz strafbar: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Wo das Mitnehmen immer endet

Auch wo das Führen erlaubnisfrei ist, gibt es feste Grenzen. Nach § 42 Abs. 1 darfst du bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen keine Waffen führen, ebenso bei Theater-, Kino- und Diskothekenbesuchen. Das betrifft die Armbrust genauso wie ein Reizstoffsprühgerät.

§ 42b verbietet das Führen von Waffen in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs und in dessen umschlossenen Einrichtungen, insbesondere Gebäuden und Haltepunkten. Ausgenommen ist unter anderem, wer eine Waffe nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördert.

Dazu kommen Waffenverbotszonen, die die Länder per Verordnung festlegen dürfen, etwa auf bestimmten Straßen und Plätzen, im übrigen öffentlichen Personenverkehr oder in Jugend- und Bildungseinrichtungen (§ 42 Abs. 5). Wo solche Zonen gelten, erfährst du bei deiner Stadt oder der Polizei.

Achtung Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Das Waffenrecht wird regelmäßig geändert, zuletzt im März 2026, und Verbotszonen regeln die Länder. Verbindlich ist die aktuelle Gesetzesfassung. Bist du bei einem Gegenstand oder einem Ort unsicher, frag vorher deine örtliche Waffenbehörde.

Transport, Aufbewahrung und Kinder im Haushalt

Ohne Waffenschein darfst du eine Waffe von einem Ort zum anderen befördern, wenn sie nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit ist (§ 12 Abs. 3 Nr. 2). Der Waffenkalender übersetzt das so: Waffe und Munition getrennt, die Waffe in einem verschlossenen Behältnis, und der Transport dient einem Zweck, den dein Bedürfnis umfasst – etwa dem Weg zur Schießstätte.

Zu Hause musst du nach § 36 Abs. 1 verhindern, dass Waffen abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Laut Polizei Sachsen gilt auch für erlaubnisfrei erworbene Waffen: ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis. Das ist in einem Haushalt mit Kindern besonders wichtig.

Für Minderjährige gibt es nur enge Ausnahmen. Kinder ab 12 dürfen auf Schießstätten mit Luftdruck- und CO2-Waffen schießen, aber nur unter Obhut eines Sorgeberechtigten oder einer geeigneten Aufsichtsperson (§ 27 Abs. 3). Kaufen, besitzen oder zu Hause üben gehört nicht dazu.

Ehrliche Einordnung: Sportgeräte, keine Verteidigungsmittel

Luftgewehr, Armbrust und Bogen sind für Sport und Freizeit gebaut. Für die Verteidigung taugen sie schon rechtlich nicht: Das Luftgewehr darfst du ohne Waffenschein nicht mitnehmen, die Armbrust nicht auf Veranstaltungen und nicht in Fernzüge, und schießen darfst du außerhalb von Schießstätten fast nirgends.

Die Polizei rät grundsätzlich davon ab, sich mit Waffen sicherer fühlen zu wollen. Auf polizei-beratung.de heißt es, sie rate „dringend vom Mitführen jeglicher Arten von Waffen ab“. Waffen könnten abgenommen und gegen dich verwendet werden, zur Eskalation führen und es Helfern erschweren, Täter und Opfer zu unterscheiden. Als Alternative nennt die Polizei einen Schrillalarm und in jeder Notsituation den Notruf 110.

Einordnung von uns: Für die Krisenvorsorge im Sinne dieser Wissensdatenbank – Wasser, Vorrat, Wärme, Information – sind diese Gegenstände kein Baustein. Wer sie aus Freude am Sport besitzt, übernimmt Pflichten, und die Grenzen oben gelten in jeder Lage.

Häufige Fragen

Darf ich mit dem Luftgewehr im eigenen Garten schießen?

Nur als Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung, mit einer Waffe bis 7,5 Joule und nur, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können (§ 12 Abs. 4). Ist das nicht sicher ausgeschlossen, bleibt die Schießstätte.

Brauche ich für eine Armbrust einen Waffenschein?

Nein. Erwerb, Besitz und Führen sind ab 18 erlaubnisfrei. Zum Schießen außerhalb einer Schießstätte brauchst du laut Waffenkalender der Polizei NRW aber grundsätzlich eine Schießerlaubnis.

Ist eine Zwille verboten?

Verboten sind Präzisionsschleudern mit Armstütze oder vergleichbarer Vorrichtung, auch wenn sie nur dafür eingerichtet sind. Eine einfache Zwille ohne Armstütze nennt das Waffengesetz nicht.

Darf ich mit Pfeil und Bogen Kaninchen jagen?

Nein. Wildkaninchen sind Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes, und jagen darf nur, wer einen Jagdschein hat. Zusätzlich schützt das Tierschutzgesetz Wirbeltiere vor Tötung ohne vernünftigen Grund.

Kann mein 16-jähriges Kind ein Luftgewehr haben?

Nein, Erwerb und Besitz sind erst ab 18 erlaubt. Schießen dürfen Minderjährige im Wesentlichen nur auf Schießstätten unter Aufsicht; eine weitere Ausnahme gilt für Inhaber eines Jugendjagdscheins.

Quellen

  1. Waffengesetz (WaffG) mit Anlagen 1 und 2Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · §§ 2, 3, 12, 27, 36, 42, 42a, 42b, 58; Begriffe Führen, Schusswaffe, Anscheinswaffe; Waffenliste. Stand: zuletzt geändert am 20.3.2026.
  2. FAQ Waffenrecht – Häufig gestellte FragenPolizei Sachsen · F im Fünfeck, Führen nur mit Waffenschein, Schießen im befriedeten Besitztum, Präzisionsschleudern verboten, Reizstoffsprühgeräte ab 14, Aufbewahrung, Jugendjagdschein.
  3. Waffenkalender 2025Ministerium des Innern NRW / Polizei NRW · Übersicht Erwerb, Führen, Schießen für Luftdruckwaffen, Armbrust und Pfeilabschussgeräte; Transportregeln; Stand Januar 2025.
  4. Bundesjagdgesetz (BJagdG)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Jagdausübung (§ 1), Wildarten (§ 2), Jagdschein (§ 15), Verbot von Bolzen und Pfeilen (§ 19).
  5. § 17 TierschutzgesetzBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Strafbarkeit der Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund.
  6. Wie Sie sich unterwegs vor Gewalt schützenPolizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes · Polizei rät vom Mitführen jeglicher Waffen ab; Gründe; Schrillalarm als Alternative.