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Lebensmittel & Vorrat

Kaninchen halten: Stall, Futter, Impfung und Recht

Warum Kaninchen in die Selbstversorgung passen, wie viel Platz das Gesetz verlangt, was sie fressen dürfen und warum die Impfung gegen RHD und Myxomatose zählt.

8 Min. LesezeitFür FortgeschritteneStand: 26. September 2026
Eine hellbraune Häsin und ein etwa einen Monat altes Jungtier schauen aus dem Schlupfloch eines Holzstalls mit Gitterboden.
Kaninchen sind gesellige Tiere; Mastkaninchen dürfen nach der Verordnung nicht einzeln gehalten werden.Foto: ScottishFinnishRadish · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons · zugeschnitten

Kaninchen sind klein, leise und fressen Gras, Heu und Zweige – Futter, das Menschen nicht essen. Deshalb bieten sie sich für die Selbstversorgung im Garten und auf dem Hof an. Dieser Artikel aus der Reihe „Kaltstart – Wissen für danach“ erklärt, was eine tiergerechte Haltung nach Gesetz und Tierärzteschaft verlangt, wie du fütterst, welche Pflanzen giftig sind und warum die Impfung gegen zwei Viruskrankheiten so wichtig ist. Das Schlachten behandelt er nur als Rechtslage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Heu ist die Grundlage: Raufutter, Nagematerial und Wasser müssen jederzeit bereitstehen.
  • Kaninchen sind gesellig – Mastkaninchen dürfen nach der Verordnung nicht einzeln gehalten werden.
  • Futter nur langsam umstellen; Efeu, Eibe, Buchsbaum und Herbstzeitlose sind für Kaninchen giftig.
  • Myxomatose und RHD sind kaum heilbar – die StIKo Vet empfiehlt die Impfung ab der 5. Lebenswoche.
  • Töten darf ein Wirbeltier nur, wer es betäubt und die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Warum Kaninchen in die Selbstversorgung passen

Kaninchen sind Pflanzenfresser und nach der Bundestierärztekammer auf Gräser spezialisiert. Sie leben vor allem von Heu und Grünfutter, also von dem, was auf Wiese, Böschung und Gartenrand wächst. Der Artikel „Warum Tiere Futter kosten: Energiebilanz Pflanze gegen Tier“ zeigt, warum genau das zählt: Tiere schaffen Nahrung, wenn sie fressen, was Menschen nicht essen können – und kosten Nahrung, wenn sie Getreide bekommen.

Kaninchen vermehren sich zudem rasch. Wie schnell, lässt sich an den Regeln der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ablesen: Eine Häsin darf frühestens am 11. Tag nach dem letzten Wurf wieder gedeckt werden, die Jungtiere dürfen erst mit über 28 Tagen von der Mutter getrennt werden. Die Tragzeit und die übliche Wurfgröße nennen die hier verwendeten Quellen nicht; frag dafür einen Tierarzt oder einen örtlichen Kleintierzuchtverein.

Eine Einschränkung gleich vorweg: Kaninchen sind nach der Bundestierärztekammer anspruchsvolle Tiere, deren Haltung Sachkenntnis erfordert. Die häufigsten Ursachen für Gesundheitsprobleme sind Haltungs- und Fütterungsfehler sowie Zahnfehlstellungen. Wer Kaninchen als Vorrat auf vier Beinen plant, plant also auch tägliche Arbeit ein.

Was das Gesetz von jedem Halter verlangt

Für jedes Tier gilt § 2 des Tierschutzgesetzes. Wer ein Tier hält, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Er darf seine Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden entstehen. Und er muss über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Genauer wird die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Sie hat einen eigenen Abschnitt für Kaninchen, gilt aber ausdrücklich für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken. Wer Kaninchen zu Erwerbszwecken hält, braucht seit 2015 außerdem eine behördliche Sachkundebescheinigung. Für die Haltung nur für den eigenen Tisch ist die Verordnung nicht unmittelbar verbindlich. Eigene Folgerung: Ihre Maße sind trotzdem der beste greifbare Maßstab dafür, was „verhaltensgerecht“ im Sinne von § 2 heißt – wer darunter bleibt, sollte gute Gründe haben.

Achtung Rechtslage heute: Nach § 2 Tierschutzgesetz musst du jedes Kaninchen artgerecht ernähren, pflegen und unterbringen und die nötigen Kenntnisse dafür haben. In der Mietwohnung gilt: Nach dem Bundesgerichtshof gehört die Haltung von Kleintieren, die in geschlossenen Behältnissen leben, etwa Hamster und Schildkröten, zum vertragsgemäßen Gebrauch; bei anderen Haustieren entscheidet eine Abwägung im Einzelfall. Ob Kaninchen als solche Kleintiere gelten, sagt das Urteil nicht – eine Zucht mit Stall und Auslauf geht darüber ohnehin hinaus, kläre sie vorher mit dem Vermieter. Gefahr: An Myxomatose können in ungeimpften Beständen weit über 90 Prozent der Tiere erkranken und sterben, und das Virus der Chinaseuche RHD wird leicht über Futter, Geräte und Menschen verschleppt. Zuständig: für Impfung und kranke Tiere der Tierarzt, für Tierschutzfragen das Veterinäramt deines Kreises oder deiner Stadt.

Platz, Gruppe, Stall

Kaninchen sind nach der Bundestierärztekammer gesellige Tiere, die mit einem oder mehreren Artgenossen zusammenleben wollen. Die Verordnung schreibt für Mastkaninchen vor, dass sie nicht einzeln gehalten werden dürfen, außer ein Tier muss aus gesundheitlichen oder verhaltensbedingten Gründen allein sein. Umgruppierungen sollen möglichst vermieden werden.

Der Stall braucht einen trockenen Liegebereich, einen abgedunkelten Rückzugsort, in dem die Tiere einander ausweichen können, und zusätzlich eine erhöhte Fläche. Direkte Sonne ist zu vermeiden. Die Bundestierärztekammer rät darüber hinaus zu Auslauf im Freien in einem Gehege, zu Schattenplätzen, Verstecken und Nageästen. Als Einstreu eignen sich Stroh oder Heu.

Die Mindestmaße der Verordnung zeigt die Tabelle. Bei Mastkaninchen sinkt die Fläche je Tier mit der Gruppengröße, die Bucht muss aber immer mindestens 8.000 cm² groß sein und 80 × 60 cm messen. Eigene Rechnung: Für vier Masttiere ergäben die Werte je Tier 6.000 cm², es gilt aber die Mindestfläche von 0,8 m² plus erhöhte Ebene – ein handelsüblicher kleiner Käfig reicht dafür nicht.

Skizze in Draufsicht: Bucht für Mastkaninchen, mindestens 80 mal 60 cm, mit erhöhter Fläche und abgedunkeltem Rückzugsbereich.
Die Bucht für Mastkaninchen muss mindestens 8.000 cm² groß sein und 80 × 60 cm messen, dazu kommen eine erhöhte Fläche und ein Rückzugsort.Skizze: WildWeasel
Mindestmaße nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (§§ 32–34)
WasMastkaninchenZuchtkaninchen
Bodenfläche je Tier1.–4. Tier je 1.500 cm², 5.–10. je 1.000, 11.–24. je 850, ab dem 25. je 7006.000 cm² bis 5,5 kg, darüber 7.400 cm²
Mindestfläche der Bucht8.000 cm², mindestens 80 × 60 cm–
Erhöhte Fläche zusätzlich je Tier300 cm²600 cm²
Lichte Höhe60 cm über 70 Prozent der Fläche, nirgends unter 40 cm80 cm über 70 Prozent der Fläche, nirgends unter 60 cm
Nestkammer für die Häsin–1.000 cm², 25 cm hoch, ab einer Woche vor dem Wurf

Füttern: Heu zuerst, Wechsel langsam

Heu in guter Qualität soll nach der Bundestierärztekammer den überwiegenden Teil des Futters ausmachen. Die Verordnung verlangt, dass alle Kaninchen jederzeit Zugang zu grob strukturiertem Raufutter wie Heu oder Stroh, zu Nagematerial und zu Wasser haben. Ergänzen lässt sich der Speiseplan mit geringen bis mäßigen Anteilen Grünfutter wie ungespritztem Löwenzahn oder Gras, Wurzelfrüchten wie Möhren und Fertigfutter.

Jede Umstellung muss langsam geschehen. Das Kaninchen hat nach der Bundestierärztekammer einen sehr komplexen Verdauungsapparat, der sich erst auf neues Futter einstellen muss. Eigene Folgerung: Im Frühjahr das frische Gras also nicht auf einen Schlag, sondern über Tage steigernd zufüttern. Zu viel Kraftfutter macht die Tiere dick, und Verfettung stört die Verdauung.

Kaninchenzähne wachsen ein Leben lang, bis zu 1,8 mm in der Woche. Abgenutzt werden sie durch Heu und durch Zweige ungespritzter Bäume wie Apfel, Birne, Weide, Buche und Haselnuss. Frisst ein Tier schlechter als sonst, gehört es bald zum Tierarzt, weil sich schnell Zahnspitzen bilden können. Küchen- und Speiseabfälle haben im Futter von Tieren, die Fleisch liefern, nichts zu suchen; warum, erklärt der Artikel zur Energiebilanz.

Giftige Pflanzen im Gehege und im Futter

Im Freigehege ist die Gefahr, dass Kaninchen giftige Pflanzen fressen, nach der Bundestierärztekammer größer als in der Wohnung: durch herabfallende Blätter und Früchte und durch Gewächse, die ins Gehege ranken. Auch unbekannte Grünfuttersorten, verdorbenes Trockenfutter und zu wenig Rohfaser können zu Vergiftungen führen. Pflanzen, deren Giftigkeit bekannt ist, gehören nicht in die Umgebung der Tiere.

Anzeichen einer Vergiftung treten meist kurz nach dem Fressen auf: starker Speichelfluss, aufgeblähter Bauch, Durchfall, blutiger Kot, Krämpfe, Zittern oder schnelle Atmung. Dann gehört das Tier sofort zum Tierarzt, am besten mit den angefressenen Pflanzenteilen.

  • Efeu, Eibe, Mistel, Buchsbaum
  • Oleander, Rhododendron, Maiglöckchen, Wandelröschen
  • Herbstzeitlose, Wolfsmilch, Hanf
  • Vorsicht bei Kastanien und Eicheln: darmreizende Stoffe und sehr viel Gerbstoff

Gesundheit: Myxomatose und RHD

Zwei Viruskrankheiten bestimmen die Kaninchenhaltung. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich-Loeffler-Institut (StIKo Vet) stuft die Impfung gegen beide als Core-Impfung ein: Jedes Kaninchen soll zu jeder Zeit geschützt sein. Empfohlen wird die Impfung ab der 5. Lebenswoche, gegen Myxomatose je nach Impfstoff alle 6 bis 12 Monate, gegen RHD jährlich.

Die Myxomatose wird durch Stechmücken, Flöhe und direkten Kontakt übertragen, was es schwer macht, sie fernzuhalten. Bei besonders aggressiven Erregerstämmen können Erkrankung und Sterblichkeit in ungeimpften Beständen weit über 90 Prozent liegen, die Heilungsaussichten sind sehr gering, Behandlungsversuche sollen unterbleiben. Das Virus der Hämorrhagischen Krankheit (RHD, auch Chinaseuche) ist sehr widerstandsfähig und wird über Personen, Futter, Geräte, Transportkäfige, Ausstellungen und Insekten verschleppt. Die Variante RHDV-2 ist in Deutschland inzwischen weit verbreitet; durch die Impfung lässt sich die Krankheit verhindern.

Die StIKo Vet empfiehlt, regional mindestens 70 Prozent der Kaninchen gegen Myxomatose zu impfen, und nennt Impfaktionen örtlicher Kleintierzuchtvereine als bewährt. Die Verordnung verlangt, die Tiere mindestens zweimal täglich anzuschauen und bei Bedarf einen Tierarzt zu holen. Eigene Folgerung: Heu und Grünfutter nicht von Flächen holen, auf denen Wildkaninchen leben, und neue Tiere erst geimpft in den Bestand nehmen. Wildkaninchen selbst sind übrigens Wild und dürfen nicht gefangen werden – dazu mehr in „Ernte schützen: Vögel, Wühlmäuse, Wild“.

Zucht, Schlachten und Fell

Für die Zucht verlangt die Verordnung eine Nestkammer mit Stroh oder anderem Nestmaterial ab spätestens einer Woche vor dem erwarteten Wurf. Die Häsin darf frühestens am 11. Tag nach der Geburt wieder gedeckt werden, die Jungen dürfen erst mit über 28 Tagen abgesetzt werden. Rammler und Häsinnen, die nicht decken sollen, müssen deshalb getrennt sein – eine eigene Folgerung aus diesen Fristen.

Das Schlachten beschreibt dieser Artikel bewusst nicht Schritt für Schritt. Das Tierschutzgesetz ist eindeutig: Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung, also Betäubung, getötet werden, und ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist. Töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Die Einzelheiten zu Verfahren und Sachkunde regelt die Tierschutz-Schlachtverordnung; diese Reihe widmet dem Schlachten von Geflügel und Kaninchen einen eigenen Artikel.

Fell und Haut sind ein Nebenprodukt, das sich zu Leder und Pelz verarbeiten lässt. Wie Gerben funktioniert, soll ein späterer Artikel dieser Reihe zeigen. Eigene Folgerung aus dem Seuchengeschehen: Felle kranker oder verendeter Tiere nicht verwenden und den Tierarzt nach der Ursache fragen.

Häufige Fragen

Darf ich ein einzelnes Kaninchen halten?

Die Bundestierärztekammer rät davon ab, weil Kaninchen gesellige Tiere sind. Für Mastkaninchen verbietet die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die Einzelhaltung, außer aus gesundheitlichen oder verhaltensbedingten Gründen.

Muss ich Kaninchen wirklich impfen, wenn ich sie ohnehin schlachte?

Die StIKo Vet empfiehlt die Impfung gegen Myxomatose und RHD ab der 5. Lebenswoche für jedes Kaninchen. Bei Myxomatose können in ungeimpften Beständen weit über 90 Prozent der Tiere erkranken und sterben – oft bevor ein Tier schlachtreif ist.

Brauche ich für Kaninchen die Erlaubnis meines Vermieters?

Der Bundesgerichtshof zählt Kleintiere in geschlossenen Behältnissen zum vertragsgemäßen Gebrauch; ob Kaninchen darunter fallen, lässt er offen. Eine Zucht mit Stall und Auslauf solltest du vorher mit dem Vermieter klären.

Was mache ich bei Verdacht auf Vergiftung?

Sofort zum Tierarzt, möglichst mit den angefressenen Pflanzenteilen oder dem verdächtigen Futter. Hilfreich sind Angaben dazu, wo das Tier war, was es wann gefressen hat und ob mehrere Tiere betroffen sind.

Quellen

  1. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV), §§ 1, 2, 31–37Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Geltung für Erwerbszwecke, Mindestflächen und Höhen für Mast- und Zuchtkaninchen, erhöhte Fläche, Nestkammer, Raufutter und Nagematerial, keine Einzelhaltung von Mastkaninchen, zweimal tägliche Kontrolle, Sachkunde, Deck- und Absetzfristen
  2. Tierschutzgesetz (TierSchG), §§ 2, 4, 4aBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Pflichten des Halters, Töten nur unter Betäubung und mit Kenntnissen und Fähigkeiten, Betäubung vor dem Blutentzug
  3. Impftabelle Kaninchen: Myxomatose und RHDStändige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut · Core-Impfung ab der 5. Lebenswoche, Wiederholung nach 6 bis 12 Monaten bzw. jährlich, Übertragungswege, Sterblichkeit über 90 Prozent, RHDV-2, Impfabdeckung 70 Prozent, Impfaktionen der Zuchtvereine
  4. Kaninchen gesund erhalten (Pressemitteilung, 2011)Bundestierärztekammer e.V. (Berufsverband der Tierärzte) · Gesellige Tiere, Auslauf und Stallausstattung, Heu als Hauptfutter, langsamer Futterwechsel, Verfettung, Zahnwachstum bis 1,8 mm pro Woche, geeignete Zweige
  5. Vorsicht giftig! Garten- und Zimmerpflanzen können für Kaninchen gefährlich sein (2015)Bundestierärztekammer e.V. (Berufsverband der Tierärzte) · Liste giftiger Gartenpflanzen, Vergiftungsursachen im Freigehege, Symptome, Vorgehen beim Tierarzt
  6. Urteil vom 14. November 2007, VIII ZR 340/06 (Tierhaltung in der Mietwohnung)Bundesgerichtshof · Kleintiere in geschlossenen Behältnissen wie Hamster und Schildkröten gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch; bei anderen Haustieren Abwägung im Einzelfall