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Haushalt & Familie

Vorsorge mit Behinderung oder Pflegebedarf: was du vorab klärst

Warnung, die dich erreicht, Notruf ohne Stimme, Hilfsmittel mit Akku, ein Plan B für die Pflege: Vorsorge, die zu deinem Alltag passt.

9 Min. LesezeitEinstiegStand: 25. September 2026
Mitarbeitende eines FEMA-Katastrophenzentrums nehmen an einer Schulung zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in die Katastrophenhilfe teil.
Reale FEMA-Schulung: Vorsorge mit Behinderung oder Pflegebedarf funktioniert besser, wenn individuelle Unterstützungsbedarfe vorab konkret eingeplant werden.Foto: FEMA · Public Domain · Wikimedia Commons

Viele Vorsorge-Tipps gehen stillschweigend von Menschen aus, die Treppen steigen, Sirenen hören und einen Stromausfall einfach aussitzen. Wenn du einen Rollstuhl nutzt, gehörlos oder blind bist, Assistenz brauchst oder einen Angehörigen zu Hause pflegst, sieht deine Vorsorge anders aus – nicht unbedingt schwieriger, aber persönlicher. Dieser Artikel zeigt, welche Hilfen es gibt, von der barrierefreien Warnung über den Notruf ohne Stimme bis zur Ersatzpflege, und was du vorab klärst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BBK hat eigene Tipps für Menschen mit Beeinträchtigungen, auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • Notruf ohne Sprechen: die offizielle App nora oder der Vermittlungsdienst Tess – vorher einrichten und testen.
  • Ersatz-Akkus, Ladegeräte und Mobilitätshilfen gehören laut BBK zur Vorsorge, wenn du Hilfsmittel nutzt.
  • Fällt die private Pflegeperson aus, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 eine Verhinderungspflege.
  • Sprich mit Nachbarschaft und Familie darüber, wer dir bei Warnung, Flucht oder Stromausfall wie hilft.

Vorsorge nach deinem Bedarf

Das BBK sagt es nüchtern: Vorbereitung muss nicht aufwendig sein, sie ist aber oft sehr individuell. Der Ausgangspunkt ist deshalb eine einfache Frage: Was brauchst du, wenn der Strom ausfällt, und was, wenn du schnell das Haus verlassen musst? Die Antwort ergänzt die allgemeinen Empfehlungen – den Vorrat für zehn Tage, das Notgepäck, die Dokumentenmappe –, sie ersetzt sie nicht.

Das BBK hat dafür einen eigenen Abschnitt im Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ und eine Seite im Netz, die es auch als Video in Deutscher Gebärdensprache und als Text in Leichter Sprache gibt. Die Liste dort ist kurz und lässt sich gut gemeinsam mit Pflegedienst, Assistenz oder Familie durchgehen:

  • Hilfsmittel wie Brille oder Hörgerät
  • Ersatz-Batterien, -Akkus und -Ladegeräte für technische Hilfsmittel
  • Mobilitätshilfen, wenn du schnell das Haus verlassen musst
  • Medikamentenplan und ein Vorrat an notwendigen Medikamenten
  • Ausreichend Futter und Wasser, falls du ein Assistenztier hast
  • Eine Liste mit Notfallkontakten und ein Notfallausweis

Tipp Wie Medikamente, Insulin, Dialyse und lebenswichtige Geräte im Ausfall weiterlaufen, steht ausführlich im Artikel „Chronisch krank im Ausfall“. Hier geht es um das, was darüber hinaus zählt.

Warnungen, die dich erreichen

Sirene und Lautsprecherwagen setzen voraus, dass man hört. Die Warnung per Cell Broadcast aufs Handy arbeitet mit drei Signalen zugleich. Laut BBK, wie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wiedergibt, kommen ein lauter Ton, eine Vibration und die Nachricht direkt auf dem Display – der Ton auch bei stummgeschaltetem Handy, nicht aber im Flugmodus. Das BBK hält Cell Broadcast deshalb für einen geeigneten Weg für Menschen mit eingeschränktem Hören, weil die Vibration auf die Warnung aufmerksam macht.

Für Menschen mit Sehbehinderung empfiehlt das BBK die Warn-App NINA. Sie soll mit Screenreader nutzbar sein, das Kontrastverhältnis lässt sich erhöhen, und sie enthält Notfalltipps in Leichter Sprache. Diese Angaben stammen aus einer Meldung der Bundesfachstelle zum Warntag 2022. Damals gab es für gehörlose Menschen noch keine Warnung in Gebärdensprache, und das BBK kündigte an, die Barrierefreiheit seiner Warnmeldungen zu verbessern. Inzwischen erklärt es in Videos in Deutscher Gebärdensprache, wie die Warnung in Deutschland funktioniert.

Probier deshalb selbst aus, wie eine Warnung bei dir ankommt, zum Beispiel beim nächsten bundesweiten Warntag. Merkst du die Vibration nachts auf dem Nachttisch? Liest dein Screenreader die Meldung vor? Und bitte deine Nachbarschaft, dir Bescheid zu geben: Das BBK rät ohnehin allen, amtliche Warnungen weiterzugeben, weil vielleicht nicht alle sie erhalten haben.

Tipp Für den Brand in der Wohnung nennt das BBK eine eigene Lösung: Menschen mit Höreinschränkungen können Rauchmelder mit Vibrations- und Lichtalarm installieren. Mehr zum Brandschutz steht im Artikel „Brand in der Wohnung“.

Notruf ohne Stimme

Wer nicht sprechen oder nicht hören kann, kommt mit einem Anruf bei der 112 nicht weit. Die Bundesländer bieten dafür die offizielle Notruf-App nora an. Damit erreichst du Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, ohne sprechen zu müssen. Die App übermittelt deinen Standort an die zuständige Leitstelle, nach dem Absenden öffnet sich ein Chat. Freiwillig kannst du vorab Vorerkrankungen oder Behinderungen hinterlegen, außerdem, ob es einen Notfall-Schlüssel gibt oder ein Hund in der Wohnung ist.

Richte nora in Ruhe ein, nicht erst im Notfall. Die Registrierung verlangt eine Mobilnummer mit SMS-Code; weil die App missbraucht wurde, kann zusätzlich ein Bestätigungsanruf oder eine Identifikation per POSTIDENT nötig sein. Danach kannst du im Demo-Modus einen Notruf von Anfang bis Ende durchspielen, ohne dass eine Leitstelle kontaktiert wird. Anleitungen gibt es in Leichter Sprache und als Videos in Deutscher Gebärdensprache.

Wenn du Gebärdensprache nutzt, gibt es einen zweiten Weg: den Vermittlungsdienst Tess, den die Bundesnetzagentur beauftragt hat. Über eine Videoverbindung dolmetscht Tess in Gebärden- oder Schriftsprache auch Notrufe an 110 und 112, laut Anbieter kostenlos. Dafür meldest du dich vorher an und schaltest in der Tess-App die Standortberechtigung ein. Ein Notruf-Fax an 110 oder 112 ist ebenfalls weiterhin möglich.

Für die Begegnung vor Ort rät das BBK, vorher zu überlegen, wie du und die Einsatzkräfte miteinander kommunizieren. Ein Notfallausweis kann zeigen, welche Art der Kommunikation du nutzt, und Krankheiten, Allergien, Hilfsmittel und Notfallkontakte festhalten. Auch Stift und Papier helfen, und viele Smartphones zeigen einen digitalen Notfallausweis sogar bei gesperrtem Bildschirm.

Achtung nora braucht eine Internetverbindung. Laut Betreiber reicht schon der langsamste Mobilfunkstandard, fällt das Netz aber ganz aus, funktioniert die App nicht. Klappt der App-Notruf nicht, nutze wenn möglich 110 oder 112 oder, wenn du dort angemeldet bist, Tess. Ohne jedes Netz bleibt der Weg zur nächsten Feuer- oder Polizeiwache.

Hilfsmittel mit Akku und Motor

Elektrorollstuhl, Pflegebett, Patientenlifter, Treppenlift, Beatmungsgerät: Vieles, was den Alltag möglich macht, hängt am Strom. Das BBK nennt deshalb Ersatz-Batterien, -Akkus und -Ladegeräte für technische Hilfsmittel ausdrücklich. Was genau passiert, wenn der Strom weg ist, unterscheidet sich von Gerät zu Gerät – und das weiß am besten, wer es geliefert hat.

Frag deshalb beim Sanitätshaus, beim Hilfsmittelversorger oder beim Hersteller nach und schreib die Antworten auf einen Zettel am Gerät. Diese Fragen helfen beim Gespräch:

  • Wie lange hält der Akku bei meinem üblichen Gebrauch, und wie lange dauert das Laden?
  • Lässt sich das Bett oder der Lifter ohne Strom in eine sichere Position bringen – und wie genau?
  • Gibt es einen Ersatz-Akku, und wer bezahlt ihn?
  • Wen erreiche ich, wenn das Gerät ausfällt, auch am Wochenende?

Lebenswichtige Geräte: der Verweis

Für lebenserhaltende Geräte wie Beatmung, Sauerstoff oder Absaugung gilt mehr als ein Ersatz-Akku: rechtzeitig die 112 wählen, den Störungsdienst informieren, einen Hand-Beatmungsbeutel bereithalten. Das steht mit Quellen im Artikel „Chronisch krank im Ausfall“ und wird hier nicht wiederholt. Dort findest du auch den Hinweis, dass es kein Register gibt, aus dem die Feuerwehr erfährt, wer zu Hause beatmet wird – du musst es selbst sagen.

Wie lange eine Powerstation ein Gerät versorgen kann, rechnet der Artikel „Powerstation und Solar“ vor. Ob ein medizinisches Gerät daran betrieben werden darf, klärst du vorher mit Hersteller oder Versorger, nicht erst im Ausfall.

Wenn du schnell rausmusst

Das BBK rät, dich über Fluchtwege zu informieren. Kannst du sie nicht selbst nutzen, überlege, wer dich wie unterstützen kann. Dazu gehört der Aufzug, der ohne Strom stillsteht, genauso wie die Frage, ob deine Mobilitätshilfen griffbereit sind, wenn es schnell gehen muss.

Bei einer angeordneten Evakuierung, etwa nach einem Bombenfund, fragen manche Städte Hilfebedarf über eine eigene Rufnummer ab, und oft regelt der Pflegedienst Transport und Unterbringung. Wie das abläuft, beschreibt der Artikel „Evakuierung“. Für dich heißt das: Leg die Nummer deines Pflegedienstes und einer Kontaktperson dorthin, wo du sie im Stress findest, und sag deinen Nachbarn, dass du Hilfe brauchst, bevor es ernst wird.

Hast du einen Assistenzhund, gehören laut BBK ausreichend Futter und Wasser für ihn zur Vorsorge. Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt in § 12e, dass Träger öffentlicher Gewalt und Betreiber von Einrichtungen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich sind, dir den Zutritt nicht wegen deines Assistenzhundes verweigern dürfen – es sei denn, das wäre eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung. Zugleich verlangt das Gesetz, dass der Hund als Assistenzhund gekennzeichnet und haftpflichtversichert ist.

Ob und wie diese Regel in einer bestimmten Notunterkunft angewendet wird, sagt der Gesetzestext nicht im Einzelnen. Pack deshalb Kennzeichnung und Nachweise des Hundes ins Notgepäck, damit du dein Recht vor Ort belegen kannst.

Häusliche Pflege: der Plan B

Viele Menschen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt, andere von einem ambulanten Dienst, oft von beiden. In einer Krise kann jede dieser Stützen wegbrechen: Die pflegende Tochter ist selbst krank, der Pflegedienst kommt wegen gesperrter Straßen oder ausgefallener Telefone nicht durch. Ein Plan B beantwortet drei Fragen: Wer springt ein? Was muss diese Person wissen? Und wo steht es geschrieben?

Frag deinen Pflegedienst, was er bei Stromausfall oder Personalmangel vorgesehen hat, und vereinbart, was gilt, wenn Telefon und Handy ausfallen – kommt dann jemand ohne Anruf vorbei? Leg einen kurzen Pflegeplan bereit, mit dem auch eine fremde Person arbeiten kann: Medikamentenplan, Hilfsmittel, Abläufe beim Lagern oder beim Transfer, Kontakte von Hausarztpraxis und Pflegekasse.

Für den Ausfall der privaten Pflegeperson gibt es eine Leistung der Pflegeversicherung, die Verhinderungspflege. Laut Bundesgesundheitsministerium übernimmt die Pflegekasse bei den Pflegegraden 2 bis 5 die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson Urlaub macht oder durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert ist – längstens acht Wochen im Kalenderjahr, auch stundenweise. Einspringen können ein Pflegedienst, Einzelpflegekräfte, Ehrenamtliche oder nahe Angehörige.

Seit Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag, 2026 sind das bis zu 3.539 Euro; springen nahe Angehörige nicht erwerbsmäßig ein, gelten niedrigere Grenzen. Das Ministerium rät, bei der Planung rechtzeitig die Beratung der Pflegekassen oder der Pflegestützpunkte zu nutzen.

Dein Netz aus Menschen

Die wichtigste Vorsorge kostet nichts: Das BBK rät, mit Nachbarschaft, Familie und Freundeskreis darüber zu sprechen, wie man dich in einer Notsituation unterstützen kann. Konkret heißt das: Wer schaut bei einem Stromausfall nach dir? Wer hat einen Schlüssel? Wer weiß, wie dein Rollstuhl zusammengeklappt oder dein Lifter bedient wird?

Erste Hilfe gehört dazu, auf beiden Seiten. Das BBK weist darauf hin, dass einige Organisationen Erste-Hilfe-Kurse in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache anbieten, und empfiehlt, auch nach Kursen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen zu fragen. Wer allein lebt, findet weitere Hinweise im Artikel zur Vorsorge für ältere und alleinlebende Menschen; wie ihr eure Absprachen festhaltet, zeigt der Familien-Notfallplan.

Häufige Fragen

Wie setze ich einen Notruf ab, wenn ich nicht sprechen oder hören kann?

Über die offizielle Notruf-App nora der Bundesländer oder über den Vermittlungsdienst Tess, der Notrufe an 110 und 112 in Gebärden- oder Schriftsprache dolmetscht. Beides musst du vorher einrichten; auch ein Notruf-Fax ist möglich.

Merke ich eine Handy-Warnung, wenn ich schlecht höre?

Cell-Broadcast-Warnungen kommen mit lautem Ton, Vibration und Text auf dem Display, der Ton auch bei stummgeschaltetem Handy. Voraussetzung ist, dass das Handy eingeschaltet und nicht im Flugmodus ist.

Darf mein Assistenzhund mit in öffentliche Einrichtungen?

Nach § 12e BGG darf dir der Zutritt zu Einrichtungen für den allgemeinen Publikumsverkehr nicht wegen des Assistenzhundes verweigert werden, außer bei unverhältnismäßiger oder unbilliger Belastung. Der Hund muss gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein.

Wer zahlt, wenn meine pflegende Angehörige ausfällt?

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen im Jahr, aus einem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege. Einzelheiten klärt die Beratung deiner Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.

Quellen

  1. Vorsorge für Menschen mit BeeinträchtigungenBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Liste der Vorsorge bei Beeinträchtigungen, Notfallausweis und Kommunikation mit Einsatzkräften, Umfeld, Fluchtwege, Rauchmelder mit Vibrations- und Lichtalarm, Erste-Hilfe-Kurse in Leichter Sprache und DGS; entspricht dem Abschnitt im Ratgeber (PDF, 11/2025), dort auch Warnungen weitergeben
  2. Warntag am 8. Dezember: Wie barrierefrei wird gewarnt? (Meldung vom 07.12.2022)Bundesfachstelle Barrierefreiheit · Aussagen des BBK: Cell Broadcast mit Ton, Vibration und Display, Ton auch stummgeschaltet, geeignet bei eingeschränktem Hören; NINA mit Screenreader, Kontrast, Leichter Sprache; damals keine Warnung in Gebärdensprache (Stand 2022)
  3. nora – Häufig gestellte FragenNotruf-App-System der Bundesländer (Koordinierungsstelle im Innenministerium NRW) · Notruf ohne Sprach-Notruf, Registrierung mit SMS, Bestätigungsanruf oder POSTIDENT, freiwillige Angaben zu Behinderungen, Chat, Demo-Modus, Internetverbindung, Notruf-Fax und Tess; Anleitungen in Leichter Sprache und DGS auf der Startseite
  4. Notruf über TessTess – Sign & Script – Relay-Dienste für hörgeschädigte Menschen GmbH (im Auftrag der Bundesnetzagentur) · Kostenloser, gedolmetschter Notruf an 110 und 112 in Gebärden- oder Schriftsprache, vorherige Anmeldung, Standortberechtigung; Beauftragung laut Bundesnetzagentur bis Ende März 2029
  5. Häusliche Pflege: VerhinderungspflegeBundesministerium für Gesundheit (BMG) · Verhinderungspflege für Pflegegrade 2 bis 5, längstens acht Wochen, auch stundenweise, gemeinsamer Jahresbetrag seit 1. Juli 2025 (2026 bis zu 3.539 Euro), Beratung durch Pflegekassen und Pflegestützpunkte
  6. Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), § 12e Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch AssistenzhundeBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Zutrittsrecht mit Assistenzhund, Ausnahme bei unverhältnismäßiger oder unbilliger Belastung, Kennzeichnung, Haftpflichtversicherung