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Haushalt & Familie

Benzin und Diesel lagern: Wie viel ist in der Garage erlaubt?

Kleingarage bis 100 m²: nach Musterregel bis 20 l Benzin und 200 l Diesel, nur in dichten, bruchsicheren Behältern. Länderunterschiede, Keller und Auto.

9 Min. LesezeitFür FortgeschritteneStand: 09. Oktober 2026
Ein moderner Kraftstoffkanister steht auf festem Untergrund.
Kraftstoff gehört nur in geeignete, dicht verschlossene Behälter und an einen zulässigen Lagerort.Foto: Eunosfire986 · CC0 · Wikimedia Commons

Die kurze Antwort: In einer Kleingarage bis 100 m² Nutzfläche dürfen nach der Muster-Garagenverordnung außerhalb des Fahrzeugs bis zu 20 Liter Benzin und bis zu 200 Liter Diesel lagern – nur in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern. In Mittel- und Großgaragen über 100 m² ist das nach dem Muster nicht zulässig. Verbindlich ist aber die Garagenverordnung deines Bundeslandes, und die Länder weichen im Detail ab, Bayern etwa bei größeren Garagen und beim Keller. Hier findest du den Wortlaut, einen Überblick nach Ort und Rechtsgrundlage, die Regeln für Keller und Auto und warum Diesel schneller altert, als viele denken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kleingarage bis 100 m²: bis 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel nach der Muster-Garagenverordnung.
  • Nur in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern – in Garagen über 100 m² nach dem Muster gar nicht.
  • Verbindlich ist die Verordnung deines Bundeslandes. Bayern etwa weicht im Detail ab.
  • Privat im Auto: höchstens 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit, gut gesichert.
  • Diesel mit Biodieselanteil altert beim Lagern. Vorrat regelmäßig verbrauchen und ersetzen.

Warum Kraftstoff kein gewöhnlicher Vorrat ist

Wasser und Konserven kannst du stapeln, wo Platz ist. Bei Benzin und Diesel geht das nicht, denn beide sind entzündbare Flüssigkeiten. Beim Umgang mit Kraftstoff entstehen brennbare Dämpfe. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 verlangt deshalb dort, wo sich eine explosionsfähige Atmosphäre aus Dämpfen bilden kann, Zündquellen zu vermeiden.

Benzin und Diesel sind dabei nicht gleich gefährlich. Die TRGS 510 nennt Dieselkraftstoff und Heizöl ausdrücklich als Beispiele für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 55 °C, bei denen auf bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen verzichtet werden kann. Das passt dazu, dass die Garagenverordnungen für Diesel die zehnfache Menge erlauben. Ungefährlich ist Diesel trotzdem nicht – auch er brennt.

Achtung Kraftstoff gehört nie in Wohnräume, Treppenhäuser oder Flure und nie in Getränkeflaschen. Kanister nur im Freien oder bei guter Lüftung öffnen, weit weg von Flammen, Funken, Heizgeräten und laufenden Motoren. Riecht es in einem Raum deutlich nach Benzin: kein Licht schalten, nicht rauchen, lüften, den Raum verlassen und im Zweifel die 112 anrufen.

Wie viel Benzin und Diesel in die Garage darf

Bauordnungsrecht ist Ländersache. Die Bauministerkonferenz gibt dafür eine Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung vor, an der sich die Länder orientieren; die aktuelle Fassung stammt von 2022 und wurde zuletzt im Dezember 2024 geändert. Nach § 21 Absatz 2 ist in Mittel- und Großgaragen die Aufbewahrung brennbarer Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht zulässig – ausgenommen ein zusätzlicher Satz Reifen und Fahrzeugzubehör wie Dachbox oder Kindersitz je Stellplatz. Für Kleingaragen heißt es dort: „In Kleingaragen dürfen zusätzlich bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.“

Als Beispiel für ein Land dient Bayern. Die bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung nennt in § 17 Absatz 4 dieselben Mengen und dieselbe Bedingung für Kleingaragen. Für Mittel- und Großgaragen ist sie anders formuliert: Dort dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen „nur in unerheblichen Mengen“ aufbewahrt werden. Solche Unterschiede sind der Grund, warum du die Verordnung deines eigenen Landes nachlesen oder bei der Bauaufsicht fragen solltest.

Was eine Kleingarage ist, bestimmt die Nutzfläche: die Stellplätze plus die Verkehrsflächen wie Fahrgassen. Muster und bayerische Verordnung ziehen die Grenze gleichermaßen bei 100 Quadratmetern. Ist eine Tief- oder Sammelgarage größer, ist der Kanister dort nach dem Muster unzulässig; in Bayern sind nur unerhebliche Mengen brennbarer Stoffe erlaubt. Die Größe kennt die Hausverwaltung, im Zweifel die Bauaufsicht. Der Kraftstoff im Tank deines Autos zählt nicht mit, denn die Regeln betreffen nur Kraftstoff außerhalb von Fahrzeugen.

Überblick nach Ort – Musterregel und Bayern als Beispiel, dein Land kann abweichen
OrtWas erlaubt istRechtsgrundlage
Kleingarage bis 100 m² Nutzflächebis 20 Liter Benzin und bis 200 Liter Diesel außerhalb von Fahrzeugen, nur in dicht verschlossenen, bruchsicheren BehälternMuster-GarVO § 21 Abs. 2; Bayern: GaStellV § 17 Abs. 4
Mittel- und Großgarage über 100 m²Muster: keine brennbaren Stoffe außerhalb von Fahrzeugen (Ausnahme: ein Satz Reifen und Zubehör je Stellplatz); Bayern: nur unerhebliche MengenMuster-GarVO § 21 Abs. 2; Bayern: GaStellV § 17 Abs. 4
Raum, der keine Garage ist, mit abgestelltem Moped oder RollerBayern: Tanks aller Fahrzeuge zusammen höchstens 12 Liter, kein Kraftstoff außer dem Tankinhalt, keine Zündquellen; im aktuellen Muster nicht geregeltBayern: GaStellV § 18 Abs. 2
Treppenraum, Flur, Kellergang – FahrzeugeBayern: keine Kraftfahrzeuge abstellenBayern: GaStellV § 18 Abs. 1
Notwendiger Treppenraum und Flur – Behälterkeine Behälter für brennbare Flüssigkeiten lagern oder aufstellen; die Verordnung nennt Dieselkraftstoff ausdrücklich, Benzin nicht – unsere Empfehlung: gar kein Kraftstoff dorthinMuster-FeuV § 13 Abs. 1
Pkw, private Fahrthöchstens 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit, Behälter dicht, Ladung gesichertADR 1.1.3.1 a (seit 2025: a i)

Keller, Abstellraum und Wohnung

Für Benzin im Keller nennen die hier geprüften Verordnungen keine Mengengrenze. Das ist keine Erlaubnis: Was zulässig ist, hängt vom Landesrecht ab, im Mietshaus außerdem von Mietvertrag und Hausordnung; verbindlich Auskunft gibt die Bauaufsicht. Für Diesel und Heizöl im Gebäude enthält die Feuerungsverordnung eigene Grenzen; welche das sind, steht im Artikel Brennstoff sicher lagern.

Für Treppenhaus und Flur gibt es eine Regel, die nicht vom Fahrzeug abhängt. Die Muster-Feuerungsverordnung verbietet in § 13 Absatz 1, Behälter zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen Treppenraum und Ausgang ins Freie und in notwendigen Fluren zu lagern oder aufzustellen. Die Verordnung regelt die Lagerung von Brennstoffen und nennt Dieselkraftstoff ausdrücklich, Benzin dagegen nicht. Unsere Empfehlung gilt trotzdem für jeden Kraftstoff: Kanister gehören nie in Treppenhaus oder Flur, denn das sind die Fluchtwege.

Getrennt davon regelt Bayern das Abstellen von Fahrzeugen in Räumen, die keine Garagen sind. Nach § 18 der bayerischen Verordnung dürfen Kraftfahrzeuge in Treppenräumen, Fluren und Kellergängen gar nicht abgestellt werden. In sonstigen Räumen nur, wenn die Tanks aller dort abgestellten Fahrzeuge zusammen höchstens 12 Liter fassen, außer dem Tankinhalt kein Kraftstoff im Raum aufbewahrt wird und der Raum keine Zündquellen oder leicht entzündlichen Stoffe enthält. Im aktuellen Muster von 2022 fehlt eine solche Regel; ob dein Land sie kennt, steht in seiner Verordnung.

Für das Moped oder den Motorroller im Kellerraum heißt das in Bayern: Der Tank ist in diesen Grenzen erlaubt, der Reservekanister daneben nicht. Ausgenommen sind dort unter anderem Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeuge mit ausgebauter Batterie.

Die TRGS 510 richtet sich an Arbeitgeber, nicht an Privathaushalte. Ihre Grundsätze sind trotzdem ein guter Maßstab: Gefahrstoffe gehören nicht in Verkehrswege wie Treppenräume, Flucht- und Rettungswege, und sie dürfen nicht in Behältern stehen, die man mit Lebensmitteln oder Getränken verwechseln kann. Beides ist im Haushalt mit Kindern besonders wichtig.

Kraftstoff im Auto mitnehmen

Für den Transport gilt das Gefahrgutrecht, also das europäische Abkommen ADR. Privatpersonen sind davon unter Bedingungen freigestellt. Nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a müssen die Güter für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sein, und es müssen Maßnahmen getroffen werden, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.

Für Kraftstoff in wiederbefüllbaren Behältern, die durch oder für Privatpersonen befüllt werden, setzt dieselbe Vorschrift zwei Grenzen: höchstens 60 Liter je Behälter und höchstens 240 Liter je Beförderungseinheit. Das Wissensportal KomNet des Landes Nordrhein-Westfalen erläutert, was das praktisch verlangt: Die Verpackung muss für das Transportgut geeignet, dicht verschlossen und unbeschädigt sein, und die Ladung ist nach § 22 der Straßenverkehrsordnung so zu sichern, dass sie ihre Lage nicht verändern kann.

Eine bestimmte Zulassungskennzeichnung für den Kanister nennt der Freistellungstext nicht. Entscheidend ist, dass der Behälter für Kraftstoff gemacht ist, dicht hält und im Kofferraum nicht rutschen oder umfallen kann. Wer mehr transportiert oder gewerblich unterwegs ist, fällt nicht mehr unter diese Freistellung.

  • Nur Behälter verwenden, die für Kraftstoff bestimmt sind und dicht schließen
  • Kanister stehend sichern, etwa mit Spanngurt oder in einer festen Box
  • Den Kanister in den Kofferraum stellen, nicht in den Fußraum
  • Nach der Fahrt nicht im warmen Auto stehen lassen, sondern ausladen

Wie lange Diesel und Benzin halten

Die gründlichste amtliche Auswertung zur Lagerfähigkeit stammt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Es fasst eine Studie zu Notstromanlagen zusammen, die das Bundesinnenministerium in Auftrag gegeben hat. Ausgangspunkt: Dieselkraftstoff enthält wegen der gesetzlichen Beimischungspflicht bis zu 7 Prozent Biodiesel (Fettsäuremethylester, FAME). Die Dieselnorm DIN EN 590 geht laut BSI davon aus, dass Diesel bei üblicher Nutzung höchstens 90 Tage gelagert wird.

Der Biodieselanteil ist nach dem BSI nicht langzeitstabil und zersetzt sich selbst unter optimalen Bedingungen mit der Zeit in Wasser und Säuren. Das Wasser fördert zusammen mit dem im FAME gebundenen Sauerstoff das Wachstum von Mikroorganismen – nur das ist die sogenannte Dieselpest. Bei 60 Prozent der untersuchten Anlagen, die mit Diesel betankt waren, war der Kraftstoff zum Zeitpunkt der Probe oder in naher Zukunft nicht mehr verwendbar. Wirksame und nebenwirkungsfreie Additive gegen den Zerfall sind laut BSI nicht bekannt.

Für Benzin hat sich keine vergleichbare behördliche Angabe zur Lagerdauer finden lassen. Hier bleibt es bei den Angaben der Hersteller deiner Geräte und Fahrzeuge. Für beide Kraftstoffe gilt dieselbe praktische Folgerung: Vorrat nicht jahrelang stehen lassen, sondern regelmäßig im Auto oder Gerät verbrauchen und frisch ersetzen.

Hinweis Das BSI empfiehlt für stationäre Netzersatzanlagen schwefelarmes Heizöl statt Diesel, sofern der Motorhersteller das freigibt. Diese Empfehlung betrifft ortsfeste Notstromanlagen, nicht Auto, Rasenmäher oder tragbares Aggregat.

Die bessere Reserve: ein nicht leerer Tank

Wer über Kraftstoffvorrat nachdenkt, denkt meist an einen Stromausfall. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hält in seiner Empfehlung zur Treibstoffversorgung bei Stromausfall fest, dass eine Auslagerung aus Tanklagern und Tankstellen ohne Strom nicht möglich ist. Die Empfehlung sieht für den Ereignisfall eine gesteuerte Ausgabe vor; als prioritäre Bedarfsträger nennt sie vor allem Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie Betreiber kritischer Infrastrukturen.

Daraus folgt eine unspektakuläre Gewohnheit: den Tank des Autos nicht regelmäßig bis auf die Reserve leer fahren, sondern rechtzeitig nachtanken. Der Kraftstoff im Fahrzeugtank zählt bei den Garagenregeln nicht zu den Kanistern, er wird im Alltag ohnehin verbraucht und bleibt dadurch frisch. Einen Kanister brauchst du dann vor allem für Geräte wie Aggregat, Kettensäge oder Rasenmäher.

Plane außerdem, wofür du Kraftstoff überhaupt brauchst. Mit einem halbvollen Tank kommst du zu Verwandten, zur Sammelstelle oder zum Einkaufen. Für ein Notstromaggregat reichen 20 Liter Benzin dagegen nicht weit – wie du das Gerät sicher betreibst und warum für viele Haushalte eine Powerstation die bessere Wahl ist, steht im Artikel zum Notstrom.

Was du lassen solltest

Einige Ideen tauchen in Krisenforen immer wieder auf und sind schlicht gefährlich oder verboten. Kraftstoff aus fremden Tanks abzupumpen oder anzuzapfen, gehört nicht zur Vorsorge. Dazu gibt es hier keine Anleitung.

Ebenso wenig gehören größere Mengen in Fässer im Keller oder Kanister auf den Dachboden. Wer tatsächlich mehr als die zulässigen Mengen vorhalten muss, etwa für einen Betrieb oder einen Hof, braucht dafür einen eigenen Lagerraum nach den Vorschriften seines Landes und sollte sich bei der Bauaufsicht oder der Feuerwehr beraten lassen.

  • Keine Getränke- oder Lebensmittelflaschen für Kraftstoff
  • Kein Umfüllen in geschlossenen Räumen oder neben heißen Motoren
  • Keine Kanister im Treppenhaus, im Flur oder in der Wohnung
  • Ausgelaufenen Kraftstoff nicht in Gully oder Erdreich spülen

Häufige Fragen

Wie viel Benzin darf ich in meiner Garage lagern?

In einer Kleingarage bis 100 m² nach der Muster-Garagenverordnung und zum Beispiel in Bayern bis zu 20 Liter, dazu bis zu 200 Liter Diesel – nur in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern. In größeren Garagen ist das nach dem Muster nicht erlaubt. Prüfe die Verordnung deines Landes, denn die Länder können abweichen.

Zählt der Tank meines Autos zu diesen 20 Litern?

Nein. Die Verordnungen regeln Kraftstoff außerhalb von Kraftfahrzeugen. Der Tankinhalt des abgestellten Fahrzeugs wird nicht mitgerechnet.

Darf ich einen Benzinkanister im Keller aufbewahren?

Nicht pauschal. Die hier geprüften Verordnungen nennen für Benzin im Keller keine Mengengrenze, das ist aber keine Erlaubnis – prüfe Landesrecht und Hausordnung oder frag die Bauaufsicht. Steht dort ein Moped oder Roller, ist zum Beispiel in Bayern außer dem Tankinhalt kein Kraftstoff im Raum erlaubt.

Wie viel Kraftstoff darf ich privat im Auto transportieren?

Nach der Freistellung im ADR höchstens 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit, wenn es für den persönlichen Gebrauch ist, die Behälter dicht sind und die Ladung gesichert ist.

Quellen

  1. Mustervorschriften der Bauministerkonferenz: Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung (M-GarVO, Fassung 14. Juli 2022, geändert 10. Dezember 2024) und Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV, geändert 28. November 2023)Bauministerkonferenz (ARGEBAU), Fachkommission Bauaufsicht · Beide PDFs in der Liste „Mustervorschriften und Mustererlasse“. M-GarVO: § 2 Abs. 8 und 9 Nutzfläche (Stellplätze und Verkehrsflächen), Kleingaragen bis 100 m²; § 21 Abs. 2: in Mittel- und Großgaragen keine brennbaren Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen (Ausnahme Reifensatz und Zubehör je Stellplatz), in Kleingaragen bis 200 l Diesel und 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern; keine Regel mehr zum Abstellen in anderen Räumen. MFeuV: § 13 Abs. 1 keine Behälter für brennbare Flüssigkeiten in notwendigen Treppenräumen und Fluren; § 13 Abs. 2 nennt Heizöl und Dieselkraftstoff, Benzin nicht
  2. Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV), § 17 Betriebsvorschriften für GaragenFreistaat Bayern, BAYERN.RECHT · Landesbeispiel: § 17 Abs. 4 mit denselben Mengen für Kleingaragen, „unerhebliche Mengen“ in Mittel- und Großgaragen; § 18 Abstellen in anderen Räumen (12 l, kein weiterer Kraftstoff, Ausnahmen); § 1 Abs. 6 und 7 Nutzfläche, Kleingaragen bis 100 m²
  3. Wieviel Kraftstoff darf eine Privatperson im eigenen PKW mitführen? (KomNet Dialog 23050, Stand 09.02.2015)KomNet – Wissensdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen · Wortlaut ADR 1.1.3.1 a: 60 Liter je Behälter, 240 Liter je Beförderungseinheit; Ladungssicherung nach § 22 StVO, geeignete, dichte Verpackung. Antwort von 2015; seit der 30. ADR-Änderungsverordnung (BGBl. 2025 II Nr. 57) steht die Regel in Absatz a (i)
  4. TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Ausgabe Dezember 2020 (GMBl 2021 S. 178)Ausschuss für Gefahrstoffe, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Nr. 3 Abs. 7: Zündquellenvermeidung in explosionsgefährdeten Bereichen; Nr. 4.2 Abs. 4 und 5: keine Behälter, die mit Lebensmitteln verwechselt werden können, keine Lagerung in Verkehrswegen wie Treppenräumen, Flucht- und Rettungswegen; Tabelle 1 Fußnote 3: Diesel und Heizöl als Beispiele für Flammpunkt über 55 °C. Wortlaut gelesen im Spiegel der BGN (vorschriften.bgn-branchenwissen.de), weil die BAuA-Datei automatische Abrufe sperrt
  5. Neue Erkenntnisse zur Lagerfähigkeit von Brennstoffen für NetzersatzanlagenBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · Bis zu 7 % FAME im Diesel, DIN EN 590 mit maximal 90 Tagen Lagerzeit, Zerfall des FAME in Wasser und Säuren, Dieselpest, 60 % der Diesel-Proben nicht mehr verwendbar, Heizöl-Empfehlung für Netzersatzanlagen
  6. Treibstoffversorgung bei Stromausfall (Praxis im Bevölkerungsschutz, Band 18)Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Auslagerung aus Tanklagern und Tankstellen ohne Strom nicht möglich; gesteuerte Ausgabe und Priorisierung von Bedarfsträgern