Wenn Geld seinen Wert verliert oder Kartenzahlung und Nachschub ausfallen, tauschen Menschen. Zwischen 1945 und 1948 war das in Deutschland Alltag. Dieser Artikel zeigt, was damals geschah, was sich zum Tauschen eignet, wo die Schattenseiten liegen und was heute rechtlich gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Von 1945 bis 1948 sicherten Tausch- und Kompensationsgeschäfte das Überleben; Zigaretten waren Ersatzwährung.
- Mit der Währungsreform vom 20. Juni 1948 verschwanden Tauschhandel und Schwarzmarkt zunehmend.
- Gute Tauschgüter sind haltbar, teilbar, leicht und vertrauenswürdig – am wertvollsten sind Fähigkeiten.
- Alkohol und Tabak nie an Kinder und Jugendliche; Arzneimittel gehören nicht in den Tauschhandel.
- Privater Tausch ist ein Vertrag: Nach § 480 BGB gelten die Regeln des Kaufs entsprechend.
Als Zigaretten Geld waren: 1945 bis 1948
Bei Kriegsende brach die staatliche Lebensmittelversorgung komplett zusammen. Was es auf Lebensmittelkarten gab, reichte bei weitem nicht aus. Das Haus der Geschichte beschreibt es so: Nur Tausch- und „Kompensationsgeschäfte“ konnten das Überleben sichern. Bezogen auf die Ernährung gilt 1947, nach dem strengen „Hungerwinter“ 1946/47, als das kritischste Jahr der Nachkriegszeit.
Kurz nach Kriegsende setzten die Hamsterfahrten ein. Städter fuhren in überfüllten Zügen, gingen zu Fuß oder nahmen das Fahrrad, um auf dem Land Hausrat, Kleidung oder Wertgegenstände gegen Butter, Speck und Kartoffeln zu tauschen. Erhalten ist etwa eine Tauschanzeige „Kinderbett gegen Kartoffeln“.
Auf dem Schwarzmarkt tauschten Menschen Devisen, Schmuck und andere Sachwerte gegen Nahrungs- und Genussmittel. Zigaretten waren die Ersatzwährung für die wertlos gewordene Reichsmark. Vom Fahrradschlauch bis zur komplizierten Maschine war fast alles zu bekommen – wenn man einen Gegenwert bieten konnte. Versuche der Alliierten, den Schwarzhandel zu unterbinden, blieben erfolglos.
Der 20. Juni 1948: warum der Tausch dann verschwand
Das Grundproblem war ein riesiger Geldüberhang aus der Rüstungsfinanzierung der NS-Zeit. Legal gab es Güter praktisch nur über Bezugsscheine und zu amtlich festgesetzten Preisen. Nach Darstellung der Bundesbank versorgten sich die Menschen deshalb außerhalb dieses Systems durch Tauschgeschäfte oder „Zigarettenwährung“ am Schwarzmarkt.
Am Sonntag, dem 20. Juni 1948, trat in den Westzonen die Währungsreform in Kraft. Jeder konnte zunächst 40 Reichsmark gegen 40 Deutsche Mark eintauschen. Schon am Montag, dem 21. Juni, lagen Waren in den Geschäften, die lange offiziell nicht zu haben waren – der „Schaufenstereffekt“. Tauschhandel und Schwarzmarkt verschwanden zunehmend.
Die Lehre daraus: Tauschhandel ist eine Notlösung für die Zeit, in der Geld nicht funktioniert. Er ist mühsam, weil beide Seiten genau das haben müssen, was die andere gerade braucht. Sobald verlässliches Geld und ein Warenangebot zurückkehren, setzt sich das Geld wieder durch.
Was sich zum Tauschen eignet – und warum
Dass damals ausgerechnet Zigaretten zur Währung wurden, ist kein Zufall: Tabak war knapp und begehrt. Ein gutes Tauschgut erfüllt ein paar Bedingungen, die auch Geld erfüllen muss. Die Tabelle fasst sie zusammen; die Beispiele sind Überlegungen, keine Einkaufsliste.
Kaffee und Seife halten lange und wiegen wenig. Hygieneartikel braucht jeder, und originalverpackt sieht man ihnen an, dass sie unbenutzt sind. Zigaretten ließen sich einzeln abzählen – damit konnte man auch kleine Beträge begleichen. Ein Sack Kartoffeln dagegen ist schwer, verdirbt mit der Zeit und lässt sich schlecht teilen.
Für einen Haushalt folgt daraus vor allem eines: Ein Vorrat, der dich und deine Familie versorgt, ist mehr wert als ein Vorrat, den du zum Tauschen anlegst. Wer genug hat, muss in einer Notlage nicht tauschen – und kann anderen helfen, statt zu handeln.
| Eigenschaft | Warum sie zählt | Beispiele |
|---|---|---|
| Haltbarkeit | Das Gut verliert nicht an Wert, während es liegt. | Kaffee, Seife, Batterien |
| Teilbarkeit | Auch kleine Gegenwerte lassen sich begleichen. | Einzelne Zigaretten, Zahnbürsten |
| Wert pro Gewicht | Es lässt sich leicht tragen und verstauen. | Kaffee, Nähzeug |
| Vertrauen | Beide Seiten erkennen Echtheit und Qualität. | Originalverpackte Hygieneartikel |
| Nachfrage | Viele brauchen es, und es wird knapp. | Hygieneartikel, Batterien |
Das Wertvollste ist Können
Dinge sind irgendwann verbraucht, Fähigkeiten nicht. Wer eine Hose flicken, ein Fahrrad reparieren oder eine Wunde versorgen kann, hat etwas, das in jeder Lage gefragt ist und das niemand stehlen kann. Dafür braucht es kein Lager und keinen Tresor.
Ein Erste-Hilfe-Kurs, handwerkliches Geschick und Werkzeug, das du bedienen kannst, sind deshalb die robusteste Form von Tauschkapital. Dazu kommt Zeit: Einkaufen für Ältere, Kinder betreuen, Wasser tragen. Gerade das lässt sich unter Nachbarn gut ausgleichen, auch ganz ohne Buchführung.
Wenn du nicht weißt, wo du anfangen sollst: Nimm dir eine Fähigkeit pro Jahr vor. Ein Erste-Hilfe-Kurs bei einer Hilfsorganisation, ein Abend in einer Reparaturinitiative im Viertel oder das Flicken der eigenen Kleidung sind gute Einstiege.
- Reparieren: Fahrrad, Werkzeug, einfache Haushaltsgeräte
- Nähen und Flicken: Kleidung länger nutzbar halten
- Erste Hilfe: versorgen, bis der Rettungsdienst da ist
- Kochen und Haltbarmachen: aus wenig viel machen
- Anbauen: Gemüse, Kräuter, Saatgut
Alkohol, Tabak, Medikamente: die Schattenseiten
Alkohol und Tabak gelten als klassische Tauschwaren. Ehrlich betrachtet sind sie problematisch: Beide machen abhängig, und wer sie in einer Krise verteilt, bedient oft eine Sucht statt eines Bedarfs. Streit ums Tauschen wird unter Alkoholeinfluss nicht friedlicher.
Weitere Risiken sind weniger offensichtlich. Wer zeigt, dass er Vorräte hat, macht sich zum Ziel – zeig deinen Vorrat also nicht herum. Beim Tausch unter Fremden kommt Betrug hinzu: gestreckte Ware, falsche Etiketten, entladene Batterien. Und Tauschwerte schwanken stark. Was heute gesucht ist, kann morgen wenig wert sein; nach der Währungsreform verschwanden Tauschhandel und Schwarzmarkt zunehmend.
Für die Nachbarschaft heißt das: Teilen und Helfen trägt weiter als Handeln. Wer in einer Notlage harte Tauschkurse verlangt, verspielt Vertrauen, das er später selbst braucht.
Achtung Das Jugendschutzgesetz verbietet, Tabakwaren und Spirituosen in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche abzugeben; Bier und Wein erst ab 16 Jahren. Gib Minderjährigen beides auch privat nicht. Arzneimittel gehören nicht in den Tauschhandel: Mit apothekenpflichtigen Mitteln darf außerhalb der Apotheke kein Handel getrieben werden, und auf Verschreibung geben nur Apotheken ab. Was dir verschrieben wurde, ist für dich bestimmt.
Was das Recht sagt
Ein privater Tausch ist kein rechtsfreier Raum, sondern ein Vertrag. § 480 BGB sagt knapp: Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung. Wer tauscht, hat also im Grundsatz dieselben Rechte und Pflichten wie beim Kauf – auch wenn kein Geld fließt.
Beim Jugendschutz ist das Gesetz eindeutig. In Gaststätten, Verkaufsstellen und sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und nikotinhaltige Erzeugnisse an Kinder und Jugendliche weder abgegeben werden, noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Bier, Wein und Sekt sind dort unter 16 Jahren tabu, andere alkoholische Getränke unter 18. Kinder sind nach dem Gesetz unter 14 Jahre alt, Jugendliche 14 bis unter 18.
Für Arzneimittel gilt die Apothekenpflicht nach § 43 Arzneimittelgesetz: Außerhalb der Apotheken darf mit apothekenpflichtigen Mitteln kein Handel getrieben werden, und auf Verschreibung geben nur Apotheken ab. Wer aus dem Tauschen ein regelmäßiges Geschäft macht, verlässt ohnehin den privaten Rahmen.
Tauschen heute: Nachbarschaft, Tauschringe, Zeitbanken
Die friedlichste Form des Tauschens gibt es schon heute. Laut einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags entstanden in Deutschland Mitte der neunziger Jahre Tauschringe, in denen Leistungen geldunabhängig auf Tauschbasis vergütet werden. Im Grunde sind sie eine organisierte Weiterentwicklung der Nachbarschaftshilfe.
Verbindlicher sind Zeitbanken. Dort wird eine Leistung nicht bezahlt, sondern auf einem Zeitkonto gutgeschrieben, meist als Punkte. Daraus erwächst später ein Anspruch auf Leistungen anderer. Besonders häufig findet man dieses Modell bei Seniorengenossenschaften.
Für die Vorsorge ist das wertvoller als jeder Vorrat an Tauschwaren: Du kennst die Menschen, weißt, wer was kann, und hast Vertrauen aufgebaut, bevor es darauf ankommt. Genau das fehlte auf dem Schwarzmarkt.
Tipp Frag in deiner Gemeinde oder im Stadtteil nach einem Tauschring oder einer Zeitbank. Oder fang klein an: Schreib auf, was du kannst und was du brauchst, und sprich mit zwei, drei Nachbarn darüber.
Häufige Fragen
Soll ich Zigaretten oder Schnaps als Tauschvorrat anlegen?
Davon raten wir ab. Beide machen abhängig, sorgen für Konflikte und unterliegen dem Jugendschutz. Ein Vorrat, der dich selbst versorgt, und Fähigkeiten, die andere brauchen, sind die bessere Vorsorge.
Darf ich übrige Medikamente gegen Lebensmittel tauschen?
Nein. Mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf außerhalb der Apotheke kein Handel getrieben werden. Außerdem ist ein verschriebenes Mittel auf eine bestimmte Behandlung abgestimmt; wer etwas braucht, gehört in ärztliche Hände.
Ist ein Tausch unter Nachbarn rechtlich überhaupt ein Geschäft?
Ja. Ein Tausch ist ein Vertrag, auf den nach § 480 BGB die Vorschriften über den Kauf entsprechend angewendet werden.
Warum war ausgerechnet die Zigarette die Nachkriegswährung?
Die Reichsmark war wertlos geworden, Tabak war knapp und begehrt. Dazu kommt: Zigaretten sind haltbar, leicht und lassen sich einzeln abzählen.
Quellen
- LeMO Kapitel: ÜberlebensmittelStiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland · Tausch- und Kompensationsgeschäfte, Hamsterfahrten, Schwarzmarkt, Zigaretten als Ersatzwährung, Hungerwinter 1946/47
- Währungsreform 1948Deutsche Bundesbank · Geldüberhang, Bezugsscheine, Zigarettenwährung, 20. Juni 1948, 40 Reichsmark gegen 40 DM, Schaufenstereffekt
- § 480 BGB – TauschBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Tausch als Vertrag, Kaufrecht gilt entsprechend
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · § 1 Altersgrenzen, § 9 alkoholische Getränke, § 10 Tabakwaren
- § 43 AMG – ApothekenpflichtBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Kein Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln außerhalb der Apotheke; Abgabe auf Verschreibung nur durch Apotheken
- Einzelfragen zu Seniorengenossenschaften unter besonderer Berücksichtigung von Zeitbankmodellen (WD 9 – 3000/135-12)Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages · Entstehung und Prinzip von Tauschringen und Zeitbanken
