Wenn Benzin, Diesel und Strom knapp werden, bleibt ein Verkehrsmittel, das nur deine Muskelkraft braucht. Damit es lange fährt, musst du es pflegen und kleine Schäden selbst beheben können. Dieser Artikel erklärt die Grundwartung, das Flicken eines Schlauchs, einen sinnvollen Vorrat an Werkzeug und Teilen und die Regeln, die für Anhänger, Lasten und Kinder gelten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Basischeck umfasst drei Dinge: Reifen, Bremsen und Kette. An einem sauberen Rad siehst du Schäden schneller.
- Den richtigen Reifendruck findest du auf der Flanke des Mantels, als Mindest- und Höchstwert.
- Ein Fahrrad braucht nach StVZO zwei voneinander unabhängige Bremsen. Prüf sie vor jeder Fahrt mit Last.
- Flickzeug, Reifenheber, Pumpe und passender Schlüssel machen dich bei einem Platten unabhängig.
- Im Kinderanhänger dürfen bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren.
Warum das Fahrrad trägt, wenn der Tank leer ist
Das Umweltbundesamt (UBA) nennt das Fahrrad das umweltfreundlichste Verkehrsmittel: emissionsfrei, leise, effizient und kostengünstig. Für die Vorsorge zählt vor allem eines: Es fährt allein mit deiner Muskelkraft. Rechtlich ist ein Fahrrad nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genau so definiert – ein Fahrzeug, das ausschließlich durch Muskelkraft über Pedale oder Handkurbeln angetrieben wird.
Auch auf kurzen Wegen ist es stark. Nach Untersuchungen in deutschen Großstädten, die das UBA zitiert, sind 40 bis 50 Prozent der Autofahrten kürzer als fünf Kilometer – ein Bereich, in dem das Fahrrad sogar das schnellste Verkehrsmittel ist. Mit Taschen, Korb, Anhänger oder Lastenrad transportierst du nach dem UBA auch schwerere Lasten wie Getränkekisten oder Kinder.
Die Kehrseite: Ein Fahrrad fährt nur so lange, wie es gepflegt wird. Das UBA rät, das Rad regelmäßig zu warten, denn nur dann ist es verkehrssicher. Wer das selbst kann, bleibt beweglich, auch wenn keine Werkstatt mehr offen hat.
Die Grundwartung: sauber, geölt, aufgepumpt
Zum Basischeck gehören nach dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC, ein Verband) Reifen, Bremsen und Kette. Beginne mit der Reinigung, denn an einem sauberen Rad siehst du schneller, ob etwas kaputt ist. Der ADFC Baden-Württemberg empfiehlt Spülmittel oder Neutralreiniger in warmem Wasser und eine weiche Bürste, für enge Stellen eine Zahnbürste. Vom Hochdruckreiniger rät er ab, weil er die Radlager beschädigen kann. Zum Schluss trocknest du das Rad mit einem Tuch ab.
Danach kommt die Kette. Der ADFC empfiehlt ein hochwertiges Kettenöl – je weniger Zusatzstoffe deklariert sind, desto besser in der Regel. Je nachdem, wie trocken die Kette ist, reicht es, sie bis höchstens zur Hälfte zu ölen und dann durchdrehen zu lassen, damit sich die Schmiere verteilt. Eine stark verrostete Kette ölst du komplett durch. Speiseöle sind tabu: Sie zersetzen sich unter Druck und können verkleben. Achte darauf, dass kein Öl über die Felgen auf die Bremsbeläge tropft.
Jeder Reifen verliert mit der Zeit Luft. Wie viel er verträgt, steht in der Regel als Mindest- und Höchstwert auf der Flanke des Mantels, diese Werte solltest du einhalten. Eine Standpumpe mit Manometer macht das Nachprüfen leicht. Tiefe Risse im Mantel oder sichtbares Grundgewebe ohne Gummischicht bedeuten nach dem ADFC: Der Mantel muss getauscht werden.
Bremsen prüfen – bevor du sie brauchst
Lässt sich der Bremsgriff mühelos bis zum Lenker durchziehen, ist das Spiel der Bremse zu groß. Einstellen lässt es sich nach dem ADFC mit den Schrauben am Bremsgriff oder am Bremskörper. Kontrolliere außerdem, ob Beläge und Felgen oder Scheiben zu stark abgenutzt sind. Bei Scheibenbremsen ist die Mindeststärke in der Regel auf der Scheibe angegeben.
Das UBA empfiehlt, die Bremsbeläge unabhängig vom Bremstyp regelmäßig zu kontrollieren und rechtzeitig zu tauschen. Bei Felgenbremsen nutzt sich auch die Felge ab. Achte auf Felgen mit Verschleißindikator und tausch die Felge, wenn er Verschleiß anzeigt.
Achtung Nach § 65 StVZO müssen Fahrräder zwei voneinander unabhängige Bremsen haben. Mit Anhänger oder schwerer Last muss die Bremse mehr Masse abfangen, eine schwache Bremse ist dann besonders gefährlich. Tritt unterwegs ein Mangel auf, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, und lässt er sich nicht bald beheben, darfst du das Fahrrad nach § 23 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schieben – aber nicht weiterfahren. Bist du bei der Bremse unsicher, frag eine Fachwerkstatt.
Platten flicken Schritt für Schritt
Ein Platten ist mit etwas Übung schnell behoben – der ADAC, ein Verein, rechnet mit etwa 15 Minuten. Pump den Reifen zuerst auf, um die Ursache einzugrenzen. Ist das Ventil beschädigt, lohnt sich das Flicken nicht. Hält der Schlauch selbst die Luft nicht, gehst du nach der Anleitung des ADAC so vor:

Video: Fahrradschlauch flicken? So repariert ihr euren Reifen in wenigen Schritten | ADAC (ADAC) – Der ADAC zeigt Werkzeug, Ausbau, Flicken mit Vulkanisierlösung oder selbstklebendem Flicken und den Einbau – dieselbe Quelle, der die Schritte oben folgen.
- Rad ausbauen, Luft vollständig ablassen und den Mantel mit Reifenhebern auf einer Seite über das Felgenhorn hebeln.
- Die Mutter am Ventil abschrauben und den Schlauch vorsichtig herausziehen.
- Den Schlauch leicht aufpumpen und das Loch suchen: auf Zischen hören, mit der Hand fühlen oder durch ein Wasserbad ziehen. Aufsteigende Bläschen zeigen die Stelle.
- Die Stelle großzügig markieren, die restliche Luft ablassen, abtrocknen, reinigen und mit Schmirgelpapier aufrauen.
- Vulkanisierlösung großzügig auftragen, auf einer Fläche größer als der Flicken, und etwa fünf Minuten trocknen lassen. Normaler Kleber und Sekundenkleber eignen sich nicht.
- Die Folie vom Flicken abziehen, ihn aufsetzen und fest anreiben, am besten auf einer gekrümmten Unterlage wie einer Flasche.
- Den Schlauch aufpumpen und auf Dichtheit prüfen. Dann die Innenseite des Mantels gründlich nach Dornen, Nägeln oder Glassplittern absuchen – sonst ist der Schlauch sofort wieder kaputt.
- Ventil durch die Felge führen, Schlauch einlegen, Ventilsitz prüfen, Reifen halb aufpumpen, vollständig aufziehen und das Rad wieder einbauen.
Werkzeug, Ersatzteile und Verschleiß
Zur Grundausstattung für einen Platten zählt der ADAC ein Flickset, Reifenheber, eine Luftpumpe und je nach Rad einen passenden Schlüssel für die Radmuttern. Ein klassisches Flickset enthält Flicken in verschiedenen Größen, Vulkanisierlösung und Schleifpapier. Selbstklebende Flicken kommen ohne Kleber aus, dürfen aber nicht zusätzlich verklebt werden. Ein Schlauch lässt sich mehrfach flicken, solange sich die Flicken nicht überlappen. Mit dem Alter kann er porös werden und ständig Luft verlieren.
Die belegten Verschleißteile aus diesem Artikel sind Schlauch, Mantel, Bremsbeläge, Felge und bei Scheibenbremsen die Scheibe. Dazu kommt das Kettenöl, das du regelmäßig nachlegst. Für einen Vorrat ergibt sich daraus eine einfache Liste:
- Flickzeug und Vulkanisierlösung, dazu ein bis zwei passende Ersatzschläuche
- ein Ersatzmantel in der Größe, die auf deinem Mantel steht
- Bremsbeläge passend zu deiner Bremse
- Kettenöl, Lappen und eine Bürste
- Standpumpe mit Manometer und Reifenheber
- die Schlüssel, die an deinem Rad tatsächlich passen
Tipp Werkstattwissen ohne eigene Quelle: Eine angebrochene Tube Vulkanisierlösung trocknet mit der Zeit ein, prüf sie deshalb gelegentlich. Auch Kette, Ritzel und Bremszüge nutzen sich ab. Eine belastbare Kilometerzahl dafür haben wir nicht gefunden, sie hängt stark von Pflege und Einsatz ab. Das UBA nennt Nabenschaltungen wartungsärmer als Kettenschaltungen – beim Kauf eines Vorsorgerads ein Argument.
Lasten, Anhänger und Kinder: was erlaubt ist
Für alltagstaugliche Räder nennt das UBA einen Gepäckträger mit mindestens 25 Kilogramm Traglast. Für mehr Gewicht gibt es Anhänger und Lastenräder. Die Ladung musst du nach § 22 StVO so sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichen nicht verrutscht, umfällt oder herabfällt. Beim Aufladen schwerer Lasten helfen Hebel und Rampe aus dem Artikel über einfache Maschinen.
Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht ist nach § 17 StVO die vorgeschriebene Beleuchtung zu benutzen. Was ein Fahrradanhänger mindestens tragen muss, regelt § 67a StVZO. Diese Pflicht gilt für Anhänger, die seit dem 1. Januar 2018 in Verkehr gebracht wurden. Ein Lastenrad, das breiter als 1.000 mm ist, braucht nach § 67 StVZO mindestens zwei weiße Scheinwerfer und zwei rote Schlussleuchten.
| Richtung | Was vorgeschrieben ist |
|---|---|
| Nach vorn | Ab mehr als 600 mm Breite zwei weiße Rückstrahler, ab mehr als 1.000 mm zusätzlich eine weiße Leuchte links |
| Nach hinten | Zwei rote Rückstrahler der Kategorie „Z“; eine rote Schlussleuchte links, wenn der Anhänger mehr als 50 Prozent des Fahrradrücklichts verdeckt oder breiter als 600 mm ist |
| Zur Seite | Weiße Reflexstreifen an Reifen oder Felgen, reflektierende Speichen oder je Rad zwei gelbe Speichenrückstrahler |
Achtung Kinder dürfen nach § 21 Absatz 3 StVO nur von Personen ab 16 Jahren mitgenommen werden. In einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern eingerichtet ist, dürfen bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Auf dem Fahrrad selbst braucht ein Kind dieses Alters einen besonderen Sitz und einen Schutz, damit die Füße nicht in die Speichen geraten. Für ein behindertes Kind gilt die Altersgrenze nicht. Ein reiner Lastenanhänger ist nach dem Wortlaut kein für Kinder eingerichteter Anhänger.
Das E-Bike ohne Strom
Die meisten Elektroräder sind Pedelecs – nach dem UBA etwa 99 Prozent der in Deutschland verkauften E-Räder. Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn sein Motor höchstens 0,25 kW leistet, nur beim Treten unterstützt und bei 25 km/h abschaltet. Eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist erlaubt. Weil der Antrieb die Muskelkraft nur unterstützt, lässt sich ein Pedelec mit leerem Akku grundsätzlich weiterfahren. Das ist eine Folgerung aus der Bauart, keine Herstellerangabe. Leicht wird es nicht, denn E-Räder sind nach dem UBA schwerer und wartungsintensiver als normale Fahrräder.
Wichtig ist das Licht. Hängt die Beleuchtung am Antriebsakku, muss sie bei Pedelecs, die seit dem 1. Januar 2019 in Verkehr gebracht wurden, nach der Abschaltung des Antriebs noch mindestens zwei Stunden leuchten – oder der Motor dient als Lichtmaschine. Bei älteren Rädern gilt das nicht, dort lohnt eine Akkuleuchte als Reserve.
Einen Akku, der lange liegt, lagerst du nach dem UBA am besten bei Zimmertemperatur mit 40 bis 50 Prozent Ladung und lädst ihn spätestens nach sechs Monaten nach. Temperaturen über 50 °C oder unter −10 °C können die Kapazität dauerhaft verringern. Mechanische Schäden können einen Kurzschluss und einen schwer zu löschenden Brand auslösen, geh deshalb vorsichtig mit dem Akku um.
Warum dieses Wissen ohne Nachschub trägt
Ein Fahrrad ist eine Maschine, die du vollständig verstehen kannst. Kette, Bremsen, Reifen und Schlauch liegen offen, und die wichtigsten Reparaturen gelingen mit wenigen Werkzeugen. Kein Teil braucht Treibstoff, und ein Pedelec bleibt auch ohne Strom ein Fahrrad – nur ein schweres.
Knapp werden eher Verschleißteile: Schläuche, Mäntel, Bremsbeläge, Öl. Wer sie pflegt und schont, zögert den Tausch hinaus, und wer einen kleinen Vorrat passender Teile hat, kann sie ersetzen. Das Hängen des Rades schont nach dem ADFC die Reifen, das regelmäßige Ölen die Kette.
Übe das Flicken, solange es nicht drängt – am besten gemeinsam mit den anderen aus deinem Haushalt. Ein geflickter Schlauch auf dem Küchentisch ist die beste Vorbereitung auf den Platten am Straßenrand.
Hinweis Rechtslage nach StVZO und StVO in der bei gesetze-im-internet.de abgerufenen Fassung (September 2026). Die StVZO wird derzeit überarbeitet, prüf die Anhängerregeln vor einem Kauf. Pflege und Flicken folgen ADFC und ADAC, beides Verbände, ergänzt durch das UBA.
Häufige Fragen
Welches Öl nehme ich für die Kette?
Ein hochwertiges Kettenöl mit möglichst wenigen Zusatzstoffen. Speiseöle rät der ADFC ab, weil sie sich unter Druck zersetzen und verkleben können.
Wie viel Luft gehört in den Reifen?
Das steht auf der Flanke des Mantels, meist als Mindest- und Höchstwert. Bleib in diesem Bereich und prüf den Druck mit einer Pumpe mit Manometer.
Darf ich mein Kind im Lastenanhänger mitnehmen?
Die StVO erlaubt Kinder nur in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind – bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, gezogen von einer Person ab 16 Jahren.
Brauche ich einen Führerschein für ein Pedelec?
Nein. Ein Pedelec mit höchstens 0,25 kW, das nur beim Treten und bis 25 km/h unterstützt, gilt rechtlich als Fahrrad. Für schnellere oder rein elektrisch fahrende Räder gelten andere Regeln.
Quellen
- Fahrrad fahren ist gesund und gut für die UmweltUmweltbundesamt · Umweltfreundlichstes Verkehrsmittel, 40–50 % der Autofahrten unter fünf Kilometern, Gepäckträger mit 25 kg, Nabenschaltung wartungsärmer, Bremsbeläge und Felgen mit Verschleißindikator, Anhänger und Lastenrad
- Pedelec und E-Bike fahren hält fit und schont die UmweltUmweltbundesamt · Rund 99 % Pedelecs, schwerer und wartungsintensiver, Akkulagerung bei Zimmertemperatur mit 40–50 %, Nachladen nach spätestens sechs Monaten, über 50 °C und unter −10 °C schädlich, Brandgefahr bei Beschädigung
- Frühjahrscheck fürs FahrradADFC Baden-Württemberg (Verband) · Basischeck Reifen, Bremsen, Kette; Reinigung ohne Hochdruckreiniger; Kettenöl statt Speiseöl; Reifendruck auf der Flanke; Mantelverschleiß; Bremsspiel und Belagverschleiß; Lagerung hängend
- Fahrradschlauch flicken: Platten Reifen in 15 Minuten reparierenADAC e. V. (Verein) · Arbeitsschritte beim Flicken, fünf Minuten Trockenzeit, Werkzeug-Grundausstattung, selbstklebende Flicken, Fremdkörper im Mantel, mehrfaches Flicken
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)Bundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de · § 63a (Fahrrad, Pedelec mit 0,25 kW, 25 km/h, 6 km/h), § 65 (zwei unabhängige Bremsen), § 67 (Lastenrad über 1.000 mm, Pedelec-Licht zwei Stunden ab 2019), § 67a (Beleuchtung von Fahrradanhängern ab 2018)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Bundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de · § 17 (Beleuchtung benutzen), § 21 Abs. 3 (Kindersitz, Kinderanhänger, 16 Jahre, siebtes Lebensjahr), § 22 Abs. 1 (Ladung sichern), § 23 Abs. 2 (Fahrrad bei Mangel schieben)
