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Konkrete Lagen

Pandemie und Quarantäne zu Hause: nüchtern vorbereitet

Was eine Pandemie im Alltag ändert, wie du Erkrankte zu Hause versorgst, ohne dass alle krank werden, und welche Rechte du bei einer Absonderung hast.

7 Min. LesezeitEinstiegStand: 25. September 2026
Eine Frau und ein Mann stehen während einer Selbstisolation getrennt durch eine Fensterscheibe und berühren die Scheibe mit den Händen.
Selbstisolation während der COVID-19-Pandemie: Quarantäne zu Hause bedeutet vor allem Abstand, Versorgung und verlässliche Kommunikation.Foto: www.vperemen.com · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons · zugeschnitten

Eine Pandemie ist keine Lage, die wie ein Sturm nach einer Nacht vorbei ist. Für deinen Haushalt heißt das vor allem: Es kann sein, dass du ein paar Tage nicht aus dem Haus kannst oder sollst, und dass jemand in der Familie krank wird. Dieser Artikel zeigt, was die zuständigen Stellen empfehlen, was du vorher erledigen kannst und wie das Gesetz Quarantäne und Entschädigung regelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der normale Vorrat für zehn Tage trägt dich auch durch eine Quarantäne – ein eigener Pandemievorrat ist nicht nötig.
  • Gründlich Hände waschen, in Taschentuch oder Armbeuge husten und regelmäßig stoßlüften – das sind die Grundpfeiler.
  • Wer krank ist, bleibt zu Hause, hält Abstand im Haushalt und teilt kein Handtuch, Geschirr oder Besteck.
  • Eine Absonderung ordnet die Behörde an; bei Verdienstausfall gibt es meist Entschädigung nach § 56 IfSG.
  • Welche Impfungen empfohlen sind, sagt die STIKO – was für dich passt, klärst du in der Arztpraxis.

Was eine Pandemie für deinen Alltag bedeutet

Das Robert Koch-Institut beschreibt Pandemien als zeitlich, aber nicht örtlich begrenzte Epidemien. Meist steckt ein neuer Erreger dahinter, der leicht von Mensch zu Mensch übertragen wird und gegen den kaum jemand immun ist. Die Folge können viele Erkrankte zur gleichen Zeit und eine Überlastung des Gesundheits- und Versorgungssystems sein. In den letzten 150 Jahren waren es laut RKI vor allem Atemwegserreger wie Grippe- und Coronaviren.

Für den Haushalt ist weniger die Krankheit selbst das Problem als ihre Gleichzeitigkeit. Das BBK nennt die Folgen für Betriebe der Kritischen Infrastruktur, also etwa Energie, Wasser, Ernährung und Gesundheit: Mitarbeitende erkranken, sind in Quarantäne oder müssen Kinder und pflegebedürftige Angehörige betreuen. Deshalb halten diese Betriebe eigene Pandemiepläne vor, mit Ersatzpersonal und angepasster Lagerhaltung.

Für dich heißt das: Rechne mit Einschränkungen, nicht mit dem Zusammenbruch. Arztpraxen können voller sein, Termine länger dauern, einzelne Waren zeitweise knapp werden. Und du selbst kannst von heute auf morgen für einige Tage zu Hause bleiben müssen – weil du krank bist oder weil das Gesundheitsamt es anordnet.

Vorrat: der normale Zehn-Tage-Vorrat reicht

Einen besonderen Pandemievorrat brauchst du nicht. Das BBK empfiehlt, dass sich jeder Haushalt möglichst zehn Tage selbst versorgen kann – und genau dieser Vorrat hilft auch, wenn du wegen einer Erkrankung oder einer Anordnung nicht einkaufen gehen kannst. Plane dabei 2 Liter Trinkwasser pro Person und Tag ein, davon 0,5 Liter zum Kochen. Wie du den Vorrat aufbaust, steht im Artikel zum Lebensmittelvorrat.

Eine feste Zahl an Quarantänetagen, auf die du vorsorgen solltest, gibt es nicht. Wie lange eine Absonderung dauert, hängt vom Erreger ab und wird vor Ort festgelegt. Ein Vorrat, der dich einige Tage trägt, verschafft dir aber Luft: Du musst nicht am ersten Tag jemanden um den Großeinkauf bitten.

Für eine Quarantäne lohnt es sich, den Vorrat um ein paar Dinge zu ergänzen, die bei einer Krankheit gebraucht werden. Welche Mittel in die Hausapotheke gehören, steht im eigenen Artikel dazu.

  • Dauermedikamente mit etwas Reserve, damit du nicht während der Quarantäne nachkaufen musst.
  • Fieberthermometer und Mittel gegen Fieber und Erkältungsbeschwerden – nach Rücksprache mit Apotheke oder Praxis.
  • Seife, Einwegtaschentücher und Müllbeutel für die Hygiene im Krankenzimmer.
  • Einmalhandschuhe für den Umgang mit Erbrochenem oder Stuhl.
  • Eine Liste mit Telefonnummern: Hausarztpraxis, 116 117, Apotheke, Nachbarn, die dir etwas vor die Tür stellen können.

Hygiene: drei Dinge, die wirklich zählen

Viele Erreger gelangen über die Hände in den Körper, wenn du mit ungewaschenen Fingern Mund, Nase oder Augen berührst. Das Portal infektionsschutz.de empfiehlt deshalb, regelmäßig und gründlich die Hände zu waschen und sich nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht zu fassen. Nach jedem Kontakt mit Erkrankten gehört Händewaschen dazu. Handtücher, Waschlappen und Geschirr teilt man bei ansteckenden Krankheiten besser nicht.

Beim Husten und Niesen gilt: in ein Taschentuch, oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten. Dabei wendest du dich von anderen ab. So gelangen möglichst wenig Erreger an die Hände und von dort an Türgriffe und gemeinsam benutzte Gegenstände.

Das dritte ist Lüften. Atemwegserreger verbreiten sich über Tröpfchen und feinste Tröpfchen in der Luft, den Aerosolen. Regelmäßiges Stoßlüften verringert laut infektionsschutz.de deren Zahl und damit das Ansteckungsrisiko: mehrmals täglich für einige Minuten die Fenster weit öffnen, auch in der Heizperiode.

Masken: was die Behörden empfehlen

Masken sind kein Allheilmittel, aber ein Baustein. Das Portal infektionsschutz.de rät, dass Erkrankte einen Mund-Nasen-Schutz zum Schutz der anderen tragen, besonders wenn sich der Kontakt zu einer Person aus einer Risikogruppe nicht vermeiden lässt. Bei Erkrankungswellen kann ein korrekt getragener Mund-Nasen-Schutz in Innenräumen auch dich selbst zusätzlich schützen – vor allem, wenn du selbst ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf hast.

Welche Maske für deine Situation passt und wie du sie richtig aufsetzt und wechselst, lässt du dir am besten von einer medizinischen Fachkraft erklären; so empfiehlt es auch infektionsschutz.de. Eine bestimmte Marke oder Ausführung brauchst du nicht zu horten. Ein kleiner Vorrat an Masken im Haushalt schadet nicht, entscheidend ist aber, dass sie im richtigen Moment richtig sitzt.

Einen Erkrankten zu Hause versorgen

Damit nicht der ganze Haushalt nacheinander krank wird, helfen einfache Trennungen. Bei einer Atemwegsinfektion empfiehlt infektionsschutz.de, nach Möglichkeit drei bis fünf Tage und bis zur deutlichen Besserung zu Hause zu bleiben und direkte Kontakte zu vermeiden, vor allem zu Säuglingen, Älteren, Schwangeren und Menschen mit Vorerkrankungen oder Immunschwäche. Innerhalb der Wohnung kannst du das mit wenigen Mitteln umsetzen.

Wenn du jemanden pflegst, wasche dir nach jedem Kontakt gründlich die Hände. Einmalhandschuhe sind sinnvoll, wenn du mit Ausscheidungen wie Erbrochenem oder Stuhl in Berührung kommst. Sie schützen aber nicht vollständig, daher nach dem Ausziehen trotzdem Hände waschen. Besuch sollte bei ansteckenden Krankheiten ausbleiben, besonders wenn Besucher anfällig für schwere Verläufe sind.

  • Wenn die Wohnung es zulässt: getrennte Zimmer zum Aufenthalt und zum Schlafen, bei Magen-Darm-Infekten eine eigene Toilette.
  • Handtücher, Waschlappen, Geschirr und Besteck nicht teilen.
  • Das Zimmer der erkrankten Person mehrmals täglich stoßlüften.
  • Die erkrankte Person trägt einen Mund-Nasen-Schutz, wenn du im selben Raum bist.

Tipp Wird es schlimmer – hohes Fieber, Atemnot, schnelle Atmung, keine Besserung nach einigen Tagen –, ruf die Hausarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an. Bei Atemnot oder Lebensgefahr gilt die 112. Sag am Telefon, dass es um eine ansteckende Erkrankung geht.

Impfungen: die STIKO als Orientierung

Gegen einige Atemwegserreger gibt es Schutzimpfungen, etwa gegen Grippe, das Coronavirus SARS-CoV-2, RSV, Pneumokokken und Keuchhusten. Welche Impfungen für wen empfohlen sind, erarbeitet in Deutschland die Ständige Impfkommission. Die STIKO ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Expertengremium und aktualisiert ihre Empfehlungen regelmäßig.

Welche Impfungen für dich, deine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige passen, klärst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Eine gute Vorsorge ist, den Impfpass bei den wichtigen Dokumenten griffbereit zu haben, damit du im Ernstfall schnell nachsehen kannst, was schon da ist.

Quarantäne und Entschädigung: was das Gesetz regelt

Das Infektionsschutzgesetz spricht nicht von Quarantäne, sondern von Absonderung (§ 30 IfSG). Sie kann Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige treffen und wird von der zuständigen Behörde angeordnet – im Alltag ist das in der Regel das örtliche Gesundheitsamt. Möglich ist sie in einem Krankenhaus oder „in sonst geeigneter Weise“, also etwa zu Hause. Wie lange sie dauert und was genau gilt, steht in der Anordnung.

Wer wegen einer angeordneten Absonderung nicht arbeiten kann und dadurch Verdienst verliert, erhält nach § 56 IfSG eine Entschädigung in Geld. In den ersten sechs Wochen entspricht sie dem Verdienstausfall, ab der siebten Woche 67 Prozent davon, höchstens 2.016 Euro für einen vollen Monat. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Entschädigung bis zu sechs Wochen aus und lässt sie sich von der Behörde erstatten. Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende der Absonderung gestellt werden.

Keinen Anspruch hat unter anderem, wer die Absonderung durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung oder durch den Verzicht auf eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet hätte vermeiden können. Im Einzelfall helfen Gesundheitsamt, Arbeitgeber oder eine Rechtsberatung weiter.

Achtung Eine Absonderungsanordnung ist verbindlich. Wer ihr nicht nachkommt, kann nach § 30 Absatz 2 IfSG zwangsweise in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einer anderen abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden. Halte dich an die Anordnung und kläre Fragen direkt mit dem Gesundheitsamt.

Was aus COVID-19 folgt

Die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie fließen in die staatliche Vorsorge ein: Der Nationale Pandemieplan wird laut RKI auf dieser Grundlage von Bund und Ländern neu konzipiert, koordiniert vom Bundesministerium für Gesundheit. Der Schwerpunkt liegt auf Atemwegserregern, weil mit ihnen auch künftig am ehesten zu rechnen ist.

Für deinen Haushalt ist die wichtigste Lehre schlicht: Die Dinge, die bei jeder Krise helfen, helfen auch hier. Ein Vorrat für einige Tage, eine gut bestückte Hausapotheke, eine Telefonliste und Nachbarn, die du um einen Einkauf bitten kannst, machen eine Quarantäne vor allem zu einer lästigen, aber machbaren Pause.

Häufige Fragen

Muss ich für eine Pandemie einen größeren Vorrat anlegen als sonst?

Nein. Der vom BBK empfohlene Vorrat für zehn Tage deckt auch eine Quarantäne ab. Ergänze ihn um Medikamente, Fieberthermometer und Hygieneartikel.

Soll ich Masken auf Vorrat kaufen?

Ein kleiner Vorrat ist sinnvoll, damit eine erkrankte Person im Haushalt einen Mund-Nasen-Schutz tragen kann. Welche Maske für dich geeignet ist, lässt du dir am besten von einer medizinischen Fachkraft erklären.

Bekomme ich Geld, wenn ich in Quarantäne muss und nicht arbeiten kann?

Bei einer angeordneten Absonderung mit Verdienstausfall meist ja, nach § 56 IfSG. Ausnahmen gibt es etwa, wenn eine öffentlich empfohlene Impfung die Absonderung verhindert hätte.

Wie lange sollte ich mit einer Atemwegsinfektion zu Hause bleiben?

Laut infektionsschutz.de nach Möglichkeit drei bis fünf Tage und bis zur deutlichen Besserung. Gilt eine behördliche Anordnung, richtet sich die Dauer nach ihr.

Quellen

  1. Nationale PandemieplanungRobert Koch-Institut (RKI) · Begriff Pandemie, Überlastung des Versorgungssystems, Neukonzeption des Pandemieplans nach COVID-19
  2. Epidemien und PandemienBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Personalausfall in Kritischen Infrastrukturen durch Krankheit, Quarantäne und Betreuungspflichten
  3. AtemwegsinfektionenBundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), infektionsschutz.de · Zu Hause bleiben, Husten- und Niesregeln, Lüften, Mund-Nasen-Schutz, Impfungen nach STIKO
  4. BarrieremaßnahmenBundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), infektionsschutz.de · Trennung im Haushalt, Stoßlüften, nichts teilen, Handschuhe bei der Pflege, Maskenberatung
  5. § 30 Infektionsschutzgesetz – AbsonderungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Absonderung von Kranken, Krankheits- und Ansteckungsverdächtigen; zwangsweise Absonderung bei Nichtbefolgen
  6. § 56 Infektionsschutzgesetz – EntschädigungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Entschädigung bei Absonderung nach § 30 IfSG, Höhe, Auszahlung, Antragsfrist, Ausschlussgründe