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Gesundheit

Medikamente und Lieferengpässe: mit Praxis und Apotheke planen

Was ein Lieferengpass ist, was das Gesetz von 2023 geändert hat und wie du mit Praxis und Apotheke planst, damit dir deine Medikamente nicht ausgehen.

7 Min. LesezeitEinstiegStand: 26. September 2026
Drei Blisterstreifen auf schwarzem Grund: in der Mitte ein kurzer Streifen mit roten Tabletten, links und rechts längere Streifen mit metallisch glänzenden Mulden.
Auf jedem Blister steht das Verfallsdatum – was zuerst abläuft, wird zuerst genommen.Foto: Tarasna0922 · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons · zugeschnitten

Das gewohnte Präparat ist „derzeit nicht lieferbar“ – im Winter 2022/23 traf das besonders Kinderarzneimittel wie Fiebersäfte. Dieser Artikel erklärt, was hinter solchen Engpässen steckt, was der Staat seitdem geändert hat und was du selbst tun kannst: rechtzeitig planen, mit Praxis und Apotheke sprechen, den Medikationsplan aktuell halten. Welche Medikamente du wie nimmst, entscheidest du nie allein, sondern mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lieferengpass laut BfArM: Auslieferung voraussichtlich über zwei Wochen gestört – oft gibt es trotzdem Alternativen.
  • Seit 2023 darf die Apotheke bei Nichtverfügbarkeit ein wirkstoffgleiches Präparat abgeben.
  • Bei Dauermedikation hält das BBK einen Vorrat für mindestens zehn Tage für sinnvoll – geplant mit der Praxis.
  • Ab drei verordneten Medikamenten hast du Anspruch auf einen Medikationsplan.
  • Nichts eigenmächtig absetzen, strecken oder ersetzen – und keine Vorräte horten.

Was ein Lieferengpass ist – und was nicht

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) definiert einen Lieferengpass als eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung der Auslieferung im üblichen Umfang – oder als deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann.

Wichtig ist der Unterschied zum Versorgungsengpass. Ein Lieferengpass muss laut BfArM nicht gleichzeitig ein Versorgungsengpass sein, weil oft alternative Arzneimittel zur Verfügung stehen. Dass dein gewohntes Präparat fehlt, heißt also noch nicht, dass es für dich keine Behandlung gibt.

Als häufigen Auslöser nennt das BfArM Produktionsprobleme, etwa wenn Herstellungsprozesse wegen Qualitätsproblemen umgestellt werden oder Ware nicht freigegeben werden kann. Besonders riskant wird es, wenn es für einen Wirkstoff oder ein Zwischenprodukt nur wenige Hersteller gibt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nennt außerdem den Kostendruck, die Verlagerung der Generika-Produktion ins EU-Ausland und plötzlich steigende Nachfrage durch Infektionswellen.

Wo du Engpässe nachsehen kannst

Das BfArM führt eine öffentliche Lieferengpass-Datenbank für Humanarzneimittel in Deutschland, Impfstoffe ausgenommen. Die Meldungen kommen von den pharmazeutischen Unternehmern und beruhen auf einer Selbstverpflichtung für versorgungsrelevante Arzneimittel. Die Einträge enthalten laut BfArM auch Hinweise auf mögliche Alternativpräparate. Engpässe bei Impfstoffen veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut.

Wird es ernst, kann das BMG einen Versorgungsmangel nach dem Arzneimittelgesetz feststellen. Dann dürfen die Landesbehörden befristet von Vorgaben abweichen und zum Beispiel Importe erlauben, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Ein aktuelles Beispiel: Im September 2026 hat das BMG einen Versorgungsmangel für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Digoxin und Digitoxin bekanntgegeben.

Für dich als Patientin oder Patient ist die Datenbank vor allem ein Hintergrund. Ob ein Engpass dich betrifft und was dann passt, klärst du nicht in einer Datenbank, sondern in deiner Apotheke und Arztpraxis.

Winter 2022/23 und was das Gesetz von 2023 geändert hat

Im Herbst und Winter 2022/23 war die Versorgung mit Kinderarzneimitteln angespannt. Das BMG stieß im Dezember 2022 Sofortmaßnahmen an, etwa eine dreimonatige Aussetzung der Höchstbeträge für Kinderarzneimittel. Im September 2023 meldete das Ministerium, die Produktionsmengen kritischer Kinderarzneimittel und Antibiotika seien gegenüber Herbst-Winter 2022/23 deutlich gesteigert, teilweise um bis zu 100 Prozent – ausdrücklich genannt werden Fiebersäfte und Antibiotika.

Die strukturelle Antwort ist das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), in Kraft seit dem 27. Juli 2023. Laut BMG enthält es unter anderem diese Punkte:

  • Pharmazeutische Unternehmen müssen für rabattierte Arzneimittel künftig sechs Monate Lagerhaltung vorhalten.
  • Der Großhandel muss seine Bevorratung mit Kinderarzneimitteln auf vier Wochen erhöhen.
  • Krankenhausapotheken stocken ihre Vorräte an parenteral anzuwendenden Arzneimitteln und Antibiotika für die Intensivmedizin auf.
  • Das BfArM erhält zusätzliche Informationsrechte, und ein Frühwarnsystem für drohende Lieferengpässe wird eingerichtet.
  • Apotheken dürfen bei Nichtverfügbarkeit ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben.
  • Für Kinderarzneimittel werden Festbeträge und Rabattverträge abgeschafft.

Hinweis Die Aufzählung folgt der Überblicksseite des Bundesgesundheitsministeriums zum ALBVVG. Sie beschreibt, was das Gesetz vorsieht – nicht, ob jede Maßnahme jeden Engpass verhindert.

Vorrat für Dauermedikamente: mit der Praxis, nicht an ihr vorbei

Wer regelmäßig auf Medikamente angewiesen ist, für den hält das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) einen Vorrat für mindestens zehn Tage für sinnvoll. Das ist der Zeitraum, mit dem das BBK auch bei Wasser und Lebensmitteln rechnet. Wie du das bei deinen Medikamenten erreichst, besprichst du mit deiner Arztpraxis – ausführlich steht das im Artikel „Hausapotheke zusammenstellen“.

Der wichtigste Hebel ist unspektakulär: das Folgerezept nicht erst holen, wenn die letzte Tablette in der Hand liegt. Wer beim Anbruch der letzten Packung an das nächste Rezept denkt, hat Zeit, falls die Apotheke erst bestellen oder nach einer Alternative suchen muss. Frag deine Praxis, wie sie Folgerezepte handhabt und wie viel Vorlauf sie braucht.

Ein Vorrat ist etwas anderes als Horten. Als 2023 die nächste Erkältungssaison anstand, appellierten Kinder- und Hausärztinnen und -ärzte laut BMG an Eltern, keine unnötigen Vorräte an Kinderarzneimitteln zu horten; bei Vermeidung von Hamsterkäufen sei die Versorgung weitgehend gesichert. Ein abgesprochener Puffer für die eigene Dauermedikation ist Vorsorge. Zehn Packungen Fiebersaft „für alle Fälle“ fehlen dagegen anderen Familien – mehr dazu im Artikel über die Hamsterkäufe 2020.

Zeitleiste: eine Packung, dann die letzte Packung. Am Beginn der letzten Packung markiert ein Punkt „Folgerezept“, darunter reicht eine Klammer „Puffer“ bis zum Ende. Am Ende, bei „leer“, steht rot gestrichelt „zu spät“.
Wer beim Anbruch der letzten Packung an das Folgerezept denkt, hat Zeit, falls die Apotheke bestellen oder nach einer Alternative suchen muss.Skizze: WildWeasel

Der Medikationsplan: dein Überblick auf Papier

Wer gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendet, hat nach § 31a SGB V Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform, erstellt von der Arztpraxis. Jede Praxis muss dich bei einer Verordnung auf diesen Anspruch hinweisen. Auch einen elektronischen Medikationsplan sieht das Gesetz vor.

Im Plan stehen alle verordneten Arzneimittel mit Anwendungshinweisen, außerdem Mittel, die du ohne Rezept nimmst, und relevante Medizinprodukte. Bei Fertigarzneimitteln nennt er neben dem Handelsnamen auch Wirkstoff, Darreichungsform und Wirkstärke.

Gerade bei Engpässen ist das Gold wert. Bekommst du ein anderes Präparat mit demselben Wirkstoff, sieht die Packung anders aus – der Wirkstoff auf dem Plan bleibt gleich. Auf deinen Wunsch muss die Apotheke den Plan bei der Abgabe aktualisieren. Auch das BBK nennt den Medikamentenplan ausdrücklich als Teil der Vorsorge.

Tipp Leg eine Kopie des Medikationsplans in deine Dokumentenmappe und eine ins Notgepäck. Dann weiß auch eine fremde Praxis oder der Rettungsdienst, was du nimmst.

Wenn die Apotheke dein Mittel nicht bekommt

Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apothekerinnen und Apotheker seit dem ALBVVG ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben. Müssen sie auf kleinere Packungen ausweichen oder eine Teilmenge aus einer Packung abgeben, wird deine Zuzahlung laut BMG auf die abgegebene Menge begrenzt.

Für Kinder gibt es zusätzlich eine Dringlichkeitsliste, die das BfArM veröffentlicht. Für Kinderarzneimittel auf dieser Liste hat das BMG den Austausch 2023 weiter erleichtert – bis hin zu einer anderen Darreichungsform oder einer Zubereitung aus der Apotheke.

Was du tun kannst: Frag nach, bevor du gehst. Ist ein wirkstoffgleiches Präparat vorrätig? Wann kommt das gewohnte wieder? Muss die Praxis ein neues Rezept ausstellen? Sag der Apotheke auch, wenn du bei einem Wechsel unsicher bist, etwa weil du Tabletten teilen musst oder eine Unverträglichkeit hast. Genau dafür ist die Beratung da.

Achtung Setz ein Medikament nicht eigenmächtig ab, streck keine Dosis und ersetze es nicht selbst durch ein anderes Mittel, auch nicht durch eines aus der Hausapotheke oder von Bekannten. Wenn dein Mittel fehlt, sprich mit Apotheke und Arztpraxis. Außerhalb der Sprechzeiten erreichst du den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Notfall wählst du 112.

Richtig lagern, damit der Vorrat hält

Ein Vorrat nützt nur, wenn er wirksam bleibt. Das Gesundheitsportal des Bundes rät, Medikamente in der Originalverpackung mit Packungsbeilage aufzubewahren, geschützt vor Hitze und Sonnenlicht, trocken und nicht im Badezimmer. Besondere Anweisungen wie die Lagerung im Kühlschrank solltest du unbedingt befolgen, dort aber vor dem Einfrieren schützen. Die genauen Angaben stehen auf der Verpackung und im Beipackzettel.

Nach Ablauf des Verfallsdatums können Medikamente laut Gesundheitsportal ihre Wirksamkeit verlieren; in manchen Fällen entstehen gesundheitsschädliche Abbauprodukte, die man ihnen oft nicht ansieht. Verändern sich Aussehen, Form oder Geruch, fragst du in der Apotheke nach. Ein Vorrat braucht deshalb dasselbe Prinzip wie der Lebensmittelvorrat: Was zuerst abläuft, wird zuerst genommen.

Auf Reisen gilt das alles mit zusätzlichen Hürden: fremde Apotheken, andere Handelsnamen, ein Rückweg, der sich verzögern kann. Was du dafür einpackst und wen du im Ausland erreichst, steht im Artikel „Krise im Urlaub oder Ausland“. Für den Fall, dass du länger zu Hause bleiben musst, hilft der Artikel „Pandemie und Quarantäne zu Hause“.

Häufige Fragen

Kann ich mir einfach einen größeren Vorrat verschreiben lassen?

Das entscheidet deine Arztpraxis. Das BBK hält bei Dauermedikation einen Vorrat für mindestens zehn Tage für sinnvoll; sprich an, dass du ihn aufbauen möchtest, und frag, wie sich das bei deinen Medikamenten regeln lässt.

Die Apotheke hat mir ein anderes Präparat gegeben. Ist das dasselbe?

Bei Nichtverfügbarkeit darf die Apotheke ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben. Vergleiche den Wirkstoff mit deinem Medikationsplan und frag in der Apotheke nach, wenn dir etwas unklar ist.

Wo sehe ich, ob ein Medikament knapp ist?

Das BfArM veröffentlicht gemeldete Lieferengpässe in einer Datenbank, oft mit Hinweisen auf Alternativen. Ob der Engpass dich betrifft und was dann passt, klärst du in Apotheke und Arztpraxis.

Habe ich Anspruch auf einen Medikationsplan?

Ja, wenn du gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendest. Das regelt § 31a SGB V; die Praxis erstellt ihn, die Apotheke aktualisiert ihn auf deinen Wunsch bei der Abgabe.

Quellen

  1. Lieferengpässe für HumanarzneimittelBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) · Definition Lieferengpass und Versorgungsengpass, Ursachen, Lieferengpass-Datenbank mit Alternativen, Versorgungsmangel nach § 79 AMG, Digoxin/Digitoxin 2026, Dringlichkeitsliste
  2. Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)Bundesministerium für Gesundheit (BMG) · Ursachen, Sofortmaßnahmen Dezember 2022, Bevorratungspflichten, Frühwarnsystem, Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel, Zuzahlung bei Teilmengen
  3. 5-Punkte-Plan zur Sicherung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln im Herbst/Winter 2023/24Bundesministerium für Gesundheit (BMG) · Produktionssteigerung bei Fiebersäften und Antibiotika gegenüber 2022/23, Appell gegen das Horten, erleichterter Austausch bei der Dringlichkeitsliste
  4. § 31a SGB V – MedikationsplanBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Anspruch ab drei verordneten Arzneimitteln, Inhalt des Plans, Aktualisierung durch die Apotheke
  5. Vorsorgen für Krisen und Katastrophen (Ratgeber, PDF)Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Vorrat für mindestens zehn Tage bei Dauermedikation, Medikamentenplan als Teil der Vorsorge
  6. Mit Arzneimitteln richtig umgehengesund.bund.de – Bundesministerium für Gesundheit · Lagerung in Originalverpackung, Schutz vor Hitze, Licht und Feuchtigkeit, Kühlschrank ohne Einfrieren, Verfallsdatum