Wenn du allein lebst oder den Haushalt führst und plötzlich ausfällst, kann niemand fragen, welche Medikamente du nimmst oder wen man anrufen soll. Dann zählt, was auf Papier oder auf deiner Gesundheitskarte steht – und ob es jemand findet. Dieser Artikel zeigt, welche Angaben Rettungsdienst und Angehörige brauchen, wo sie hingehören und wie du dabei deine Daten im Blick behältst. Was medizinisch in deinem Fall wichtig ist, klärst du mit deiner Hausarztpraxis.
Das Wichtigste in Kürze
- Wichtig sind Erkrankungen, Medikamente, Allergien, Kontaktpersonen und der Ort von Vollmacht und Patientenverfügung.
- Die Notfalldose steht in der Kühlschranktür; zwei Aufkleber an Wohnungs- und Kühlschranktür zeigen sie an.
- Wer mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig anwendet, hat Anspruch auf einen Medikationsplan.
- Notfalldaten auf der Gesundheitskarte legt deine Praxis an – nach einem Kartentausch müssen sie neu gespeichert werden.
- Papier, Karte und Smartphone ergänzen sich. Entscheidend ist, dass alles aktuell und datiert ist.
Warum ein paar Zeilen so viel ausmachen
Wer bewusstlos ist, kann nichts erklären. Auch wer ansprechbar ist, vergisst in so einer Lage leicht ein wichtiges Detail. Darauf weist das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hin, und es beschreibt das eigentliche Problem gleich mit: Viele Menschen haben zu Hause einen Notfall- oder Impfpass, einen Medikamentenplan oder eine Patientenverfügung – aber für Rettungs- oder Sozialdienst ist es meist unmöglich herauszufinden, wo diese Unterlagen in der Wohnung liegen.
Es geht also um zwei Fragen: Was muss aufgeschrieben sein? Und wo liegt es so, dass Fremde es schnell finden? Die Antworten sind unspektakulär und kosten dich einen Nachmittag. Wer mit anderen zusammenlebt, klärt das am besten gemeinsam und trägt die Ablageorte in den Familien-Notfallplan ein.
Was Einsatzkräfte über dich wissen sollten
Die gematik nennt für die Notfalldaten auf der Gesundheitskarte eine Liste, die sich gut als Vorlage für jeden Notfallzettel eignet. Das DRK fragt auf seinem Notfall-Infoblatt ganz ähnlich nach Gesundheitszustand, Allergien, Medikamenten und Kontaktpersonen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ergänzt einen Punkt, an den viele nicht denken: Wie können Einsatzkräfte mit dir kommunizieren? Wenn du schlecht hörst, Gebärdensprache nutzt oder nicht gut sprechen kannst, gehört das dazu.
Was in deinem Fall medizinisch wichtig ist, entscheidest du nicht allein nach einer Liste. Die gematik beschreibt, dass du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt besprichst, welche Informationen im Notfall bedeutsam sind. Dieses Gespräch lohnt sich auch für den Zettel in der Küche.
- Chronische oder seltene Erkrankungen
- Regelmäßig eingenommene Medikamente
- Allergien und Unverträglichkeiten
- Weitere Hinweise, etwa Schwangerschaft oder Implantate
- Angehörige, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
- Behandelnde Ärztinnen und Ärzte mit Kontaktdaten
- Wo Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Organspendeerklärung liegen
Die Notfalldose: ein fester Ort in der Kühlschranktür
Die Notfalldose ist eine kleine Dose mit einem ausgefüllten Infoblatt. Vorgestellt wird sie zum Beispiel vom DRK-Kreisverband Südliche Weinstraße. Der Gedanke dahinter: Fast jeder Haushalt hat einen Kühlschrank, und der ist leicht zu finden. Das DRK beschreibt den Ablauf so: Sehen die Einsatzkräfte innen an der Wohnungstür und außen an der Kühlschranktür den Aufkleber „Notfalldose“, können sie die Dose sofort aus der Kühlschranktür nehmen.
Das Papier darin braucht keinen Strom, keinen Akku und kein Update von außen. Ändert sich etwas, trägst du es einfach selbst ein. Eine eigene Dose pro Person braucht es nicht, mehrere Blätter passen in eine Dose.
Wo es die Dose gibt, ist regional verschieden: Der Kreisverband Südliche Weinstraße etwa verweist an die Kreisverwaltung und nennt außerdem Apotheken. Frag am besten bei deiner Kreis- oder Stadtverwaltung oder beim DRK vor Ort nach. Wer ein Tier im Haushalt hat, notiert auf dem Blatt auch, wer es versorgt – wie das geht, steht im Artikel „Haustiere mitversorgen“. Für die Einrichtung nennt das DRK diese Schritte:
- Für jede Person im Haushalt ein eigenes Notfall-Infoblatt ausfüllen
- Bei mehreren Personen ein Foto auf das jeweilige Blatt kleben
- Das Blatt möglichst vollständig ausfüllen, datieren und unterschreiben
- Die Dose gut sichtbar in die Kühlschranktür stellen
- Einen Aufkleber außen auf die Kühlschranktür, einen innen auf die Wohnungstür kleben
- Den aktuellen Medikamentenplan zusätzlich bei den Medikamenten aufbewahren
Tipp Die Aufkleber sind das Entscheidende. Eine Dose ohne Aufkleber ist nur eine Dose im Kühlschrank – niemand sucht dort ohne Hinweis.
Notfallausweis: für unterwegs und im Smartphone
Die Dose hilft nur zu Hause. Unterwegs braucht es etwas, das du bei dir trägst. Das BBK empfiehlt dafür einen Notfallausweis: Darauf können Angaben zu Krankheiten, Allergien, Hilfsmitteln und Notfallkontakten stehen, und du kannst zeigen, wie man sich mit dir verständigt. Solche Ausweise gibt es laut BBK zum Beispiel über Hausarztpraxen, Krankenkassen, Rettungsdienste oder Sozialverbände.
Viele Smartphones bieten außerdem an, einen Notfallausweis digital anzulegen, der sich laut BBK auch bei gesperrtem Bildschirm öffnen lässt. Wie das geht, steht in den Einstellungen deines Geräts. Bedenke dabei: Was ohne Entsperren lesbar ist, kann jeder lesen, der dein Handy in der Hand hält. Trag dort deshalb nur ein, was im Notfall wirklich gebraucht wird.
Papier und Smartphone ergänzen sich. Das Handy kann leer sein oder beim Sturz kaputtgehen, ein Zettel im Portemonnaie kann übersehen werden. Wer beides hat und die Angaben gleich hält, ist auf der sicheren Seite.
Der Medikationsplan: die Liste, auf die du Anspruch hast
Welche Medikamente du nimmst, ist im Notfall eine der wichtigsten Fragen. Den Plan dafür musst du nicht selbst basteln. Nach § 31a des Fünften Sozialgesetzbuchs haben gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform und auf einen elektronischen Medikationsplan. Die Ärztin oder der Arzt muss dich bei der Verordnung auf diesen Anspruch hinweisen.
In den Plan gehören alle verordneten Arzneimittel mit Anwendungshinweisen, aber auch Mittel, die du ohne Rezept nimmst, und Hinweise auf Medizinprodukte, die dafür eine Rolle spielen. Die Praxis muss den Plan aktualisieren, sobald sich die Medikation ändert. Auf deinen Wunsch aktualisiert ihn auch die Apotheke, wenn sie dir ein Arzneimittel abgibt.
Eine Kopie des aktuellen Plans passt in die Notfalldose, eine zweite zu den Medikamenten. Wer ohnehin einen Vorrat plant, findet die Abstimmung mit Praxis und Apotheke im Artikel „Chronisch krank im Ausfall“.
Achtung Der Plan dokumentiert, er entscheidet nichts. Ändere Medikamente oder Dosierungen nie auf eigene Faust, sondern nur nach Rücksprache mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Notfalldaten auf der Gesundheitskarte und die ePA
Auf der elektronischen Gesundheitskarte kannst du einen Notfalldatensatz speichern lassen. Das ist freiwillig. Laut gematik sprichst du dazu deine Praxis an, besprichst die Inhalte, willigst mündlich oder schriftlich ein, und die Ärztin oder der Arzt legt die Daten an. Auf Wunsch bekommst du einen Ausdruck, und du kannst die Daten auch wieder löschen lassen. Wichtig für den Alltag: Bekommst du eine neue Karte, müssen die Notfalldaten erneut gespeichert werden.
Zusätzlich kannst du dort Hinweise ablegen lassen, wo deine Erklärung zur Organ- und Gewebespende, deine Patientenverfügung und deine Vorsorgevollmacht liegen. Gelesen werden dürfen die Daten im Notfall nur von berechtigtem medizinischem Personal, jede Einsicht wird dokumentiert, ein zusätzlicher Schutz per PIN ist möglich.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist etwas anderes. Die Krankenkassen haben sie allen gesetzlich Versicherten angelegt, die nicht widersprochen haben. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums enthält sie unter anderem eine Medikationsliste, die aus dem E-Rezept entsteht, und auf Wunsch Hinweise zu Organspende und Patientenverfügung. Eine elektronische Patientenkurzakte soll die ePA künftig ergänzen. Nach § 358 Absatz 1a des Fünften Sozialgesetzbuchs muss sie technisch geeignet sein, auch die Erstellung der Notfalldaten zu unterstützen. Einen Termin dafür nennt das Bundesgesundheitsministerium noch nicht, es spricht von späteren Ausbaustufen. Bis auf Weiteres legt deine Praxis die Notfalldaten auf der Gesundheitskarte an. Wer auf deine ePA zugreifen darf, legst du über die App deiner Krankenkasse oder direkt bei der Kasse fest; du kannst auch eine Vertrauensperson als Vertretung benennen.
Vollmacht und Patientenverfügung: nicht nur haben, sondern finden lassen
Eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht hilft nur, wenn jemand von ihr weiß. Das Original gehört nicht unbedingt in die Küche; es reicht oft, auf dem Notfallblatt zu notieren, dass es die Dokumente gibt, wo sie liegen und wer bevollmächtigt ist. Die Notfalldaten auf der Gesundheitskarte sehen genau das vor: den Ablageort.
Dazu gibt es das Zentrale Vorsorgeregister, das die Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag führt. Dort lassen sich Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht registrieren. Das Register informiert Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte darüber, dass es solche Regelungen gibt; seit dem 1. Januar 2023 können auch Ärzte dort Einsicht nehmen. Die Registrierung kostet eine einmalige Gebühr.
Kopien und die übrigen wichtigen Papiere gehören in deine Dokumentenmappe. Und sprich mit der Person, die du bevollmächtigt hast: Sie sollte wissen, wo alles liegt.
Datenschutz und Aktualität: ruhig abwägen
Jede Notfallinformation ist eine Abwägung. Was in der Kühlschranktür steht, kann jeder lesen, der deine Wohnung betritt – Einsatzkräfte, aber auch Gäste oder Handwerker. Für die meisten ist das vertretbar, weil die Angaben im Ernstfall schwerer wiegen. Wenn dir eine Angabe zu privat ist, bespreche mit deiner Praxis, ob sie für den Notfall überhaupt nötig ist. Für die digitalen Wege gilt: Bei der Gesundheitskarte und der ePA bestimmst du mit, wer lesen darf.
Veraltete Angaben sind das größere Risiko. Ein Medikament, das du längst nicht mehr nimmst, oder eine Telefonnummer, die nicht mehr stimmt, führt in die Irre. Nimm dir deshalb einen festen Termin im Jahr vor, an dem du Dose, Ausweis und Handy-Eintrag gemeinsam prüfst, und schau zusätzlich nach jeder Änderung der Medikation darauf. Das Datum auf dem Blatt zeigt den Einsatzkräften, wie aktuell die Angaben sind.
Wer allein lebt, verbindet das am besten mit einer Abmachung: Eine Nachbarin oder ein Angehöriger weiß, dass es die Dose gibt und wo ein Ersatzschlüssel liegt. Mehr dazu steht im Artikel „Vorsorge im Alter und für Alleinlebende“.
Häufige Fragen
Woran erkennt der Rettungsdienst, dass es eine Notfalldose gibt?
An den Aufklebern: einer innen an der Wohnungstür, einer außen an der Kühlschranktür. Das DRK beschreibt, dass Einsatzkräfte die Dose dann sofort aus der Kühlschranktür nehmen können.
Brauche ich die Dose noch, wenn meine Notfalldaten auf der Gesundheitskarte sind?
Beides ergänzt sich. Die Karte muss erst ausgelesen werden und nach einem Kartentausch neu beschrieben werden; das Blatt in der Dose liegt sofort offen. Halte die Angaben an beiden Stellen gleich.
Wer bekommt einen Medikationsplan?
Gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben nach § 31a SGB V Anspruch darauf – auf Papier und elektronisch. Sprich deine Praxis darauf an.
Soll das Original meiner Patientenverfügung in die Notfalldose?
Nicht unbedingt. Oft reicht ein Hinweis, dass es sie gibt, wo sie liegt und wer bevollmächtigt ist. Zusätzlich kannst du sie im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen, in das auch Ärzte Einsicht nehmen können.
Quellen
- NotfalldoseDeutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Südliche Weinstraße e. V. (Hilfsorganisation) · Problem des Auffindens, Kühlschranktür, Aufkleber an Wohnungs- und Kühlschranktür, Infoblatt je Person mit Foto, Datum und Unterschrift, Medikamentenplan bei den Medikamenten, Bezug über Kreisverwaltung oder Apotheke
- Vorsorgen für Krisen und Katastrophen (Ratgeber, PDF, 2. Auflage 11/2025)Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Notfallausweis mit Krankheiten, Allergien, Hilfsmitteln, Notfallkontakten und Kommunikationsart; Bezugsstellen; digitaler Notfallausweis im Smartphone bei gesperrtem Bildschirm
- Wenn es um Sekunden geht – Notfalldaten auf der Gesundheitskarte (Broschüre, PDF)gematik GmbH · Inhalte des Notfalldatensatzes, Anlegen durch die Praxis mit Einwilligung, Ausdruck, Löschen, neue Karte, Ablageorte persönlicher Erklärungen, Zugriffsschutz, PIN
- § 31a SGB V – MedikationsplanBundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · Anspruch ab drei gleichzeitig angewendeten verordneten Arzneimitteln, Papier und elektronisch, Inhalt, Aktualisierung durch Praxis und Apotheke
- Die ePA für alleBundesministerium für Gesundheit (BMG) · ePA für Versicherte ohne Widerspruch, Medikationsliste aus dem E-Rezept, Hinweise zu Organspende und Patientenverfügung, künftige Patientenkurzakte in späteren Ausbaustufen (ohne Termin), Zugriffsrechte und Vertretung
- Zentrales VorsorgeregisterBundesnotarkammer (öffentlich-rechtlicher Träger, Rechtsaufsicht BMJ) · Gesetzlicher Auftrag, registrierbare Vorsorgeregelungen, Auskunft an Betreuungsgerichte und Ärzte, Arzteinsicht seit 1. Januar 2023, einmalige Gebühr