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Konkrete Lagen

Krise im Urlaub oder Ausland: ELEFAND, Hinweise, Rückreise

Was vor der Reise zählt, was Botschaften leisten, welche Rechte du bei Flugausfall hast – und warum Kopien, Bargeld und Versicherung mitreisen sollten.

8 Min. LesezeitEinstiegStand: 26. September 2026
Das mehrstöckige Gebäude der deutschen Botschaft in Ottawa an einer Straßenecke, mit überdachtem Eingang, Zaun und Fahnenmast.
Die deutsche Botschaft in Ottawa – eine von über 200 deutschen Auslandsvertretungen.Foto: Matti Blume · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons · zugeschnitten

Ein Unwetter am Urlaubsort, ein Streik am Flughafen, ein gestohlener Pass oder ein Unfall: Im Ausland fehlen dir die vertrauten Wege, die Sprache und oft das eigene Auto. Dieser Artikel zeigt, welche Angebote des Auswärtigen Amts es gibt, was eine Botschaft für dich tun kann und was nicht, und was du vor der Abreise vorbereitest. Länder bewerten wir nicht – dafür sind die Reise- und Sicherheitshinweise da.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lies vor jeder Reise die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts – und kurz vor der Abreise noch einmal.
  • Trag dich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein, bevor du fährst, nicht erst in der Krise.
  • Konsulate helfen, wenn du dir nicht anders helfen kannst – ihre Auslagen musst du aber ersetzen.
  • 112 wirkt in der ganzen EU kostenlos; für andere Länder notierst du die örtlichen Nummern vorab.
  • Kopien der Dokumente, etwas Bargeld und eine Auslandsreisekrankenversicherung gehören ins Gepäck.

Vor der Reise: Reise- und Sicherheitshinweise lesen

Das Auswärtige Amt veröffentlicht für jedes Land Reise- und Sicherheitshinweise. Der Reiseteil enthält Informationen über Einreisebestimmungen, zoll- und strafrechtliche Vorschriften und die medizinische Versorgung. Der Sicherheitsteil weist auf mögliche Risiken hin. Die Hinweise werden fortlaufend aktualisiert – deshalb lohnt ein zweiter Blick kurz vor der Abreise.

Wichtig ist die abgestufte Sprache. Ein Sicherheitshinweis kann von Reisen in ein Land oder Teile davon abraten, in drei Stufen. Die schärfste Form ist die Reisewarnung. Sie enthält laut Auswärtigem Amt den besonders dringenden Appell, jede Art von Reisen in ein Land zu unterlassen, auch Transitreisen. Ausgesprochen wird sie in der Regel, wenn für alle Reisenden eine akute Gefahr für Leib und Leben vorliegt.

Eine Teilreisewarnung ist eine Reisewarnung, die nicht das ganze Land umfasst, sondern nur bestimmte Gebiete. Beide stehen als Zusatz „Reisewarnung“ oder „Teilreisewarnung“ in den Hinweisen des jeweiligen Landes. Das Amt betont zugleich: Die letztendliche Entscheidung über den Antritt einer Reise liegt bei den Reisenden selbst.

Video: Sicher reisen – mit den Hinweisen des Auswärtigen Amts (AuswaertigesAmtDE) – Das Auswärtige Amt erklärt kurz seine Reise- und Sicherheitshinweise und verweist auf ELEFAND. Laut Amt mit KI-Unterstützung erstellt.

Die Formulierungen in den Sicherheitshinweisen, von schwach nach stark
FormulierungArt
„Von nicht notwendigen Reisen nach … wird abgeraten.“Sicherheitshinweis
„Von Reisen nach … wird abgeraten.“Sicherheitshinweis
„Von Reisen nach … wird dringend abgeraten.“Sicherheitshinweis
„Vor Reisen nach … wird gewarnt.“Reisewarnung (auch als Teilreisewarnung für Gebiete)

Tipp Die kostenlose App „Sicher Reisen“ des Auswärtigen Amts meldet dir auf Wunsch, wenn sich die Hinweise für deine gespeicherten Reiseländer ändern.

ELEFAND: die Krisenvorsorgeliste

Für Deutsche gibt es im Ausland keine Meldepflicht. Damit Botschaft und Konsulat in einer Krise trotzdem wissen, wer sich im Land aufhält, bietet das Auswärtige Amt die Krisenvorsorgeliste ELEFAND an – die Abkürzung steht für „Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“. Eintragen können sich alle Deutschen im Ausland, ob für den Urlaub, eine Geschäftsreise, mehrere Monate oder dauerhaft. Mitreisende Familienmitglieder desselben Haushalts ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollen als Begleitpersonen mit eingetragen werden.

Du hinterlegst Kontaktdaten, Reiseziele und Reisedauer, auch mehrere Etappen etwa einer Rundreise. Im Krisenfall kann dich die zuständige Auslandsvertretung oder das Krisenreaktionszentrum einzeln erreichen oder über sogenannte Landsleutebriefe, die per Mail oder SMS kommen – mit Verhaltenstipps oder Hinweisen zu etwaigen Evakuierungen. Zusätzlich kannst du Notfallkontakte angeben, die das Amt in einer Notsituation informieren soll. Die Reisedaten werden nach der angegebenen Reisedauer automatisch gelöscht.

Der Zeitpunkt zählt. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in Krisengebieten das Internet oft überlastet oder beschädigt ist. Eine Registrierung erst in der Krise kann dann unmöglich sein oder sich stark verzögern. Deshalb rät es, sich vor dem Aufenthalt einzutragen und die Kontaktaufnahme per Mail und SMS freizuschalten – unabhängig vom Reiseland und der dortigen Sicherheitslage.

Video: Das Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts in 90 Sekunden (AuswaertigesAmtDE) – Kurzer Einblick, wie das Krisenreaktionszentrum prüft, ob Deutsche von einer Krise im Ausland betroffen sind.

Was Botschaften und Konsulate leisten – und was nicht

Die über 200 deutschen Auslandsvertretungen sind laut Auswärtigem Amt die wichtigste Verbindungsstelle, wenn im Urlaub Pass oder Geld weg sind. Sie können im Notfall Ersatzpässe ausstellen und Adressen örtlicher Anwälte, Ärzte und Übersetzungsbüros vermitteln. In Ausnahmefällen gewähren sie finanzielle Vorleistungen oder transferieren Geld aus Deutschland, etwa für die Rückreise.

Die Grundlage ist das Konsulargesetz. Nach § 5 sollen Konsularbeamte hilfsbedürftigen Deutschen die erforderliche Hilfe leisten, wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann. Die Hilfe kann auch darin bestehen, dir die Reise nach Hause zu ermöglichen. Bei Naturkatastrophen, kriegerischen oder vergleichbaren Ereignissen sollen sie nach § 6 die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Deutschen Hilfe und Schutz zu gewähren.

Die Grenzen stehen im selben Gesetz. Konsularhilfe ist nachrangig: Erst kommen deine eigenen Mittel, deine Versicherung, dein Reiseveranstalter, deine Familie. Und sie ist nicht geschenkt. Wer Hilfe erhält, ist zum Ersatz der Auslagen verpflichtet; bei Katastrophen kann das Amt je nach Lage davon absehen, muss es aber nicht.

Hinweis § 5 Abs. 5 Konsulargesetz: „Der Empfänger ist zum Ersatz der Auslagen verpflichtet.“ § 6 Abs. 2 erklärt diese Regel für Katastrophenfälle für entsprechend anwendbar.

Notruf im Ausland: 112 und die Nummern vor Ort

In der gesamten EU erreichst du über die 112 kostenlos vom Festnetz und vom Handy die Rettungsdienste: Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr. In einigen EU-Ländern gibt es daneben noch nationale Notrufnummern. Die 112 funktioniert laut EU aber in allen EU-Ländern und in vielen weiteren Ländern in Europa und weltweit.

Viele heißt nicht alle. Wenn du außerhalb der EU reist, schreib dir die örtlichen Nummern für Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr vorab auf, zusammen mit Adresse und Telefonnummer der zuständigen deutschen Vertretung. Wird ein Kind vermisst, gibt es in allen EU-Ländern zusätzlich die Hotline 116 000.

Wie du einen Notruf so absetzt, dass die Leitstelle schnell handeln kann, steht im Artikel „Notruf richtig absetzen“. Im Ausland kommt hinzu: Kenne die Adresse deiner Unterkunft und notiere sie in der Landessprache.

Dokumente, Geld und Medikamente doppelt dabei

Ein Ersatzpass lässt sich leichter ausstellen, wenn du Kopien deiner Papiere hast. Leg dir vor der Reise Kopien von Pass oder Ausweis, Führerschein, Versicherungskarte, Buchungen und Notfallkontakten an – einmal auf Papier, getrennt vom Original, und einmal digital, auch offline auf dem Handy abrufbar. Wie das geht, zeigen die Artikel „Wichtige Dokumente sichern“ und „Digitale Vorsorge“.

Beim IT-Ausfall im Juli 2024 fielen Systeme an Flughäfen und in Läden aus, beim Blackout in Spanien und Portugal 2025 mussten viele Banken und Geschäfte schließen. Beide Fallstudien sprechen dafür, nicht nur auf Karte und Handy zu setzen. Unsere Schlussfolgerung: ein kleiner Betrag Bargeld in der Landeswährung, ausgedruckte Bordkarten und Buchungen und eine geladene Powerbank.

Wer regelmäßig Medikamente nimmt, packt einen Vorrat für die ganze Reise und etwas Reserve ins Handgepäck, dazu einen Medikamentenplan. Welche Impfungen oder Vorsorge dein Ziel verlangt, klärst du laut Auswärtigem Amt rechtzeitig bei einem Reise- oder Tropenmediziner. Ob du ein Medikament einführen darfst, regelt das Zielland; frag im Zweifel ärztlich nach und lies die Einreise- und Zollvorschriften im Reisehinweis.

  • Kopien der Ausweise und Versicherungsnachweise, auf Papier und offline
  • Adressen und Telefonnummern: Unterkunft, deutsche Vertretung, Versicherung, Notfallkontakte
  • Etwas Bargeld in Landeswährung, verteilt auf zwei Stellen
  • Medikamente für die ganze Reise plus Reserve im Handgepäck, dazu der Medikamentenplan
  • Ausgedruckte Bordkarten, Buchungen und Reiseunterlagen

Krank im Ausland: Reisekranken- und Rücktransportversicherung

Die Verbraucherzentrale rät zu einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung, weil die gesetzlichen Kassen im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz bieten. Selbst in der EU kann es teuer werden: Wird die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert, behandelt der Arzt dich als Privatpatient, und du musst sofort zahlen.

Der Rücktransport aus dem Urlaubsland gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Er lässt sich nur über eine private Police absichern. Die Verbraucherzentrale nennt ihn einen der wichtigsten Punkte: Er sollte schon bezahlt werden, wenn er medizinisch „sinnvoll“ ist, nicht erst, wenn er „notwendig“ ist.

Achte außerdem auf Ausschlüsse, etwa bei chronischen Erkrankungen, und auf die Höchstdauer je Reise bei Jahresverträgen. Welcher Vertrag zu dir passt, ist eine Einzelfallfrage; hier geht es nur darum, dass die Lücke besteht.

Flug fällt aus: Rechte bei Streik, Annullierung, Verspätung

Die EU-Verordnung 261/2004 regelt Fluggastrechte. Sie gilt laut Luftfahrt-Bundesamt für Flüge innerhalb der EU und für Flüge europäischer Fluggesellschaften aus Drittstaaten in die EU. Wird dein Flug annulliert, kannst du wählen zwischen der vollständigen Erstattung des Tickets und einer Ersatzbeförderung zum Endziel. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung darfst du auf den Flug verzichten und dir den Preis erstatten lassen.

Während du wartest, muss die Fluggesellschaft dich in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit betreuen, gegebenenfalls auch mit einer Hotelunterbringung. Die pauschale Ausgleichszahlung bei Annullierung oder mehr als drei Stunden Ankunftsverspätung entfällt dagegen, wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen, die die Fluggesellschaft nicht beherrschen konnte. Ob das so war, ist nach dem Luftfahrt-Bundesamt in jedem Einzelfall zu prüfen – ein Streik bedeutet also nicht automatisch, dass du leer ausgehst.

Verpasst du einen pünktlichen Flug, weil die Sicherheitskontrolle streikbedingt stockt, greift die Verordnung nicht; für die Kontrollen ist die Bundespolizei zuständig. Hast du eine Pauschalreise gebucht, wende dich an den Reiseveranstalter. Musstest du dich selbst versorgen, bewahre Belege auf und mach die Kosten danach bei der Fluggesellschaft geltend.

Achtung Nimmst du die volle Erstattung des Tickets an, entfallen laut Luftfahrt-Bundesamt die Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Hotel. Überleg das, bevor du am Schalter zustimmst.

Wenn am Flughafen Strom oder Technik ausfällt

Ein Flughafen hängt an Strom, IT und Mobilfunk. Die Fallstudie zum weltweiten IT-Ausfall im Juli 2024 beschreibt gestrichene Flüge, weil ein fehlerhaftes Update Rechner lahmlegte. Die Fallstudie zum Blackout auf der Iberischen Halbinsel im April 2025 zeigt, wie gleichzeitig Züge, Flüge, Mobilfunk und Geschäfte ausfallen können.

Was dann hilft, ist unspektakulär: Unterlagen auf Papier, etwas Bargeld, Wasser und ein Snack im Handgepäck, ein aufgeladenes Handy und eine Absprache mit Angehörigen, wann du dich meldest. Informationen holst du dir über die Fluggesellschaft und die Durchsagen vor Ort, nicht über Gerüchte in Chatgruppen. Wie du dich verhältst, wenn du unterwegs festsitzt, beschreibt der Artikel „Unterwegs überrascht“.

Häufige Fragen

Muss ich mich in ELEFAND eintragen?

Nein. Für Deutsche gibt es im Ausland keine Meldepflicht. Das Auswärtige Amt rät aber allen Reisenden zur Registrierung, und zwar vor der Abreise.

Ist eine Reisewarnung ein Reiseverbot?

Sie ist ein besonders dringender Appell, nicht zu reisen. Die Entscheidung über den Antritt einer Reise liegt laut Auswärtigem Amt bei den Reisenden selbst.

Bezahlt die Botschaft meine Rückreise?

Sie kann in Ausnahmefällen Geld vorstrecken oder aus Deutschland transferieren, wenn du dir nicht anders helfen kannst. Die Auslagen musst du nach dem Konsulargesetz ersetzen.

Gilt die 112 überall auf der Welt?

In allen EU-Ländern kostenlos, in vielen anderen Ländern ebenfalls – aber nicht überall. Schreib dir die örtlichen Nummern vor der Reise auf.

Quellen

  1. Reisetipps des Auswärtigen AmtsAuswärtiges Amt · Stufen der Sicherheitshinweise, Reisewarnung und Teilreisewarnung, Entscheidung bei den Reisenden, App, Leistungen der Auslandsvertretungen, reisemedizinische Beratung
  2. Krisenvorsorgeliste (ELEFAND): Wichtig für alle AuslandsaufenthalteAuswärtiges Amt · Keine Meldepflicht, wer sich eintragen kann, Landsleutebriefe, Notfallkontakte, Löschung, Registrierung vor der Reise
  3. Konsulargesetz, § 5 Hilfeleistung an einzelne (mit § 6 Hilfe in Katastrophenfällen)Bundesministerium der Justiz – Gesetze im Internet · Nachrangige Hilfe, Rückreise, Pflicht zum Auslagenersatz; § 6 zu Katastrophen und möglichem Verzicht auf Ersatz
  4. 112: Einheitliche europäische NotrufnummerEuropäische Union – Your Europe · 112 kostenlos in der ganzen EU, nationale Nummern daneben, Hotline 116 000
  5. Auslandsreisekrankenversicherung – darum ist sie wichtigVerbraucherzentrale · Lücken der gesetzlichen Kasse im Ausland, Rücktransport, „sinnvoll“ statt „notwendig“, Ausschlüsse
  6. Hinweise des LBA zu Fluggastrechten bei Streiks (07.03.2025)Luftfahrt-Bundesamt · Rechte nach VO (EG) 261/2004: Erstattung, Ersatzbeförderung, Betreuung, außergewöhnliche Umstände, Sicherheitskontrollen, Pauschalreise, Belege