Wenn der Strom ausfällt, fallen zwei Dinge gleichzeitig weg: die Kochstelle und die Kühlung. Beides ist lösbar – aber die naheliegendste Lösung ist die gefährlichste. Jedes Jahr sterben Menschen, weil sie einen Grill oder Gaskocher in die Wohnung holen. Dieser Artikel zeigt dir, was ohne Hitze geht, was sicher ist und was auf keinen Fall in einen Innenraum gehört.
Das Wichtigste in Kürze
- Holzkohle- und Gasgrills gehören niemals in Innenräume – auch nicht bei offenem Fenster.
- Kohlenmonoxid ist farb-, geruch- und geschmacklos. Du merkst es nicht, bevor es wirkt.
- Der Kühlschrank hält geschlossen etwa vier bis sechs Stunden, der Gefrierschrank bis zu 48 Stunden.
- Laut BfR bleibt Tiefkühlware unbedenklich, solange sie nicht wärmer als −12 °C wird.
- Kurze Garzeiten sparen Brennstoff: Couscous, Bulgur und Haferflocken statt langem Kochen.
Zuerst: die Kühlung retten, was zu retten ist
Bevor du ans Kochen denkst, entscheidest du über den Kühlschrank. Die erste und wichtigste Maßnahme ist, ihn zuzulassen. Die Verbraucherzentrale rät, Kühl- und Gefrierschrank möglichst geschlossen zu halten – so bleibt die Kälte länger erhalten und die Lebensmittel verderben nicht so schnell.
Ein geschlossener Kühlschrank hält die Temperatur etwa vier bis sechs Stunden. Ein Gefrierschrank hält deutlich länger: bis zu 48 Stunden, besonders wenn er gut gefüllt ist. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung ergänzt, dass die Temperatur im geschlossenen Gefriergerät innerhalb der ersten 24 Stunden kaum ansteigt.
Kühlakkus oder gefrorene Wasserflaschen helfen zusätzlich, die Temperatur niedrig zu halten. Wenn du sie ohnehin im Gefrierfach hast, füllen sie nebenbei die Lücken – und ein voller Gefrierschrank hält die Kälte besser als ein halb leerer.
Die Reihenfolge beim Essen ergibt sich daraus von selbst: erst die leicht verderblichen Sachen aus dem Kühlschrank, dann die Tiefkühlware, dann der Vorrat aus dem Regal.
Tipp Überleg dir die Reihenfolge, bevor du die Tür aufmachst. Jedes Öffnen kostet Kälte – also lieber einmal gezielt alles herausnehmen als fünfmal nachsehen.
Kohlenmonoxid: die Gefahr, die du nicht bemerkst
Kohlenmonoxid (CO) entsteht bei jeder unvollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigem Material – bei Holzkohle genauso wie bei Gas, Benzin, Spiritus oder Petroleum. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschreibt das Gas als geruchlos, farblos und nicht reizend. Es wirkt damit ohne jeden Warneffekt auf den Menschen.
Das ist der entscheidende Punkt: Du riechst es nicht, du schmeckst es nicht, du siehst es nicht. Kohlenmonoxid verdrängt den Sauerstoff aus dem roten Blutfarbstoff Hämoglobin und wirkt als Blutgift. Kinder reagieren laut BfR besonders empfindlich darauf.
Der Deutsche Feuerwehrverband formuliert es ebenso deutlich: Das Gas ist unsichtbar, geruchs- und geschmacklos, und Menschen bemerken nicht, wenn sie es einatmen. Eine rechtzeitige Warnung bieten deshalb ausschließlich CO-Melder, die die Umgebungsluft permanent überwachen und bei gesundheitsgefährdenden Konzentrationen Alarm schlagen.
Leichte Vergiftungen zeigen sich laut BfR durch Kopfschmerzen, Schwindel, Sehstörungen und Kurzatmigkeit. Bei schwereren Vergiftungen entwickeln Betroffene eine kirschrot wirkende Hautfarbe, die den wahren Gesundheitszustand verschleiert. Wer solche Symptome bei sich oder anderen bemerkt, sollte das ernst nehmen und ärztliche Hilfe suchen.
Achtung Das BfR warnt ausdrücklich: Holzkohlegrills dürfen wegen der erheblichen Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid nicht im Innenraum verwendet werden – unabhängig von jeder Belüftungsmaßnahme. Auch ein offenes Fenster schützt nicht.
Was in der Wohnung nichts zu suchen hat
Die Warnung gilt für alle Innenräume, und sie gilt weiter als die meisten denken. Das BfR nennt ausdrücklich auch die Restwärme eines verlöschenden Holzkohlegrills im Innenraum als gefährlich – ein Grill, der scheinbar aus ist, produziert weiter Kohlenmonoxid.
Der Deutsche Feuerwehrverband zählt die kritischen Gefahrenquellen auf: Holzkohlegrills in geschlossenen Räumen, Stromaggregate mit Benzin, Diesel oder Methanol in Innenräumen, Heizpilze im Haus sowie verschmutzte oder blockierte Abgasleitungen. Auch ein Grill auf dem Balkon ist kein sicherer Kompromiss – das Gas kann in die Wohnung ziehen.
Das BBK sagt zum Kochen bei Stromausfall schlicht: Nicht in der Wohnung oder im Haus grillen, es besteht Erstickungsgefahr.
Die Tabelle fasst zusammen, was wohin gehört.
| Gerät | Innenraum | Begründung |
|---|---|---|
| Holzkohlegrill | nein, niemals | erhebliche CO-Vergiftungsgefahr, auch bei Belüftung und auch nach dem Verlöschen |
| Gasgrill | nein | auch Gasbetrieb erzeugt Kohlenmonoxid |
| Grill auf dem Balkon | nein | das Gas kann in die Wohnung ziehen |
| Stromaggregat (Benzin, Diesel) | nein, niemals | vom Feuerwehrverband als besonders kritische CO-Quelle genannt |
| Heizpilz | nein | gehört ins Freie, nicht ins Haus |
| Campingkocher | nur wenn ausdrücklich für Innenräume zugelassen | Herstellerangaben prüfen, dauerhaft lüften, nie unbeaufsichtigt |
| Gasgerät mit Sicherheitstechnik | nur mit Sauerstoffmangel- und Zündsicherung | vom BBK als Mindestanforderung genannt |
Achtung Wenn du dir bei einem Gerät nicht sicher bist, ob es für Innenräume zugelassen ist, gehört es nach draußen. Im Zweifel ist Draußen immer die richtige Antwort.
So kochst du sicher
Die Verbraucherzentrale nennt als Kochmöglichkeiten ohne Strom Campinggaskocher, Spirituskocher, Grill und Holzfeuer – mit dem klaren Zusatz, möglichst auf dem Balkon oder der Terrasse zu kochen und nicht in der Wohnung. Für Grills gilt der Balkon allerdings nicht, weil das Gas in die Wohnung zieht; hier heißt sicher wirklich im Freien.
Das BBK schreibt, dass sich kleinere Mahlzeiten auf einem Campingkocher zubereiten lassen. Für gasbetriebene Heizquellen nennt es Sicherheitsvorkehrungen wie eine Sauerstoffmangel- und eine Zündsicherung als Anforderung und empfiehlt zusätzlich die Installation eines Kohlenmonoxid-Warnmelders. Auch regelmäßiges Lüften gehört dazu – das gilt ebenso für Kerzen als Lichtquelle.
Praktisch heißt das: feste, nicht brennbare Standfläche, nichts Brennbares in der Nähe, nie unbeaufsichtigt lassen, Löschmittel in Reichweite. Ersatzkartuschen und Brennstoff werden kühl und außerhalb der Wohnräume gelagert.
Ein CO-Melder ist die einzige Technik, die dich rechtzeitig warnt. Wenn in deinem Haushalt irgendeine Form von Verbrennung stattfindet – Kamin, Gastherme, Gaskocher –, gehört ein geprüfter Melder dazu.
- Kochstelle immer im Freien betreiben, wenn es irgend geht
- Nur Geräte drinnen nutzen, die der Hersteller ausdrücklich dafür zulässt
- Nie unbeaufsichtigt brennen lassen, auch nicht kurz
- CO-Melder installieren – er ist die einzige rechtzeitige Warnung
- Brennstoff kühl, außerhalb der Wohnräume und getrennt von Zündquellen lagern
Mahlzeiten, die gar keine Hitze brauchen
Die sicherste Kochstelle ist die, die du nicht anzünden musst. Das BBK empfiehlt deshalb ausdrücklich, Lebensmittel zu bevorraten, die ohne Kühlung haltbar sind und sich ohne oder mit wenig Zubereitung essen lassen.
Als Beispiele nennt das BBK unter anderem Trockenobst, Gemüse- und Fleischkonserven, Trockenfleisch, Nüsse, Zwieback und Müsliriegel. Daraus lassen sich in Kombination mit Hartkäse, Dauerwurst, Knäckebrot, Aufstrichen und Obstkonserven vollwertige kalte Mahlzeiten zusammenstellen.
Rechne in den ersten ein bis zwei Tagen ohnehin mit kalten Mahlzeiten. Das spart Brennstoff für den Moment, in dem eine warme Mahlzeit wirklich etwas bringt – nach einer kalten Nacht oder für Kinder, die schlecht mit der Situation zurechtkommen.
Wenn gekocht wird: kurze Garzeiten
Brennstoff ist bei einem längeren Ausfall die knappste Ressource in der Küche. Das BBK rät deshalb zu Lebensmitteln mit kurzen Garzeiten – jede eingesparte Minute Flamme ist Brennstoff, der länger reicht.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt dazu Eintopfgerichte aus Zutaten mit kurzen Garzeiten und nennt als Beispiele Couscous, Bulgur und Haferflocken. Solche Zutaten brauchen oft nur heißes Wasser und einige Minuten Quellzeit statt Dauerkochen.
Was den Brennstoffverbrauch außerdem senkt: Deckel drauf, kleinstmöglicher Topf, Wasser nur in der Menge erhitzen, die du wirklich brauchst, und alles in einem Topf zubereiten statt in dreien. Eine Kochkiste oder eine dicke Decke, in die du den Topf nach dem Aufkochen einwickelst, lässt Gerichte ohne weitere Flamme fertig garen.
Wann Lebensmittel entsorgt werden müssen
Für Tiefkühlware gibt es eine klare Temperaturgrenze. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft einen Anstieg auf −12 °C als gesundheitlich unbedenklich ein; ein Anstieg von −18 °C auf −12 °C ist also kein Grund zum Wegwerfen, auch wenn die Qualität leidet. Der Grund: Die meisten lebensmittelrelevanten Bakterien stellen ihre Vermehrung im Bereich von −5 bis −8 °C ein. Kritisch wird es erst, wenn das Gefriergut den Bereich von −8 bis −5 °C erreicht.
Als Risiko-Lebensmittel gelten nach dem Auftauen Fleisch, Fisch und Meeresfrüchte, Milchprodukte, eihaltige Speisen sowie eingefrorene Reste selbst gekochter Gerichte. Sie müssen nicht in jedem Fall weg – aber sie gehören vollständig durcherhitzt, und wenn das nicht mehr sicher möglich ist, werden sie entsorgt. Aufgetautes Speiseeis ist die Ausnahme: Es wird immer weggeworfen.
Beim Wiedereinfrieren gilt die Unterscheidung nach Herkunft: Gegarte Speisen und rohe pflanzliche Lebensmittel dürfen nach dem Auftauen wieder eingefroren oder schnell verarbeitet werden. Rohe tierische Produkte müssen zuerst auf über 60 bis 100 °C durcherhitzt werden und vollständig abkühlen, bevor ein erneutes Einfrieren zulässig ist.
Bei allem übrigen gilt die Regel der Verbraucherzentrale: Nutze deine Sinne, und wirf im Zweifel über den Zustand eines Lebensmittels weg. Ein verdorbenes Essen im Ausnahmezustand ist das Letzte, was du gebrauchen kannst.
Achtung Ein Thermometer im Gefriergerät ist billiger als eine Fehlentscheidung. Es sagt dir nach dem Ausfall, wie warm es wirklich geworden ist. Ausführlich steht das im Artikel zu Kühlschrank und Gefriertruhe.
Wenn jemand Symptome zeigt
Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Sehstörungen oder Kurzatmigkeit bei mehreren Personen im selben Raum sind ein Alarmzeichen – besonders wenn irgendwo etwas verbrennt. Das Gleiche gilt, wenn Haustiere auffällig reagieren.
Dann zählt nur eines: den Raum sofort verlassen, alle Anwesenden ins Freie bringen, Fenster und Türen auf dem Weg nach draußen öffnen und die Feuerwehr über 112 rufen. Geh nicht zurück, um noch etwas zu holen oder das Gerät auszuschalten.
Sag der Leitstelle ausdrücklich, dass der Verdacht auf Kohlenmonoxid besteht und was in der Wohnung gebrannt hat. Das verändert, wie die Einsatzkräfte anrücken und womit sie den Raum betreten.
Lass Betroffene ärztlich untersuchen, auch wenn es ihnen an der frischen Luft schnell besser geht. Eine Kohlenmonoxidvergiftung ist kein Fall für Selbsteinschätzung.
Achtung Notruf 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst. 110 ist die Polizei, 116 117 der ärztliche Bereitschaftsdienst – bei CO-Verdacht ist 112 die richtige Nummer.
Häufige Fragen
Darf ich einen Gaskocher in der Wohnung benutzen?
Nur wenn der Hersteller das Gerät ausdrücklich für Innenräume zulässt. Das BBK nennt für gasbetriebene Geräte eine Sauerstoffmangel- und Zündsicherung als Anforderung und empfiehlt zusätzlich einen CO-Warnmelder.
Reicht ein offenes Fenster beim Grillen drinnen?
Nein. Das BfR warnt ausdrücklich unabhängig von jeder Belüftungsmaßnahme vor Holzkohlegrills im Innenraum. Grills gehören ausschließlich ins Freie.
Wie lange bleibt der Gefrierschrank kalt?
Geschlossen bis zu 48 Stunden, besonders wenn er gut gefüllt ist. In den ersten 24 Stunden steigt die Temperatur kaum an.
Muss ich aufgetaute Ware immer wegwerfen?
Nein. Gegarte Speisen und rohe pflanzliche Lebensmittel lassen sich wieder einfrieren oder schnell verarbeiten. Rohes Fleisch und roher Fisch müssen zuerst vollständig durcherhitzt werden, nach vollständiger Abkühlung ist erneutes Einfrieren möglich. Milchprodukte, eihaltige Speisen und eingefrorene Reste werden entsorgt, wenn sie sich nicht mehr sicher durcherhitzen lassen. Aufgetautes Speiseeis wird immer entsorgt.
Was kann ich essen, wenn gar keine Kochstelle da ist?
Alles, was das BBK für den Vorrat empfiehlt: Konserven, Trockenobst, Trockenfleisch, Nüsse, Zwieback und Müsliriegel, dazu Hartkäse, Dauerwurst und Aufstriche.
Quellen
- Vorsorge und Handeln bei StromausfallBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Verbot des Grillens in Wohnung und Haus, Sauerstoffmangel- und Zündsicherung, CO-Warnmelder, Lüften
- Grillen mit Holzkohle im Haus ist lebensgefährlichBundesinstitut für Risikobewertung (BfR) · Eigenschaften von Kohlenmonoxid, Symptome, Gefahr trotz Belüftung, Restwärme des verlöschenden Grills
- Rechtzeitige Warnung vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen bieten nur CO-MelderDeutscher Feuerwehrverband (DFV) · Gefahrenquellen Grill, Stromaggregat, Heizpilz und Balkon; Funktion und Notwendigkeit von CO-Meldern
- Verpflegung bei Stromausfall: Vorräte sichern, Tiefkühlkost retten und ohne Strom kochenVerbraucherzentrale Niedersachsen · Vier bis sechs Stunden Kühlschrank, 48 Stunden Gefrierschrank, Kochen im Freien, kurze Garzeiten
- Umgang mit gekühlten Lebensmitteln bei StromausfallBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus · BfR-Temperaturgrenzen, Liste der zu entsorgenden Lebensmittel, Regeln zum Wiedereinfrieren
- Essen und Trinken bevorratenBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Lebensmittel ohne Kühlung und ohne Zubereitung, kurze Garzeiten als Auswahlkriterium
