Nach einem Sturm, einem Hochwasser oder einem Brand ist fast alles dringend: das Dach, der Keller, die Trockner, das Geld. Genau diese Lage nutzen Betrüger aus. Die Polizei Bonn warnte schon während der Flut 2021, dass Täter sich die Hilflosigkeit der Betroffenen zunutze machen. Dieser Artikel zeigt, welche Maschen nach Schäden auftauchen, wie du Angebote in Ruhe prüfst und an wen du dich wendest – ohne echten Helfern mit Misstrauen zu begegnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zeitdruck ist ein Warnzeichen: Eine seriöse Firma hat keinen Grund, sofortige Zahlung zu verlangen.
- Lass nur Handwerker ins Haus, die du selbst bestellt hast, und ruf Firmen unter selbst gesuchter Nummer zurück.
- Nichts bar und nichts vorab zahlen, wenn du unter Druck gesetzt wirst; Festpreis und Rechnung verlangen.
- Das THW darf keine Spenden annehmen. Wer in seinem Namen sammelt, gehört nicht dazu – melde es der Polizei.
- Bei Betrug: Belege sichern, Bank anrufen, Anzeige erstatten. Bei akuter Bedrohung an der Tür: 110.
Warum Betrüger nach Schäden auftauchen
Wer gerade Wasser im Keller oder ein abgedecktes Dach hat, entscheidet unter Druck und ist dankbar für jeden, der anpackt. Die Polizei Bonn schrieb im Juli 2021, mitten in der Hochwasserkatastrophe, dass Betrüger genau diese Hilflosigkeit ausnutzen, und rief zu erhöhter Vorsicht auf.
In ihrer Warnung nannte sie Fälle aus dem Raum Köln und Bonn: Betroffene hatten Bautrockner in gefälschten Online-Shops bestellt und vorab bezahlt, danach waren die Firmen nicht mehr erreichbar. Eine mutmaßlich betrügerische Elektrikfirma kassierte einen Vorabbetrag und führte die Reparatur nicht aus. Und die Polizei Köln ermittelte, weil jemand das Facebook-Foto einer zerstörten Wohnung kopiert und damit einen eigenen Spendenaufruf veröffentlicht hatte.
Das heißt nicht, dass jeder, der nach einem Unwetter klingelt, ein Betrüger ist. Nachbarn, Feuerwehr, THW und Hilfsorganisationen helfen in solchen Lagen in großer Zahl. Es heißt nur: Gerade wenn alles drängt, lohnt sich ein kurzer Moment zum Prüfen – den halten echte Helfer und seriöse Betriebe aus.
An der Haustür: Hilfe, die keiner bestellt hat
Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes beschreibt zwei Muster an der Haustür. Beim ersten wollen Trickdiebe in die Wohnung, um nach Bargeld, Schmuck und anderen Wertsachen zu suchen. Sie geben sich etwa als Handwerker aus, die auf einen angeblichen Wasserrohrbruch hinweisen, der schnell behoben werden müsse. Bleibt die Tür danach offen, kann eine zweite Person unbemerkt hereinkommen und die Räume durchsuchen.
Beim zweiten Muster bieten Betrüger spontane Handwerkerleistungen an, laut Polizei insbesondere Dach- und Pflasterarbeiten, die dann nicht oder nur mangelhaft fertiggestellt werden. Ziel ist die Unterschrift unter einen Vertrag. Nach einem Sturm mit losen Ziegeln ist der Anlass schnell gefunden.
Auch wer selbst einen Notdienst anruft, ist nicht automatisch auf der sicheren Seite. Die Polizei Bonn beschreibt unseriöse Handwerkernotdienste, deren Monteure schnell vor Ort sind, etwas herumpfuschen und danach einen vollkommen überteuerten Lohn verlangen. Eine Rechnung gibt es zwar, die Firma dahinter aber oft nicht. In anderen Fällen werden Vorabzahlungen gefordert und die Arbeiten nie ausgeführt.
Wer, welcher Auftrag, welche Zahlung: so prüfst du
Die Tipps von Polizeilicher Kriminalprävention und Polizei Bonn lassen sich zu drei Fragen ordnen: Wer steht vor dir, gibt es einen echten Auftrag, und wie soll bezahlt werden? Das ist keine Garantie – auch ein vorgezeigter Ausweis kann gefälscht sein. Es sind Prüfschritte, die Betrügern das Geschäft schwer machen und seriösen Betrieben nicht schaden.
- Wer: Firmenausweis, Ausweis oder Gewerbeschein zeigen lassen; von Amtspersonen den Dienstausweis. Unbekannte nur einlassen, wenn du sicher bist, wer sie sind – sonst einen späteren Termin mit einer Vertrauensperson ausmachen.
- Rückruf: Die Telefonnummer von Firma oder Behörde immer selbst heraussuchen und selbst wählen, nicht die Nummer von der Visitenkarte oder aus dem Gespräch.
- Auftrag: Nur Handwerker hereinlassen, die du selbst bestellt hast oder die von der Hausverwaltung angekündigt wurden. Bei Notdiensten vorab nach Zuschlägen und Anfahrtskosten fragen und einen Festpreis vereinbaren.
- Firma: Misstrauisch werden, wenn die Homepage nur aus einer einzigen Seite besteht oder kein Impressum hat.
- Zahlung: Nichts bar bezahlen, nie per Vorkasse. Erst nach Rechnung zahlen und vollständig erst, wenn alles erledigt ist.
- Unterschrift: Nichts unter Zeitdruck und nichts unterschreiben, was du nicht genau verstanden hast. Eine Vertragsdurchschrift mit lesbarem Namen und Anschrift des Vertragspartners verlangen.
Achtung Wirst du an der Tür bedrängt oder weigert sich jemand zu gehen, wähle den Notruf 110 – so rät es die Polizei Bonn. Du darfst jemanden deiner Wohnung und deines Grundstücks verweisen. Bitte auch Nachbarn um Hilfe. Verfolge niemanden und versuch nicht, jemanden selbst festzuhalten.
Haustürgeschäft und Widerruf: was allgemein gilt
Ein Vertrag, den du an der Haustür schließt, gilt rechtlich als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen. Für solche Verträge steht Verbraucherinnen und Verbrauchern nach § 312g Absatz 1 BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät, den Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich zu schicken, per Einschreiben mit Rückschein. Achte deshalb beim Unterschreiben auf das richtige Datum: Ein fehlendes oder falsches Datum kann die Durchsetzung des Widerrufs erschweren.
Es gibt aber Ausnahmen, und eine davon passt genau zur Lage nach einem Unwetter. Nach § 312g Absatz 2 Nummer 11 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen, bei denen du den Betrieb ausdrücklich aufgefordert hast, zu dir zu kommen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. Das gilt nicht für weitere Leistungen beim Besuch, die du nicht ausdrücklich verlangt hast, und nicht für mitgelieferte Waren, die als Ersatzteile nicht unbedingt nötig sind.
Für dich heißt das vor allem: Verlass dich nicht darauf, einen hastig unterschriebenen Auftrag später einfach rückgängig machen zu können. Prüfen vor dem Unterschreiben ist besser als Widerrufen danach. Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob in deinem Fall ein Widerrufsrecht besteht, klärt die Verbraucherzentrale oder ein Rechtsbeistand.
Falsche Helfer, falsche Sammler, kopierte Spendenaufrufe
Nach großen Lagen wollen viele helfen und spenden, und auch das ziehen Betrüger an. Das Technische Hilfswerk berichtet, dass es immer wieder zu Vorfällen kommt, bei denen angebliche THW-Ehrenamtliche Sach- oder Geldspenden sammeln. Diese Personen gehören nicht zum THW. Das THW ist eine Bundesanstalt und darf keine Spenden von Privatpersonen annehmen oder sammeln. Wer so etwas beobachtet, soll es nach Bitte des THW umgehend der Polizei melden.
Eine Uniform oder Warnweste allein sagt also wenig – erst recht, wenn dabei Geld gesammelt wird. Wer die Organisationen im Katastrophenschutz sind und wie sie zusammenarbeiten, steht im Artikel Wer hilft bei Katastrophen.
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), eine gemeinnützige Stiftung, die über die Seriosität von Spendenorganisationen informiert, warnt vor „Trittbrettfahrern“: Organisationen, denen bei großen Katastrophen die Kompetenz fehlt oder bei denen ein Großteil der Spenden in der Verwaltung versickert oder zur privaten Bereicherung missbraucht wird. Bei Aufrufen in sozialen Netzwerken sieht das DZI ein erhöhtes Risiko, weil es dort keine vergleichbar sicheren Auswahlmechanismen gibt wie bei renommierten Zeitungen oder Sendern.
- Spendenaufrufen von Privatpersonen oder Firmen im Netz nur folgen, wenn du die Menschen persönlich kennst und ihnen vertraust (DZI).
- Geld nie an unbekannte Personen übergeben oder überweisen, sondern an Organisationen, die du kennst oder über deren Seriosität du dich informiert hast (Polizei Bonn).
- Eine Organisation vor dem Überweisen prüfen, zum Beispiel über die Spenderberatung des DZI.
- Geldspenden sind nach Einschätzung des DZI meist besser als Sachspenden; Sachen nur geben, wenn Betroffene und seriöse Organisationen gezielt darum bitten.
Tipp Ein eindrucksvolles Foto beweist nichts: Im Kölner Fall von 2021 stammte das Bild aus einem fremden Beitrag. Wie du Bilder und Meldungen prüfst, bevor du teilst oder spendest, steht im Artikel über Gerüchte und Desinformation.
Fake-Shops und gefälschte Nachrichten nach Störungen
Wenn nach einer Flut viele gleichzeitig Trockner, Pumpen oder Werkzeug brauchen, bieten auch gefälschte Shops diese Dinge an, oft zu unwahrscheinlich niedrigen Preisen. Laut Polizei Bonn sind Fake-Shops auf den ersten Blick schwer zu erkennen: Sie kopieren teils echte Webseiten, nutzen Produktbilder aus dem Netz und ein gefälschtes Impressum. Danach kommt minderwertige Ware zu überhöhtem Preis oder nach der Vorauszahlung gar nichts.
Ihre Tipps: keine Spontankäufe, auch wenn die Ware dringend gebraucht wird. Vergleich den Preis mit anderen Anbietern und dem Händler vor Ort, such den Namen des Shops in einer Suchmaschine und frag im Zweifel bei der Verbraucherzentrale nach. Kauf auf Rechnung kann schützen; eine Überweisung lässt sich dagegen allenfalls kurzfristig zurückholen. Zahlungsdienste für Bargeldtransfers solltest du für Onlinekäufe nicht nutzen.
Dazu kommen gefälschte Nachrichten. Phishing-Nachrichten per E-Mail, Messenger oder in sozialen Netzwerken wirken nach der Checkliste von BSI und Polizeilicher Kriminalprävention täuschend echt und sollen dich auf einen Link locken, der zu einer gefälschten Seite führt. Bank, Diensteanbieter und Behörden bitten niemals per E-Mail darum, persönliche Daten wie Passwörter über einen Link zu ändern. Hast du Zweifel, lass dir die Nachricht telefonisch bestätigen – mit einer Nummer, die du selbst heraussuchst.
Nach unserer Einschätzung passen solche Nachrichten nach einer Störung besonders gut ins Bild: eine angebliche Mail vom Versorger, von der Versicherung oder von der Stadt, die jetzt schnell Daten braucht. Wie das nach einem Cyberangriff auf eine Kommune aussah, beschreibt der Artikel Cyberangriff auf Rathaus oder Stadtwerke. Wie du einen Schaden richtig meldest, steht unter Elementarschaden und Versicherung.
Wenn es passiert ist: sichern, sperren, melden
Betrogen zu werden ist keine Schande, schon gar nicht, wenn man erschöpft ist und vieles gleichzeitig entscheiden muss. Wichtig ist, schnell zu handeln – und akute Bedrohung von einer nachträglichen Anzeige zu trennen.
- Akut: Steht jemand bedrängend vor der Tür oder ist im Haus und geht nicht, wähle 110.
- Bankdaten preisgegeben: Sperr nach der BSI-Checkliste sofort dein Bankkonto, kontrollier die Umsätze und sprich mit deiner Bank. Danach nur neue Passwörter und PINs verwenden.
- Schon überwiesen: Frag nach dem Rat der Polizei Bonn umgehend bei deiner Bank nach, ob sich die Zahlung zurückholen lässt. Bei anderen Zahlungswegen sofort den Dienstleister bitten, die Transaktion zu stoppen.
- Belege sichern: Vertrag, Rechnung, Bestellbestätigung, E-Mails und Nachrichten aufbewahren und ausdrucken. Notier dir, wer wann da war und was gesagt wurde.
- Anzeige erstatten: mit den Unterlagen bei der örtlichen Polizeidienststelle, möglichst bald. Die Polizei Bonn rät dazu auch dann, wenn die Täter schwer zu fassen sind. Das ist kein Fall für den Notruf.
- Beraten lassen: Zu Verträgen, Widerruf und Geldforderungen hilft die Verbraucherzentrale. Fordern Unbekannte Geld von dir, wende dich nach der BSI-Checkliste vor dem Zahlen an Polizei, Verbraucherzentrale oder einen Rechtsbeistand; an Kriminelle zahlst du kein Geld.
Tipp Was du nach einem Hochwasser sonst im Haus beachten solltest, steht im Artikel Nach dem Hochwasser.
Häufige Fragen
Ein Dachdecker klingelt nach dem Sturm und sagt, mein Dach sei kaputt. Was tun?
Nicht sofort zusagen und niemanden aufs Dach oder ins Haus lassen, den du nicht bestellt hast. Lass dir Ausweis oder Gewerbeschein zeigen, hol bei Bedarf selbst Angebote ein und zahl nichts bar oder vorab.
Jemand in THW-Kleidung sammelt Spenden. Ist das echt?
Nein. Das THW darf als Bundesanstalt keine Spenden von Privatpersonen annehmen oder sammeln; solche Vorfälle meldest du nach Bitte des THW umgehend der Polizei. Unterstützen kannst du das THW über die THW-Bundesvereinigung e.V., die Stiftung THW oder die Landesvereinigungen.
Kann ich einen Auftrag widerrufen, den ich an der Haustür unterschrieben habe?
Für Verträge außerhalb von Geschäftsräumen gibt es nach § 312g BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Hast du den Betrieb aber ausdrücklich für eine dringende Reparatur gerufen, gilt dafür eine Ausnahme. Ob sie greift, klärt die Verbraucherzentrale.
Wann rufe ich 110 und wann gehe ich zur Polizeiwache?
110 bei akuter Bedrohung, etwa wenn dich jemand an der Tür bedrängt oder nicht geht. Für einen Betrug, den du erst später bemerkst, erstattest du mit deinen Belegen Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle.
Quellen
- Trickdiebe und Betrüger an Ihrer HaustürPolizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) · Trickdiebe mit angeblichem Wasserrohrbruch, zweite Person, spontane Dach- und Pflasterarbeiten, Ausweis/Gewerbeschein, Rückruf unter selbst gesuchter Nummer, nur bestellte Handwerker, nichts bar, keine Vorkasse, nichts unter Zeitdruck, Vertragsdurchschrift, Datum, Widerruf binnen 14 Tagen per Einschreiben, Verbraucherzentrale
- Hinweise auf Betrugsdelikte im Zusammenhang zur Hochwasserkatastrophe (20. Juli 2021)Polizei Bonn · Fake-Shops für Bautrockner, Elektrikfirma mit Vorabbetrag, kopiertes Facebook-Foto für Spendenaufruf (Polizei Köln), Tipps zu Fake-Shops und Zahlungswegen, unseriöse Notdienste, Festpreis, 110 bei Druck, Hausverweis, Belege sichern, Bank, Anzeige, Spenden nur an bekannte Organisationen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 312g WiderrufsrechtBundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de · Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (Abs. 1), Ausnahme für ausdrücklich angeforderte dringende Reparaturen (Abs. 2 Nr. 11)
- Spenden ans THW (29. Juli 2024)Technisches Hilfswerk (THW) · THW darf als Bundesanstalt keine Spenden von Privatpersonen annehmen oder sammeln; angebliche THW-Ehrenamtliche sammeln Spenden; Vorfälle der Polizei melden
- DZI Spenden-Info „Unwetterkatastrophe im Westen Deutschlands“ mit Tipps für Spenden in Katastrophen- und Krisenfällen (Stand 25.08.2021)Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI, Stiftung) · Geldspenden besser als Sachspenden, „Trittbrettfahrer“, Organisation vorab prüfen, erhöhtes Risiko bei Spendenaufrufen in sozialen Netzwerken, Aufrufen von Privatpersonen nur bei persönlicher Bekanntschaft folgen (S. 3)
- Phishing: Checkliste für den ErnstfallBSI und Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) · Phishing per E-Mail, Messenger und sozialen Netzwerken; Banken und Behörden fragen nie per E-Mail nach Passwörtern; Rückruf unter selbst gesuchter Nummer; Bankkonto sperren, Umsätze prüfen, Bank kontaktieren; kein Geld an Kriminelle; Anzeige auch bei vagem Verdacht