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Haushalt & Familie

Elementarschaden und Versicherung: welche Police was abdeckt

Wohngebäude, Hausrat, Elementarschutz: was welche Versicherung übernimmt, was nach einem Schaden zählt und warum Staatshilfe kein Plan ist.

6 Min. LesezeitEinstiegStand: 25. September 2026
Ein stark beschädigter Innenraum in Passau zeigt sichtbare Folgen des Hochwassers von 2013.
Hochwasserschaden in Passau 2013: Solche Schäden fallen nur dann unter den Versicherungsschutz, wenn die passende Gefahr mitversichert ist.Foto: High Contrast · CC BY 3.0 de · Wikimedia Commons · zugeschnitten

Nach einem Unwetter stellt sich fast immer dieselbe Frage: Wer zahlt das? Die Antwort hängt davon ab, was den Schaden verursacht hat und welche Verträge du hast. Dieser Artikel erklärt, wie Wohngebäude-, Hausrat- und Elementarschadenversicherung zusammenhängen, wo die Politik bei der Pflichtversicherung steht und was du nach einem Schaden tun musst. Er ist Information, keine Beratung – für deinen eigenen Vertrag ist die Verbraucherzentrale die richtige Anlaufstelle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sturm ab Windstärke 8 und Hagel deckt die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung ab.
  • Überschwemmung, Starkregen, Rückstau und Schneedruck brauchen meist einen Elementarschutz als Zusatz.
  • Laut Versichererverband GDV haben rund 41 Prozent der Wohngebäude keinen Elementarschutz.
  • Eine Pflichtversicherung steht im Koalitionsvertrag, ist aber noch kein geltendes Recht.
  • Nach einem Schaden: sofort melden, dokumentieren und den Schaden nach Möglichkeit mindern.

Drei Verträge, drei Zuständigkeiten

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus selbst. Nach der Verbraucherzentrale umfasst ihre Grunddeckung die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Zum Feuer zählen Brand, Blitzschlag, Explosion und Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen. Leitungswasser meint Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Schläuchen oder angeschlossenen Systemen austritt, etwa aus dem Schlauch der Waschmaschine.

Sturm heißt im Versicherungsdeutsch: ab Windstärke 8. Hagelschäden zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke. Nicht versichert sind Schäden durch Niederschläge, wenn Fenster und Türen offen standen.

Die Hausratversicherung schützt, was sich im Haushalt befindet und beweglich ist – Möbel, Kleidung, Geräte. Für dich als Mieterin oder Mieter ist sie der Vertrag, der deine eigenen Sachen abdeckt; das Gebäude versichert der Eigentümer.

Die Elementarschadenversicherung ist kein eigener Vertrag. Es gibt sie nach Angaben der Verbraucherzentrale in der Regel nur als Zusatz zur Wohngebäude- oder zur Hausratversicherung. Einzelne Gefahren lassen sich dabei meist nicht getrennt ab- oder zuwählen.

Welcher Vertrag bei welchem Schaden greift (Grundregel, dein Vertrag entscheidet)
SchadenZuständig
Brand, Blitzschlag, ExplosionWohngebäude bzw. Hausrat
Rohrbruch, ausgelaufene WaschmaschineWohngebäude bzw. Hausrat (Leitungswasser)
Sturm ab Windstärke 8, HagelWohngebäude bzw. Hausrat
Überschwemmung, Starkregen, Rückstaunur mit Elementarschutz
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutschnur mit Elementarschutz
Schneedruck, Lawinennur mit Elementarschutz

Was „Elementarschaden“ genau bedeutet

Die Verbraucherzentrale nennt als Punkte, die in den Bedingungen enthalten sein sollten: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Wie eng oder weit die einzelnen Begriffe gefasst sind, steht im Kleingedruckten deines Vertrags. Die folgenden Erläuterungen geben die Darstellung der Verbraucherzentrale wieder.

Eine Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Tritt dabei Grundwasser an die Oberfläche und gelangt ins Haus, ist auch das versichert. Drückt steigendes Grundwasser dagegen von unten ins Kellermauerwerk, ohne an die Oberfläche zu kommen, ist das kein versicherter Schaden.

Rückstau heißt: Wasser gelangt durch Regen oder Überschwemmung aus den Ableitungsrohren des Gebäudes ins Haus. Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sind nur versichert, wenn sie naturbedingt sind – Schäden durch Bergbau oder Bautätigkeit nicht. Schneedruck ist etwa gegeben, wenn das Dach unter dem Gewicht des Schnees einstürzt; Schnee, der von Bäumen fällt, zählt nicht dazu.

Tipp Hol deinen Versicherungsschein heraus und such bei den versicherten Gefahren nach dem Wort „Elementar“. Steht es dort nicht, frag bei deinem Versicherer nach.

Pflichten, die schon vor dem Schaden gelten

Ein Elementarschutz ist an Bedingungen geknüpft. Die Verbraucherzentrale nennt drei typische: In überflutungsgefährdeten Räumen müssen Rückschlagklappen eingebaut sein und funktionieren. Bei der Wohngebäudeversicherung müssen die Abflussleitungen auf dem Grundstück frei gehalten werden. Bei der Hausratversicherung müssen Sachen im Keller unter Umständen erhöht gelagert werden.

Wer eine solche Pflicht verletzt, riskiert, dass der Versicherer nicht oder nur teilweise zahlt. Schäden durch Rückstau können unversichert sein, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden ist. Und hat es nur durch offene Fenster oder Türen hereingeregnet, zahlen Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht.

Wie du Keller und Abläufe baulich schützt, steht im Artikel zu Hochwasser und Starkregen. Wie du dein Haus auf Sturm vorbereitest, im Artikel zu Sturm und Orkan.

Wie viele Häuser versichert sind

Die folgende Zahl stammt von der Versicherungswirtschaft selbst. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist der Interessenverband der Versicherer. Nach seinen Angaben vom Juli 2026 haben rund 41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland keinen Elementarschutz.

Ob ein Gebäude versichert wird und zu welchem Preis, entscheidet der Versicherer. Viele ordnen Adressen dafür in Gefährdungsklassen nach der statistischen Hochwasserhäufigkeit ein; die Klassen erklärt der Artikel zu Hochwasser und Starkregen. Nach der Verbraucherzentrale kann ein Versicherer den Schutz auch außerhalb von Risikogebieten verweigern, wenn bei starkem Regen schon mehrmals Wasser in den Keller gelaufen ist.

Pflichtversicherung: der Stand im September 2026

Eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung gibt es in Deutschland derzeit nicht. Die Debatte läuft seit Jahren, verstärkt seit der Flut im Ahrtal 2021.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025 heißt es wörtlich: „Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist.“ Opt-out hieße: Der Schutz ist enthalten, du könntest ihm aber ausdrücklich widersprechen.

Ein Koalitionsvertrag ist eine politische Absichtserklärung, kein Gesetz. Nach einer Meldung des GDV vom 7. Mai 2026 wollte das Bundesjustizministerium in Kürze Eckpunkte vorlegen. Wann ein Gesetzentwurf kommt und wie er aussieht, ist offen. Verlass dich also nicht darauf, dass dein Vertrag von selbst erweitert wird – prüf ihn jetzt.

Nach dem Schaden: melden, festhalten, mindern

Zuerst kommt deine Sicherheit. Bei einem Brand rufst du die 112, bei einem Leitungswasserschaden schließt du den Haupthahn. Die Verbraucherzentrale betont, dass du jeden Schaden so gering wie möglich halten und ihn sofort beim Versicherer melden musst – sonst kann der Versicherungsschutz verloren gehen.

Fotografiere den Schadensort und den Umfang des Schadens, damit du im Streitfall Beweise hast. Wirf beschädigte Sachen nicht vorschnell weg; sie sind oft der wichtigste Beleg. Frag deinen Versicherer, wie du weiter vorgehen sollst, und notiere, wer dir wann was gesagt hat.

Die Grundlage dafür steht im Versicherungsvertragsgesetz. § 82 Absatz 1 VVG lautet: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.“ Nach Absatz 2 musst du Weisungen des Versicherers befolgen, soweit sie für dich zumutbar sind, und Weisungen einholen, wenn die Umstände es gestatten.

  • Gefahr beseitigen, wenn nötig den Notruf 112 wählen
  • Schaden sofort dem Versicherer melden
  • Fotos vom Schadensort und vom Umfang machen
  • Beschädigte Sachen aufbewahren, bis der Versicherer zustimmt
  • Weisungen des Versicherers einholen und befolgen, Absprachen notieren

Achtung Verletzt du diese Pflicht vorsätzlich, ist der Versicherer nach § 82 Absatz 3 VVG nicht zur Leistung verpflichtet. Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.

Staatliche Hilfe ist kein Ersatz für Versicherung

Auf staatliche Hilfe nach einer Naturkatastrophe solltest du nicht bauen. Die Bayerische Staatsregierung etwa gab bekannt, dass ab dem 1. Juli 2019 nach Naturkatastrophen keine finanziellen Unterstützungen in Form von Soforthilfe mehr gewährt werden; Härtefallregelungen im Einzelfall bleiben davon unberührt. Seit 2009 wirbt sie mit der Kampagne „Voraus denken – elementar versichern“ für Eigenvorsorge.

Auch die Versicherungswirtschaft vertritt in der Debatte die Position, dass wer sich bewusst gegen Elementarschutz entscheidet, nicht darauf bauen können soll, bei staatlichen Ad-hoc-Hilfen wie ein Versicherter behandelt zu werden. Das ist die Forderung eines Verbands, keine Rechtslage – zeigt aber, in welche Richtung die Diskussion geht.

Für deine Vorsorge heißt das: Plane so, als käme keine Hilfe. Ob sich ein Elementarschutz für dich lohnt und welcher Tarif passt, kann dir dieser Artikel nicht sagen; er nennt bewusst keine Anbieter. Unabhängige Beratung bieten die Verbraucherzentralen vor Ort.

Häufige Fragen

Zahlt meine Wohngebäudeversicherung bei Starkregen?

Meist nur, wenn ein Elementarschutz vereinbart ist. Sturm und Hagel sind in der Grunddeckung enthalten, Überschwemmung durch Starkregen in der Regel nicht.

Ich wohne zur Miete. Brauche ich das überhaupt?

Das Gebäude versichert der Eigentümer. Deine eigenen Sachen deckt die Hausratversicherung, und auch dort gibt es den Elementarschutz als Baustein. Ob er für dich sinnvoll ist, hängt etwa davon ab, ob du im Erd- oder Untergeschoss wohnst.

Gibt es schon eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung?

Nein. Der Koalitionsvertrag von 2025 sieht sie für Wohngebäudeversicherungen vor, möglicherweise mit Widerspruchsmöglichkeit. Ein Gesetz gibt es bisher nicht.

Darf ich nach einem Wasserschaden schon aufräumen?

Gefahren beseitigen und weiteren Schaden verhindern musst du sogar. Fotografiere vorher alles und sprich mit dem Versicherer ab, bevor du beschädigte Sachen entsorgst.

Quellen

  1. Versicherungsschutz gegen ElementarschädenVerbraucherzentrale · Begriffe Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck; Pflichten der Versicherten; Elementarschutz nur als Zusatz
  2. Wohngebäudeversicherung – für Hausbesitzer:innen ein absolutes MussVerbraucherzentrale · Grunddeckung Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8, Hagel; Verhalten im Schadenfall
  3. § 82 VVG – Abwendung und Minderung des SchadensBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de) · Schadenminderungspflicht im Wortlaut und Folgen einer Verletzung
  4. Koalitionsvertrag 2025 von CDU, CSU und SPDCDU, CSU und SPD · Abschnitt „Elementarschadenversicherung“ unter 3.2 Recht, Zeilen 2762 ff.
  5. ElementarschadenversicherungBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie · Kampagne „Voraus denken – elementar versichern“; keine Soforthilfe ab 1. Juli 2019
  6. Fragen und Antworten zur Debatte um eine Elementarschaden-PflichtversicherungGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV, Interessenverband) · Verbandsangabe zum Anteil ohne Elementarschutz (Stand Juli 2026), Hinweis auf angekündigte Eckpunkte, Verbandsposition zu staatlichen Hilfen