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Haushalt & Familie

Arbeit einteilen: wer macht was, wie lange, in welcher Folge

Wasser, Holz, Garten, Nachtwache, Pflege: wie ein Haushalt oder eine Gemeinschaft Arbeit fair verteilt, Pausen einplant und niemanden verschleißt.

8 Min. LesezeitFür FortgeschritteneStand: 26. September 2026
Mehrere Personen sitzen in einer kleinen Gruppe zusammen und besprechen gemeinsam Aufgaben und nächste Schritte.
Arbeitsteilung funktioniert besser, wenn Aufgaben, Reihenfolge und Zuständigkeiten gemeinsam sichtbar gemacht werden.Foto: VGrigas (WMF) / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0

Dieser Artikel gehört zur Serie „Kaltstart – Wissen für danach“: Grundtechniken für den Fall, dass öffentliche Versorgung und Ordnung länger ausfallen. Wenn Wasser geholt, Holz gemacht, gekocht, gepflegt und nachts das Feuer gehütet werden muss, entscheidet die Einteilung darüber, ob eine Gruppe durchhält. Hier erfährst du, wie ihr Aufgaben erfasst und ordnet, wie lange jemand sinnvoll arbeiten kann und wie ein Dienstplan aussieht, der auch nach Wochen noch trägt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erst alle Aufgaben aufschreiben, dann ordnen: Wasser, Wärme und Pflege gehen vor Garten und Reparaturen.
  • Acht Stunden Arbeit, feste Pausen und elf Stunden Ruhe sind ein bewährter Maßstab aus dem Arbeitszeitgesetz.
  • Nachtwache vorwärts rotieren, höchstens zwei bis drei Nächte am Stück, danach mindestens 48 Stunden frei.
  • Schwere Lasten mit Hilfsmitteln bewegen und nach Eignung verteilen; Kinder nur leichte, kurze Aufgaben.
  • Der Plan gehört an die Wand: sichtbar, mit Tausch, freier Zeit und einer wöchentlichen Prüfung.

Zuerst alles erfassen, was anfällt

Im Alltag erledigen Leitungen, Heizung und Geschäfte vieles unsichtbar. Fallen sie weg, wird daraus Handarbeit: Wasser tragen, Holz sägen und spalten, das Feuer versorgen, kochen, spülen, waschen, den Garten bestellen, Kinder betreuen, Kranke oder Ältere pflegen, nachts wachen. Wer nur „irgendwie mit anpackt“, übersieht schnell, dass manche Aufgaben mehrmals täglich anfallen und andere nur einmal die Woche – und dass gerade Pflege und Kinderbetreuung viel Zeit binden, ohne dass es jemand sieht.

Setzt euch deshalb zuerst zusammen und schreibt jede Aufgabe auf. Die Zeiten schätzt ihr selbst und korrigiert sie nach den ersten Tagen; sie stehen in keinem Buch, weil sie von Weg, Wetter und Werkzeug abhängen. Zu jeder Aufgabe gehören diese Angaben:

  • Was genau ist zu tun?
  • Wie oft fällt es an – mehrmals täglich, täglich, wöchentlich, nur zur Saison?
  • Wie lange dauert es ungefähr?
  • Wie schwer ist es körperlich – leicht, mittel, schwer?
  • Was setzt es voraus – Kraft, Erfahrung, Werkzeug?
  • Wer kann es schon, wer lernt es gerade?

Lebenswichtiges zuerst: die Reihenfolge

Nicht alles ist gleich dringend. Über die Reihenfolge entscheidet die Frage, was passiert, wenn eine Aufgabe einen Tag liegen bleibt. Trinkwasser und im Winter Wärme stehen oben, dann Essen, Hygiene und die Pflege derer, die sich nicht selbst versorgen können. Reparaturen, Vorratsarbeit und Garten sind wichtig, halten aber meist einen Tag Aufschub aus – außer zur Aussaat oder Ernte.

Wie du herausfindest, welcher Vorrat zuerst knapp wird, beschreibt „Der Engpass zuerst: wie viele Tage du ohne Nachschub auskommst“. Genau dort setzt auch die Arbeit an: Der Engpass bekommt die besten Kräfte und die ersten Stunden des Tages.

Aufgaben nach Dringlichkeit ordnen
StufeBeispieleWenn es liegen bleibt
Sofort und täglichTrinkwasser holen und aufbereiten, Wärme im Winter, Pflege, Kinder beaufsichtigenGesundheit ist unmittelbar in Gefahr
TäglichKochen, Spülen, Toilette und Hygiene, NachtwacheKrankheiten und Unfälle werden wahrscheinlicher
Wöchentlich oder zur SaisonHolz für die nächsten Wochen, Garten, Wäsche, Vorrat prüfen, ReparaturenDer nächste Engpass rückt näher
Wenn Zeit bleibtLernen, Verbesserungen, AusbauNichts Akutes, aber langfristig Rückstand

Wie lange: das Arbeitszeitgesetz als Maßstab

Wer sich selbst versorgt, ist kein Arbeitnehmer; das Arbeitszeitgesetz gilt dann nicht. Es ist trotzdem ein guter Maßstab, denn es dient nach § 1 dazu, „die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer“ bei der Gestaltung der Arbeitszeit zu gewährleisten. Seine Grenzen zeigen, was auf Dauer als gesund gilt.

§ 3 lautet: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Bis zu zehn Stunden sind nur erlaubt, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht überschritten werden. § 4 verlangt feste Pausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden, teilbar in Abschnitte von mindestens 15 Minuten. Außerdem: „Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“ Nach § 5 folgt auf das Arbeitsende „eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden“.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nennt in ihrer Information zur Schichtarbeit einen weiteren Grund, diese Grenzen ernst zu nehmen: Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass das Unfallrisiko nach der 7. bis 9. Arbeitsstunde exponentiell ansteigt. Wer mit Axt, Säge und Feuer arbeitet, legt die gefährlichen Arbeiten deshalb an den Anfang des Tages und nicht ans Ende eines langen Einsatzes.

Grenzen aus dem Arbeitszeitgesetz und was sie für den Dienstplan heißen
RegelArbeitszeitgesetzIm Dienstplan
Tägliche Arbeitszeit8 Stunden; bis 10 nur, wenn der Durchschnitt bei 8 bleibtDienste pro Person und Tag begrenzen
Pause30 Minuten bei mehr als 6 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 StundenPausen fest eintragen, nicht „wenn Zeit ist“
Am Stückhöchstens 6 Stunden ohne Pauselange Einsätze teilen
Ruhezeitmindestens 11 Stunden ununterbrochennach der Nachtwache kein Dienst am Morgen

Nachtwache und Feuerdienst fair rotieren

Wache am Feuer, Aufsicht bei einem Kranken, der Ofen in der Nacht – solche Dienste sind die härtesten, weil sie gegen die innere Uhr laufen. Die DGUV beschreibt, dass Menschen in der Nachtschicht oft unter Schlafstörungen leiden; Folgen können Konzentrationsschwäche, Nervosität und vorzeitige Ermüdung sein. Der Schlaf am Tag ist nach ihrer Darstellung „flacher, kürzer, weniger erholsam“ und wird häufiger unterbrochen.

Die DGUV fasst Empfehlungen aus der Arbeitswissenschaft in einer Checkliste für Schichtpläne zusammen. Diese Punkte lassen sich auf eine Wachrotation übertragen:

Skizze: Drei Felder Früh, Spät und Nacht, mit Pfeilen in dieser Reihenfolge verbunden. Darunter drei dunkle Felder für höchstens drei Nächte am Stück und ein Feld mit mindestens 48 Stunden frei.
Vorwärts wechseln, höchstens drei Nächte am Stück, danach mindestens 48 Stunden frei.Skizze: WildWeasel
  • Vorwärts wechseln: früh, spät, Nacht – nicht umgekehrt. Das entspricht eher dem inneren Rhythmus.
  • Wenige Nächte am Stück: höchstens drei, besser nur zwei.
  • Nachtdienste direkt hintereinander legen, nicht durch einen einzelnen freien Tag unterbrechen.
  • Nicht mehr als fünf Arbeitstage oder Schichten in Folge.
  • Nach einer Folge von Diensten mindestens 48 Stunden frei, besonders nach Nächten.
  • Den Plan vorhersehbar machen und einhalten – die DGUV nennt für Betriebe möglichst vier Wochen im Voraus.

Tipp Wer Wache hatte, schläft danach ungestört – nach den DGUV-Tipps für Schichtarbeitende in einem abgedunkelten, ruhigen und eher kühlen Raum. Wie lange eine einzelne Wache dauert, legt ihr selbst fest; die Quellen nennen dafür keine Zahl.

Schwere Arbeit: Lasten, Haltung, Erholung

Wasser, Holz, Erde und Säcke tragen geht auf den Rücken. Die Lastenhandhabungsverordnung, die im Betrieb den Arbeitgeber verpflichtet, nennt in ihrem Anhang die Merkmale, aus denen sich eine Gefährdung „insbesondere der Lendenwirbelsäule“ ergeben kann. Sie taugen als Prüfliste, bevor ihr eine schwere Aufgabe verteilt:

  • Die Last: Gewicht, Form und Größe, Lage der Griffe, Schwerpunkt und ob sie sich unvorhergesehen bewegen kann.
  • Die Aufgabe: Körperhaltung, vor allem Drehbewegungen, Abstand der Last vom Körper, Tragestrecke, wie viel Kraft wie oft und wie lange nötig ist, vorgegebenes Tempo und verfügbare Erholungszeit.
  • Die Umgebung: Platz nach oben, Höhenunterschiede, Temperatur und Nässe, Beleuchtung, ebener und rutschfester Boden, Kleidung und Schuhwerk.

Tipp Zuerst vermeiden, dann verteilen: Karre, Schubkarre oder Fahrradanhänger nehmen, lieber zweimal gehen als einmal zu schwer tragen. Wie Hebel und Flaschenzug Kraft sparen, erklärt „Einfache Maschinen: Hebel, Rolle, Flaschenzug, Keil“.

Nach Fähigkeiten einteilen: Kinder, Ältere, Pflegende

Nicht jeder kann alles, und nicht jeder soll alles. Die Lastenhandhabungsverordnung verlangt in § 3, bei schweren Aufgaben „die körperliche Eignung“ zu berücksichtigen, und die DGUV empfiehlt, dass Pausen einen Ausgleich bieten – „eher Ruhe bei körperlich anstrengender Arbeit“. Wechselt also schwere und leichte Arbeit ab. Wer was kann und wer was lernen sollte, erfasst „Wissen weitergeben: wer kann was?“. Jede schwere oder gefährliche Aufgabe braucht mindestens zwei, die sie beherrschen, damit ein Ausfall nicht alles lahmlegt.

Für Kinder und Jugendliche bietet das Jugendarbeitsschutzgesetz Orientierung, auch wenn es für die Mithilfe im eigenen Familienhaushalt ausdrücklich nicht gilt (§ 1 Abs. 2). Kind im Sinne des Gesetzes ist, wer noch nicht 15 ist. Ab 13 Jahren erlaubt es nur Arbeit, die „leicht und für Kinder geeignet“ ist, „nicht mehr als zwei Stunden täglich“ und nicht zwischen 18 und 8 Uhr (§ 5 Abs. 3). Jugendliche dürfen höchstens acht Stunden täglich arbeiten (§ 8), nicht länger als viereinhalb Stunden ohne Pause (§ 11) und brauchen danach 12 Stunden Freizeit (§ 13). § 22 schließt Arbeiten aus, die ihre „physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen“ oder deren Unfallgefahren sie mangels Erfahrung nicht erkennen.

Daraus folgt: Kinder helfen mit, aber mit leichten, kurzen Aufgaben bei Tageslicht – Wasser in kleinen Gefäßen, Beeren sammeln, den Tisch decken – und nie an Axt, Säge oder allein am Feuer. Lernen und Spielen bleiben ihre Hauptsache; wie das ohne Schule geht, steht in „Kinder unterrichten ohne Schule: Lesen, Rechnen, Alltag“.

Bei Älteren wird nach der DGUV die Streubreite der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit mit dem Alter größer, die Schlafqualität kann abnehmen, und wechselnde Arbeitszeiten beanspruchen stärker. Sie empfiehlt außerdem, Menschen mit hohen Belastungen durch Kindererziehung und familiäre Pflege besonders zu berücksichtigen. Wer tagsüber pflegt, gehört also nicht zusätzlich auf den Nachtdienst. Ältere übernehmen gut, was Erfahrung braucht und wenig Kraft: anleiten, einteilen, Vorräte führen, Kinder beaufsichtigen.

Der Plan auf Papier: Tafel, Liste, Tausch

Ein Plan im Kopf erzeugt Streit, einer an der Wand schafft Klarheit. Eine Tafel oder ein großer Bogen reicht: Spalten für die Tage, Zeilen für die Aufgaben, Namen in die Felder. Daneben hängt die Aufgabenliste mit Dauer und Belastung, damit alle sehen, dass schwere und unbeliebte Dienste gleichmäßig verteilt sind.

Wenn jemand dauerhaft weniger beiträgt oder sich übergangen fühlt, gehört das in die Versammlung, nicht in den Flur. Oft steckt Erschöpfung dahinter, nicht Faulheit. Wie ihr Regeln beschließt und Streit schlichtet, beschreibt „Entscheiden und Streit schlichten, wenn keine Verwaltung hilft“.

  • Unbeliebte Dienste reihum oder per Los – nie immer dieselben.
  • Tauschen ist erlaubt, wird aber auf dem Plan eingetragen.
  • Jede Person hat feste freie Zeit, die niemand verplant.
  • Einmal in der Woche gemeinsam prüfen: Was dauert länger als gedacht, wer ist am Limit?

Tipp Überlastung früh erkennen: Wer gereizt ist, Fehler macht oder Pausen auslässt, braucht Entlastung, keine Ermahnung. Die DGUV rät, nicht auf Pausen zu verzichten, weil gerade viel zu tun ist – der Erholungsbedarf wird danach nur größer. Mehr dazu in „Psychische Belastung in der Krise: was normal ist und was hilft“.

Häufige Fragen

Gilt das Arbeitszeitgesetz, wenn wir uns selbst versorgen?

Nein, es gilt für Arbeitnehmer. Seine Grenzen – acht Stunden, feste Pausen, elf Stunden Ruhe – sind aber ein guter Maßstab dafür, was Menschen auf Dauer gesund leisten.

Wie viele Nächte hintereinander sollte jemand Wache halten?

Die DGUV-Checkliste für Schichtpläne empfiehlt höchstens drei Nachtschichten am Stück, besser zwei, und nach einer Schichtfolge mindestens 48 Stunden frei.

Dürfen Kinder mitarbeiten?

Mithelfen ja, mit leichten und kurzen Aufgaben. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nicht im Familienhaushalt, erlaubt Kindern ab 13 aber höchstens zwei Stunden leichte Arbeit am Tag – ein sinnvoller Anhaltspunkt.

Was tun, wenn sich jemand drückt?

Erst unter vier Augen ansprechen, dann in der Versammlung klären. Oft steckt Erschöpfung oder Überforderung dahinter; ein sichtbarer Plan macht Ungleichgewicht früh erkennbar.

Quellen

  1. Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 1, 3, 4 und 5Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Zweck des Gesetzes, acht Stunden werktäglich, Ruhepausen, höchstens sechs Stunden ohne Pause, elf Stunden Ruhezeit
  2. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Geltungsbereich (nicht im Familienhaushalt), Begriff Kind, leichte Arbeit ab 13 höchstens zwei Stunden, Arbeitszeit, Pausen, Freizeit und gefährliche Arbeiten bei Jugendlichen
  3. Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Merkmale einer Gefährdung beim Heben und Tragen (Anhang), Vermeidung, körperliche Eignung
  4. DGUV Information 206-024: Schichtarbeit – (k)ein Problem?!Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Unfallrisiko nach langer Arbeitszeit, Schlaf bei Nachtarbeit, Checkliste zur Schichtfolge, alternsgerechte Gestaltung, Berücksichtigung von Pflege und Kindererziehung
  5. DGUV Information 206-027: Leben mit Schichtarbeit – Tipps für BeschäftigteDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Schlafumgebung, Pausengestaltung, Ausgleich bei körperlich anstrengender Arbeit