Dieser Artikel gehört zur Serie „Kaltstart – Wissen für danach“: Grundtechniken für den Fall, dass öffentliche Versorgung und Ordnung länger ausfallen. Wenn Schulen, Berufsschulen und Betriebe nicht mehr ausbilden, hängt das Können einer Gemeinschaft an wenigen Köpfen. Hier erfährst du, wie eine Nachbarschaft oder Gruppe herausfindet, wer was kann, wie man Fertigkeiten nach dem Meister-Lehrling-Prinzip weitergibt und wie Wissen aufgeschrieben, geprüft und gerecht anerkannt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuerst eine Liste: Wer kann was, wer will es lernen, wer kann es lehren – nach Bereichen geordnet.
- Handgriffe lernt man durch Vormachen, Nachmachen, Einüben und Rückmeldung, nicht durch Zuhören allein.
- Jede wichtige Fertigkeit braucht mindestens eine zweite Person, die sie beherrscht.
- Was nur im Kopf steckt, geht verloren: Anleitungen und Zeichnungen auf Papier sichern.
- Erste Hilfe darf und soll jeder leisten. Heilkunde ist Ärzten und Menschen mit Erlaubnis vorbehalten.
Warum Können zum knappen Gut wird
Im Alltag lernt kaum jemand Handwerk, Pflege oder Landwirtschaft nebenbei. Dafür gibt es Einrichtungen: Das Berufsbildungsgesetz nennt als Lernorte Betriebe, berufsbildende Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, die zusammenwirken. Fallen sie weg, bleibt das Wissen zunächst bei den Menschen, die es haben – aber nur so lange, wie diese da sind und gesund bleiben.
Eine Gemeinschaft, die länger auf sich gestellt ist, verliert Können deshalb nicht auf einen Schlag, sondern still: Die einzige Person, die Schuhe besohlen oder eine Wunde fachgerecht versorgen kann, wird krank, zieht weg oder ist überlastet. Wer früh anfängt, Fertigkeiten zu verteilen, macht die Gruppe unabhängiger von Einzelnen – und entlastet genau diese Einzelnen.
Wie ihr als Gruppe überhaupt Entscheidungen trefft, etwa wer wann lehrt und lernt, beschreibt der Artikel „Entscheiden und Streit schlichten, wenn keine Verwaltung hilft“.
Das Fähigkeiten-Inventar: eine Liste für alle
Der erste Schritt ist eine einfache Bestandsaufnahme. Fragt alle Mitglieder der Gruppe, was sie können, was sie früher beruflich gemacht haben und was sie als Hobby beherrschen. Oft steckt mehr in einer Nachbarschaft, als man denkt: die frühere Krankenschwester, der Rentner mit Werkstatt, die Jugendliche, die Fahrräder repariert.
Tragt die Antworten in eine Tabelle ein, geordnet nach Bereichen. Zu jeder Fertigkeit gehört die Frage, wie sicher jemand ist – und ob er bereit ist, es anderen beizubringen. Eine Fertigkeit, die nur eine Person beherrscht, ist ein Engpass und bekommt Vorrang beim Weitergeben. Die Vorlage unten zeigt die Bereiche mit Beispielen; ergänzt sie um das, was bei euch wichtig ist.
| Bereich | Beispiele | Kann es (Name, sicher/etwas) | Will es lernen | Kann es lehren |
|---|---|---|---|---|
| Medizin und Pflege | Erste Hilfe, Pflege Bettlägeriger, Geburtshilfe, Zahnpflege | |||
| Handwerk | Holz, Metall, Mauern, Nähen, Schuhe, Werkzeug schärfen | |||
| Landwirtschaft und Garten | Anbau, Saatgut, Tierhaltung, Obstbäume, Bodenpflege | |||
| Technik | Fahrrad, Funk, Strom verstehen, Wasserversorgung, Motoren | |||
| Kinderbetreuung und Unterricht | Betreuung, Lesen und Rechnen beibringen, Spiele | |||
| Kochen und Vorrat | Brot backen, Haltbarmachen, Kochen für viele, Lagerung |
Tipp Fragt auch nach halbem Können. Wer etwas „ein bisschen“ kann, lernt schneller dazu als jemand ohne Vorwissen und kann eine erfahrene Person gut ergänzen.
Meister und Lehrling: was die Berufsausbildung vormacht
Die deutsche Berufsausbildung beruht auf einem alten Gedanken: Man lernt ein Handwerk bei jemandem, der es beherrscht, und zwar bei der echten Arbeit. Das Berufsbildungsgesetz beschreibt das Ziel als „berufliche Handlungsfähigkeit“ – die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, vermittelt in einem geordneten Ausbildungsgang. Dazu gehört ausdrücklich, dass Auszubildende die erforderlichen Berufserfahrungen sammeln können.
Aus den Pflichten, die das Gesetz Ausbildenden auferlegt, lässt sich viel übernehmen. Die Ausbildung soll planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert ablaufen. Lernende bekommen die nötigen Werkzeuge und Werkstoffe gestellt. Ihnen dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind. Und ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist.
Dass gutes Lehren selbst eine Fertigkeit ist, zeigt die Ausbilder-Eignungsverordnung: Ausbilderinnen und Ausbilder müssen ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen, in der Regel durch eine Prüfung. Wer eine Meisterprüfung nach der Handwerksordnung mit diesem Teil bestanden hat, gilt ebenfalls als geeignet. Für eine Gruppe heißt das: Wer etwas gut kann, lehrt es nicht automatisch gut. Lehren lässt sich lernen.
Vormachen, nachmachen, einüben: die Unterweisung
Für Handgriffe gibt es eine bewährte Methode. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beschreibt die Vier-Stufen-Methode der Arbeitsunterweisung als nach wie vor häufig angewandt. Sie beruht auf Vormachen, Nachmachen, Einüben und Reflexion beziehungsweise Rückmeldung unter Anleitung. Nach dem BIBB eignet sie sich vor allem für Grundfertigkeiten, also für Dinge, die die Hände lernen müssen.
Für eure Gruppe lässt sich das so umsetzen:
- Vorbereiten: Werkzeug und Material bereitlegen, erklären, wozu die Arbeit dient und worauf es ankommt.
- Vormachen: langsam und in Teilschritten zeigen, jeden Schritt benennen und sagen, warum er so gemacht wird.
- Nachmachen: Die lernende Person macht es selbst und erklärt dabei, was sie tut. Fehler werden sofort und ruhig korrigiert.
- Einüben: wiederholen, bis es sicher sitzt – erst unter Aufsicht, dann allein.
- Rückmeldung: gemeinsam besprechen, was gut ging und was noch unsicher ist.
Tipp Wer etwas gerade gelernt hat, kann es oft gut weitergeben. Das BIBB beschreibt die Gruppen-Experten-Rallye, bei der Lernende einen Teil selbst erarbeiten und dann den anderen beibringen – so wird jeder einmal zum Lehrer.
Wenn es komplexer wird: selbstständig lernen lassen
Nicht alles lässt sich vormachen. Wer einen Garten für ein ganzes Jahr planen oder eine Wasserversorgung instand halten soll, muss eigenständig denken. Das BIBB nennt dafür als Grundsatz die „vollständige Handlung“: Lernende planen eine Aufgabe weitgehend selbst, führen sie durch, überprüfen sie, korrigieren sie gegebenenfalls und bewerten das Ergebnis.
Eine Möglichkeit ist die Leittextmethode. Nach dem BIBB arbeiten sich dabei Kleingruppen von drei bis fünf Personen anhand schriftlicher Unterlagen mit Leitfragen selbst in eine Aufgabe ein und setzen sie dann praktisch um. Der Aufwand liegt beim ersten Mal bei der lehrenden Person, die die Unterlagen passend aufbereiten muss – danach lassen sie sich immer wieder verwenden. Genau das macht die Methode für eine Gemeinschaft wertvoll.
Lernen findet dabei am besten an echter Arbeit statt. Das BIBB beschreibt Lerninseln als kleine Werkstätten, in denen Auszubildende und langjährig tätige Beschäftigte gemeinsam lernen und arbeiten. Eine gemeinsame Werkstatt, ein Gemeinschaftsgarten oder eine Küche für alle kann diese Rolle übernehmen.
Aufschreiben und prüfen
Auch in der heutigen Ausbildung wird aufgeschrieben: Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet Auszubildende, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen, und die Ausbildenden, ihn regelmäßig durchzusehen. Übertragen heißt das: Wer lernt, schreibt mit, und wer lehrt, liest gegen. So entsteht nebenbei eine Sammlung von Anleitungen.
Schreibt Schritt für Schritt auf, mit einfachen Zeichnungen, Maßen und typischen Fehlern. Kennzeichnet jede Anleitung mit Datum und dem Namen derjenigen, die sie geschrieben und geprüft haben. Warum Papier dafür das haltbarste Medium ist und wie man es lagert, steht in „Wissen sichern: warum Papier Festplatten überlebt“.
Nicht alles, was jemand „schon immer so gemacht“ hat, stimmt auch. Prüft wichtige Anleitungen, bevor ihr sie weitergebt: Führt es zum gewünschten Ergebnis? Klappt es auch bei jemand anderem? Gibt es eine gedruckte Fachquelle, die es bestätigt? Wie man so etwas sauber überprüft, erklärt „Wie man prüft, ob etwas stimmt: die wissenschaftliche Methode“.
Ältere als Wissensträger und gerechte Anerkennung
Viele Fertigkeiten, die ohne Strom und Lieferketten wieder wichtig werden, haben ältere Menschen noch selbst ausgeübt oder bei ihren Eltern gesehen: Einkochen, Flicken, Holz spalten, Gemüse einlagern. Wer körperlich nicht mehr schwer arbeiten kann, kann oft umso besser anleiten. Sprecht Ältere gezielt an, stellt ihnen Lernende zur Seite und schreibt ihr Wissen gemeinsam auf, solange es geht.
Lehren kostet Zeit, die an anderer Stelle fehlt. Diese Arbeit sollte deshalb genauso zählen wie Holz holen oder Wasser tragen. Wie eine Gruppe Leistungen ohne Geld gegeneinander aufwiegt, beschreibt „Tauschhandel: was ohne Geld zählt – und wo die Grenzen liegen“; wie knappe Güter gerecht verteilt werden, steht in „Rationieren und fair verteilen“. Wichtig ist nur, dass niemand sein Wissen zurückhalten muss, um seinen Platz in der Gruppe zu sichern.
Medizin und Pflege: wo die Grenze liegt
Bei Gesundheit ist Weitergeben besonders wertvoll und besonders heikel. Erste Hilfe darf und soll jeder leisten: Das Strafgesetzbuch bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht hilft, obwohl das erforderlich und zumutbar ist. Erste-Hilfe-Wissen gehört deshalb in jede Gruppe und so breit gestreut wie möglich; Grundlagen stehen in „Erste Hilfe: die Grundlagen und warum ein Kurs sich lohnt“.
Anders ist es mit dem Feststellen, Heilen oder Lindern von Krankheiten. Wer diese Heilkunde ausüben will, ohne Arzt zu sein, braucht nach dem Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis. Eine Laiengruppe kann Pflege und Erste Hilfe untereinander weitergeben, aber keine ärztliche Ausbildung ersetzen. Gibt es in eurer Gruppe Menschen mit medizinischer Ausbildung, sind sie die richtigen Lehrenden – und sie entscheiden, was sie Laien zutrauen.
Tipp Solange es möglich ist, gilt: Bei ernsten Erkrankungen und Verletzungen ärztliche Hilfe holen – über 112 im Notfall oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Häufige Fragen
Wie viele Menschen sollten eine Fertigkeit beherrschen?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Als Faustregel für die Planung: Keine wichtige Fertigkeit sollte nur an einer einzigen Person hängen.
Was, wenn jemand etwas kann, aber nicht lehren will?
Niemand lässt sich zum Lehren zwingen. Hilfreich ist, wenn Lehren als Arbeit für die Gemeinschaft anerkannt wird und die Person dafür an anderer Stelle entlastet wird.
Reicht eine gute Anleitung auf Papier?
Für Wissen oft ja, für Handgriffe selten. Die Anleitung hilft beim Erinnern; sicher wird eine Fertigkeit erst durch Vormachen, Nachmachen und Üben.
Dürfen Laien einander medizinische Behandlungen beibringen?
Erste Hilfe und einfache Pflege ja. Das Feststellen und Behandeln von Krankheiten ist nach dem Heilpraktikergesetz Ärzten und Menschen mit Erlaubnis vorbehalten.
Quellen
- Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 1, 2, 13, 14 und 28Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Berufliche Handlungsfähigkeit und Berufserfahrung, Lernorte, Ausbildungsnachweis, Pflichten der Ausbildenden, persönliche und fachliche Eignung
- Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV), §§ 2 bis 4 und 6Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Berufs- und arbeitspädagogische Eignung, Nachweis durch Prüfung, Meisterprüfung als gleichwertiger Nachweis
- Handlungsorientierte Ausbildungsmethoden (PDF)Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Vier-Stufen-Methode, vollständige Handlung, Leittextmethode, Gruppen-Experten-Rallye, Lerninseln
- Heilpraktikergesetz (HeilprG), § 1Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung nur mit Erlaubnis
- Strafgesetzbuch (StGB), § 323c Unterlassene HilfeleistungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Pflicht zur Hilfe bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not, soweit erforderlich und zumutbar
