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Lebensmittel & Vorrat

Essbare Wildpflanzen und ihre giftigen Doppelgänger

Bärlauch oder Herbstzeitlose, Wiesenkerbel oder Schierling: Welche Verwechslungen Behörden kennen, wie du sauber sammelst und was erlaubt ist.

9 Min. LesezeitEinstiegStand: 26. September 2026

Wer in einer langen Versorgungskrise monatelang ohne frisches Gemüse auskommen muss, schaut irgendwann auf Wiese und Waldrand. Dort wächst Essbares – und direkt daneben manches, das schon in kleinen Mengen tödlich sein kann. Dieser Artikel aus der Reihe „Kaltstart – Wissen für danach“ erklärt die Grundregel des Sammelns, die bekanntesten Verwechslungen, die Hygiene beim Sammeln und was das Gesetz heute erlaubt. Er ist kein Bestimmungsbuch und ersetzt keine Pflanzenkunde an der lebenden Pflanze.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sammle nur, was du sicher kennst. Im Zweifel rät das BfR, auf den Verzehr ganz zu verzichten.
  • Bärlauch hat giftige Doppelgänger: das Maiglöckchen und die sehr giftige Herbstzeitlose.
  • Bestimme nie nach einem Merkmal – die Geruchsprobe am Bärlauch hilft, kann aber bei Lauchgeruch an den Fingern täuschen.
  • Wiesenkerbel ähnelt dem Gefleckten Schierling. Weiße Doldenblütler lässt du als Anfänger stehen.
  • § 39 BNatSchG erlaubt geringe Mengen für den eigenen Bedarf – Schutzgebiete haben strengere Regeln.

Vorweg: Notfall- und Zivilisationswissen

Pflanzen zu bestimmen ist ein Handwerk, das man draußen mit erfahrenen Leuten lernt, nicht aus einem Text. Dieser Artikel sammelt, was Behörden über Verwechslungen und Vergiftungen festhalten, damit du die Gefahr kennst, bevor du etwas in den Mund steckst.

In einer Lage ohne Giftnotruf und ohne Klinik wiegt jeder Fehler schwerer als heute. Deshalb ist die wichtigste Botschaft dieses Artikels eine Einschränkung: Wildpflanzen können den Speiseplan ergänzen, sie sind aber kein Grund, ein Risiko einzugehen.

Achtung Notfall- und Zivilisationswissen: Dieser Artikel richtet sich an eine Lage, in der Versorgung, Ärzte, Behörden und Fachbetriebe dauerhaft nicht erreichbar sind. Solange sie erreichbar sind, gehen sie vor – bei Verdacht auf eine Vergiftung also das Giftinformationszentrum oder die 112. Der Artikel ersetzt keine Ausbildung, keine ärztliche Behandlung und keine Genehmigung.

Die Grundregel: zweifelsfrei oder gar nicht

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) formuliert die Regel knapp: Pflanzen werden nur zum Verzehr gesammelt, wenn die eigene Pflanzenkenntnis sicher ausreicht, um sie von giftigen Vertretern zu unterscheiden. Im Zweifelsfall rät das BfR, auf selbst gesammelte Kräuter und Pflanzen ganz zu verzichten.

Wie oft etwas schiefgeht, zeigen die Giftinformationszentren. Laut BfR beziehen sich etwa 10–15 Prozent aller Anfragen dort auf Pflanzen. Meist sind Kinder betroffen, und meist bleibt es bei leichten oder gar keinen Beschwerden. Mittlere und schwere Verläufe machen rund 2–3 Prozent aus. Todesfälle sind Einzelfälle – darunter, so das BfR, vereinzelt Verwechslungen essbarer mit giftigen Pflanzen.

Daraus folgt eine zweite Regel: Bestimme nie nach einem einzigen Merkmal. Blattform, Geruch, Standort, Blüte und Jahreszeit müssen zusammenpassen. Wer nur auf eines achtet, fällt genau auf die Doppelgänger herein, um die es hier geht.

Video: BfR-Giftgarten (BfR | Bundesinstitut für Risikobewertung) – Kurzfilm des BfR (2 Minuten) über seinen Giftgarten in Berlin-Marienfelde: ein Lernort, an dem giftige Pflanzen und Vergiftungsrisiken gezeigt werden.

Bärlauch, Maiglöckchen und Herbstzeitlose

Bärlauch wächst laut BfR in krautreichen, schattigen und nährstoffreichen Laub- und Mischwäldern, in Parkanlagen und Auwäldern. Im zeitigen Frühjahr treiben aus kleinen Zwiebeln zwei saftig grüne, lanzettförmige Blätter. Genau diese jungen Blätter ähneln denen des giftigen Maiglöckchens und der sehr giftigen Herbstzeitlose. Vor allem im April und Mai häufen sich nach BfR die Vergiftungsfälle.

Die Folgen sind ungleich verteilt. Nach dem Verzehr der Herbstzeitlose sind laut BfR tödliche Vergiftungen möglich. Das BfR rät deshalb, Bärlauch nur bei sehr genauer Kenntnis der Unterschiede zu seinen Doppelgängern selbst zu sammeln.

Der bekannte Test ist die Geruchsprobe: ein Stück Blatt zwischen den Fingern zerreiben. Riecht es nicht nach Knoblauch, lässt du die Pflanze stehen und wäschst dir sofort gründlich die Hände. Das BfR nennt aber auch die Tücke: Haftet der Lauchgeruch von einem früheren Test noch an den Fingern, kann das zu einem falschen Ergebnis verleiten. Sammler sollten die Pflanze deshalb mit all ihren Merkmalen kennen.

Tipp Prüfe jedes Blatt einzeln, statt büschelweise zu rupfen – ein einziges falsches Blatt in der Handvoll genügt. Das ist unsere Folgerung aus der BfR-Warnung, keine Vorgabe der Behörde.

Doldenblütler: Wiesenkerbel und Gefleckter Schierling

Wiesenkerbel schmeckt laut BfR angenehm würzig und etwas süßlich. Wegen seiner Ähnlichkeit mit dem sehr giftigen Gefleckten Schierling droht aber eine potenziell tödliche Verwechslung. Das BfR rät dringend davon ab, ihn zu sammeln, wenn man keine sehr guten Kenntnisse in der Pflanzenkunde hat.

Der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg beschreibt den Schierling als eine der giftigsten einheimischen Pflanzen und nennt neben dem Wiesenkerbel auch Kümmel, Anis und die Schafgarbe als mögliche Verwechslungen. Er wird zwischen 50 cm und 2 m hoch und wächst an Straßen- und Wegrändern, an Ackerrainen, auf Brachland und in wilden Gärten. Seine weißen Dolden erscheinen von Juni bis August.

Das Gift Coniin führt nach dem Verschlucken zu Brechreiz und Nervenlähmungen bis zum Atemstillstand; schon bei Berührung kann es über die Haut aufgenommen werden. Für andere gern gesammelte Doldenblütler wie Giersch haben wir keine amtliche Merkmalsliste ausgewertet. Unsere Folgerung: Weiße Doldenblütler bleiben stehen, bis dich jemand mit sicherer Kenntnis draußen eingewiesen hat.

Vorsicht auch beim Anfassen: Den Riesen-Bärenklau nennt das BfR als besonders phototoxisch. Sein Saft macht die Haut so sonnenempfindlich, dass verbrennungsähnliche Schäden entstehen können.

  • Stängel hohl, längs fein gerillt, oft bläulich bereift, im unteren Bereich rotbraun-violett gefleckt
  • Blätter unbehaart, im Umriss breit dreieckig und 2- bis 4-fach gefiedert
  • stechender Geruch, der stark an Mäuse-Urin erinnert
  • ganze Pflanze giftig, am giftigsten im Frühjahr; am meisten Gift in den grünen, unreifen Früchten

Weitere Paare, vor denen das BfR warnt

Neben Bärlauch und Wiesenkerbel nennt das BfR weitere Verwechslungen. Die Tabelle fasst sie zusammen. Unterscheidungsmerkmale für diese Paare gibt die Behörde nicht an – lerne sie mit einem guten Bestimmungsbuch und am besten an der lebenden Pflanze, bevor du dich darauf verlässt.

Eine eigene Falle sind Pflanzen, die essbar sind, aber nicht roh. Das BfR nennt Holunderbeeren in einer Reihe mit Kartoffeln und Bohnen: Unreif oder ungegart gegessen, verursachen sie oft Bauchschmerzen, Übelkeit, Durchfall und Erbrechen. Holunder steht außerdem auf der BfR-Liste der Pflanzen mit mittelschwerem Vergiftungsrisiko. Holunderbeeren gehören also gegart auf den Tisch, nie roh vom Strauch.

Nicht zu verwechseln, aber zu kennen: Der Blaue Eisenhut gilt laut BfR als giftigste Pflanze Mitteleuropas und kann bei längerem Hautkontakt Vergiftungen im ganzen Körper auslösen. Das BfR rät, ihn nur mit Handschuhen zu berühren.

Verwechslungen nach BfR (Einstufung des giftigen Doppelgängers)
Gesammelt alsGiftiger DoppelgängerEinstufung laut BfR
BärlauchMaiglöckchengiftig, mittelschweres Vergiftungsrisiko
BärlauchHerbstzeitlosesehr giftig, tödliche Vergiftungen möglich
WiesenkerbelGefleckter Schierlingsehr giftig, potenziell tödlich
SauerampferAronstabgiftig, mittelschweres Vergiftungsrisiko
HeidelbeereTollkirschegiftig, schweres Vergiftungsrisiko
BeinwellRoter Fingerhutgiftig

Sauber sammeln: Fuchsbandwurm, Hunde, Wegränder

Auch die richtige Pflanze kann krank machen, wenn an ihr etwas haftet. Der Kleine Fuchsbandwurm hat laut Robert Koch-Institut (RKI) den Fuchs als Hauptwirt; Infektionen bei Hunden sind möglich. Die Eier gehen mit dem Kot ab. Als hochendemisch gilt in Europa vor allem ein Gebiet, zu dem Baden-Württemberg und Bayern gehören, und weil Füchse zunehmend in Siedlungen leben, gelangen die Eier auch ins städtische Umfeld.

Die Erkrankung, die alveoläre Echinokokkose, ist selten: In Deutschland wurden laut RKI in den letzten Jahren zwischen 30 und 60 Fälle übermittelt. Sie bleibt aber meist viele Jahre unbemerkt; das RKI geht von einer Inkubationszeit von 10–15 Jahren aus. Ob Waldbeeren oder Pilze die Eier übertragen, ist nach RKI nicht geklärt. Beschrieben ist der Weg über verschmutzte Hände nach Kontakt mit Tieren oder mit Erde.

Das RKI empfiehlt, bodennah wachsende Nahrungsmittel wie Beeren, Pilze, Gemüse, Salat und Fallobst vor dem Verzehr gründlich zu waschen und in Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko möglichst zu kochen oder zu trocknen. Nach Arbeiten mit Erdkontakt gehören die Hände gründlich gewaschen. Die folgende Liste setzt das um; der erste Punkt ist unsere Folgerung, die übrigen stützen sich direkt auf RKI und Pflanzenschutzdienst.

  • Sammle nicht dort, wo Hunde ausgeführt werden, und möglichst nicht dicht über dem Boden.
  • Straßen- und Wegränder sind typische Schierling-Standorte – ein Grund mehr, dort nichts zu pflücken.
  • Wasch alles Gesammelte gründlich; in Risikogebieten garst oder trocknest du, was sich dafür eignet.
  • Wasch dir nach dem Sammeln die Hände, bevor du isst.

Was das Gesetz heute erlaubt

Ganz verboten ist Sammeln nicht. § 39 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes lautet: „Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“ Im Alltag heißt das oft „Handstraußregel“; das Wort selbst steht nicht im Gesetz.

Drei Grenzen stecken im Text und daneben. Erstens gilt die Erlaubnis nur dort, wo kein Betretungsverbot besteht. Zweitens bleiben nach § 39 Absatz 7 weitergehende Schutzvorschriften unberührt: In Naturschutzgebieten sind nach § 23 alle Handlungen, die das Gebiet oder seine Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern können, nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten – was genau gilt, steht in der Verordnung des jeweiligen Gebiets. Pflanzen besonders geschützter Arten aus der Natur zu entnehmen, verbietet § 44 Absatz 1 grundsätzlich. Drittens braucht, wer gewerbsmäßig sammelt, nach § 39 Absatz 4 eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde.

Wenn es doch passiert ist

Das BfR beschreibt, was nach dem Kontakt mit einer möglicherweise giftigen Pflanze zu tun ist: Pflanzenreste sofort aus dem Mund entfernen und für den Arzt aufbewahren, dann ein Giftinformationszentrum anrufen oder eine Arztpraxis oder Klinik aufsuchen. Nimm die Pflanze oder Teile davon mit; ein Foto mit dem Handy hilft zusätzlich. Am Telefon zählt: welche Pflanze, welche Teile, wie viel, wie lange es her ist – und bei Kindern Alter und Gewicht.

Als erste Maßnahme kann man laut BfR ein oder zwei Gläser Wasser oder Tee trinken. Keine Milch, weil sie die Aufnahme mancher Giftstoffe fördern kann, und kein Salzwasser, das besonders für kleine Kinder lebensgefährlich sein kann. Kein Erbrechen auslösen. Weitere Maßnahmen hält das BfR ohne ärztliche Beratung nicht für empfehlenswert.

Die Giftinformationszentren werden von den Ländern betrieben und sind laut BfR rund um die Uhr erreichbar. Die Liste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nennt die Notrufnummern; die zuständigen Länder führt sie nur bei den drei gemeinsamen Zentren auf. Schreib dir die Nummer für dein Land auf Papier – im Artikel „Notruf richtig absetzen“ steht, wie ein Notruf abläuft.

Skizze: Pflanzenreste aus dem Mund entfernen, Pflanze aufheben, Giftnotruf anrufen. Darunter: kein Erbrechen auslösen, keine Milch, kein Salzwasser.
Erste Schritte nach BfR – danach entscheidet die Beratung am Telefon.Skizze: WildWeasel
Giftnotrufe in Deutschland nach BVL
ZentrumNotrufZuständige Länder laut BVL
Berlin030 192 40nicht angegeben
Bonn0228 192 40nicht angegeben
Erfurt0361 730 730Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Freiburg0761 192 40nicht angegeben
Göttingen (GIZ-Nord)0551 192 40Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Mainz0 61 31 192 40Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland
München089 192 40nicht angegeben

Achtung Rechtslage heute: Sammeln in geringen Mengen für den eigenen Bedarf erlaubt § 39 Absatz 3 BNatSchG nur dort, wo kein Betretungsverbot gilt; Schutzgebietsverordnungen und der besondere Artenschutz gehen vor, gewerbsmäßiges Sammeln braucht eine Genehmigung. Gefahr: Verwechslung – Herbstzeitlose und Gefleckter Schierling können tödlich sein, und die Geruchsprobe allein ist unzuverlässig. Zuständig: bei Verdacht auf eine Vergiftung das Giftinformationszentrum, bei schweren Beschwerden sofort die 112; was in einem Schutzgebiet erlaubt ist, beantwortet die zuständige Naturschutzbehörde.

Häufige Fragen

Ist die Geruchsprobe beim Bärlauch sicher?

Nicht allein. Sie hilft: Laut BfR reicht es zur Unterscheidung in der Regel, ein Stück Blatt zwischen den Fingern zu zerreiben. Sie kann aber täuschen, wenn noch Lauchgeruch von einem früheren Blatt an den Fingern haftet. Du musst die Pflanze deshalb mit all ihren Merkmalen kennen.

Darf ich im Wald Bärlauch pflücken?

Nach § 39 Absatz 3 BNatSchG in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf, pfleglich und nur dort, wo kein Betretungsverbot gilt. In Naturschutzgebieten entscheidet die jeweilige Schutzgebietsverordnung.

Muss ich wegen des Fuchsbandwurms auf Waldbeeren verzichten?

Nein. Ob Beeren die Eier übertragen, ist laut RKI nicht geklärt, und die Erkrankung ist selten. Das RKI rät, bodennah Gewachsenes gründlich zu waschen und in Risikogebieten möglichst zu kochen oder zu trocknen.

Hilft eine Pflanzen-App beim Bestimmen?

Die hier ausgewerteten Behörden nennen Apps nicht als Bestimmungshilfe. Ihre Regel lautet: nur sammeln, was du sicher kennst. Eine App kann ein Hinweis sein, ersetzt diese Kenntnis aber nicht.

Was tun, wenn ein Kind eine unbekannte Beere gegessen hat?

Reste aus dem Mund holen, aufbewahren und das Giftinformationszentrum anrufen. Laut BfR bleibt es meist bei leichten oder keinen Beschwerden – ob Beobachten reicht, entscheidet aber die Beratung am Telefon.

Quellen

  1. Giftpflanzen – Wie kann man sich schützen, und was ist bei einer Vergiftung zu tun? (FAQ vom 14. März 2025, PDF)Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) · Grundregel, Anteil der Pflanzenanfragen, Schweregrade, Verwechslungspaare, Holunderbeeren ungegart, Eisenhut, Riesen-Bärenklau, Erste Hilfe
  2. Verwechslungsgefahr bei Bärlauch (Presseinformation 10/2005)Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) · Standort und Blätter des Bärlauchs, Häufung im April und Mai, Geruchsprobe und ihre Tücken
  3. Gefleckter Schierling – eine der giftigsten einheimischen Pflanzen (PDF)Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg (LELF) · Verwechslung mit Wiesenkerbel, Kümmel, Anis, Schafgarbe; Merkmale, Standorte, Blütezeit, Giftwirkung von Coniin
  4. RKI-Ratgeber EchinokokkoseRobert Koch-Institut (RKI) · Fuchs als Hauptwirt, Verbreitung, Fallzahlen, Inkubationszeit, ungeklärte Übertragung über Beeren und Pilze, Waschen und Kochen
  5. Bundesnaturschutzgesetz (§§ 23, 39, 44)Bundesministerium der Justiz · Wortlaut § 39 Absatz 3, Genehmigung nach § 39 Absatz 4, weitergehende Schutzvorschriften, Naturschutzgebiete, besonders geschützte Arten
  6. Liste der GiftnotrufzentralenBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) · Notrufnummern der Giftinformationszentren und zuständige Länder der gemeinsamen Zentren