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Wasser

Wenn Wasser knapp wird: Sparaufrufe und Entnahmeverbote

Warum Versorger an heißen Tagen zum Sparen aufrufen, was Allgemeinverfügungen zu Garten, Pool und Bach regeln und wie dein Haushalt mitzieht.

8 Min. LesezeitEinstiegStand: 26. September 2026
Ein ausgetrocknetes Bachbett mit Sand und Steinen zieht sich durch dichtes grünes Ufergebüsch, im Hintergrund eine Straßenbrücke.
Der Hegbach bei Mörfelden im trockenen Sommer 2019.Foto: DerNurNochAlsBilderlieferantMitmacht · CC0 · Wikimedia Commons

Im Sommer melden sich Stadtwerke und Landratsämter immer öfter mit Bitten und Verboten: nicht mittags gießen, den Pool später füllen, kein Wasser aus dem Bach pumpen. Das klingt schnell nach leerem Grundwasser – ist es aber nicht immer. Dieser Artikel erklärt nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA), der Gesetze und zweier echter Allgemeinverfügungen, warum es solche Aufrufe gibt, was rechtlich dahintersteht und was du im Haushalt tun kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Oft fehlt nicht das Wasser, sondern die Leistung: Viele zapfen gleichzeitig, das Netz kommt an seine Grenze.
  • Verbote für Bäche und Seen schützen meist das Gewässer, Regeln für Leitungswasser die Versorgung.
  • Allgemeinverfügungen gelten für alle und sind verbindlich. Verstöße können teuer werden.
  • Duschen statt Baden, früh morgens gießen, Pool nicht zu Spitzenzeiten füllen – das hilft sofort.
  • Trinken, Kochen und Hygiene gehen vor. Garten, Pool und Auto sind das Erste, was eingeschränkt wird.

Warum Versorger zum Sparen aufrufen

Deutschland hat insgesamt genug Wasser. Das UBA schreibt, dass es bisher keinen flächendeckenden Wasserstress gibt und die öffentliche Wasserversorgung nur einen kleinen Teil der erneuerbaren Wasserressourcen entnimmt. Entscheidend sei aber das Wasserdargebot vor Ort – und dort gab es in den trockenen Jahren 2018, 2019, 2020 und 2022 lokale oder regionale Engpässe.

Als eine Ursache nennt das UBA ausdrücklich den Spitzenwasserbedarf: Eine hohe Wassernutzung zu bestimmten Tageszeiten, besonders bei warmem Wetter, habe die Verteilungssysteme einiger Versorger an ihre Grenzen gebracht. Nach einer Umfrage des Branchenverbands DVGW, die das UBA wiedergibt, nutzte im Sommer 2018 ein Drittel der befragten Versorger an Spitzentagen die genehmigten Wasserressourcen zu 90 Prozent oder mehr; bei 34 Prozent war die Aufbereitungskapazität an diesen Tagen zu 90 Prozent oder mehr ausgelastet.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), ein Branchenverband, beschreibt dasselbe aus Sicht der Versorger: Anhaltend hohe Temperaturen lassen den Bedarf in Haushalten sprunghaft steigen – durch häufigeres Duschen und Baden, Gartenbewässerung oder das Befüllen privater Pools. In Hitzewellen rechnet der Verband lokal mit einer bis zu 60 Prozent höheren Beanspruchung der technischen Anlagen.

Video: Hitze: Städte und Landkreise rufen zum Wassersparen auf (tagesschau) – Nachrichtenbeitrag vom Juni 2026 über Sparaufrufe bei anhaltender Hitze. Welche Regeln bei dir gelten, steht nur in den Bekanntmachungen vor Ort.

Leitung oder Grundwasser – zwei verschiedene Engpässe

Ein Wasserwerk kann nur eine bestimmte Menge pro Stunde fördern und aufbereiten, Pumpen und Leitungen haben eine Höchstleistung, Speicher fangen Spitzen ab, aber nicht beliebig lange. Drehen am frühen Abend viele gleichzeitig Rasensprenger und Poolschlauch auf, kann das Netz knapp werden, obwohl im Boden genug Wasser ist. Genau deshalb bitten Versorger oft nicht einfach ums Sparen, sondern ums Verschieben auf andere Uhrzeiten.

Anders liegt es, wenn Bäche fast trockenfallen oder das Grundwasser sinkt. Laut UBA stammen etwa 70 Prozent des deutschen Trinkwassers aus Grund- und Quellwasser. Einen Mangel an Trinkwasser gebe es noch nicht, im Sommer 2018 sei aber in besonders betroffenen Regionen die Eigenversorgung teilweise zum Erliegen gekommen, weil Hausbrunnen trockenfielen. Die zentrale Versorgung hatte nach Angaben der Versorger bis auf wenige lokale Ausnahmen keine Ausfälle.

Für dich heißt das: Lies genau, wer etwas anordnet und wofür. Ein Verbot, aus dem Bach zu pumpen, schützt meist das Gewässer. Eine Bitte des Stadtwerks betrifft dein Leitungswasser und die Versorgung aller.

Zweigeteilte Skizze: links ein Wasserwerk, eine Leitung und ein Haus unter der Überschrift Leitungswasser, zuständig der Versorger; rechts ein Bach unter der Überschrift Bach, See, zuständig die Wasserbehörde.
Ein Verbot, aus dem Bach zu pumpen, schützt meist das Gewässer. Eine Bitte des Stadtwerks betrifft dein Leitungswasser.Skizze: WildWeasel

Was das Gesetz erlaubt – und wer einschränken darf

Aus Bächen, Flüssen und Seen darf grundsätzlich jeder im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs schöpfen. § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sagt wörtlich: „Jede Person darf oberirdische Gewässer in einer Weise und in einem Umfang benutzen, wie dies nach Landesrecht als Gemeingebrauch zulässig ist, soweit nicht Rechte anderer dem entgegenstehen“. Was genau erlaubt ist, regeln also die Länder – und die unteren Wasserbehörden in Landratsämtern und kreisfreien Städten können diesen Gemeingebrauch bei Trockenheit beschränken.

Für Leitungswasser gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Nach § 22 Absatz 2 darf Wasser für alle Zwecke verwendet werden, doch: „Das Wasserversorgungsunternehmen kann die Verwendung für bestimmte Zwecke beschränken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist.“ Ein Stadtwerk kann also zum Beispiel das Befüllen von Pools untersagen, wenn sonst die Versorgung leidet.

Angeordnet wird meist per Allgemeinverfügung. Das ist ein Verwaltungsakt, der nicht an eine einzelne Person geht, sondern öffentlich bekannt gemacht wird und dann für alle gilt – in der Regel auf der Internetseite der Behörde unter „Bekanntmachungen“.

Achtung Eine Allgemeinverfügung ist verbindlich, sobald sie bekannt gemacht ist – du musst sie nicht persönlich zugestellt bekommen. Prüf in trockenen Wochen die Bekanntmachungen deiner Stadt und deines Landkreises und die Hinweise deines Wasserversorgers.

Zwei echte Beispiele: Reutlingen 2025 und München 2026

Das Landratsamt Reutlingen untersagte am 3. Juli 2025 per Allgemeinverfügung den Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis – also auch das Schöpfen mit Handgefäßen und das Abpumpen für den Garten. Einige größere Flüsse waren ausgenommen. Als Rechtsgrundlage nennt die Verfügung unter anderem § 100 Absatz 1 WHG, die Aufgaben der Gewässeraufsicht, zusammen mit dem Landeswassergesetz. Begründet wurde das mit der geringen Wasserführung kleiner Bäche: Wird zusätzlich entnommen, verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen. Die Verfügung wies auf Geldbußen bis zu 100.000 Euro hin und wurde am 24. Juli 2025 verlängert.

Die Landeshauptstadt München regelte am 14. Juli 2026 per Allgemeinverfügung Trinkwasser, Grundwasser und Oberflächengewässer zugleich. Der Verbrauch lag nach Angaben der Stadt bei über 360 Millionen Litern pro Tag, normal sind etwa 300 Millionen. Verboten waren unter anderem das Befüllen privater Pools, das Gießen von Haus- und Kleingärten zwischen 9 und 19 Uhr (Tröpfchenbewässerung ausgenommen), das Bewässern privater Rasenflächen, Autowaschen außerhalb von Waschanlagen und das Abspritzen von Terrassen und Wegen. Die Stadtwerke München erweiterten die Regeln mit einer eigenen Sparanordnung auf ihr gesamtes Versorgungsnetz. Die Stadt wies auf Geldbußen bis zu 50.000 Euro hin; die Verfügung galt bis 1. August 2026 und wurde nicht verlängert.

Die Beträge sind Obergrenzen, die die Behörden in ihren Verfügungen nennen – keine festen Tarife. Was im Einzelfall verhängt wird, entscheidet die Behörde.

Was im Haushalt wirklich spart

Das UBA rät, mit Wasser und besonders mit Warmwasser sorgsam umzugehen, Waschmaschine und Geschirrspüler nur voll beladen laufen zu lassen und das Vollbad durch eine Dusche zu ersetzen. Der BDEW rechnet vor: Eine Badewanne braucht 150 bis 170 Liter, eine fünfminütige Dusche rund 70 Liter.

Im Garten empfiehlt das UBA, nicht in der Mittagshitze zu gießen, sondern früh morgens oder spät abends – früh morgens sei sogar besser, weil der Boden dann kühler ist und weniger verdunstet. Lieber seltener und durchdringend gießen als oft und wenig, direkt an den Boden statt auf die Blätter, und wo möglich gesammeltes Regenwasser verwenden. Wie du Beete mit Mulch und Hacke durch trockene Wochen bringst, steht im Artikel „Wasser im Garten: richtig gießen, mulchen, hacken“, was Regenwasser taugt, in „Regenwasser sammeln und nutzen“.

Einen Pool solltest du nach Rat des BDEW an heißen Tagen nicht zu den Hauptverbrauchszeiten am Vormittag oder frühen Abend befüllen und ihn abdecken, damit weniger verdunstet. Ein durchschnittlicher Aufstellpool mit 3,66 Metern Durchmesser fasst laut BDEW 6.500 Liter. Füllen viele gleichzeitig, kann das im Einzelfall die Anlagen des Versorgers überfordern. Bittet dein Versorger ausdrücklich zu warten, dann warte.

Ein Gartenbeet mit Tulpen und Stauden, zwischen den Pflanzen verlaufen dünne schwarze Tropfschläuche, die über einen Verteiler an einen grünen Gartenschlauch angeschlossen sind.
Tropfschläuche bringen das Wasser direkt an den Boden statt auf die Blätter.Foto: Przemek Pietrak · CC BY-SA 3.0 · Wikimedia Commons · zugeschnitten
  • Duschen statt Baden, Maschinen nur voll beladen starten
  • Gießen früh morgens, gründlich statt täglich, direkt an die Wurzeln
  • Regenwasser für Garten und Balkon sammeln
  • Pool nicht zu Spitzenzeiten füllen, abdecken, Hinweise des Versorgers beachten
  • Auto nur in der Waschanlage waschen, Terrasse fegen statt abspritzen

Was vorgeht, wenn es eng wird

Wird Wasser knapp, fallen zuerst die Nutzungen weg, auf die man verzichten kann. Das zeigen die Beispiele: Eingeschränkt wurden Garten, Rasen, Pool, Autowäsche und das Abspritzen von Flächen – nicht das Trinken, Kochen oder die Körperpflege. Wenn du selbst entscheiden musst, halte dich an dieselbe Reihenfolge: erst Trinken und Kochen, dann Hygiene, dann alles andere.

Hitze und Wasserknappheit kommen oft zusammen. Ausreichend zu trinken bleibt dann wichtig; der Sparaufruf gilt dem Rasensprenger, nicht deinem Glas Wasser. Wie du heiße Tage gut überstehst, erklärt „Hitzewelle überstehen“.

Ein kleiner Trinkwasservorrat schadet auch hier nicht. Sinkt der Druck in höher gelegenen Häusern oder fällt die Leitung doch einmal aus, hast du für die ersten Tage vorgesorgt. Wie viel du brauchst – 2 Liter pro Person und Tag für möglichst 10 Tage – steht in „Trinkwasservorrat anlegen“, wie die öffentliche Ersatzversorgung abläuft, in „Notbrunnen und Wasserausgabe“.

Skizze mit drei untereinander liegenden, kürzer werdenden Balken: 1 Trinken, Kochen; 2 Hygiene; 3 Garten, Pool, Auto – gestrichelt und mit dem Vermerk zuerst eingeschränkt.
Erst Trinken und Kochen, dann Hygiene, dann alles andere. Garten, Pool und Auto werden als Erstes eingeschränkt.Skizze: WildWeasel

Trockenheit im Blick behalten

Ob sich in deiner Region eine Trockenphase aufbaut, kannst du selbst verfolgen. Das UBA verweist auf den Dürremonitor Deutschland des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ), der die aktuelle Bodenfeuchte mit langjährigen Werten vergleicht, und auf den Bodenfeuchteviewer des Deutschen Wetterdienstes. Das UBA führt auch das Grundwasser an: Nach langer Trockenheit ohne ausreichenden Niederschlag sind in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2022 in einigen Regionen die Grundwasserstände in oberflächennahen Schichten deutlich gefallen.

Das UBA schreibt außerdem, dass aufeinanderfolgende trockene Sommer mit wenig Winterniederschlag die Wasserverfügbarkeit verschlechtern. Sparaufrufe können deshalb auch nach einem Gewitter bestehen bleiben – so begründete München seine Verfügung damit, dass die vorhergesagten Niederschläge die Lage nicht ausreichend entspannen.

Am verlässlichsten sind die Hinweise vor Ort: die Internetseite deines Wasserversorgers, die Bekanntmachungen von Stadt und Landkreis und die Lokalnachrichten. Wer dort in trockenen Wochen gelegentlich nachsieht, erfährt von Einschränkungen, bevor jemand am Gartenzaun fragt.

Häufige Fragen

Darf ich bei einem Entnahmeverbot noch mit der Gießkanne aus dem Bach schöpfen?

Das hängt von der Verfügung ab. In Reutlingen 2025 war ausdrücklich auch das Schöpfen mit Handgefäßen verboten, in München 2026 blieb es erlaubt. Lies den Wortlaut der Allgemeinverfügung.

Gilt ein Gießverbot auch für Wasser aus meiner Regentonne?

Verbote des Versorgers betreffen Leitungswasser, Verbote der Wasserbehörde oft Gewässer und Grundwasser. Gesammeltes Regenwasser empfiehlt das UBA ausdrücklich zum Gießen – prüf aber den Wortlaut der Verfügung vor Ort.

Heißt ein Sparaufruf, dass bald kein Trinkwasser mehr kommt?

Nein, meist nicht. Oft geht es darum, Verbrauchsspitzen zu glätten, damit das Netz alle zuverlässig versorgt. Bei Knappheit werden zuerst Garten, Pool und Autowäsche eingeschränkt.

Wo erfahre ich, ob bei mir etwas gilt?

Auf der Internetseite deines Wasserversorgers und in den amtlichen Bekanntmachungen deiner Stadt oder deines Landkreises. Lokale Medien berichten in der Regel ebenfalls.

Quellen

  1. Trockenheit in Deutschland – Fragen und AntwortenUmweltbundesamt (UBA) · Kein flächendeckender Wasserstress, Spitzenwasserbedarf, DVGW-Umfrage 2018, 70 Prozent aus Grund- und Quellwasser, Hausbrunnen 2018, Spar- und Gießtipps, Dürremonitor
  2. BDEW gibt Tipps für einen bewussten Umgang mit Trinkwasser an heißen TagenBundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW, Branchenverband) · Bis zu 60 Prozent höhere Beanspruchung, Badewanne und Dusche, Aufstellpool und Befüllzeiten
  3. Wasserhaushaltsgesetz, § 25 GemeingebrauchBundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de · Wortlaut zum Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern
  4. AVBWasserV, § 22 Verwendung des WassersBundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de · Versorger darf die Verwendung für bestimmte Zwecke beschränken
  5. Allgemeinverfügung Niedrigwasser 2025Landratsamt Reutlingen · Beispiel Entnahmeverbot: Umfang, Rechtsgrundlage § 100 WHG, Begründung, Bußgeldrahmen, Verlängerung
  6. Allgemeinverfügung zur WassernutzungLandeshauptstadt München · Beispiel Nutzungsregeln 2026: Verbrauch, Verbote, Sparanordnung der SWM, Bußgeldrahmen, keine Verlängerung