Wenn aus dem Hahn kein Wasser mehr kommt, springt nicht sofort der Staat ein – aber er hat vorgesorgt. Es gibt Notbrunnen, Tankwagen, mobile Aufbereitungsanlagen und Regeln dafür, wie viel Wasser jedem zusteht. Dieser Artikel erklärt nach den Gesetzen und den Unterlagen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), wie diese öffentliche Ersatzversorgung funktioniert, wo ihre Grenzen liegen und wie du dich darauf einstellst.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Verteidigungsfall sieht die 1. Wassersicherstellungsverordnung in der Regel 15 Liter je Person und Tag vor.
- Rund 5.200 Trinkwassernotbrunnen gibt es laut BBK, vor allem in Großstädten – auf dem Land kaum.
- Wasser aus Notbrunnen ist nicht automatisch Trinkwasser. Was damit geht, sagt das Gesundheitsamt.
- Abgegeben wird in mitgebrachte Behälter: Halte saubere, tragbare Kanister und eine Transporthilfe bereit.
- Die Ausgabe ersetzt keinen eigenen Vorrat. Das BBK plant 2 Liter pro Person und Tag für möglichst 10 Tage ein.
Drei Ebenen: Versorger, Staat und du
Das BBK beschreibt die Trinkwasserversorgung in der Krise als Zusammenspiel mehrerer Ebenen. Zuerst sollen die Wasserversorger das Leitungsnetz so widerstandsfähig machen, dass es möglichst lange weiterläuft – etwa mit Notstrom und Verbindungen zu Nachbarnetzen. Fällt es trotzdem aus, greift eine leitungsunabhängige Notversorgung. Und schließlich zählt das BBK ausdrücklich die Eigenvorsorge der Bevölkerung dazu.
Zwei Begriffe helfen beim Einordnen. Eine Ersatzwasserversorgung liefert bei einer Unterbrechung zeitlich begrenzt Wasser, das der Trinkwasserverordnung genügt. Von Notwasserversorgung spricht man, wenn nur noch der lebensnotwendige Bedarf gedeckt werden kann; im Verteidigungsfall darf dabei von den Anforderungen der Trinkwasserverordnung abgewichen werden.
| Ebene | Ziel |
|---|---|
| Wasserversorger (Leitungsnetz) | 50 Liter pro Person und Tag, unbefristet nach Trinkwasserverordnung |
| Staatliche Notfallvorsorge (leitungsunabhängig) | unter anderem 15 Liter pro Person und Tag für mindestens 14 Tage, nicht gesundheitsschädlich |
| Eigenvorsorge der Bevölkerung | abgepacktes Wasser: 2 Liter pro Person und Tag für möglichst 10 Tage |
Trinkwassernotbrunnen: wer zuständig ist und wie viele es gibt
Rechtsgrundlage ist das Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG). Es regelt die Versorgung mit Trinkwasser, Löschwasser und die Abwasserbeseitigung im Verteidigungsfall und ist Bundesrecht. Umgesetzt wird es in der sogenannten Bundesauftragsverwaltung: Der Bund bezahlt und beaufsichtigt, die Länder koordinieren, Planungsträger sind nach der Kurzbroschüre des BBK im Allgemeinen die Landkreise und kreisfreien Städte. Bauen, betreiben und warten müssen Kommunen und Wasserversorger – ausgeführt oft von Stadtwerken, dem THW oder der Feuerwehr.
Nach Angabe des BBK hat der Bund über 5.200 Trinkwassernotbrunnen und -quellen geschaffen. Es sind Anlagen, die ohne Leitungsnetz auskommen und meist direkt in Wohngebieten von Großstädten und Ballungsräumen stehen. Ihre Lage wurde so gewählt, dass sie leicht zugänglich sind und die Wege nicht unzumutbar lang werden. Leistung, Wasserqualität und Betriebsfähigkeit werden laut BBK regelmäßig geprüft.
Wichtig ist die Einschränkung, die das BBK in seinem Rahmenkonzept selbst benennt: Die Kapazität von Brunnen und Verbundleitungen reicht rechnerisch für etwa 30 Prozent der Bevölkerung. In Hamburg oder Bremen liegt der Versorgungsgrad bei 100 Prozent und mehr, in mehreren Flächenländern darunter. In ländlichen Gebieten wurden Brunnen nur ausnahmsweise gebaut, eine Notversorgung aus Notbrunnen ist dort regelmäßig nicht möglich.
Die Anlagen sind für den Verteidigungsfall gebaut, dürfen nach dem Gesetz aber auch bei Katastrophen im Frieden genutzt werden. Wie der Staat im Verteidigungsfall insgesamt aufgestellt ist, erklärt der Artikel „Zivilschutz und Verteidigungsfall“.
Video: Trinkwassernotbrunnen und Ehrenamt (Bundesamt für Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe) – BBK-Film von 2015: Eine Jugendfeuerwehr in Bonn wartet einen Notbrunnen, ein BBK-Experte erklärt Zuständigkeiten. Die Brunnenzahl im Film ist älter als die im Text.
15 Liter am Tag: was die Verordnung vorsieht
Die Menge steht wörtlich in § 2 der Ersten Wassersicherstellungsverordnung (1. WasSV): Für die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Trinkwasser sind in der Regel 15 Liter je Person und Tag zugrunde zu legen. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nennt die Verordnung 75 Liter je Bett und Tag, für chirurgische und Infektionsabteilungen 150 Liter.
Zum Vergleich: Die Kurzbroschüre des BBK setzt für das normale Leitungsnetz 50 Liter pro Person und Tag als Ziel an. 15 Liter bedeuten also einen deutlichen Einschnitt. Das Rahmenkonzept des BBK sagt offen, dass die Versorgung direkt aus Notbrunnen oder über Tankwagen und Zapfstellen mit großen Einschränkungen bei Komfort und Hygiene verbunden ist.
Für deine eigene Planung bleibt es bei der Menge, mit der auch das BBK für Haushalte rechnet: 2 Liter pro Person und Tag, davon 0,5 Liter zum Kochen, für möglichst 10 Tage. Wie du das umsetzt, steht im Artikel „Trinkwasservorrat anlegen“.
Ist Notbrunnenwasser Trinkwasser?
Nicht ohne Weiteres. Im Verteidigungsfall muss Notwasser nach der 1. WasSV nur so beschaffen sein, dass es die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht schädigt; die Werte der Trinkwasserverordnung müssen dann nicht mehr eingehalten werden. Die Richtwerte des Bundes dafür sind laut Rahmenkonzept niedriger als die der Trinkwasserverordnung – nur bei Arsen und Nitrat gelten wegen der Empfindlichkeit von Säuglingen und Kleinkindern dieselben Anforderungen.
Im Einsatzfall ist nach BBK vorgesehen, dem Wasser an der Zapfstelle Desinfektionstabletten zuzugeben, um mikrobiologischen Belastungen entgegenzuwirken. Außerhalb des Verteidigungsfalls entscheidet das zuständige Gesundheitsamt, ob und mit welchen Auflagen Wasser aus Notbrunnen verwendet werden darf. Das Rahmenkonzept empfiehlt, die Bevölkerung bei der Abgabe über Einschränkungen zu informieren.
Die Berliner Wasserbetriebe, ein kommunaler Wasserversorger, beantworten die Frage für ihre Schwengelpumpen am Straßenrand deutlich: Sie liefern kein Trinkwasser, weil das Wasser aus bis zu 40 Metern Tiefe Verschmutzungen aus oberflächennahen Bodenschichten enthält.
Achtung Trink kein Wasser aus einem Notbrunnen oder einer Schwengelpumpe, nur weil sie funktioniert. Richte dich nach den Hinweisen an der Ausgabestelle und des Gesundheitsamts. Gilt ein Abkochgebot, findest du das Vorgehen im Artikel „Abkochgebot“; für Säuglingsnahrung frag ausdrücklich nach, ob das Wasser geeignet ist.
Tankwagen, Zapfstellen, mobile Aufbereitung
Notbrunnen sind nur eine Säule. Das BBK setzt seit seinem Rahmenkonzept von 2021 zusätzlich auf mobile Mittel: Trinkwassertransportfahrzeuge und -behälter, mobile Aufbereitungsanlagen und Speicher. Ausgegeben wird dann häufig über Tankwagen und sogenannte Gruppenzapfstellen, an denen mehrere Menschen gleichzeitig abfüllen können.
Alle diese Wege folgen dem Hol-Prinzip, wie das Rahmenkonzept es nennt: Das Wasser kommt nicht ins Haus, du musst es an einer Ausgabestelle abholen. Daneben hat der Bund laut Rahmenkonzept etwa 450 Millionen Chlortabletten zur Desinfektion von Notwasser dezentral eingelagert.
Wie so eine Lage aussehen kann, zeigte die Flut an Ahr und Erft 2021, bei der die Trinkwasserversorgung über längere Zeit ersetzt werden musste. Was die Auswertungen daraus gelernt haben, steht in der Fallstudie „Flut an Ahr und Erft 2021“.
Was du zur Ausgabestelle mitbringst
Das BBK beschreibt die Abgabe an Notbrunnen ausdrücklich als Zapfen in mitgebrachte Behältnisse. Wer keinen Behälter hat, bekommt also im Zweifel kein Wasser. Ein leerer, sauberer Kanister gehört deshalb in jeden Haushalt – er kostet keinen Vorratsplatz, wenn er zusammenfaltbar ist oder anderes darin lagert.
Bedenke das Gewicht: Ein Liter Wasser wiegt rund ein Kilogramm. Die 15 Liter für eine Person sind also 15 Kilogramm, für eine Familie ein Vielfaches davon. Mehrere kleinere Kanister lassen sich leichter tragen als ein großer. Wie du Wasser danach lagerst, erklärt „Wasser richtig lagern“.
- Saubere, lebensmittelechte Kanister mit dichtem Deckel – nie Behälter, in denen Kraftstoff oder Chemikalien waren
- Lieber mehrere handliche Größen als einen großen Kanister, den niemand allein tragen kann
- Eine Transporthilfe: Rollwagen, Bollerwagen, Sackkarre oder ein Fahrrad mit Anhänger
- Beschriftung „Trinkwasser“ und „Brauchwasser“, damit nichts verwechselt wird
- Hygiene an der Zapfstelle: Hände sauber, Öffnung und Deckel nicht auf den Boden legen
Lebensmittel und Hilfsgüter
Für Lebensmittel gibt es ein eigenes Gesetz, das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG). In einer Versorgungskrise darf das zuständige Bundesministerium nach § 4 per Rechtsverordnung unter anderem den Bezug, die Verteilung und die Abgabe von Lebensmitteln regeln. Dabei kann nach dem Gesetz insbesondere vorgesehen werden, dass Lebensmittel durch Behörden oder unter hoheitlicher Aufsicht abgegeben werden.
Wie eine solche Abgabe konkret aussähe, legt das Gesetz nicht fest; das bestimmen erst die Verordnungen im Ernstfall. Plane deshalb nicht mit einer Ausgabestelle für Lebensmittel, sondern mit deinem eigenen Vorrat für möglichst 10 Tage. Wann eine Versorgungskrise vorliegt, erklärt der Artikel „Zivilschutz und Verteidigungsfall“.
Wie du erfährst, wo es Wasser gibt
Wo Wasser ausgegeben wird, entscheiden die Behörden vor Ort und machen es über die üblichen Warn- und Informationswege bekannt: Warn-App, Radio, Lautsprecherdurchsagen und Aushänge. Fällt Strom oder Mobilfunk aus, bleibt oft nur das batteriebetriebene Radio. Wie die Kanäle zusammenspielen, steht im Artikel „Warnsysteme in Deutschland“.
Hilfreich ist, schon vorher zu wissen, wo die nächste Anlaufstelle liegt. Die Berliner Wasserbetriebe schreiben, dass die meisten Menschen wissen, wo in ihrem Kiez eine Schwengelpumpe steht; eine eigene Karte haben sie nicht. Manche Kommunen planen außerdem feste Anlaufstellen für den Katastrophenfall – was es damit auf sich hat, erklärt der Artikel über Katastrophenschutz-Leuchttürme.
Schreib dir den Ort in deinen Notfallplan und frag bei deiner Stadt oder Gemeinde nach, was sie für den Ausfall der Wasserversorgung vorgesehen hat. Dann musst du im Ernstfall nicht erst suchen.
Häufige Fragen
Wie viel Wasser bekomme ich an einer Notwasserausgabe?
Für den Verteidigungsfall legt die 1. Wassersicherstellungsverordnung in der Regel 15 Liter je Person und Tag zugrunde. Bei einer Ersatzversorgung im Frieden legen die Behörden vor Ort die Menge fest.
Gibt es in meinem Ort einen Notbrunnen?
In Großstädten wahrscheinlich, auf dem Land eher nicht: Laut BBK wurden dort Brunnen nur ausnahmsweise gebaut. Frag bei deiner Stadt oder Gemeinde nach, was für den Ausfall der Wasserversorgung geplant ist.
Darf ich eine Schwengelpumpe am Straßenrand einfach zum Trinken nutzen?
Nein. Die Berliner Wasserbetriebe sagen ausdrücklich, dass ihre Notbrunnen kein Trinkwasser liefern. Ob und wie das Wasser im Ernstfall genutzt wird, entscheiden die Behörden.
Brauche ich trotz Notbrunnen einen eigenen Wasservorrat?
Ja. Das BBK zählt die Eigenvorsorge ausdrücklich zur Notversorgung und empfiehlt 2 Liter pro Person und Tag für möglichst 10 Tage. Die Brunnen reichen rechnerisch nur für etwa 30 Prozent der Bevölkerung.
Quellen
- Für KRITIS-Betreiber und Behörden: Maßnahmen der WassersicherstellungBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Über 5.200 Notbrunnen, Lage in Wohngebieten, Abgabe in mitgebrachte Behälter mit Desinfektionstabletten, Gesundheitsamt entscheidet außerhalb des Verteidigungsfalls
- Erste Wassersicherstellungsverordnung, § 2Bundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de · 15 Liter je Person und Tag, 75 und 150 Liter je Krankenbett
- Rahmenkonzept der Trinkwassernotversorgung (PDF)Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Kapazität für etwa 30 Prozent, ländliche Gebiete, Qualitätsstandards, Hol-Prinzip, Tankwagen und Gruppenzapfstellen, Chlortabletten
- Trinkwassernotversorgung des Bundes – Kurzbroschüre (PDF)Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Versorgungsebenen mit 50, 15 und 2 Litern, Ersatz- und Notwasserversorgung, Zuständigkeiten, Nutzung bei Katastrophen im Frieden
- NotbrunnenBerliner Wasserbetriebe (kommunaler Wasserversorger) · Notbrunnen liefern kein Trinkwasser, Förderung aus bis zu 40 Metern, keine eigene Karte
- Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz, § 4Bundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de · Verordnungen über Verteilung und Abgabe, Abgabe durch Behörden
