Auf jedes Dach fällt im Jahr mehr Wasser, als die meisten vermuten. Wer es auffängt, hat Gießwasser für trockene Wochen und kann im Haus Trinkwasser sparen. Dieser Artikel beantwortet zwei Fragen: Wie sammelst du Regenwasser, und wofür kannst du es ohne Risiko verwenden? Die kurze Antwort auf die zweite: für vieles – nur nicht zum Trinken.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland fallen im Mittel rund 791 Liter Regen je Quadratmeter und Jahr, regional sehr unterschiedlich.
- Gießen ist die einfachste Nutzung und hygienisch unbedenklich, die Toilettenspülung birgt keine Infektionsgefahr.
- Regenwasser ist kein Trinkwasser: Vogelkot, Staub und Metalle vom Dach landen im Speicher.
- Offene Regentonnen sind für Kinder eine tödliche Gefahr – immer fest abdecken.
- Im Haus: nie direkt ans Trinkwassernetz, Anlage beim Gesundheitsamt anzeigen.
Wie viel Wasser vom Dach kommt
Der Deutsche Wetterdienst gibt Niederschlag in Litern je Quadratmeter an. Im Mittel der Jahre 1991 bis 2020 fielen in Deutschland 791 Liter auf jeden Quadratmeter. Ein Dach mit 100 Quadratmetern Fläche empfängt damit rechnerisch rund 79.000 Liter im Jahr. Das ist eine Obergrenze: Ein Teil verdunstet, ein Teil geht über Filter und Überlauf verloren.
Der Durchschnitt verdeckt große Unterschiede. Sachsen-Anhalt kommt im langjährigen Mittel auf 548 Liter je Quadratmeter, Baden-Württemberg auf 980. In den Staulagen von Alpen und Schwarzwald fielen 2025 über 1.500 Liter. Und einzelne Jahre weichen stark ab: 2025 brachte bundesweit nur 655 Liter, 17 Prozent weniger als üblich.
Für den Garten zählt außerdem, wann der Regen fällt. Nach Daten des Wetterdienstes, die das Umweltbundesamt auswertet, sind die Winter in Deutschland deutlich nasser geworden, während die Sommerniederschläge leicht zurückgegangen sind. Gesammelt wird also oft dann, wenn wenig gebraucht wird. Ein Speicher überbrückt diese Lücke nur zum Teil.
| Bundesland | Liter je m² und Jahr | Liter auf 100 m² |
|---|---|---|
| Sachsen-Anhalt | 548 | 54.800 |
| Berlin | 573 | 57.300 |
| Niedersachsen | 746 | 74.600 |
| Hessen | 793 | 79.300 |
| Bayern | 941 | 94.100 |
| Baden-Württemberg | 980 | 98.000 |
Sammeln: Regentonne, Fallrohr, Zisterne
Die einfachste Lösung ist eine Regentonne, die über einen sogenannten Regendieb am Fallrohr angeschlossen wird. Dieses Bauteil leitet einen Teil des Wassers aus dem Rohr in die Tonne. Die Verbraucherzentrale NRW rechnet bei einer Tonne mit etwa 200 Litern – genug für ein paar Beete, nicht für einen trockenen Sommer.
Wer mehr speichern will, braucht eine Zisterne, also einen unterirdischen Speicher. Im privaten Bereich fassen sie üblicherweise 1.500 bis 10.000 Liter. Kunststoffzisternen lassen sich laut Verbraucherzentrale mit handwerklichem Geschick selbst einbauen, Betonzisternen eignen sich eher für Neubauten. Kühl und dunkel gelagert, hält sich das Wasser dort besser als in einer Tonne in der Sonne.
Wie sauber das Wasser wird, entscheidet sich schon auf dem Dach. Am besten eignen sich Ton- oder Ziegeldächer ohne Biozidbehandlung. Von Kupfer- und Zinkdächern können Metallverbindungen abgeschwemmt werden, das Umweltbundesamt hält sie für nicht oder nur beschränkt geeignet. Bitumenbahnen können Unkrautvernichtungsmittel als Wurzelschutz enthalten; von solchen Flächen rät das Amt ganz ab. Sind nur Rinne und Fallrohr aus Kupfer oder Zink, ist das für den Garten in der Regel unproblematisch.
- Rinnen und Dach sauber halten, Laub regelmäßig entfernen
- Das Wasser filtern, bevor es in den Speicher läuft – nachgeschaltete Filter sind weniger wirksam
- In der Zisterne helfen ein beruhigter Zulauf und eine schwimmende Entnahme
- Bodensatz in Tonne und Zisterne gelegentlich entfernen
Wofür Regenwasser taugt
Gießen ist nach dem Umweltbundesamt die einfachste und sinnvollste Nutzung, und sie ist hygienisch unbedenklich. Das weiche Wasser vertragen viele Pflanzen besser als hartes Leitungswasser. Auch Gemüse darfst du damit gießen, wenn das Wasser von einem geeigneten Dach stammt. Wie viel ein Garten braucht, hängt von Bewuchs und Boden ab; die Verbraucherzentrale nennt für die Zeit von April bis September 60 bis 200 Liter je Quadratmeter.
Für die Toilettenspülung sieht das Umweltbundesamt keine Infektionsgefahr. Beim Wäschewaschen ist das Bild gemischter: Mit weichem Regenwasser lassen sich rund 20 Prozent Waschpulver sparen, und Wärme und Waschmittel töten Keime in der Regel ab. In den kalten Spülgängen ist das aber nicht sichergestellt, Keime können in die Wäsche gelangen. Für Kleinstkinder, alte, kranke oder abwehrgeschwächte Menschen rät das Umweltbundesamt deshalb zur Vorsicht; ausschließen lässt sich das Risiko nur durch Aufbereitung oder anschließendes Bügeln.
Beim Putzen kommt es darauf an, was gereinigt wird. Die Trinkwasserverordnung zählt die Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln oder dauerhaft mit dem Körper in Berührung kommen, zu den Zwecken, für die Trinkwasser bestimmt ist. Geschirr gehört also nicht dazu – die Verbraucherzentrale hält Regenwasser zum Spülen ausdrücklich für ungeeignet. Für Gartengeräte oder die Terrasse gilt diese Einschränkung nicht.
| Nutzung | Einschätzung |
|---|---|
| Garten und Gemüse gießen | hygienisch unbedenklich, geeignetes Dach vorausgesetzt |
| Toilettenspülung | keine Infektionsgefahr |
| Wäsche waschen | möglich, Vorsicht bei Risikogruppen |
| Geschirr spülen | nicht geeignet |
| Trinken, Kochen, Körperpflege | nicht geeignet |
Warum Regenwasser kein Trinkwasser ist
Regen selbst ist nicht das Problem, sondern der Weg über das Dach. Das Gesundheitsamt Essen beschreibt es so: Auf den Dachflächen lagern sich Krankheitserreger, etwa aus Vogelkot, sowie Staub und Schwermetalle ab und werden mit in den Speicher gespült. Das Umweltbundesamt hält fest, dass Regenwasser zwar oft die Anforderungen an Badegewässer erfüllen kann, mit Trinkwasser aber nicht vergleichbar ist.
Deshalb reicht es auch nicht, Regenwasser einfach abzukochen. Abkochen richtet sich gegen Keime, nicht gegen Metalle oder andere gelöste Stoffe. Was Aufbereitung leisten kann und wo sie aufhört, steht ausführlich im Artikel „Wasser aufbereiten im Notfall“. Eine eigene Anleitung, Regenwasser trinkbar zu machen, gibt es hier bewusst nicht.
Für die Vorsorge ergibt sich daraus eine klare Arbeitsteilung. Trinkwasser kommt aus dem Vorrat – 2 Liter pro Person und Tag. Regenwasser übernimmt alles, wofür man sonst dieses kostbare Trinkwasser verbrauchen würde: Gießen, Spülen der Toilette, grobe Reinigung. Beschrifte Kanister deshalb eindeutig und halte beides strikt getrennt.
Stehendes Wasser: Mücken, Algen und Kinder
Offene Regentonnen sind eine tödliche Gefahr für Kinder und Tiere, sie können darin ertrinken. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb zu einer kindersicheren Abdeckung für jede Tonne, die nicht sicher außer Reichweite steht. Ein Fliegengitter hält Mücken fern, schützt aber ausdrücklich keine Kinder.
Kleine Behälter in der Sonne erwärmen sich im Sommer schnell, dann bilden sich Algen und das Wasser wird trüb. Ein kühler, schattiger Standort und ein sauberer Zulauf helfen mehr als jedes Mittel. Das Wasser selbst verdirbt nicht; schlechter Geruch kommt von Schmutz, der mit hineingespült wird.
Im Winter kann eine Eisschicht wie ein Pfropfen wirken und die Tonne sprengen. Am sichersten ist es, Tonne und angeschlossene Schläuche vor dem ersten Frost zu leeren.
Tipp Wähle einen Deckel, der sich verriegeln lässt, und prüf nach jedem Öffnen, ob er wieder fest sitzt. Ein Fliegengitter allein ist keine Kindersicherung.
Regenwasser im Haus: Technik und Recht
Wer Regenwasser für Toilette oder Waschmaschine ins Haus holt, braucht einen eigenen Brauchwasserkreislauf, der nicht mit den Trinkwasserleitungen verbunden ist. Die Verbraucherzentrale nennt das aufwendiger, aber möglich. Das Umweltbundesamt beziffert die Baukosten auf etwa 2.500 bis 5.000 Euro; bis sich die Anlage bezahlt macht, vergehen deutlich mehr als zehn Jahre. Ein Vier-Personen-Haushalt kann nach seiner Rechnung jährlich rund 40 Kubikmeter Trinkwasser ersetzen, mit Wäsche rund 60.
Die größte Gefahr ist die Verbindung der beiden Netze. Das Gesundheitsamt Essen nennt Fehlanschlüsse eine häufige Ursache für verunreinigtes Trinkwasser und warnt ausdrücklich vor Keimen im öffentlichen Netz. Planung und Einbau gehören deshalb in die Hand eines Fachbetriebs, der nach den anerkannten Regeln der Technik arbeitet. Auch die Wartung bleibt Pflicht: Beanstandungen gehen nach dem Umweltbundesamt häufig darauf zurück, dass sie unterblieben ist.
Unabhängig davon regelt nach Auskunft der Verbraucherzentrale NRW die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde, ob und wie Regenwasser gesammelt oder versickert werden darf. Manche Kommunen verlangen für Zisternen eine Anzeige und technische Vorgaben wie einen Überlauf an den Kanal.
Achtung Regenwasserleitungen dürfen nie direkt mit der Trinkwasserleitung verbunden werden. Nach § 13 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung ist eine Verbindung nur über eine Sicherungseinrichtung nach den anerkannten Regeln der Technik zulässig; Leitungen und Zapfstellen müssen dauerhaft als Nicht-Trinkwasser gekennzeichnet sein (§ 13 Absatz 4). Eine solche Anlage im Gebäude ist nach § 12 dem Gesundheitsamt spätestens vier Wochen vor der Errichtung anzuzeigen, die Stilllegung innerhalb von drei Tagen. Ansprechpartner für Fragen ist dein Gesundheitsamt, für den Einbau ein Installationsfachbetrieb.
Warum dieses Wissen ohne Nachschub trägt
Solange das Wasserwerk läuft, ist Regenwasser eine Frage von Kosten und Umwelt. Fällt die Versorgung länger aus, ändert sich das: Dann ist das Dach die einzige Wasserquelle, die ohne Pumpe, Strom und Lieferung weiterarbeitet. Eine Tonne mit Deckel und ein sauberes Fallrohr brauchen keinen Nachschub.
Tragfähig ist dabei vor allem das Urteilsvermögen: zu wissen, welches Dach sauberes Gießwasser liefert, welche Nutzung unbedenklich ist und wo die Grenze zum Trinkwasser verläuft. Wer diese Grenze kennt, spart das knappe Trinkwasser für das, wofür es wirklich gebraucht wird.
Und es ist Wissen, das sich weitergeben lässt. Eine beschriftete Tonne, ein Zettel mit der Regel „Gießen und Spülen ja, Trinken nein“ – das versteht auch jemand, der den Garten später übernimmt.
Häufige Fragen
Kann ich Regenwasser abkochen und dann trinken?
Verlass dich nicht darauf. Abkochen wirkt gegen Keime, aber nicht gegen Schwermetalle und andere Stoffe, die vom Dach abgewaschen werden. Trinkwasser kommt aus dem Vorrat, aus dem Handel oder von einer offiziellen Ausgabestelle.
Darf ich mein Gemüse mit Regenwasser gießen?
Ja, wenn das Wasser von einem geeigneten Dach stammt. Ton- und Ziegeldächer ohne Biozide gelten als unbedenklich. Metall-, Teerpappe- und Bitumendächer können Schadstoffe ans Wasser abgeben.
Muss ich meine Regentonne anmelden?
Die Anzeigepflicht nach § 12 der Trinkwasserverordnung betrifft Anlagen im Gebäude neben der Trinkwasserinstallation, etwa für Toilette oder Waschmaschine. Für Zisternen können Gemeinden über ihre Entwässerungssatzung eine Anzeige verlangen – frag im Zweifel dort nach.
Was hilft gegen Mücken in der Regentonne?
Eine Abdeckung, am einfachsten mit Fliegengitter. Sie hält auch groben Schmutz fern. Für Kinder ist sie aber keine Sicherung – dafür braucht es einen festen, kindersicheren Deckel.
Quellen
- Tipps für eine nachhaltige RegenwassernutzungUmweltbundesamt · Gießen hygienisch unbedenklich, Dachmaterialien, Toilettenspülung ohne Infektionsgefahr, Wäsche und Risikogruppen, 20 Prozent Waschpulver, Kosten, 40 bzw. 60 m³, Amortisation, Wartung, Badegewässer-Vergleich
- Trends der NiederschlagshöheUmweltbundesamt (Daten: Deutscher Wetterdienst) · Nassere Winter, leicht rückläufige Sommerniederschläge
- Deutschlandwetter im Jahr 2025Deutscher Wetterdienst (DWD) · 791 l/m² im Mittel 1991–2020, 655 l/m² im Jahr 2025, Ländermittel 1961–1990, über 1.500 l/m² in Staulagen
- FAQ RegenwasserVerbraucherzentrale NRW · Regentonne und Regendieb, Zisternengrößen, Dachflächen, Filter, Gießbedarf, Geschirr ungeeignet, Brauchwasserkreislauf, Mücken, Algen, Frost, Kindersicherung, Entwässerungssatzung
- Brauch- und RegenwassernutzungStadt Essen, Gesundheitsamt · Krankheitserreger aus Vogelkot, Staub und Schwermetalle vom Dach, Fehlanschlüsse als häufige Ursache von Trinkwasserverunreinigung
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 20. Juni 2023Bundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de · § 2 Trinkwasserzwecke, § 12 Anzeigepflicht für Nichttrinkwasseranlagen, § 13 Absatz 3 und 4 Sicherungseinrichtung und Kennzeichnung
