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Haushalt & Familie

Der Vorrat neben dem Essen: Hygiene, Batterien, Brennstoff

Seife, Müllbeutel, Batterien und Spiritus verderben nicht wie Lebensmittel – sie altern anders. Woran du erkennst, was noch taugt.

9 Min. LesezeitEinstiegStand: 05. Oktober 2026
Nahaufnahme von drei Streichhölzern mit roten Köpfen vor dunklem Hintergrund.
Foto: Subhrajyoti07 · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons · zugeschnitten

Beim Lebensmittelvorrat hilft das Mindesthaltbarkeitsdatum beim Sortieren. Neben dem Essen liegen aber Dinge, die nach ganz anderen Regeln altern: Seife und Zahnpasta, Desinfektionsmittel, Müllbeutel, Batterien, Kerzen und Brennstoff für den Kocher. Dieser Artikel zeigt, was das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) dafür nennt, woran du bei jeder Gruppe erkennst, ob sie noch taugt – und wo ein Datum auf der Packung wenig aussagt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosmetik trägt nur ein Mindesthaltbarkeitsdatum, wenn sie höchstens 30 Monate hält – sonst zählt das Tiegel-Symbol.
  • Die Frist im offenen Tiegel („12 M“) beginnt mit dem Öffnen. Schreib dir das Datum auf die Packung.
  • Normale NiMH-Akkus verlieren laut Umweltbundesamt rund 25 Prozent Ladung pro Monat, LSD-Akkus etwa 4 Prozent.
  • Ethanol ist leicht entzündbar und flüchtig: dicht verschlossen, im Originalbehälter, weg von Wärme lagern.
  • Keine Quelle nennt eine Haltbarkeit für Kerzen, Streichhölzer oder Müllbeutel – hier hilft nur Nachsehen.

Warum das Datum hier wenig verrät

Bei Lebensmitteln beantwortet das Mindesthaltbarkeitsdatum eine klare Frage: Bis wann behält das ungeöffnete Produkt seine Eigenschaften? Beim übrigen Vorrat gibt es diese eine Frage nicht. Seife verdirbt kaum, eine Creme hält nach dem Öffnen nur eine begrenzte Zeit, ein Akku wird im Schrank leer, und bei Brennstoff geht es weniger um Verderb als um sichere Lagerung.

Deshalb lohnt es sich, den Vorrat neben dem Essen in Gruppen zu denken. Jede Gruppe hat ihr eigenes Warnzeichen: ein Symbol auf der Tube, eine Ladestandsanzeige, ein Geruch, eine Kruste am Batteriefach. Wer diese Zeichen kennt, wirft weniger weg und steht im Ernstfall nicht mit leerer Taschenlampe da.

Was nicht in diesen Artikel gehört, steht an anderer Stelle: Benzin und Diesel im Artikel zum Lagern von Treibstoff, Medikamente in der Hausapotheke. Hier geht es um das, was in fast jedem Haushalt ohnehin im Schrank liegt.

Was das BBK neben dem Essen nennt

Das BBK führt auf seiner Seite „Hygiene in Notsituationen“ auf, was du immer vorrätig haben solltest: Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Zahnbürste, Feucht- und Desinfektionstücher, Hygieneartikel wie Monatshygiene und Windeln, Toilettenpapier, Haushaltspapier, Müllbeutel, Haushaltshandschuhe, Desinfektionsmittel sowie eine Campingtoilette mit Ersatzbeuteln oder Ersatzflüssigkeit.

In der Checkliste seines Ratgebers „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ ergänzt das BBK unter „Licht und Wärme“ Taschenlampe und Ersatzbatterien, Kerzen und Feuerzeug sowie Brennstoffe für die Heizgelegenheit. Unter „Essen und Trinken“ stehen eine alternative Kochgelegenheit und Brennstoffe dafür, etwa Gas. Bei den Müllbeuteln wird die Checkliste genauer: auch große und stabile zum Einhängen in die Toilette.

Die Tabelle ordnet diese Dinge danach, was bei ihnen altert. Die Mengen legst du selbst fest; einen amtlichen Richtwert für Seife, Batterien oder Müllbeutel pro Person nennt keine der Quellen.

Vorrat neben dem Essen: was altert und woran du es merkst
GruppeBeispiele (BBK)Worauf du achtest
KörperpflegeSeife, Zahnpasta, HygieneartikelMindesthaltbarkeitsdatum oder Tiegel-Symbol
Reinigung und SchutzDesinfektionsmittel, Handschuhe, WaschmittelEtikett, dicht verschlossen lagern
VerbrauchsmaterialMüllbeutel, Toilettenpapier, Haushaltspapiertrocken lagern, bei Gebrauch prüfen
EnergieErsatzbatterien, PowerbankSelbstentladung, Nachladen, Auslaufen
Feuer und BrennstoffKerzen, Feuerzeug, Brennstoff für Kocher und Heizungsichere Lagerung, Nutzung nur wo zugelassen

Körperpflege: Sanduhr oder offener Tiegel

Für Kosmetik – das BVL nennt als Beispiele Cremes, Duschgel und Deo – gibt es eine EU-weite Regel, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erklärt. Ein Mindesthaltbarkeitsdatum muss nur tragen, was nicht länger als 30 Monate haltbar ist. Statt der Worte „Mindestens haltbar bis“ kann dort auch das Symbol einer Sanduhr mit Datum stehen.

Hält ein Produkt länger als 30 Monate, fehlt das Datum. Dann steht auf der Packung ein geöffneter Cremetiegel mit einer Zahl, zum Beispiel „12 M“. Das heißt: Nach dem ersten Öffnen kann das Produkt noch 12 Monate lang gefahrlos verwendet werden. Sprays, die nicht geöffnet werden, und Einmalpackungen brauchen dieses Symbol nicht.

Für den Vorrat folgt daraus: Ein ungeöffnetes Produkt mit Tiegel-Symbol musst du nicht nach einem Datum austauschen. Die Frist läuft erst, wenn du die Packung aufmachst – und dann vergisst man leicht, wann das war. Das BVL schreibt selbst, dass es helfen kann, sich das Öffnungsdatum auf dem Produkt zu vermerken.

Auch das Mindesthaltbarkeitsdatum ist laut BVL kein Verfallsdatum: In der Regel kann ein Produkt danach noch ohne Gefahr verwendet werden. Nicht mehr verwenden solltest du es, wenn sich die Bestandteile einer Creme oder eines Duschgels getrennt haben, der Inhalt nicht mehr gut riecht oder optisch nicht einwandfrei ist. Das BVL weist aber auch darauf hin, dass der Verfall bei einigen Produkten unmerklich eintreten kann.

Tipp Ein wasserfester Stift bei den Hygienevorräten erspart das Rätselraten: Öffnungsdatum auf Tube oder Tiegel, fertig. Wie du Seife und Waschpulver im Ernstfall sparsam einsetzt, steht im Artikel zu Waschen mit wenig Wasser.

Desinfektionsmittel und alles mit Alkohol

Desinfektionsmittel steht bei Hygiene ausdrücklich auf der BBK-Liste. Für den Vorrat sind zwei Dinge wichtig: was es kann und wie es gelagert wird. Welches Mittel gegen welche Erreger wirkt und wann Seife und Wasser die bessere Wahl sind, erklärt der Artikel zur Toilette ohne Spülung. Lies Wirkbereich, Datum und Lagerhinweise auf dem Etikett beim Kauf, nicht erst im Bedarfsfall.

Steht in den Inhaltsstoffen Ethanol, gelten die Lagerhinweise für diesen Stoff. Die GESTIS-Stoffdatenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) beschreibt Ethanol als leicht entzündbare Flüssigkeit, die leicht flüchtig ist; ihre Dämpfe bilden mit Luft gefährliche explosionsfähige Gemische. Ethanol ist als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 2 eingestuft (H225).

Die Lagerhinweise der GESTIS sind für den Betrieb geschrieben, lassen sich aber gut auf den Haushalt übertragen: Behälter dicht geschlossen halten, möglichst im Originalbehälter aufbewahren, keine Lebensmittelgefäße verwenden – wegen der Verwechslungsgefahr –, entfernt von Zünd- und Wärmequellen lagern und vor Erwärmung schützen. Eine Flasche, die offen steht, verliert zudem genau den Stoff, auf den es ankommt.

Achtung Nie in Trinkflaschen oder Marmeladengläser umfüllen. Die GESTIS warnt ausdrücklich vor Lebensmittelgefäßen, weil sie zu Verwechslungen führen.

Batterien und Akkus: leer, bevor sie alt sind

Bei Batterien und Akkus ist nicht Verderb das Problem, sondern Selbstentladung. Das Umweltbundesamt nennt für normale Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) eine hohe Selbstentladungsrate von ca. 25 Prozent pro Monat. Selten genutzte Geräte wie Taschenlampen haben deshalb oft leere Akkus, wenn man sie braucht.

Besser für den Vorrat sind Akkus mit geringer Selbstentladung, im Handel oft als „LSD“, „ready to use“ oder „vorgeladen“ bezeichnet. Das Umweltbundesamt gibt für sie etwa 4 Prozent pro Monat an und empfiehlt sie, weil sie selbst nach längerer Lagerung sofort einsatzfähig sind. Lithium-Ionen-Akkus entladen sich wenig, altern aber auch ohne Nutzung; bleibt ein solcher Akku länger ungenutzt, empfiehlt das Amt ein Nachladen nach spätestens 6 Monaten. Temperaturen über 40 °C schaden ihm, auch bei der Lagerung.

Einwegbatterien haben ein anderes Risiko: Sie können auslaufen. Laut Umweltbundesamt ist der kristalline Belag meist ausgetretener Elektrolyt, bei Alkali-Mangan-Batterien etwa Kaliumhydroxid, der reizend oder ätzend wirken kann. Fass ausgelaufene Batterien daher nur mit Handschuhen an und wasch dir danach gründlich die Hände. Zur Vorbeugung rät das Amt, Batterien aus Geräten zu nehmen, die du voraussichtlich längere Zeit nicht nutzt.

Das beißt sich scheinbar mit der Taschenlampe, die sofort leuchten soll. Ein Mittelweg ist, den Ersatzsatz in einem kleinen Beutel direkt neben der Lampe aufzubewahren und die eingelegten Batterien bei jedem Vorratscheck anzusehen. Welche Lampen und Powerbanks sich bewähren, steht im Artikel zu Licht und Strom für Notfälle.

  • Akkus mit geringer Selbstentladung für Geräte, die selten laufen
  • Lithium-Ionen-Akkus und Powerbanks spätestens alle 6 Monate nachladen
  • Nicht im heißen Auto oder in praller Sonne lagern
  • Alte und ausgelaufene Batterien in die Sammelbox im Handel oder zur kommunalen Sammelstelle, nie in den Hausmüll

Verbrauchsmaterial: Müllbeutel, Papier, Handschuhe

Müllbeutel, Toilettenpapier, Haushaltspapier und Haushaltshandschuhe sind die Posten, die im Ernstfall am schnellsten weg sind – nicht, weil sie verderben, sondern weil man sie ständig braucht. Das BBK denkt bei den Müllbeuteln ausdrücklich an große, stabile Beutel, die sich in die Toilette einhängen lassen. Wofür sie dann gebraucht werden, beschreibt der Artikel zur Toilette ohne Spülung.

Eine Haltbarkeitsangabe für Müllbeutel, Papier oder Handschuhe nennt keine der hier verwendeten Quellen, und darum steht hier auch keine. Praktisch heißt das: trocken und lichtgeschützt lagern und beim Vorratscheck eine Rolle aufmachen und einen Beutel ziehen. Reißt er schon beim Auseinanderfalten, taugt er nicht mehr für schweren Inhalt.

Wie viel Abfall sich ansammelt, wenn die Tonne nicht geleert wird, und wie du ihn geruchsfrei zwischenlagerst, steht im Artikel Müll, wenn die Abfuhr ausbleibt. Dort findest du auch, welche Säcke und Behälter sich bewährt haben.

Kerzen, Feuerzeug und Brennstoff für den Kocher

Kerzen, Feuerzeug oder Streichhölzer und Brennstoff für eine Kochgelegenheit stehen auf der BBK-Checkliste. Ob ein Brennstoff im Vorrat richtig ist, hängt vor allem davon ab, wo du ihn benutzen darfst. Der BBK-Ratgeber unterscheidet klar: In Räumen kann ein Stövchen mit Teelicht Essen aufwärmen, ein Fondue-Set mit Brennpaste kleine Mengen zum Kochen bringen, und ein Gaskocher ist nur dann eine Option, wenn er für Innenräume zugelassen ist. Campingkocher mit Gaskartusche sowie Gas- und Holzkohlegrills gehören nach dem Ratgeber nur ins Freie.

Der Grund ist Kohlenmonoxid: Wenn bei der Verbrennung zu wenig Sauerstoff in der Atemluft ist, kann es entstehen, und eine Vergiftung ist lebensgefährlich. Das BBK rät zu geprüften und zugelassenen Kohlenmonoxid-Meldern. Ausführlich steht das im Artikel Kochen ohne Strom.

Für die Lagerung von Brennspiritus, Brennpaste oder Kartuschen gilt zuerst, was auf der Packung steht. Enthält ein Brennstoff Ethanol, gelten die GESTIS-Hinweise aus dem Abschnitt zu Desinfektionsmitteln sinngemäß: dicht verschlossen, im Originalbehälter, fern von Wärme und Zündquellen. Eine Haltbarkeit für Kerzen, Streichhölzer oder Brennpaste nennt keine der Quellen – prüf sie beim Vorratscheck durch Ansehen und, bei Feuerzeugen, durch einmaliges Anzünden.

Achtung Nutze in Innenräumen nur Geräte, die dafür zugelassen sind – das BBK sagt es genau so. Das BBK rät zusätzlich zu einem geprüften CO-Melder.

Der Vorratscheck für alles, was kein Essen ist

Am einfachsten ist ein fester Termin, an dem du den Vorrat neben dem Essen einmal durchgehst. Für Lithium-Ionen-Akkus gibt das Umweltbundesamt den Takt vor: spätestens alle 6 Monate nachladen. Diesen Termin kannst du für den Rest mitnutzen.

Wer so vorgeht, braucht keine Tabelle mit Ablaufdaten, sondern nur eine kurze Liste. Aufbrauchen und nachkaufen ist bei Seife, Papier und Beuteln der beste Weg, den Vorrat frisch zu halten – dieselbe Idee, die beim Lebensmittelvorrat hilft.

  • Geöffnete Kosmetik: Tiegel-Symbol und notiertes Öffnungsdatum vergleichen
  • Desinfektionsmittel: Verschluss dicht, Etikett lesbar, Datum auf der Packung prüfen, falls angegeben
  • Akkus und Powerbanks nachladen, Einwegbatterien auf Belag prüfen
  • Eine Rolle Müllbeutel testen, Handschuhe auf Risse ansehen
  • Feuerzeug einmal anzünden, Brennstoff auf dichten Verschluss prüfen

Häufige Fragen

Darf ich Duschgel oder Creme nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum noch benutzen?

In der Regel ja. Das BVL betont, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Kosmetik kein Verfallsdatum ist. Haben sich die Bestandteile getrennt oder riecht und sieht der Inhalt nicht mehr einwandfrei aus, verwende das Produkt nicht mehr.

Warum sind meine Akkus leer, obwohl ich sie voll eingelagert habe?

Wegen der Selbstentladung. Normale NiMH-Akkus verlieren laut Umweltbundesamt ca. 25 Prozent pro Monat, Akkus mit geringer Selbstentladung etwa 4 Prozent. Für den Vorrat sind Letztere die bessere Wahl.

Soll ich die Batterien in der Notfall-Taschenlampe lassen?

Das Umweltbundesamt rät, Batterien aus Geräten zu nehmen, die längere Zeit nicht genutzt werden, weil sie auslaufen können. Ein Kompromiss ist ein Ersatzsatz direkt neben der Lampe und ein regelmäßiger Blick ins Batteriefach.

Wo lagere ich Brennspiritus oder alkoholisches Desinfektionsmittel?

Im Originalbehälter, dicht verschlossen, fern von Wärme- und Zündquellen und nie in Lebensmittelgefäßen. So beschreibt es die GESTIS-Stoffdatenbank für Ethanol.

Quellen

  1. Hygiene in NotsituationenBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Liste der Hygieneprodukte, die vorrätig sein sollten, von Seife bis Desinfektionsmittel und Müllbeuteln
  2. Vorsorgen für Krisen und Katastrophen (Ratgeber mit Checklisten, PDF)Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Checkliste Licht und Wärme, Brennstoffe, Müllbeutel zum Einhängen in die Toilette; Kochgelegenheiten für Räume und für draußen; Kohlenmonoxid-Melder
  3. Haltbarkeit von kosmetischen Mitteln (Kennzeichnung von Kosmetik)Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) · Mindesthaltbarkeitsdatum bis 30 Monate, Tiegel-Symbol mit Verwendungsdauer nach dem Öffnen, Anzeichen für unbrauchbare Kosmetik
  4. Batterien und Akkus richtig nutzen und fachgerecht entsorgenUmweltbundesamt · Selbstentladung von NiMH- und LSD-NiMH-Akkus, kalendarische Alterung und Nachladen von Li-Ion-Akkus, Temperaturen über 40 °C, Entsorgung
  5. Ausgelaufene Batterien: Gefahrenpotenzial und sicherer UmgangUmweltbundesamt · Ausgetretener Elektrolyt wirkt reizend oder ätzend, Handschuhe, Batterien aus länger ungenutzten Geräten entnehmen
  6. GESTIS-Stoffdatenbank: EthanolInstitut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) · Leicht entzündbar und leicht flüchtig, explosionsfähige Dampf-Luft-Gemische, Einstufung H225, Lagerhinweise