Wer Tiere hält oder Wild verwertet, muss eine Frage sicher beantworten können: Darf dieses Tier gegessen werden? Dieser Artikel aus der Reihe „Kaltstart – Wissen für danach“ erklärt nach amtlichen Quellen, welche Anzeichen vor und nach dem Schlachten auf bedenkliches Fleisch hinweisen, welche Erreger vom Tier auf den Menschen übergehen und welche Untersuchungen und Meldungen heute Pflicht sind. Wie man schlachtet, behandelt er nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Zweifel nicht essen: Ein auffälliges Tier oder ein verändertes Organ ist ein Grund, das ganze Tier zu verwerfen.
- Tot aufgefundene Tiere ohne erkennbare äußere Gewalt gelten nach der Verordnung als bedenklich – nie verwerten.
- Schwein, Wildschwein und Dachs müssen heute auf Trichinen untersucht werden; sehen kannst du sie nicht.
- Hasen und Kaninchen nur mit Handschuhen abziehen und ihr Fleisch immer gut durchgaren – wegen der Tularämie.
- Häufen sich Todesfälle oder schwere Krankheitszeichen im Bestand, informierst du unverzüglich den Tierarzt.
Zuerst eingeordnet: Wissen für den Ernstfall
Heute prüfen amtliche Tierärzte und Untersucher, ob Fleisch aus einer Hausschlachtung oder von erlegtem Wild genusstauglich ist. Dieser Artikel ersetzt diese Untersuchung nicht. Er erklärt, worauf die Fachleute achten – damit du im Normalbetrieb weißt, wann du sie rufen musst, und in einer Lage ohne sie einen Maßstab hast, der lieber ein Tier zu viel verwirft als eines zu wenig.
Achtung Notfall- und Zivilisationswissen: Dieser Artikel ist für eine Lage geschrieben, in der Versorgung, Ärzte, Tierärzte, Behörden und Fachbetriebe dauerhaft nicht erreichbar sind. Solange sie erreichbar sind, gehen sie vor. Er ersetzt keine Ausbildung, keine amtliche Fleisch- oder Trichinenuntersuchung, keine tierärztliche oder ärztliche Behandlung und keine Genehmigung – und er hebt keine der heute geltenden Untersuchungs- und Meldepflichten auf.
Der Grundsatz: im Zweifel nicht essen
Ein Tier kann krank sein, ohne dass du es ihm ansiehst. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schreibt, dass Tiere mit Salmonellen infiziert sein können, ohne selbst zu erkranken; beim Schlachten gelangen die Keime dann auf den Schlachtkörper. Im Darm von Schweinen etwa kommen Salmonellen vor, ohne dass die Tiere krank wirken. Die Merkmale in diesem Artikel helfen dir also nur in eine Richtung: Sie zeigen, wann ein Tier sicher nicht gegessen wird – nicht, dass ein unauffälliges Tier sicher ist.
Daraus folgen zwei Regeln, die für jedes Tier gelten. Erstens: Findest du ein Merkmal aus den folgenden Listen, verwirfst du das Tier, statt die schlimme Stelle herauszuschneiden. Zweitens: Auch unauffälliges Fleisch wird durchgegart und hygienisch behandelt. Beides ist eigene Folgerung aus den Quellen, keine amtliche Formel – aber die einzige, die ohne Labor trägt.
Eine Gruppe ist immer tabu: Tiere, die du tot findest. Die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung zählt das „Fehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache“ ausdrücklich zu den Merkmalen, die Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen. Ein Tier, das ohne erkennbaren Grund gestorben ist, ist womöglich an genau der Krankheit gestorben, vor der du dich schützen willst.
Vor dem Schlachten: Verhalten und Aussehen
Die Verordnung nennt als erstes Merkmal „abnorme Verhaltensweisen oder Störungen des Allgemeinbefindens“. Für Hausschlachtungen von Huftieren gilt heute: Stellt der Halter unmittelbar vor der Schlachtung eine solche Störung fest, die nicht auf einen gerade eingetretenen Unfall zurückgeht, muss er das Tier zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anmelden. Ein Tier, das nicht frisst, abseits steht, schwankt oder ungewöhnlich zahm oder aggressiv ist, schlachtest du also nicht auf eigene Faust.
Weitere Merkmale, die schon am lebenden oder frisch erlegten Tier sichtbar sind, zählt die Verordnung im Einzelnen auf:
- erhebliche Abmagerung
- geschwollene Gelenke oder Hoden
- offene Knochenbrüche, die nicht vom Erlegen stammen
- bei Geflügel und Federwild: verklebte Augenlider, Durchfallspuren an der Kloake, verklebtes oder verändertes Gefieder, Veränderungen an Haut, Kamm und Ständern
- Geschwülste oder Wucherungen am Kopf oder an den Ständern bei Federwild
Nach dem Schlachten: Organe und Körperhöhlen
Viele Krankheiten zeigen sich erst beim Öffnen. Die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung verlangt, beim Aufbrechen und Zerwirken von Wild auf die folgenden Befunde zu achten. Die Liste ist für Wild geschrieben; sie als Maßstab auch für Geflügel, Kaninchen und Schweine aus eigener Haltung zu nehmen, ist eigene Folgerung, weil die Befunde dieselben Krankheitsvorgänge beschreiben.
Eingeweide mit Veränderungen müssen nach der Verordnung beim Tierkörper bleiben und ihm zuzuordnen sein, bis die amtliche Untersuchung abgeschlossen ist. Wirf also nichts weg, bevor der Untersucher es gesehen hat.
- Leber- oder Milzschwellung, Darm- oder Nabelentzündung
- zahlreiche oder verteilte Geschwülste oder Abszesse in Organen oder Muskulatur
- bei Federwild: Entzündung von Herz, Drüsen- oder Muskelmagen
- fremder Inhalt in den Körperhöhlen, etwa Magen- und Darminhalt oder Harn, mit verfärbtem Brust- oder Bauchfell
- starke Gasbildung im Magen-Darm-Kanal mit verfärbten Organen
- frische Verklebungen oder Verwachsungen von Organen mit Brust- oder Bauchfell
- erhebliche Abweichungen von Muskulatur oder Organen in Farbe, Konsistenz oder Geruch
Trichinen: der Befund, den du nicht siehst
Trichinen sind Larven eines Fadenwurms, die sich in der Muskulatur einkapseln. Nach dem Robert Koch-Institut (RKI) sind die Larven etwa 1 mm lang und können in der Kapsel bis zu 30 Jahre überleben. Befallen werden vor allem gut durchblutete Muskeln wie Zwerchfell, Nacken- und Kaumuskulatur. Als Reservoir nennt das RKI vor allem Haus- und Wildschweine, daneben Pferde, Hunde, Katzen, Ratten und Füchse. Dem Fleisch siehst du den Befall beim Zerlegen nicht an – eine eigene Folgerung aus Größe und Sitz der Larven.
Eine Erkrankung kann gefährlich werden: Nach Durchfall in den ersten Tagen folgen nach etwa einer Woche hohes Fieber, Muskelschmerzen und Schwellungen um die Augen; Herzmuskel- und Hirnentzündung können tödlich enden. 2006 erkrankten nach dem RKI in Mecklenburg-Vorpommern 16 Menschen nach dem Verzehr eines privat gehaltenen und geschlachteten Hausschweins. Unter Wildschweinen in Deutschland liegt der Befall nach dem RKI bei 0,003 Prozent – selten, aber nicht null.
Sicher abgetötet werden die Larven nach dem RKI bei mindestens 70 °C im Kern über eine Minute. Räuchern, Pökeln und Trocknen reichen nicht, Tiefgefrieren ist nur bei Schweinefleisch sicher, weil andere Tierarten kälteresistente Trichinenarten tragen können. Für Schinken und Rohwurst heißt das: nur aus untersuchtem Fleisch – mehr dazu im Artikel Pökeln und Räuchern.
Achtung Rechtslage heute: Wer Schweine oder andere Huftiere für den eigenen Haushalt schlachtet, meldet sie nach § 2a der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung bei der zuständigen Behörde zur amtlichen Fleischuntersuchung und bei Schweinen und Pferden zur Trichinenuntersuchung an. Selbst erlegte Wildschweine und andere Trichinenträger müssen nach § 2b auf Trichinen untersucht werden; Wildschwein und Dachs darf der Jäger vorher nicht verwenden. Vor Abschluss der Untersuchung ist es nach § 2c verboten, das Fleisch zuzubereiten oder zu verarbeiten. Gefahr: Trichinellose kann tödlich verlaufen, Tularämie geht schon mit wenigen Erregern über, und Salmonellen stecken auch in Tieren, die gesund wirken. Zuständig: für Fleisch- und Trichinenuntersuchung das Veterinäramt deines Kreises oder deiner Stadt, für kranke Tiere der Tierarzt, für erlegtes Wild der Jäger – und bei Fieber nach dem Verzehr die Arztpraxis.
Hasen und Kaninchen: die Tularämie
Die Tularämie, auch Hasenpest genannt, ist eine Zoonose, die nach dem RKI vor allem Kleinsäuger wie Hasen, Kaninchen und Mäuse befällt. Als Hauptquelle für Menschen in Mitteleuropa gilt der Feldhase. Der Erreger ist hochansteckend: Beim Einatmen reichen nach dem RKI etwa 10 Erreger. Anstecken kannst du dich über Hautkontakt beim Verarbeiten infizierter Tiere, über ungenügend erhitztes Fleisch, über verunreinigtes Wasser und über Staub.
Das RKI empfiehlt deshalb, bei Kontakt mit kranken und toten Wildtieren, besonders Hasen und Kaninchen, vorsichtig zu sein: beim Abziehen Handschuhe tragen, auffällige Tiere den Behörden melden und das Fleisch nur gut durchgegart essen. Gefrorenes verseuchtes Fleisch bleibt nach dem RKI monatelang ansteckend – Einfrieren schützt also nicht.
Beim Menschen beginnt die Krankheit meist nach 3 bis 5 Tagen mit Fieber, Schüttelfrost und geschwollenen Lymphknoten; oft bildet sich ein Geschwür an der Eintrittsstelle. Wer nach dem Umgang mit Hasen oder Kaninchen Fieber bekommt, sagt das in der Arztpraxis dazu. Wie du Kaninchen gesund hältst, steht im Artikel Kaninchen halten.
Meldepflichtige Tierseuchen: wann das Veterinäramt ran muss
Manche Krankheiten betreffen nicht nur dein Tier, sondern alle Bestände der Umgebung. Das Tiergesundheitsgesetz verlangt in § 3: Stellt ein Tierhalter eine anormale Sterblichkeit, andere Anzeichen einer schweren Krankheit oder eine ohne ersichtlichen Grund deutlich gesunkene Leistung fest, muss er unverzüglich einen Tierarzt informieren. Für Hühner nennt der Artikel Hühner halten die konkreten Schwellen der Geflügelpest-Verordnung.
Besteht der Verdacht auf eine der gelisteten Seuchen, muss der Halter ihn nach § 3 der Tierseuchen-Meldeverordnung unverzüglich der zuständigen Behörde melden; eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Auf der Liste stehen unter anderem Maul- und Klauenseuche, Klassische und Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest, Tollwut, Milzbrand sowie Brucellose und Tuberkulose bestimmter Tierarten. Ein Tier mit Seuchenverdacht schlachtest und isst du nicht – eigene Folgerung, aber zwingend, weil du damit Erreger im Haus verteilst.
Hygiene beim Schlachten und bei Wildbret
Auch ein gesundes Tier wird zum Risiko, wenn das Fleisch warm bleibt oder mit Darminhalt in Berührung kommt. Die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung verlangt für Wild, Großwild so schnell wie möglich aufzubrechen und auszuweiden und es so aufzubewahren, dass es gründlich auskühlt und in den Körperhöhlen abtrocknet. Großwild muss bald nach dem Erlegen auf höchstens 7 °C im Inneren abgekühlt sein, Kleinwild auf höchstens 4 °C.
In der Küche gelten die Regeln des BfR: Hände nach der Arbeit mit rohem Fleisch mit warmem Wasser und Seife waschen, Bretter, Messer und Flächen gründlich reinigen, Gegartes nicht zurück in Gefäße legen, in denen Rohes lag. Fleisch soll im Kern zwei Minuten lang mindestens 70 °C erreichen, also an allen Stellen durchgegart sein. Unter 7 °C vermehren sich Salmonellen nicht; Einfrieren tötet sie nicht vollständig.
Häufige Fragen
Kann ich eine veränderte Leber einfach wegwerfen und den Rest essen?
Heute entscheidet das der amtliche Untersucher, und bis dahin bleiben die veränderten Eingeweide beim Tier. Ohne ihn gilt der Grundsatz dieses Artikels: Ein verändertes Organ kann eine Krankheit des ganzen Tieres anzeigen, deshalb wird das ganze Tier verworfen.
Reicht es, Wildschweinfleisch lange zu räuchern?
Nein. Nach dem RKI töten Räuchern, Pökeln und Trocknen Trichinen nicht zuverlässig ab. Wildschwein muss heute amtlich auf Trichinen untersucht werden; ohne Untersuchung schützt nur vollständiges Durchgaren.
Muss ich Geflügel oder Kaninchen für den eigenen Tisch untersuchen lassen?
Die Anmeldepflicht für Hausschlachtungen in § 2a der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung nennt nur Huftiere. Umso mehr kommt es bei Geflügel und Kaninchen auf deinen Blick an. Bei Anzeichen einer schweren Krankheit im Bestand informierst du den Tierarzt.
Ich habe einen toten Hasen gefunden. Was tun?
Nicht anfassen und nicht verwerten. Das RKI rät, auffällige Tiere den Behörden zu melden, damit sie untersucht werden können; zuständig ist das Veterinäramt.
Quellen
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), §§ 2a–2c und Anlage 4Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Anmeldung von Hausschlachtungen zur Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung; Trichinenuntersuchung bei erlegtem Wild; Verbot der Verarbeitung vor Abschluss; Merkmale bedenklichen Fleisches (Anlage 4 Nr. 1.3); Aufbrechen, Kühlung auf 7 °C bzw. 4 °C, Eingeweide beim Tierkörper
- Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), § 3Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Pflicht, bei anormaler Sterblichkeit, Anzeichen schwerer Krankheit oder deutlich verminderter Leistung unverzüglich einen Tierarzt zu informieren
- Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren (TierSeuchMeldV), §§ 3, 7 und Anlage 1Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Unverzügliche Meldung eines Seuchenverdachts durch den Halter, formfrei; Liste der meldepflichtigen Seuchen
- RKI-Ratgeber TrichinelloseRobert Koch-Institut (RKI) · Reservoir, Larvengröße und Sitz in der Muskulatur, Krankheitsverlauf, Ausbruch 2006, Befall bei Wildschweinen, 70 °C im Kern über eine Minute, Räuchern, Pökeln und Trocknen unwirksam, Gefrieren nur bei Schwein sicher
- RKI-Ratgeber TularämieRobert Koch-Institut (RKI) · Feldhase als Hauptquelle, Infektionswege, infektiöse Dosis, Inkubationszeit, Symptome, Handschuhe beim Abziehen, Meldung auffälliger Tiere, gut durchgaren, gefrorenes Fleisch bleibt infektiös
- Fragen und Antworten zum Schutz vor Infektionen mit SalmonellenBundesinstitut für Risikobewertung (BfR) · Tiere tragen Salmonellen, ohne zu erkranken; Küchenhygiene; 70 °C für zwei Minuten im Kern; keine Vermehrung unter 7 °C; Einfrieren tötet nicht vollständig