Ein geplatzter Schlauch an der Waschmaschine, ein Rohr, das im Winter aufreißt: Bei Leitungswasser zählen die ersten Minuten. Dieser Artikel zeigt, wo du das Wasser absperrst, wann du den Strom abschaltest und wann ausdrücklich nicht, was du festhältst und wen du informierst. Und er erklärt, wie du mit wenig Aufwand dafür sorgst, dass die Ventile im Ernstfall funktionieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Wo der Haupthahn sitzt, klärst du jetzt – nicht erst, wenn das Wasser auf dem Boden steht.
- Strom nur abschalten, wenn der Sicherungskasten trocken erreichbar ist. Nie durch Wasser zur Elektrik gehen.
- Fotos vom Schaden machen und ihn sofort dem Versicherer melden, sonst kann der Schutz verloren gehen.
- Wer zur Miete wohnt, muss den Vermieter unverzüglich informieren – so verlangt es § 536c BGB.
- Absperrventile mindestens alle sechs Monate einmal ganz schließen und öffnen, damit sie gängig bleiben.
Zuerst das Wasser stoppen
Tritt irgendwo Wasser aus, ist der erste Handgriff immer derselbe: die Zufuhr absperren. Die Verbraucherzentrale rät, bei einem Leitungswasserschaden sofort den Haupthahn zu schließen. Je schneller das Wasser steht, desto kleiner bleibt der Schaden.
Die Hauptabsperreinrichtung sperrt die Wasserzufuhr für das ganze Haus. Nach Angaben des DVGW, des technisch-wissenschaftlichen Fachvereins der Gas- und Wasserbranche, sitzt sie entweder im Hausanschlussraum oder in einem Anschlussschacht auf dem Grundstück, manchmal auch an der Grundstücksgrenze. Im Hausanschlussraum findest du sie beim Wasserzähler: Vor und hinter dem Zähler muss jeweils eine Absperrarmatur eingebaut sein. Der DVGW empfiehlt, dass alle Bewohner eines Hauses wissen, wo diese Einrichtung ist und wie sie aussieht.
In Mehrfamilienhäusern gibt es oft zusätzlich ein Ventil nur für die eigene Wohnung. Hat deine Wohnung einen eigenen Wasserzähler, ist laut DVGW meist auch eine eigene Absperreinrichtung vorhanden. Tropft es nur an einem Gerät, reicht häufig das Ventil an dessen Zuleitung, etwa unter dem Waschbecken oder am Anschluss der Waschmaschine – dann bleibt das übrige Haus versorgt.
Tipp Mach heute einen kurzen Rundgang: Haupthahn im Keller, Wohnungsventil, Ventile an Waschmaschine, Spülmaschine, Toilette und Waschbecken. Notier im Notfallplan, wo was sitzt.
Strom: nur abschalten, wenn es gefahrlos geht
Wasser und Strom sind eine gefährliche Mischung. Das BBK rät bei Hochwasser, elektrische Geräte und Heizungen in Räumen abzuschalten, die volllaufen können, an die Stromschlaggefahr zu denken und den Strom gegebenenfalls komplett abzuschalten, also die Sicherung herauszunehmen. Derselbe Gedanke gilt bei einem Rohrbruch, sobald Wasser in die Nähe von Steckdosen, Verteilern oder Geräten läuft.
Entscheidend ist das Wort „gefahrlos“. Die Sicherung für den betroffenen Bereich schaltest du nur ab, wenn du den Sicherungskasten trocken und ohne Kontakt zum Wasser erreichst. Steht der Kasten selbst im Nassen oder müsstest du durch Wasser gehen, in dem Kabel, Mehrfachstecker oder Geräte liegen, bleibst du draußen und hältst auch andere fern.
Nach dem Schaden prüfst du Leitungen und Geräte nicht selbst. Ob nasse Steckdosen, Verteiler und Geräte wieder in Betrieb gehen dürfen, beurteilt eine Elektrofachkraft; im Mietshaus sprichst du vorher mit dem Vermieter. Ein durchnässtes Gerät steckst du nicht einfach wieder ein, um zu sehen, ob es noch läuft.
Achtung Geh nie durch stehendes Wasser zu Elektrik und fass in nasser Umgebung keine Schalter, Stecker oder Geräte an. Ist der Sicherungskasten nicht gefahrlos erreichbar, verlass den Bereich und ruf die Feuerwehr unter 112.
Wasser auffangen und Sachen in Sicherheit bringen
Ist die Zufuhr gesperrt und die Elektrik sicher, geht es um Schadensbegrenzung. Stell Eimer und Schüsseln unter Tropfstellen, nimm Wasser mit Handtüchern und Wischlappen auf und leg Tücher an Türschwellen, damit es nicht in weitere Räume läuft.
Räum dann, was noch trocken ist, aus dem Gefahrenbereich: Papiere, Elektronik, Teppiche, Polster. Möbel, die schon im Wasser stehen, stellst du auf Holzklötze oder umgedrehte Deckel, damit sie nicht weiter Wasser ziehen. Deine Dokumentenmappe gehört ohnehin an einen Ort, den Wasser nicht erreicht.
Das ist nicht nur vernünftig, sondern auch Pflicht gegenüber dem Versicherer. Die Verbraucherzentrale betont, dass du jeden Schaden so gering wie möglich halten musst. Die Grundlage ist die Schadenminderungspflicht nach § 82 des Versicherungsvertragsgesetzes; was sie im Einzelnen verlangt, erklärt der Artikel zur Elementarschadenversicherung.
Festhalten und die Versicherung informieren
Bevor du groß aufräumst, fotografiere. Die Verbraucherzentrale rät, vom Schadensort und vom Schadensumfang Fotos zu machen, um im Streitfall Beweise zu haben. Halte auch die Ursache fest, etwa den geplatzten Schlauch, und wirf beschädigte Teile nicht vorschnell weg.
Den Schaden meldest du sofort beim Versicherer. Wer das versäumt, riskiert laut Verbraucherzentrale den Versicherungsschutz. Leitungswasser gehört zur Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung. Gemeint ist bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Rohren, Schläuchen und angeschlossenen Systemen, etwa aus dem Schlauch der Wasch- oder Geschirrspülmaschine. Auch Rohrbrüche durch Frost sind danach versichert.
Das Gebäude versichert der Eigentümer, deine eigenen Möbel und Geräte deckt, wenn überhaupt, die Hausratversicherung. Welcher Vertrag bei welchem Schaden greift und warum Überschwemmung oder Rückstau etwas anderes sind als Leitungswasser, steht im Artikel zur Elementarschadenversicherung.
- Zufuhr gesperrt, Uhrzeit notiert
- Fotos von Ursache, Schadensort und Umfang
- Versicherer sofort informieren, Schadennummer notieren
- Beschädigte Sachen aufheben, bis der Versicherer zustimmt
- Rechnungen für Notdienst und Trocknung sammeln
Zur Miete: den Vermieter unverzüglich informieren
Als Mieterin oder Mieter hast du eine gesetzliche Anzeigepflicht. § 536c Absatz 1 BGB lautet: „Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.“ Austretendes Wasser ist ein typischer Anlass dafür.
Die Pflicht hat Folgen. Nach Absatz 2 musst du dem Vermieter den Schaden ersetzen, der daraus entsteht, dass du die Anzeige unterlässt. Soweit er deshalb nicht Abhilfe schaffen konnte, verlierst du außerdem Rechte, etwa auf Mietminderung oder auf Schadensersatz wegen des Mangels.
Praktisch heißt das: Ruf Vermieter oder Hausverwaltung sofort an, auch über eine Notfallnummer, falls es eine gibt, und schick danach eine kurze schriftliche Meldung mit Datum, Uhrzeit und Fotos. Läuft Wasser in die Wohnung darunter, sag auch den Nachbarn Bescheid. Wer den Installateur beauftragt, stimmst du mit dem Vermieter ab. Was Vermieter und Eigentümer sonst regeln, beschreibt der Artikel zur Vorsorge im Mietshaus.
Installateur, Trocknung und Schimmel
Die Reparatur ist Sache von Fachleuten. Einbau, Reparatur und Ausbau von Bauteilen der Trinkwasser-Installation darf laut DVGW nur ein zugelassener Fachbetrieb vornehmen. Zugefrorene Rohre lässt du nach der Verbraucherzentrale nur von einem Fachbetrieb auftauen. Die Nummer eines Installationsbetriebs in der Nähe, am besten mit Notdienst, gehört in deinen Notfallplan.
Dann kommt das Trocknen, und hier entscheidet sich, ob aus dem Wasserschaden ein Schimmelschaden wird. Das Umweltbundesamt schreibt, dass es bei Havarien wie einem Wasserrohrbruch wichtig ist, die betroffenen Materialien möglichst schnell zu trocknen, um Schimmelwachstum zu vermeiden. Ist Wasser in Estrich oder Hohlräume gelaufen, braucht es technische Trocknung; das UBA nennt dafür etwa saugende Verfahren.
Für die Gebäudetrocknung gibt es laut UBA bisher keine allgemein anerkannte Qualifikation. Als Hinweise auf einen geeigneten Betrieb nennt es unter anderem eine Ausbildung im Bauhauptgewerbe, einen mehrtägigen Fortbildungskurs mit Prüfung, eine Schadensaufnahme mit Feuchtemessung vor Beginn und Messprotokolle über den Trocknungsverlauf. Auf großflächige Desinfektionsmittel verzichtet ein guter Betrieb.
Zeigt sich trotzdem Schimmel: Kleineren, nur oberflächlichen Befall von weniger als 0,5 Quadratmetern kannst du nach dem UBA selbst beseitigen, wenn du nicht allergisch reagierst, keine chronische Atemwegserkrankung und kein geschwächtes Immunsystem hast. Größerer Befall gehört in die Hand einer Fachfirma.
Vorbeugen: Ventile gängig halten, Leitungen vor Frost schützen
Damit das Absperren im Ernstfall klappt, muss sich das Ventil drehen lassen. Der DVGW empfiehlt, die Absperrvorrichtung mindestens alle sechs Monate einmal zu schließen und wieder zu öffnen und dabei darauf zu achten, ob Wasser austritt. So bleibt die Armatur gängig und dicht. Öffne und schließe sie immer vollständig und vermeide Mittelstellungen. Lässt sich ein Ventil nicht bewegen, wende keine Gewalt an, sondern sag dem Vermieter oder einem Fachbetrieb Bescheid.
Den Wasserzähler solltest du laut DVGW mindestens jährlich ansehen. Wird nirgendwo Wasser entnommen, sollte er sich nicht bewegen. Die Berliner Wasserbetriebe beschreiben einen Zähler, der weiterläuft, obwohl alle Hähne zu sind, als Zeichen für einen unbemerkten Schaden. Vor längerer Abwesenheit, etwa im Urlaub, rät der DVGW, das Wasser abzusperren.
Im Winter kommt der Frost dazu. Die Berliner Wasserbetriebe raten, Leitungen an Außenwänden und im Garten frühzeitig abzusperren und zu entleeren. Räume mit Wasseranschluss und Zähler oder mit frei liegenden Leitungen sollen durch geschlossene Fenster und Türen oder elektrische Frostwächter geschützt sein. Leitungen, Armaturen und Zähler unter Kellerfenstern schützt du zusätzlich mit trockenem, wärmedämmendem Material.
Wenn du merkst, dass die Ventilprobe seit Monaten auf deiner Liste steht: Genau um solche Aufgaben geht es im Artikel über die Vorsorge, die man gern aufschiebt.

Häufige Fragen
Wo finde ich den Haupthahn?
Meist im Hausanschlussraum beim Wasserzähler, manchmal in einem Schacht auf dem Grundstück. Hat deine Wohnung einen eigenen Wasserzähler, gibt es laut DVGW meist auch ein eigenes Absperrventil.
Was mache ich, wenn der Sicherungskasten im Wasser steht?
Dann gehst du nicht hin. Verlass den Bereich, halte andere fern und ruf die Feuerwehr unter 112.
Muss ich einen kleinen Schaden überhaupt melden?
§ 536c BGB verlangt, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen; eine Größenschwelle nennt das Gesetz nicht. Wer die Anzeige unterlässt, muss den daraus entstehenden Schaden ersetzen.
Reicht es, die Wohnung gut zu lüften?
Das UBA betont, dass betroffene Materialien möglichst schnell trocknen müssen. Ist Wasser in Estrich oder Hohlräume gelaufen, reicht Lüften kaum; dann hilft ein Fachbetrieb für Gebäudetrocknung.
Quellen
- HausanschlussraumDVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (technisch-wissenschaftlicher Verein) · Lage der Hauptabsperreinrichtung, Absperrarmaturen am Wasserzähler, Wohnungsabsperrung, Ventile alle sechs Monate bewegen, Zähler jährlich ansehen, Absperren bei Abwesenheit, Fachbetrieb
- Wohngebäudeversicherung – für Hausbesitzer:innen ein absolutes MussVerbraucherzentrale · Leitungswasser in der Grunddeckung, Frostschäden versichert, Haupthahn schließen, Fotos, sofort melden, Rohre nur vom Fachbetrieb auftauen
- § 536c BGB – Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den MieterBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Anzeigepflicht des Mieters (wörtlich) und Folgen einer unterlassenen Anzeige
- Was tun bei Hochwasser?Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Geräte in Räumen abschalten, die volllaufen können, Stromschlaggefahr, Sicherung raus
- Häufige Fragen bei SchimmelbefallUmweltbundesamt · Nach Wasserrohrbruch schnell trocknen, Merkmale guter Trocknungsbetriebe, kleiner Befall unter 0,5 Quadratmetern
- Wasserleitungen vor Frost schützenBerliner Wasserbetriebe (kommunaler Wasserversorger) · Außenleitungen absperren und entleeren, Räume frostfrei halten, Dämmung, weiterlaufender Zähler als Warnzeichen
