Du hast die Wohnung verlassen, bist an der Sammelstelle angekommen – und jetzt? Wer nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommt, landet in einer Betreuungsstelle oder Notunterkunft der Hilfsorganisationen. Dieser Artikel erklärt, was die Begriffe bedeuten, was dich dort erwartet, was du selbst mitbringen solltest und warum eine Turnhalle kein Hotel ist. Wie eine Evakuierung angekündigt wird und wie du die Wohnung verlässt, steht im Artikel zur Evakuierung.
Das Wichtigste in Kürze
- Betreuungsstelle und Betreuungsplatz überbrücken die ersten Stunden, eine Notunterkunft ist für längere Lagen gedacht.
- Lass dich am Eingang registrieren – so können Angehörige und Suchdienst dich finden.
- Rechne mit dem Minimum: Dach, einfache Sanitäranlagen, Essen unter Umständen erst nach Stunden, Laden nicht garantiert.
- Bring Medikamente, Ausweis, Ladegerät, Schlafsack und Essen für mindestens zwölf Stunden selbst mit.
- Verwandte oder Freunde sind meist die bessere Wahl – sag dann Angehörigen Bescheid, wo du bist.
Betreuungsstelle, Betreuungsplatz, Notunterkunft: die Begriffe
Im Katastrophenschutz heißt der Bereich, der sich um unverletzte Betroffene kümmert, Betreuung. Laut einer Konzeptstudie von BBK und Hilfsorganisationen stellen diese Einheiten Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung bereit, begleiten Transporte, betreuen Menschen sozial und registrieren sie. Gestellt werden sie meist von den Hilfsorganisationen, also etwa DRK, ASB, Johannitern oder Maltesern.
Das Glossar des DRK-Betreuungsdienstes unterscheidet nach der Einsatzphase. Betreuungsstelle und Betreuungsplatz gehören zur Soforthilfephase: Endet der Einsatz dort, sind sie die letzte Station; dauert er länger, sind sie die Schnittstelle zur Notunterkunft. Eine Betreuungsstelle ist für 200 Personen ausgelegt, ein Betreuungsplatz für 500.
Von einer Notunterkunft spricht man laut demselben Glossar in der Regel, wenn der Einsatz länger als 24 Stunden dauert und Menschen mittelfristig untergebracht werden müssen. In der Praxis nennen Städte oft beides einfach Notunterkunft. Für dich zählt: Je länger die Lage, desto eher schläfst du dort auch.
Wer das betreibt – und was der Bund vorhält
Die meisten Notunterkünfte entstehen dort, wo schon Platz ist. Die Stadt Dresden richtet sie nach eigenen Angaben überwiegend in Sporthallen, Schulen und ähnlichen Gebäuden ein. Laut DRK-Glossar werden sie von Kommunen und/oder Hilfsorganisationen betrieben; die Helferinnen und Helfer arbeiten überwiegend ehrenamtlich, wie die Konzeptstudie „Betreuung im Zivilschutz“ festhält.
Für sehr große Lagen baut der Bund eine Reserve auf. Im Pilotprojekt „Labor Betreuung 5.000“ entwickelt das DRK mit den anderen anerkannten Hilfsorganisationen ein Mobiles Betreuungsmodul, ein zweites beschafft der ASB. Ein solches Modul soll bis zu 5.000 Menschen unterbringen und versorgen – mit Unterkunftszelten, Feldbetten, Küchencontainern, Sanitäreinrichtungen und eigener Stromversorgung.
Das BBK beschreibt das Modul ausdrücklich als Pufferkapazität, die einige Wochen überbrücken soll, bis eine langfristige Unterkunft zur Verfügung steht. Gedacht ist es in erster Linie für den Zivilschutz. Bei einem Bombenfund oder einem örtlichen Hochwasser wirst du eher in der Turnhalle um die Ecke landen.
Video: Interschutz 2022: Verpflegungseinheit "Labor Betreuung 5.000" (Deutsches Rotes Kreuz) – DRK-Rundgang auf der Interschutz 2022 durch die Verpflegungseinheit des Pilotprojekts „Labor Betreuung 5.000“: Küche und Ausstattung eines Betreuungsmoduls.
Ankommen: Registrierung und Suchdienst
Am Eingang wirst du in der Regel erfasst. Die Konzeptstudie beschreibt eine Erstregistrierung, meist mit einer Suchdienst- oder Begleitkarte oder einer Ausweis- und Bezugskarte; danach werden die Daten elektronisch übertragen. Dabei sollen auch besondere Bedarfe festgestellt werden – etwa wer Pflege braucht und in eine passende Einrichtung vermittelt werden muss.
Wozu das gut ist, beschreibt der DRK-Suchdienst. Bei größeren Schadenslagen geben die Personenauskunftsstellen des DRK Angehörigen Auskunft darüber, wo sich vermisste Personen aufhalten, und helfen bei der Registrierung in Betreuungsstellen und Notunterkünften. Die so erhobenen Daten dürfen laut DRK ausschließlich für humanitäre Zwecke genutzt werden, nicht etwa für polizeiliche Ermittlungen.
Nach der Flut 2021 nahm eine Infostelle des DRK in Rheinland-Pfalz bis zum 1. August 598 Suchanfragen entgegen, 389 davon konnten geklärt werden. Jede Registrierung, die dort ankam, hat einer Familie eine Suche erspart oder verkürzt.
Tipp Kommst du nicht in die Notunterkunft, sondern zu Verwandten, musst du dich laut Stadt Dresden nicht behördlich melden. Sag dann aber selbst deinen Angehörigen Bescheid, wo du bist – das erspart ihnen und den Helfenden eine Suchanfrage.
Schlafen, essen, waschen: was dich erwartet
Die Stadt Dresden sagt offen, was eine Notunterkunft mindestens leisten muss: Schutz vor Witterung, elementare sanitäre Bedingungen, eine Grundversorgung mit Essen und Trinken nach frühestens 12 Stunden und einen Ansprechpartner der Einsatzleitung vor Ort. Das Angebot ist freiwillig, niemand muss es nutzen.
Genauso deutlich nennt Dresden, was nicht geboten werden kann: Lademöglichkeiten für Handys und Tablets, Fernsehen, Spielzeug für Kinder, hotelähnliche Unterbringung mit Duschen und Vollverpflegung, besondere Ernährung und ausreichend Parkplätze. Je nach Lage und Ort kann es besser aussehen – verlassen solltest du dich darauf nicht.
Wie so eine Unterkunft aufgebaut ist, zeigt eine Übung in Schleswig-Holstein von 2019, die die Konzeptstudie auswertet. In einem Berufsschulzentrum registrierten DRK-Helfer alle Ankommenden am Eingang, in den Klassenräumen standen im Schnitt 15 bis 17 Feldbetten, die Sporthalle diente als Aufenthalts- und Essbereich. Pflegebedürftige kamen in einen eigenen Bereich mit Pflegebetten und Fachpersonal.
Die Konzeptstudie hält fest, dass Kinder, ältere und pflegebedürftige Menschen bei der Einrichtung besonders zu beachten sind, etwa mit Kinder- und Pflegebetten. Sie betont aber auch: Feldbetten in Sporthallen mögen für wenige Stunden bis Tage angemessen sein, für längere Zeit sind sie ungeeignet.
Was du mitbringen solltest
Weil die Unterkunft nur das Nötigste stellt, hängt viel an deiner Tasche. Die Stadt Dresden nennt dafür eine konkrete Liste. Wenn dein Notgepäck ohnehin gepackt ist, hast du das meiste davon schon – was hineingehört, steht im Artikel zum Notgepäck.
Bei der Übung von 2019 kamen die Informationen über Erkrankungen und Besonderheiten der Pflegeheimbewohner erst nach einigen Stunden in der Notunterkunft an; die Pflegedokumentation musste aus Datenschutzgründen im Heim bleiben. Daraus folgt für dich: Medikamentenplan und die wichtigsten medizinischen Angaben gehören in die eigene Tasche. Was du bei Behinderung oder Pflegebedarf vorab klären kannst, steht im Artikel zur Vorsorge mit Behinderung oder Pflegebedarf.
- Ausweis, Krankenkassenkarte, wichtige persönliche Dokumente
- Persönliche Medikamente, Hygieneartikel, Brille
- Bargeld, Geldkarte, Handy mit Ladegerät, wichtige Telefonnummern auf Papier
- Getränke und Verpflegung für mindestens zwölf Stunden
- Decke oder Schlafsack, eventuell Isomatte, Kleidung passend zum Wetter
- Beschäftigung wie Bücher, Spiele, Radio oder Kopfhörer, dazu eine Taschen- oder Stirnlampe
- Für Kinder Kuscheltier, Kissen, Spiele, gegebenenfalls Windeln, Schnuller und Babynahrung
Haustiere: vorher klären
Die Stadt Dresden rät, Haustiere vor dem Verlassen der Wohnung ausreichend zu versorgen und sie nur mitzunehmen, wenn sie die nächsten Stunden nicht in der Wohnung bleiben können. Dass eine Notunterkunft dein Tier aufnimmt, solltest du nicht voraussetzen; was im konkreten Fall gilt, sagen dir Infotelefon oder Einsatzkräfte.
Die Konzeptstudie hält es dennoch für wahrscheinlich, dass Evakuierte ihre Tiere mitbringen. Sie verweist auf eine Auswertung der Stadt New York nach Hurrikan Sandy 2012: Ein Teil der Menschen verweigerte die Evakuierung wegen ihrer Tiere oder weil die Notunterkünfte keine Tiere annahmen.
Der beste Weg ist ein Plan, bevor es ernst wird: Freunde oder Verwandte, die dein Tier aufnehmen, eine Transportbox und etwas Futter im Notgepäck. Wie du das vorbereitest, steht im Artikel zu Haustieren.
Enge, Privatsphäre und Konflikte
Eine Halle voller Fremder ist anstrengend, auch wenn alle freundlich sind. Die Konzeptstudie beschreibt das nüchtern: Schon nach wenigen Tagen steigen bei dichter Belegung mit fremden Personen das Risiko, dass sich Krankheiten verbreiten, die psychische Belastung und das Risiko von Übergriffen und anderer Gewalt. Zelte bieten innen keinen Schutz der Privatsphäre, deshalb kommt es auf die Zuteilung an.
Die Studie empfiehlt, Unterkünfte in Abschnitte zu teilen, etwa für unbegleitete Kinder und Jugendliche oder auf Wunsch für allein reisende Frauen. Auch das Essen birgt laut Studie erhebliches Konfliktpotenzial, weil viele Menschen sich an bestimmte Kostformen halten oder Unverträglichkeiten haben.
Für dich heißt das praktisch: Sprich die Helfenden an, wenn dir etwas Sorgen macht, statt Streit selbst auszutragen. Bring eigenes Essen mit, wenn du auf besondere Ernährung angewiesen bist, und plane Ohrstöpsel oder eine Schlafmaske ein – das ist eine Folgerung aus der Lage, keine offizielle Liste. Was bei Belastung hilft, steht im Artikel zur psychischen Belastung in der Krise.

Wie lange – und welche Alternativen es gibt
Wie lange du bleibst, weiß am Anfang niemand genau. Dresden weist darauf hin, dass sich das Einsatzende und damit deine Rückkehr meist nur schätzen lassen. Die Konzeptstudie nennt als häufige Einteilung eine Soforthilfe von 24 bis 48 Stunden und eine Übergangshilfe von mehreren Tagen bis Wochen; das Mobile Betreuungsmodul des Bundes ist als Überbrückung für einige Wochen gedacht. Wie kurz es auch gehen kann, zeigt das Beispiel einer Bombenentschärfung im Artikel zur Evakuierung.
Die erste Wahl bleibt eine eigene Lösung. Dresden bittet darum, zuerst zu prüfen, ob du bei Verwandten, Freunden, Bekannten oder Kollegen unterkommen kannst, auch ein Gartengrundstück oder ein Hotel auf eigene Rechnung sind möglich. Damit entlastest du die Unterkunft für Menschen, die keine Alternative haben.
Verwechsle eine Notunterkunft nicht mit einem Katastrophenschutz-Leuchtturm. Der Kreis Heinsberg stellt klar, dass diese Anlaufstellen nicht als Aufenthaltsort oder Notunterkunft dienen: Dort setzt du Notrufe ab, bekommst einfache Erste Hilfe und Informationen, aber keine längerfristige Betreuung. Mehr dazu steht im Artikel zu den Katastrophenschutz-Leuchttürmen.
Häufige Fragen
Muss ich in die Notunterkunft, wenn ich evakuiert werde?
Nein. Die Stadt Dresden nennt Notunterkünfte ausdrücklich ein Angebot, das du nicht nutzen musst. Du darfst nur nicht vor der Freigabe in das gesperrte Gebiet zurück.
Darf ich die Notunterkunft zwischendurch verlassen?
Ja. Laut Stadt Dresden kannst du dich außerhalb des gesperrten Gebiets frei bewegen, Besorgungen machen oder woanders unterkommen. Tabu ist nur die Sperrzone bis zur Freigabe.
Kann ich dort mein Handy laden?
Verlass dich nicht darauf. Dresden zählt Lademöglichkeiten ausdrücklich zu dem, was nicht geboten werden kann. Nimm Ladegerät und am besten eine geladene Powerbank mit.
Wie finden mich meine Angehörigen?
Über die Registrierung: Bei größeren Lagen geben die Personenauskunftsstellen des DRK berechtigten Angehörigen Auskunft über den Aufenthaltsort. Schneller ist es, wenn du dich selbst meldest.
Quellen
- Mobile Betreuungsmodule 5.000Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Pilotprojekt „Labor Betreuung 5.000“, Ausstattung und Kapazität, Pufferkapazität für einige Wochen
- Betreuung im Zivilschutz – Konzeptstudie (PDF)BBK mit DRK, ASB, DLRG, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst · Aufgaben der Betreuung, Registrierung und Suchdienst, Feldbetten nur für kurze Zeit, Privatsphäre und Konflikte, Haustiere, Übung „Blanker Hans 2019“
- Nationale Evakuierungslagen: Suchdienst und Personenauskunft des DRKDeutsches Rotes Kreuz, DRK-Suchdienst (Verein) · Personenauskunftsstellen, Registrierung in Betreuungsstellen und Notunterkünften, Datenverwendung nur humanitär, Zahlen aus Rheinland-Pfalz 2021
- Glossar und Abkürzungsverzeichnis des DRK-Betreuungsdienstes (PDF)DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz, Bildungsinstitut (Verein) · Begriffe Betreuungsstelle (200 Personen), Betreuungsplatz (500 Personen) und Notunterkunft (ab 24 Stunden)
- Was ist bei einer Evakuierung zu beachten?Landeshauptstadt Dresden, Feuerwehr · Mindestanforderungen an Notunterkünfte, was nicht geboten wird, Mitnahmeliste, keine Meldepflicht, Haustiere, eigene Unterkunft zuerst
- Katastrophenschutz-LeuchttürmeKreis Heinsberg · Leuchttürme dienen nicht als Aufenthaltsort oder Notunterkunft
