Zum Inhalt springen

Lebensmittel & Vorrat

Ernte schützen: Vögel, Wühlmäuse, Wild

Netze, die keine Vögel fangen, Drahtkörbe gegen Wühlmäuse, Zäune gegen Wildschweine – und was das Jagd- und Naturschutzrecht dir erlaubt.

8 Min. LesezeitEinstiegStand: 26. September 2026
Ein engmaschiges Schutznetz liegt über Weinreben und schützt die reifenden Früchte vor Vögeln.
Physische Barrieren wie Netze können Ernten schützen, ohne Tiere zu verletzen – sie müssen passend montiert und regelmäßig kontrolliert werden.Foto: Avenue / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0

Nicht nur Insekten und Schnecken wollen an deine Ernte. Amseln holen die Kirschen, Wühlmäuse fressen die Wurzeln junger Apfelbäume, Kaninchen und Wildschweine räumen Beete ab. Dieser Artikel aus der Reihe „Kaltstart – Wissen für danach“ zeigt, wie du Obst und Gemüse vor Wirbeltieren schützt, ohne sie zu quälen – und wo das Recht klare Grenzen zieht. Insekten und Schnecken behandelt der Artikel „Schädlinge und Nützlinge im Gemüsegarten“.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vogelschutznetze nur straff gespannt, engmaschig, blau und nicht bis zum Boden hängend verwenden.
  • Wühlmäuse an flachen Haufen mit Pflanzenresten erkennen – Maulwurfshügel sind höher und geschützt.
  • Obstbäume gleich beim Pflanzen in einen Drahtkorb mit etwa 15 mm Maschenweite setzen.
  • Gegen Wildschweine hilft ein stabiler Zaun von etwa 1,50 m, unten eingegraben oder auf einem Sockel.
  • Wild wie Kaninchen oder Rehe darfst du nicht selbst fangen oder töten – das ist Sache der Jagd.

Wer an die Ernte geht – und was du selbst darfst

Bei Wirbeltieren im Garten sind drei Gruppen zu unterscheiden, weil für sie unterschiedliche Regeln gelten. Wild lebende Vögel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als europäische Vogelarten besonders geschützt. Wühlmäuse gelten als Schädlinge, die bekämpft werden dürfen. Rehe, Wildschweine, Feldhasen und Wildkaninchen dagegen sind nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) „Wild“ – und das Jagdrecht, sie zu fangen oder zu erlegen, liegt nicht bei dir als Gärtner.

Für alle Wirbeltiere gilt zusätzlich das Tierschutzgesetz. Es verbietet, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen Vorrichtungen oder Stoffe einzusetzen, die vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen können. Das betrifft schlecht gespannte Netze genauso wie ungeeignete Fallen.

Daraus folgt die Reihenfolge dieses Artikels: zuerst abhalten, dann – nur bei Wühlmäusen – selbst bekämpfen, und bei Wild die Zuständigen einschalten. Das gilt heute, und es bleibt der sichere Weg, auch wenn Handel und Behörden einmal schwerer erreichbar sind.

Vögel: Netze, die nicht zur Falle werden

Netze über Kirschen, Beeren und Trauben halten Vögel zuverlässig fern, sind aber selbst eine Gefahr. Der Naturschutzbund NABU Baden-Württemberg, ein Umweltverband, berichtet, dass sich Vögel immer wieder in solchen Netzen verfangen, sich verletzen, verhungern, verdursten oder strangulieren. Reichen die Netzenden bis zum Boden, verstricken sich auch Igel und andere Kleintiere darin.

Wenn du nicht auf Netze verzichten willst, nennt der NABU einige Regeln. Sie verringern das Risiko, heben es aber nicht auf.

  • Netze nur so kurz wie unbedingt nötig einsetzen
  • Engmaschige, dickfädige Netze in blauer Farbe verwenden
  • Straff spannen, damit sich keine Schlaufen und Taschen bilden
  • Die Netzenden nicht bis zum Boden reichen lassen, damit sich keine Igel darin verstricken
  • Regelmäßig kontrollieren

Tipp Eigene Folgerung, keine Angabe der Quelle: Ein ganz lose über den Baum geworfenes Netz ist die schlechteste Lösung. Lieber einen einzelnen Ast oder einen kleinen Strauch sauber und straff einpacken als einen großen Baum nachlässig.

Vogelscheuchen, Glitzerstreifen und Papiertüten

Der NABU hält es für besser, statt Netzen reflektierende Alustreifen, alte CDs oder Ähnliches als Vogelscheuche aufzuhängen. Wie gut solche Scheuchen wirken und wie lange, belegen die hier verwendeten Quellen nicht mit Zahlen. Rechne also damit, dass du ausprobieren und nachbessern musst.

Für Weintrauben in kleinen Mengen schlägt der NABU eine einfache Methode vor: einen Teil der Trauben in den letzten Wochen vor der Ernte in Papiertüten hüllen. Gebrauchte Bäckertüten haben sich bewährt. Werden sie nass, schadet das nicht – die Trauben reifen trotzdem voll aus.

Und schließlich plädiert der NABU für mehr Gelassenheit. Eigene Folgerung: Ein Teil der Beeren für Amsel und Star ist oft der geringere Verlust als ein Netz, in dem Tiere sterben – und Vögel zählen im Garten auch zu den Nützlingen, wie der Artikel „Schädlinge und Nützlinge im Gemüsegarten“ zeigt.

Wühlmäuse erkennen – und vom Maulwurf unterscheiden

Die Wühlmaus, auch Schermaus genannt, frisst Wurzeln, Knollen und Zwiebeln. Nach der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind vor allem jüngere Bäume gefährdet, etwa Apfelbäume auf schwach wachsenden Unterlagen. Die Schäden entstehen meist unbemerkt im Winter, denn die Wühlmaus hält keinen Winterschlaf. Im Frühjahr treibt der Baum dann schwach oder gar nicht aus, lässt sich leicht aus dem Boden ziehen, und die Hauptwurzel sieht aus wie angespitzt.

Wichtig ist die Unterscheidung vom Maulwurf, denn der ist nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt und darf nicht bekämpft werden. Die Erdhaufen der Wühlmaus sind niedriger, unregelmäßiger, die Erde ist feiner und meist mit Pflanzenresten durchsetzt. Der Maulwurf schiebt gleichmäßig geformte, hohe Haufen ohne Pflanzenreste auf, und sein Gang endet mitten unter dem Haufen. Die Gänge der Wühlmaus sind hochoval und stets über 5 cm breit.

Sicherheit bringt die Verwühlprobe, die die Kammer vor jeder Bekämpfung verlangt. Du suchst mit einem Stab den Gang, legst ihn mit dem Spaten auf 20 bis 30 cm frei und steckst in beide Öffnungen eine Möhre. Eine Wühlmaus verschließt den Gang bald wieder und nagt die Möhre an. Ein Maulwurf dagegen unterwühlt die geöffnete Stelle.

Zwei Querschnitte: Links ein hoher, gleichmäßiger Maulwurfshügel, der Gang endet mitten darunter. Rechts ein flacher, unregelmäßiger Wühlmaushaufen mit Pflanzenresten und daneben der hochovale Gang der Wühlmaus, über 5 Zentimeter breit.
Maulwurf oder Wühlmaus: Haufenform und Gang geben den Hinweis, Sicherheit bringt die Verwühlprobe.Skizze: WildWeasel

Wühlmäuse abwehren: Drahtkorb zuerst, Fallen mit Sorgfalt

Den sichersten Schutz für Bäume bietet laut Landwirtschaftskammer ein Drahtkorb beim Pflanzen. Aus Maschendraht mit etwa 15 mm Maschenweite formst du einen Korb, verhakst die Faltnähte sorgfältig und setzt den Baum hinein. Nach dem Einfüllen der Erde biegst du den Draht gegen den Stamm, befestigst ihn dort aber nicht, und deckst ihn mit etwa 5 cm Erde ab. Zwiebeln und Knollen lassen sich ähnlich schützen. Pflanze wertvolle Bäume lieber im Frühjahr: Im Herbst gepflanzte Jungbäume ziehen die Wühlmäuse den Winter über an.

Viele Hausmittel helfen nicht. Stark riechende Flüssigkeiten in den Gängen, Wolfsmilch, Knoblauch oder Kaiserkronen vertreiben die Tiere nach der Kammer höchstens kurz. Klappermühlen, Windräder, Flaschen im Boden, Klopfgeräte und Ultraschall haben sich als wirkungslos erwiesen. Natürliche Feinde wie Mauswiesel, Eulen und Mäusebussard kannst du mit Steinhaufen und Sitzstangen für Greifvögel unterstützen.

Für die direkte Bekämpfung setzt die Kammer auf Fallen. Sie nennt Fallentypen mit guten Fangerfolgen, etwa die Bayerische Drahtfalle und Kippbügelfallen, die in den freigelegten Gang eingesetzt werden. Die besten Zeiten sind Spätherbst und zeitiges Frühjahr, weil die Tiere dann Futter knapp haben. Weil junge Wühlmäuse ständig zuwandern, lohnt sich die Bekämpfung vor allem gemeinsam mit den Nachbargärten.

Video: Mauswiesel fördern, Wühlmäuse eindämmen: nachhaltiges DIY-Quartier im Garten│Querbeet (ARD Garten) – Querbeet (BR) baut eine Wiesel-Burg aus Holz und Steinen, damit Mauswiesel als natürliche Feinde der Wühlmaus im Garten Unterschlupf finden.

Achtung Keine Giftköder als Selbsthilfe: Wühlmausköder sind Fraßgifte, die nach der Landwirtschaftskammer nie offen ausgelegt werden dürfen, weil sie andere Tiere, vor allem Vögel, gefährden. Wer überhaupt Präparate verwendet, hält sich genau an die Gebrauchsanleitung auf der Packung. Das Tierschutzgesetz verlangt auch bei der Schädlingsbekämpfung, dass beim Töten nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen, und ein Wirbeltier töten darf nur, wer die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Eigene Folgerung daraus: nur bewährte Fallentypen verwenden und sie häufig kontrollieren.

Wild abhalten: Zaun, Einzelschutz, keine Lockmittel

Wildschweine wittern Zwiebeln, Knollen und Obstreste auf weite Entfernung. Die Berliner Senatsverwaltung empfiehlt deshalb eine feste Umfriedung: am besten ein Betonfundament mit Sockel und einem stabilen Zaun, der besonders in Bodennähe den kräftigen Rüsseln standhält. Weil Wildschweine im Bedarfsfall auch springen, sollte der Zaun etwa 1,50 m hoch sein. Ohne Sockel hilft ein stabiler Zaun, der etwa 40 cm tief eingegraben und im Boden nach außen gebogen wird – das Tier steht dann mit seinem Gewicht auf dem Draht und kann ihn nicht hochheben.

Genauso wichtig ist, nichts anzubieten. Kompost gehört in den umzäunten Garten, Abfalltonnen geschlossen dahinter, und Gartenabfälle, Obst und altes Gemüse nie in den Wald. In Berlin ist das Füttern von Wildtieren nach dem Landesjagdgesetz generell verboten; andere Länder regeln das jeweils selbst.

Für Rehe nennen die hier verwendeten Quellen keine Zaunhöhe. Einzelne Obstbäume schützt du gegen Wühlmäuse unter der Erde mit dem Drahtkorb. Oberirdisch, gegen Verbiss durch Rehe und gegen Kaninchen und Hasen an der Rinde, bietet sich als eigene Folgerung ein Drahtgeflecht rund um den Stamm an. Maße dafür nennen die Quellen dieses Artikels nicht. Das Bundesjagdgesetz überlässt es den Ländern zu bestimmen, welche Schutzvorrichtungen als üblich gelten – das wird beim Wildschaden wichtig.

Querschnitt durch einen Zaun ohne Sockel: etwa 1,50 Meter hoch, unten etwa 40 Zentimeter tief eingegraben und im Boden nach außen gebogen.
Zaun gegen Wildschweine ohne Sockel nach der Berliner Senatsverwaltung.Skizze: WildWeasel

Jagdrecht und Wildschaden: wer zahlt, wer handelt

Das Jagdrecht ist nach § 1 BJagdG die ausschließliche Befugnis, Wild zu hegen, zu jagen und sich anzueignen. Zur Jagd gehört ausdrücklich auch das Nachstellen und Fangen. Selbst krankes oder verendetes Wild darf sich nur der Jagdberechtigte aneignen. In befriedeten Bezirken und auf Flächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, ruht die Jagd; eine beschränkte Jagd kann aber gestattet werden. Ob dein Garten zu einem Jagdbezirk gehört, regelt Landesrecht – Auskunft gibt die untere Jagdbehörde.

Ersatz für Wildschaden gibt es nach § 29 BJagdG nur für Grundstücke, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören oder ihm angegliedert sind, und nur für Schäden durch Schalenwild wie Reh und Wildschwein, durch Wildkaninchen oder Fasanen. Hasen und Vögel stehen nicht in dieser Liste. Zahlen muss die Jagdgenossenschaft.

Für Gärten, Obstgärten, einzelstehende Bäume und Freilandpflanzungen von Gartengewächsen gilt nach § 32 eine Einschränkung: Der Schaden wird nicht ersetzt, wenn du übliche Schutzvorrichtungen unterlassen hast, soweit die Länder nichts anderes bestimmen. Und die Frist ist kurz. Nach § 34 erlischt der Anspruch, wenn du den Schaden nicht binnen einer Woche, nachdem du von ihm erfahren hast oder hättest erfahren müssen, bei der zuständigen Behörde anmeldest.

Achtung Rechtslage heute: Wild wie Reh, Wildschwein, Feldhase und Wildkaninchen unterliegt dem Jagdrecht – ohne Jagdberechtigung darfst du ihm weder nachstellen noch es fangen oder töten. Wild lebende europäische Vögel sind besonders geschützt; § 44 BNatSchG verbietet, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Ausnahmen, etwa zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden, kann nur die Naturschutzbehörde im Einzelfall zulassen. Das Tierschutzgesetz verbietet Vorrichtungen zum Fangen oder Fernhalten, die vermeidbare Schmerzen oder Schäden verursachen können. Gefahr: Schlecht gespannte Netze strangulieren Vögel und Igel, offen ausgelegte Giftköder gefährden andere Tiere, vor allem Vögel – und Fallen oder Vorrichtungen, die Menschen verletzen können, sind in diesem Artikel ausgeschlossen. Zuständig: bei Wild der Jagdpächter und die untere Jagdbehörde, bei Vögeln die untere Naturschutzbehörde, bei Wühlmäusen der Pflanzenschutzdienst deines Landes.

Häufige Fragen

Darf ich Kaninchen im Garten selbst fangen?

Nein. Wildkaninchen sind nach dem Bundesjagdgesetz Wild, und das Fangen gehört zur Jagd. Wende dich an den Jagdpächter oder die untere Jagdbehörde; in befriedeten Bezirken kann eine beschränkte Jagd gestattet werden.

Welche Netze sind für Vögel am wenigsten gefährlich?

Nach dem NABU engmaschige, dickfädige Netze in blauer Farbe, straff gespannt und nicht bis zum Boden hängend. Dazu gehören kurze Einsatzzeiten und regelmäßige Kontrolle.

Helfen Windräder oder Ultraschall gegen Wühlmäuse?

Nach der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nicht. Klappermühlen, Windräder, Flaschen, Klopfgeräte und Ultraschall haben sich als wirkungslos erwiesen. Wirksam sind Drahtkörbe beim Pflanzen und Fallen.

Bekomme ich Geld, wenn Rehe meine Obstbäume verbeißen?

Nur wenn dein Grundstück zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, du übliche Schutzvorrichtungen angebracht hast und den Schaden binnen einer Woche bei der Behörde meldest. Gehört dein Garten nicht zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk, besteht nach § 29 BJagdG kein Anspruch.

Quellen

  1. Wühlmäuse (Schermäuse) im GartenLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Pflanzenschutzdienst · Schadbild, Unterscheidung vom geschützten Maulwurf, Verwühlprobe, Drahtkorb mit etwa 15 mm Maschenweite, Pflanzung im Frühjahr, unwirksame Hausmittel, Fallen, Bekämpfungszeiten, Verbot des offenen Auslegens von Fraßködern
  2. Garten-Netze als TodesfalleNABU Baden-Württemberg (Naturschutzverband) · Gefahr durch Netze für Vögel und Igel, Regeln für den Netzeinsatz, reflektierende Streifen als Alternative, Papiertüten für Trauben
  3. Das Wildschwein – Ratgeber bei WildschweinproblemenLand Berlin, Senatsverwaltung (berlin.de) · Zaunhöhe etwa 1,50 m, Sockel oder 40 cm tief eingegrabener, nach außen gebogener Zaun, Kompost und Abfall sichern, Fütterungsverbot in Berlin
  4. Bundesjagdgesetz (BJagdG), §§ 1, 2, 6, 29, 32, 34Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Inhalt des Jagdrechts, Tierarten, befriedete Bezirke, Wildschadensersatz, Schutzvorrichtungen, Anmeldefrist von einer Woche
  5. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), §§ 7, 39, 44, 45Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Europäische Vogelarten als besonders geschützte Arten, Zugriffsverbote, Ausnahmen durch die Naturschutzbehörde
  6. Tierschutzgesetz (TierSchG), §§ 1, 4, 13Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Töten bei Schädlingsbekämpfung nur mit unvermeidbaren Schmerzen und mit Kenntnissen, Verbot tierschutzwidriger Vorrichtungen zum Fangen und Fernhalten