Es riecht im Flur oder in der Küche plötzlich nach faulen Eiern oder Chemie – und du fragst dich, ob das Gas ist und was jetzt zu tun ist. Die Regeln dafür sind kurz und eindeutig, aber einige widersprechen dem ersten Reflex: Licht anmachen, klingeln, sofort telefonieren. Dieser Artikel erklärt, warum Erdgas überhaupt riecht, was du in welcher Reihenfolge tust und was danach kommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Erdgas ist von Natur aus nahezu geruchlos – der Geruch wird beigemischt, damit du ein Leck bemerkst.
- Keine Flammen, keine Schalter, keine Klingel, kein Telefon oder Handy im Haus.
- Fenster und Türen auf, Gashahn zu, Mitbewohner durch Klopfen warnen, Haus über die Treppe verlassen.
- Erst draußen den Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers anrufen – ohne Nummer die Feuerwehr unter 112.
- Kohlenmonoxid riecht nicht: Gegen diese Gefahr hilft deine Nase nicht, sondern ein CO-Melder.
Warum Erdgas überhaupt riecht
Erdgas ist an sich nahezu geruchlos. Damit ein unbeabsichtigter Austritt früh auffällt, versetzen die Versorger es mit einem stark riechenden Warnstoff. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), der technische Fachverband der Branche, nennt diese Odorierung eine primäre Sicherheitsmaßnahme. Gase, die an Haushaltskunden geliefert werden, müssen ausreichend odoriert sein; Technik und Kontrolle regelt das DVGW-Arbeitsblatt G 280.
Gebräuchlich sind schwefelhaltige Verbindungen wie Tetrahydrothiophen oder Merkaptangemische, zunehmend auch schwefelarme Mittel. Der Netzbetreiber Netze BW beschreibt, dass der Geruch sehr unterschiedlich wahrgenommen wird: je nach Person wie faule Eier, Schwefel oder eine stechende chemische Note.
Der Geruch ist so stark, dass laut DVGW schon kleinste Gasmengen auffallen. Wenn deine Nase anschlägt, ist das deshalb kein Grund zur Panik – aber ein klarer Grund, sofort nach den Regeln unten zu handeln.
Tipp Viele Netzbetreiber geben Odorkarten aus: Beim Reiben setzen sie den typischen Gasgeruch frei. So weißt du vorher, wonach du im Ernstfall riechst.
Die Regeln in der richtigen Reihenfolge
Der DVGW und die Netzbetreiber geben dieselben Grundregeln aus. Sie folgen einer einfachen Logik: Ausströmendes Gas kann sich entzünden, und schon ein kleiner Funke reicht. Solche Funken entstehen nicht nur an Feuerzeugen, sondern auch an Lichtschaltern, Steckern, Klingeln und Telefonen.
Deshalb gilt: nichts einschalten, nichts ausschalten, nichts ausstecken. Frische Luft senkt die Gaskonzentration, der geschlossene Hahn stoppt den Nachschub, und draußen bist du außer Gefahr. Telefoniert wird erst dann.
- Keine offenen Flammen: Zigaretten aus, kein Feuerzeug, keine Streichhölzer, keine Kerzen.
- Keine Elektrik: keine Licht- oder Geräteschalter, keine Klingel, keinen Aufzug, keine Stecker ziehen.
- Kein Telefon und kein Handy im Haus benutzen.
- Fenster und Türen weit öffnen, für Durchzug sorgen – aber weder Dunstabzugshaube noch Ventilator einschalten.
- Die Absperreinrichtung schließen: den Hahn am Gaszähler oder die Hauptabsperreinrichtung.
- Mitbewohner und Nachbarn warnen: klopfen und rufen, nicht klingeln.
- Das Haus zügig verlassen, nur über die Treppe.
- Von draußen den Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers anrufen.
Achtung Bei Gasgeruch: kein Licht, keine Klingel, kein Handy im Haus, keine Flamme. Fenster auf, Gashahn zu, klopfen statt klingeln, raus über die Treppe – und erst draußen anrufen. Ohne Nummer des Netzbetreibers wählst du die 112.
Wen du anrufst – und warum erst draußen
Zuständig ist der Bereitschaftsdienst deines Gasnetzbetreibers. Er ist laut DVGW rund um die Uhr erreichbar, und der Einsatz kostet dich nichts – auch dann nicht, wenn es sich als falscher Alarm herausstellt. Die Scheu, jemanden umsonst zu rufen, ist also unbegründet.
Hast du die Nummer nicht zur Hand, rufst du die Feuerwehr unter 112 an. Sie kennt nach Angabe des DVGW in der Regel die Gasversorger in der Umgebung und leitet die Meldung weiter. Wichtig ist nur der Ort: Auch beim Telefon können Funken entstehen, deshalb rufst du ausschließlich von außerhalb des Hauses an.
Die Nummer findest du oft direkt am Haupthahn oder am Gaszähler, wo häufig Name und Kontaktdaten des Versorgers stehen. Besser ist es, du schaust heute nach und speicherst sie im Handy und im Notfallplan auf Papier.
Gasgeruch im Treppenhaus oder Keller
Riecht es nicht in deiner Wohnung, sondern im Treppenhaus, gelten dieselben Regeln. Gerade dort ist der Reflex groß, das Flurlicht anzuschalten oder bei den Nachbarn zu klingeln. Netze BW nennt ausdrücklich Lichtschalter, Klingeln und Aufzüge als tabu. Klopfe an die Wohnungstüren, rufe laut, und geh zu Fuß nach unten.
Die Hauptabsperreinrichtung sitzt laut DVGW dort, wo die Gasleitung durch die Wand ins Haus kommt, manchmal auch in einem Anschlusskasten außerhalb des Gebäudes; oft gibt es eine weitere Absperreinrichtung direkt vor dem Gaszähler im Keller oder in der Wohnung. In Mehrfamilienhäusern sollen Zähler und Druckregler in abschließbaren Räumen liegen – als Mieter kommst du also nicht immer heran.
Kommst du nicht schnell und gefahrlos an den Hahn, lass ihn. Niemand muss in einen Keller hinabsteigen, in dem es stark nach Gas riecht, und dort im Dunkeln nach einem Lichtschalter tasten. Hinausgehen, andere warnen und von draußen anrufen hat Vorrang.
Tipp Der DVGW rät, Absperreinrichtungen immer frei zugänglich zu halten. Wer im Notfall erst Kisten oder Fahrräder wegräumen muss, verliert Zeit.
Nach dem Einsatz
Geh erst wieder ins Haus, wenn der Entstördienst oder die Feuerwehr es freigibt, und folge ihren Anweisungen. Öffne einen Hahn, den die Einsatzkräfte geschlossen haben, nicht eigenmächtig wieder.
Für die Gasleitung ab der Hauptabsperreinrichtung und die angeschlossenen Geräte ist nicht der Netzbetreiber zuständig. Netze BW nennt hier die Hauseigentümer; der DVGW spricht von Eigentümern und Mietern. Mieter sagen deshalb ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung Bescheid.
Reparaturen an Gasgeräten und Leitungen gehören ausschließlich in die Hände zertifizierter Fachbetriebe. Der DVGW ist hier deutlich: bei angegriffenen Leitungen auf keinen Fall selbst Hand anlegen, sondern den Fachmann rufen.
Kohlenmonoxid: die Gefahr ohne Geruch
Gasgeruch und Kohlenmonoxid werden oft verwechselt, sind aber zwei verschiedene Gefahren. Der Geruch warnt vor unverbranntem Gas, das sich entzünden kann. Kohlenmonoxid dagegen entsteht bei unvollständiger Verbrennung – der DVGW nennt etwa verschmutzte Brennerdüsen, die im Extremfall zu Kohlenmonoxid und damit zu Vergiftungsgefahr führen können.
Kohlenmonoxid ist farb- und geruchlos. Deine Nase warnt dich also nicht, und die Regeln für Gasgeruch schützen nicht davor. Hier hilft ein Kohlenmonoxid-Melder; das BBK empfiehlt geprüfte und zugelassene Geräte. Symptome, Montageorte und das Verhalten bei Verdacht findest du in den Artikeln zum Warmbleiben ohne Heizung und zum Kochen ohne Strom.
Ergänzend gibt es laut Netze BW im Handel Methangas-Melder, die ähnlich wie Rauchmelder bei Gasaustritt alarmieren. Sie ersetzen weder den CO-Melder noch die Wartung der Geräte.

Flüssiggas: Gasflaschen und Campingkocher
Propan und Butan aus Gasflaschen und Kartuschen verhalten sich anders als Erdgas. Der Deutsche Verband Flüssiggas, der Branchenverband, weist darauf hin, dass Flüssiggas schwerer als Luft ist. Deshalb dürfen Gasflaschen nicht in Kellern, Schlafräumen, Fluren, Treppenhäusern oder Durchgängen gelagert werden. In Räumen darf nach der Technischen Regel Flüssiggas höchstens eine Flasche mit 5 kg oder 11 kg betrieben und eine weitere derselben Größe in der Wohnung gelagert werden, nicht aber in Schlafräumen oder im Keller.
Das BBK zählt Campingkocher mit Gaskartusche ausdrücklich zu den Geräten, mit denen du nur im Freien kochen solltest. Ein Gaskocher in der Wohnung kommt nur infrage, wenn er für Innenräume zugelassen ist. Riecht es an einer Flasche oder einem Kocher nach Gas, gelten die Grundregeln sinngemäß: keine Zündquelle, Ventil zudrehen, wenn das gefahrlos geht, lüften und hinaus.
Vorbeugen: Geräte und Leitungen prüfen lassen
Die meisten Gefahren entstehen nicht plötzlich. Netze BW empfiehlt, Gasgeräte regelmäßig, am besten jährlich, von einem Fachbetrieb prüfen zu lassen und die gesamte Gasanlage mindestens alle 12 Jahre. Der DVGW rät Eigentümern und Mietern ebenfalls zur Prüfung der Leitungen alle zwölf Jahre durch einen eingetragenen Fachbetrieb; zusätzlich überprüft der Schornsteinfeger regelmäßig die Abgaswege und die Abgasanlage.
Einmal im Jahr kannst du selbst genau hinschauen. Der DVGW nennt Zeichen, dass eine Wartung überfällig ist: eine Flamme, die mehr gelb als blau brennt, Rußspuren oder Verfärbungen am Gerät, ungewöhnliche Geräusche beim Anspringen und auffälliger Geruch im Betrieb. Verbrennungsluftöffnungen in Türen und Wänden müssen frei bleiben.
- Nummer des Gas-Bereitschaftsdienstes heraussuchen und speichern.
- Wissen, wo Hauptabsperreinrichtung und Zählerhahn sind, und beides frei halten.
- Gasgeräte regelmäßig vom Fachbetrieb prüfen lassen.
- Einen CO-Melder dort anbringen, wo Gasgeräte betrieben werden.
Häufige Fragen
Darf ich bei Gasgeruch das Licht anmachen, um besser zu sehen?
Nein. An Licht- und Geräteschaltern können Funken entstehen. Lass alle Schalter, wie sie sind, und zieh auch keine Stecker.
Kostet der Einsatz des Entstördienstes etwas, wenn es falscher Alarm war?
Nach Angabe des DVGW nicht: Der Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers kostet dich keinen Cent, auch bei falschem Alarm.
Ich finde die Nummer des Netzbetreibers nicht. Was dann?
Ruf von draußen die Feuerwehr unter 112 an. Sie kennt in der Regel die Gasversorger in der Umgebung und leitet die Meldung weiter.
Warnt mich der Gasgeruch auch vor Kohlenmonoxid?
Nein. Kohlenmonoxid ist farb- und geruchlos und entsteht bei unvollständiger Verbrennung. Davor warnt nur ein Kohlenmonoxid-Melder.
Darf ich eine Ersatz-Gasflasche im Keller aufbewahren?
Nein. Flüssiggas ist schwerer als Luft. Der Deutsche Verband Flüssiggas nennt Keller, Schlafräume, Flure und Treppenhäuser als nicht erlaubte Lagerorte.
Quellen
- Was tun bei Gasgeruch?Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW, technisch-wissenschaftlicher Verband) · Sechs Verhaltensregeln: keine Flammen und Funken, kein Telefon im Haus, lüften ohne Dunstabzug, Gashahn zu, klopfen statt klingeln, Bereitschaftsdienst kostenlos und von außen anrufen, sonst Feuerwehr
- Odorierung von ErdgasDeutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW, technisch-wissenschaftlicher Verband) · Erdgas nahezu geruchlos, Odorierung als Sicherheitsmaßnahme, Pflicht für Haushaltskunden, DVGW-Arbeitsblatt G 280, gebräuchliche Odoriermittel
- Der Jahres-Check im HausDeutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW, technisch-wissenschaftlicher Verband) · Lage der Absperreinrichtungen, Prüfung alle zwölf Jahre, Schornsteinfeger, Warnzeichen für Wartung, Kohlenmonoxid bei unvollständiger Verbrennung
- Gasgeruch: Was tun? Notfallnummer und VerhaltensregelnNetze BW GmbH (Gasnetzbetreiber, Unternehmen) · Keine Klingeln und Aufzüge, nur Treppe, Geruchsbeschreibung, Methangas-Melder, Prüfintervalle, Zuständigkeit ab Hauptabsperreinrichtung
- Vorsorgen für Krisen und Katastrophen (Ratgeber)Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Campingkocher mit Gaskartusche nur im Freien, Gaskocher innen nur mit Zulassung, CO-Melder, Gebäude bei Gasaustritt verlassen
- Lagerung von GasflaschenDeutscher Verband Flüssiggas e. V. (Branchenverband) · Flüssiggas schwerer als Luft, keine Lagerung in Keller, Flur und Treppenhaus, Flaschenzahl nach Technischer Regel Flüssiggas
