Deinen eigenen Vorrat und deinen Familien-Notfallplan kannst du allein anlegen. Im Mehrfamilienhaus gibt es aber Dinge, die allen gehören und für die im Ernstfall niemand zuständig scheint: das Treppenhaus, die Haustür, den Keller mit der Technik, die Tiefgarage, die Mülltonnen. Dieser Artikel zeigt, wie eine Hausgemeinschaft dafür einen einfachen gemeinsamen Plan macht – mit Aushang, freiwilliger Kontaktliste und klaren Zuständigkeiten. Was Vermieter regeln und wie Nachbarschaft entsteht, steht in eigenen Artikeln; hier geht es um das Zusammenspiel.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Aushang im Treppenhaus mit Verwaltung, Notdienst, Netzbetreiber und Treffpunkt hilft allen – auch ohne Handy.
- Eine Kontaktliste entsteht nur mit Einwilligung; Angaben zur Gesundheit erst recht nur ausdrücklich und freiwillig.
- Klärt vorher, wer Schlüssel zu Keller und Technikraum hat – und dass dort nur Fachleute eingreifen.
- Treppenhaus frei, Haustür nicht abschließen, Brandschutztüren zu: Auch in der Krise bleibt das der Rettungsweg.
- Tiefgaragen können bei Hochwasser zu tödlichen Fallen werden. Autos rechtzeitig heraus, dann nicht mehr hinein.
Warum das Haus einen eigenen Plan braucht
In einem Mehrfamilienhaus fällt bei einer Störung mehr aus als in der einzelnen Wohnung. Die Verbraucherzentralen nennen für Stromausfälle ausdrücklich Aufzüge, Gegensprechanlagen und elektrische Türöffner, die in Mehrfamilienhäusern betroffen sein können. Keines davon gehört dir, und keines kannst du allein wieder in Gang bringen.
Gleichzeitig verlassen sich viele auf die Nachbarschaft. Das BBK verweist in seiner Broschüre zum Stromausfall auf eine eigene Studie von 2013: Danach geht 93 Prozent der Bevölkerung davon aus, dass in Notfällen Nachbarschaftshilfe zur Verfügung steht. Damit aus dieser Erwartung etwas wird, hilft ein kleiner gemeinsamer Plan – kein Konzept, sondern ein Blatt Papier und ein paar Absprachen.
Wie du überhaupt mit den Nachbarn ins Gespräch kommst und warum im Ernstfall oft keiner anfängt, beschreibt der Artikel zur Nachbarschaft im Ernstfall. Was Vermieter und Eigentümer regeln müssen, vom Rauchmelder bis zur Rückstausicherung, steht im Artikel zur Vorsorge im Mietshaus. Dieser Artikel setzt dort an, wo beides zusammenkommt.
Wer ist zuständig – und wie erreicht man sie?
Die erste Frage eines Haus-Notfallplans ist nicht, was ihr tut, sondern wen ihr anruft. Für Aufzug, Heizung, Pumpen und Haustür ist in der Regel die Hausverwaltung oder der Eigentümer zuständig, im Alltag oft vertreten durch einen Hausmeister. Viele Verwaltungen haben außerhalb der Bürozeiten einen Notdienst. Ob es bei euch einen gibt und unter welcher Nummer, fragt ihr am besten einmal gemeinsam nach.
Die Verbraucherzentralen raten, wichtige Telefonnummern auf Papier zu notieren – ausdrücklich auch die der Hausverwaltung, des Stromversorgers, der Nachbarn und der Pflegedienste. Bei einem Stromausfall solltest du nach ihrer Empfehlung zuerst prüfen, ob nur deine Wohnung oder das ganze Haus betroffen ist, und den Ausfall, falls er nicht bekannt ist, dem örtlichen Netzbetreiber melden, nicht dem Stromanbieter. Welcher Netzbetreiber das ist, gehört deshalb auf den Aushang.
Das BBK empfiehlt außerdem, sich bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu erkundigen, auf welchen Wegen während eines längeren Stromausfalls informiert wird, welche Hilfsangebote vorgesehen sind und wo man einen Notruf absetzen kann, wenn das Telefonnetz ausfällt. Was eine Person herausfindet, reicht für das ganze Haus.
Der Aushang im Treppenhaus
Wenn Handy und Internet ausfallen, ist das schwarze Brett im Hausflur der Ort, an dem alle vorbeikommen. Ein Aushang, der schon vorher hängt, erspart im Ernstfall die Suche nach Nummern. Sprich ihn mit Hausverwaltung oder Vermieter ab, damit er hängen bleiben darf.
Auf den Aushang gehört nur, was ohnehin alle wissen dürfen: Nummern und Orte, keine Namen von Menschen, die Hilfe brauchen, und keine Angaben zu einzelnen Wohnungen. Während einer Störung kann dasselbe Brett für kurze, datierte Hinweise dienen – etwa „Aufzug steht, Verwaltung informiert“. So muss nicht jede Partei einzeln anrufen, und Gerüchte haben weniger Raum.
| Angabe | Warum |
|---|---|
| Notruf 112, Polizei 110, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 | Im Stress vergisst man selbst das Naheliegende |
| Hausverwaltung und ihr Notdienst | Zuständig für Aufzug, Heizung, Pumpen und Türen |
| Örtlicher Netzbetreiber | Dort meldest du einen Stromausfall |
| Wo die Kommune im Ernstfall informiert | Anlaufstelle, wenn Telefon und Internet ausfallen |
| Treffpunkt vor dem Haus | Damit nach einer Räumung klar ist, wer draußen ist |
| Wer die Kontaktliste führt | Damit Neue wissen, bei wem sie sich melden können |
Die Kontaktliste: nur mit Einwilligung
Nützlicher als der Aushang ist eine Liste, wer in welcher Wohnung wohnt und wie man sie erreicht. Weil darin Namen und Telefonnummern stehen, orientiert ihr euch an den Regeln für eine Einwilligung. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz fasst sie so zusammen: Die Einwilligung muss freiwillig sein, die Person muss eine echte Wahl haben und sie jederzeit ohne Nachteile verweigern oder zurückziehen können. Sie muss außerdem wissen, wer die Daten hat und wofür, und dass sie die Einwilligung jederzeit widerrufen kann.
Für besonders geschützte Daten gilt nach der Bundesbeauftragten eine strengere Anforderung: Hier muss die Einwilligung ausdrücklich sein. Gesundheitsdaten gehören nach dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen zu diesen besonderen Kategorien – etwa die Angabe, dass jemand ein Sauerstoffgerät nutzt. Praktisch heißt das: Niemand wird eingetragen, der nicht selbst zugestimmt hat, und wer Hilfe braucht, meldet sich von sich aus. Oft reicht ein Satz wie „braucht Hilfe, wenn der Aufzug steht“ statt einer Diagnose.
Führt die Liste eine einzelne Person aus dem Haus, liegt sie in einem Umschlag bei ihr und bei einer Vertretung, nicht offen im Flur. Wer auszieht oder nicht mehr mitmachen will, wird gestrichen. Nutzt jemand einen Pflegedienst, rät das BBK, sich zu erkundigen, ob und wie dieser Dienst bei einem längeren Stromausfall weiterläuft – das kann niemand im Haus für ihn klären, aber die Liste kann daran erinnern.
Tipp Frag nicht nach Krankheiten, sondern nach Bedarf: „Gibt es etwas, wobei du Hilfe brauchst, wenn Strom oder Aufzug ausfallen?“ Was jemand nicht sagen will, bleibt ungesagt.
Schlüssel, Technikraum und Tiefgarage
Im Keller stehen oft die Dinge, an denen das ganze Haus hängt: Hausanschlüsse, Heizung, eine Hebeanlage für das Abwasser, manchmal eine Pumpe, die das Trinkwasser nach oben drückt. Was davon ohne Strom stillsteht, erklären die Artikel zur Haustechnik ohne Strom und zur Wohnung im Obergeschoss. Für den gemeinsamen Plan zählt nur eine Frage: Wer hat einen Schlüssel zu diesen Räumen, und ist er im Ernstfall erreichbar? Das ist meist die Verwaltung oder der Hausmeister; ein Schlüssel im Haus nützt, damit Fachleute oder Feuerwehr nicht vor verschlossener Tür stehen.
Bei Hochwasser und Starkregen wird der Keller selbst zur Gefahr. Das BBK rät, Rückstauklappen zu überprüfen, bevor das Wasser steigt, und sich während eines Hochwassers nicht im Keller aufzuhalten, weil das lebensgefährlich ist. Für Autos rät es, sie rechtzeitig aus gefährdeten Garagen zu fahren, und warnt: Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden. Eine Absprache im Haus, wer bei einer Unwetterwarnung die anderen Tiefgaragennutzer anruft, kostet nichts.
Achtung Keine Eingriffe an Hausanschluss, Verteilung, Pumpen oder Aufzug – auch nicht gemeinsam. Wer im Haus über eine Notstromlösung nachdenkt, informiert nach dem BBK zuerst den Eigentümer; Arbeiten an der Hausinstallation dürfen nur Elektrofachbetriebe ausführen.
Treppenhaus frei, Haustür offen
In einer längeren Störung liegt es nahe, Wasserkästen, Müllsäcke oder den Rollator im Treppenhaus abzustellen. Genau dort gehört nichts hin. Die Feuerwehr Heilbronn beschreibt Treppenräume und Flure als ersten und notwendigen Flucht- und Rettungsweg. Möbel und andere Gegenstände schränken die Breite der Fluchtwege und den Angriffsweg der Feuerwehr ein; brennbare Materialien sind unverzüglich zu entfernen.
Dasselbe Merkblatt nennt die Hauseingangstür im Mehrfamilienhaus eine Notausgangstür, die nicht abgeschlossen werden sollte, außer sie hat ein Panikschloss. Rauch- und Brandschutztüren dürfen nicht mit Keilen oder Schnüren offen gehalten werden, und Feuerwehrzufahrten müssen ständig frei bleiben – auch nicht zum kurzen Be- und Entladen. Wenn im Stromausfall der Türöffner nicht geht, ist das ein Grund, Besuch anders anzukündigen, nicht die Tür zu verkeilen.

Müll und Wasser: gemeinsam tragen
Bleibt die Müllabfuhr aus, füllen sich die Tonnen eines großen Hauses schnell. Wie du Abfall dann trennst, verdichtest und sicher zwischenlagerst, steht im Artikel „Müll, wenn die Abfuhr ausbleibt“. Für die Hausgemeinschaft gilt vor allem: Säcke nicht ins Treppenhaus oder in Kellerflure stellen, sondern einen gemeinsamen Platz im Freien vereinbaren, den die Verwaltung kennt.
Wasser ist das Schwerste, was im Haus bewegt wird. Als Grundlage gelten 2 Liter Trinkwasser pro Person und Tag. Wer oben wohnt und den Aufzug nicht nutzen kann, trägt das nicht allein; warum oben das Wasser zuerst ausbleibt und welche Gebinde sich tragen lassen, erklärt der Artikel zur Wohnung im Obergeschoss. Im Haus-Plan reicht die Absprache, wer wem beim Tragen hilft.
Einmal zusammensetzen – und dann nachhalten
Ein Haus-Notfallplan entsteht am einfachsten an einem Termin, der ohnehin stattfindet: bei der Eigentümerversammlung, einem Hoffest oder nach dem letzten Stromausfall. Eine oder zwei Personen übernehmen den Aushang und die Liste, alle anderen entscheiden, ob sie mitmachen. Wer nicht will, muss nicht – der Plan funktioniert auch mit wenigen.
Danach genügt es, den Aushang einmal im Jahr durchzusehen und die Liste zu aktualisieren, wenn jemand ein- oder auszieht.
- Aushang mit Notrufen, Verwaltung, Notdienst, Netzbetreiber und Treffpunkt aufhängen.
- Kontaktliste nur mit Zustimmung führen, Hilfebedarf freiwillig melden lassen.
- Klären, wer Schlüssel zu Keller, Technikraum und Tiefgarage hat.
- Bei Unwetterwarnung: Tiefgaragennutzer anrufen, niemand in Keller oder Tiefgarage.
- Treppenhaus frei halten, Haustür nicht abschließen, Brandschutztüren nicht festklemmen.
- Einen Platz für Müll im Freien und Hilfe beim Wassertragen verabreden.
Häufige Fragen
Darf ich im Treppenhaus eine Liste aller Bewohner aufhängen?
Besser nicht. Auf den Aushang gehören nur allgemeine Nummern und Orte. Namen, Telefonnummern und Hilfebedarf kommen auf eine Liste, die nur mit Einwilligung entsteht und nicht offen aushängt.
Wer ist zuständig, wenn der Aufzug steht?
Für den Aufzug sind Eigentümer und Hausverwaltung zuständig. Steckt jemand fest, ist das nach den Verbraucherzentralen ein Fall für den Notruf. Ansonsten meldet eine Person der Verwaltung oder ihrem Notdienst die Störung und schreibt es ans Brett.
Darf die Haustür nachts abgeschlossen werden?
Die Feuerwehr Heilbronn nennt die Hauseingangstür im Mehrfamilienhaus eine Notausgangstür, die nicht abgeschlossen werden sollte, außer sie hat ein Panikschloss. Was bei euch gilt, klärst du mit der Verwaltung.
Was, wenn niemand im Haus mitmachen will?
Dann hängst du mit Zustimmung der Verwaltung wenigstens den Aushang auf und tauschst mit einer einzelnen Nachbarin oder einem Nachbarn Nummern aus. Mehr braucht ein Anfang nicht.
Quellen
- Stromausfall – Vorsorge und SelbsthilfeBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Nachbarn ansprechen, Studie 2013 (93 Prozent erwarten Nachbarschaftshilfe), Informationswege der Kommune erfragen, Pflegedienste, Notstrom im Mehrfamilienhaus nur mit Eigentümer und Elektrofachbetrieb
- Was tun bei Stromausfall? Gut vorbereitet und richtig handelnVerbraucherzentralen · Aufzüge, Gegensprechanlagen und Türöffner im Mehrfamilienhaus, Telefonnummern auf Papier inklusive Hausverwaltung, Ausfall dem Netzbetreiber melden, Notruf bei Personen im Aufzug
- Basiswissen zum Datenschutz – EinwilligungDie Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) · Freiwilligkeit, Information über Zweck und Widerruf, ausdrückliche Einwilligung bei besonders geschützten Daten
- FAQ Gesundheitsbereich und DatenschutzDer Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen · Gesundheitsdaten als besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO
- Brandschutztechnische Hinweise für Ihre Sicherheit in WohngebäudenFeuerwehr Heilbronn · Treppenräume als Flucht- und Rettungsweg, Hauseingangstür als Notausgangstür, Brandschutztüren, Feuerwehrzufahrten
- Vorsorge und Handeln bei Hochwasser – Was tun bei Hochwasser?Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Rückstauklappen vorher prüfen, nicht im Keller aufhalten, Autos rechtzeitig aus Garagen, Tiefgaragen als tödliche Fallen