Im August 2002 und im Juni 2013 standen an Elbe und Donau ganze Stadtteile unter Wasser. Dazwischen lagen elf Jahre, in denen Gesetze, Warndienste und Versicherungen umgebaut wurden. Diese Fallstudie zeigt, was die Kommission der Sächsischen Staatsregierung 2002 und eine Studie des Deutschen Komitees Katastrophenvorsorge 2015 festgestellt haben – und was du daraus für deinen Haushalt mitnehmen kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- 2002 kamen in Deutschland 21 Menschen ums Leben, 2013 waren es 14 – bei einem räumlich größeren Hochwasser.
- Die sächsische Kommission fand 2002 zu lange Meldeketten, zu wenig Sirenen und Deiche in schlechtem Zustand.
- Auslaufendes Heizöl kann Gebäudeschäden um das Zwei- bis Dreifache erhöhen; Tanks lassen sich sichern.
- Der Anteil der gegen Überschwemmung versicherten Wohngebäude stieg von 19 % (2002) auf 34 % (2013).
- Technischer Hochwasserschutz hat Grenzen – Eigenvorsorge, Warnung und Versicherung bleiben nötig.
August 2002: erst das Erzgebirge, dann die Elbe
Vom 11. bis in die frühen Morgenstunden des 13. August 2002 fiel über dem Erzgebirge sintflutartiger Regen, weit über dem langjährigen Augustmittel. In Zinnwald wurden zwischen dem 12. und 14. August 406 mm/m² gemessen. Mulde, Weißeritz, Müglitz und weitere Flüsse wurden zu reißenden Gewässern; Aue, Döbeln, Grimma, Glashütte, Freital und viele andere Orte wurden schwer beschädigt.
Vom 14. bis 18. August trat dann die Elbe über die Ufer und überflutete große Teile Dresdens sowie Pirna, Meißen, Riesa und Torgau. Am Pegel Dresden wurden am 17. August 2002 um 7 Uhr 9,40 m gemessen – der höchste zuvor überlieferte Wert stammte aus dem Jahr 1845 mit 8,77 m.
Allein in Sachsen kamen nach dem Bericht der Kommission 20 Menschen zu Tode, 110 wurden verletzt, mehrere zehntausend mussten evakuiert werden. Bundesweit verloren 21 Menschen ihr Leben. Der Schaden wird in der Studie des DKKV mit 11,6 Milliarden Euro beziffert; das Hochwasser gilt damit als bislang teuerste Naturkatastrophe in Deutschland.
Was die Kirchbach-Kommission 2002 fand
Die Sächsische Staatsregierung setzte im September 2002 eine unabhängige Kommission unter Leitung von General a. D. Hans-Peter von Kirchbach ein; der Bericht ist vom 16. Dezember 2002 datiert. Ihr Auftrag war ausdrücklich, Abläufe zu prüfen und Empfehlungen zu erarbeiten – das mögliche Fehlverhalten einzelner Bediensteter gehörte nicht dazu.
Beim Hochwassermeldedienst sah die Kommission „gravierende Schwächen“. Beim Erzgebirgshochwasser erfuhren die Katastrophenschutzbehörden von der Lage oft eher durch die tatsächliche Entwicklung als durch die Warnmeldungen. Meldungen liefen über Umweltfachämter, Regierungspräsidien und Landkreise bis zu den Gemeinden, außerhalb der Dienstzeit über bis zu fünf Stationen. Die Hochwassermeldungen stützten sich fast nur auf Pegelstände und hoben sich in der Mehrzahl nicht dramatisch von üblichen Meldungen ab.
Zu den Deichen hielt der Bericht fest, ihr Zustand sei vielerorts nicht befriedigend, die Sanierung jahrzehntelang verschleppt. Im Muldental wären die Deiche wegen der Wasserstände aber auch in optimalem Zustand überflutet worden. Den unteren Katastrophenschutzbehörden waren Schwachstellen der Deiche nicht ausreichend bekannt, was vorbeugende Sicherung erschwerte.
Hinweis Die Kommission bewertete auch Positives: Die unteren Katastrophenschutzbehörden hatten Pläne, Stäbe und Übungen vorbereitet, und die Feuerwehren waren „immer die Kräfte der ersten Stunden“.
Warnung der Bevölkerung: improvisiert statt geplant
Als Warnmittel der ersten Wahl nannte die Kommission die Sirene. In den meisten betroffenen Gemeinden konnte aber nicht per Sirene gewarnt werden: Sirenen waren abgebaut, technisch unbrauchbar, oder es war unklar, wer sie auslöst. Die Kommission hielt funktionsfähige, auch vom Stromnetz unabhängige Sirenen für unerlässlich.
Vielerorts wurde improvisiert: Lautsprecherwagen, Mitarbeiter der Verwaltung von Haus zu Haus, in Meißen „Flutbriefe“. Vielfach gab es gar keine offizielle Warnung, Betroffene waren auf allgemeine Medienberichte ohne Ortsbezug angewiesen. Amtliche Durchsagen über Rundfunk, zu denen die Staatsregierung berechtigt gewesen wäre, wurden nicht genutzt.
Ein Befund betrifft dich direkt: Berichte über angebliche Plünderungen führten dazu, dass bereits Evakuierte in ihre Häuser zurückkehrten und sich erneut in Gefahr brachten.
Was sich bis 2013 änderte
Sachsen gründete 2003 ein Landeshochwasserzentrum, das seitdem alle Warnprodukte zentral bereitstellt; die Meldewege wurden gestrafft, die „Zwischenstationen“ entfielen. Durch engere Zusammenarbeit mit Tschechien wurde die Vorhersage für die Elbe verlängert – am Pegel Dresden auf bis zu 60 Stunden. Zwischen Dezember 2002 und April 2005 stellte Sachsen 47 Hochwasserschutzkonzepte mit insgesamt 1.600 Maßnahmenvorschlägen auf.
Auf Bundesebene brachte das Hochwasserschutzgesetz von 2005 (Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes) Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz, im Baugesetzbuch und weiteren Gesetzen. Seit Mai 2005 müssen Gebiete, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasser zu erwarten ist, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden; dort gelten Nutzungsbeschränkungen, etwa keine neuen Baugebiete. Mit der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie kamen später Gefahren- und Risikokarten hinzu.
Juni 2013: größer, aber mit weniger Toten
Nach einem sehr nassen Mai fiel vom 30. Mai bis 2. Juni 2013 Dauerregen auf gesättigte Böden. Betroffen waren zwölf Bundesländer, in acht wurde der Katastrophenfall festgestellt; besonders schwer traf es Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern. An der Elbe wurden auf rund 250 km zwischen Coswig und Lenzen neue Rekordwasserstände gemessen, auch Mulde und Saale führten erhebliche Hochwasserabflüsse zu.
Am 4. Juni 2013 brachen an der Isarmündung bei Deggendorf die Deiche an Donau und Isar. Der Polder Steinkirchen-Fischerdorf lief voll, rund 24 km² standen bis zu drei Meter tief unter Wasser. Rund 2.000 Menschen mussten evakuiert werden, teils mit Hubschraubern. An der Elbe brachen unter anderem der Saaledeich bei Klein Rosenburg und der Elbdeich bei Fischbeck.
14 Menschen kamen 2013 ums Leben. Die Bundesregierung bezifferte den Schaden im Juli 2013 auf 8,2 Milliarden Euro; die Studie hält fest, dass der Gesamtschaden wohl darunter und deutlich unter dem von 2002 liegen wird. Die Studie mahnt aber zur Vorsicht beim Vergleich: Das Ereignis 2013 war räumlich größer, verlief aber anders als die Sturzfluten im Erzgebirge 2002.

Heizöl: der Schaden, der das Haus unbewohnbar macht
Ein wiederkehrender Befund beider Ereignisse ist auslaufendes Heizöl. Schon 1999 und 2002 hatte sich gezeigt, dass es Gebäude- und Hausratsschäden um das Zwei- bis Dreifache erhöhen kann. Dringt Öl bei langer Überflutung tief ins Mauerwerk ein, ist eine Sanierung oft nicht mehr möglich.
Im Landkreis Deggendorf berichtete 2013 mehr als die Hälfte der befragten Haushalte von Ölschäden. Etwa 150 Gebäude sollten dort wegen Ölkontamination abgerissen werden. Die Studie empfiehlt, Hausbesitzer besser über günstige und wirksame Tanksicherungen zu informieren und deren Umsetzung konsequent zu kontrollieren.
Der Gesetzgeber hat reagiert: Das Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 brachte § 78c ins Wasserhaushaltsgesetz. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist der Einbau neuer Heizölanlagen seitdem grundsätzlich verboten. Bestehende Anlagen dort mussten bis 5. Januar 2023 hochwassersicher nachgerüstet werden, in weiteren Risikogebieten gilt die Frist bis 5. Januar 2033, soweit wirtschaftlich vertretbar.
Lehren aus beiden Ereignissen
Die DKKV-Studie sieht 2013 deutliche Fortschritte gegenüber 2002: bessere Flächenvorsorge, mehr Eigenvorsorge, wirksamere Frühwarnung, bessere Koordination und gezieltere Instandhaltung von Schutzanlagen. Zugleich betont sie, dass extreme Ereignisse die Grenzen des technischen Hochwasserschutzes zeigen. Rückhalt, Eigenvorsorge, Warnung und Katastrophenabwehr müssten deshalb weiter gestärkt werden, und Vorsorge müsse sich auch auf die Bereiche hinter Schutzanlagen erstrecken.
Bei der Versicherung stieg der Anteil der gegen Überschwemmung versicherten Wohngebäude von 19 % im Jahr 2002 auf 34 % im Jahr 2013. Die Studie kritisiert zugleich, dass das Nebeneinander von Versicherung und einzelfallweisen staatlichen Wiederaufbauhilfen wenig Anreize zur Eigenvorsorge setze.
Hinweis Die DKKV-Studie fasst es so: „Hochwasser sind natürliche Ereignisse, Hochwasserschäden sind es nicht.“
Was das für dich heißt
Beide Hochwasser zeigen: Ein Deich schützt, bis er überströmt wird oder bricht – und dann trifft es gerade die Häuser, die sich sicher fühlten. Die folgenden Punkte sind unsere Schlussfolgerungen aus den Befunden, keine Aussagen der Berichte selbst.
- Schau in die Hochwassergefahrenkarte: Sie zeigt nach § 74 WHG, welche Flächen bei einem 100-jährlichen und bei einem seltenen Extremhochwasser überflutet würden. Wo du sie findest, steht im Artikel „Hochwasser und Starkregen“.
- Hast du eine Ölheizung, kläre, ob dein Haus in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet liegt und ob der Tank hochwassersicher ist. Auskunft gibt die zuständige Wasserbehörde.
- Lagere nichts Unersetzliches im Keller und plane, was du im Ernstfall nach oben trägst.
- Prüfe, ob deine Wohngebäude- und Hausratversicherung Elementarschäden einschließt – Details im Artikel „Elementarschaden und Versicherung“.
- Nimm Evakuierungsaufrufe ernst und kehre erst zurück, wenn die Behörden es freigeben – auch wenn Gerüchte etwas anderes nahelegen.
- Richte mehrere Warnwege ein: Warn-App, Radio mit Batterie, Nachbarn.
Tipp Wie lange solche Lagen tatsächlich dauerten, vergleicht der Artikel „Wie lange echte Lagen dauerten“; die Flut an Ahr und Erft 2021 behandelt eine eigene Fallstudie.
Häufige Fragen
War das Hochwasser 2013 schlimmer als 2002?
Räumlich war es größer, und an der Elbe wurden auf rund 250 km neue Rekordstände gemessen. Todesopfer und Schäden waren nach der DKKV-Studie aber geringer als 2002, auch wegen besserer Vorsorge – wobei die Studie vor einem vorschnellen Vergleich warnt.
Wer war die Kirchbach-Kommission?
Eine von der Sächsischen Staatsregierung im September 2002 eingesetzte unabhängige Kommission unter Leitung von General a. D. Hans-Peter von Kirchbach. Sie prüfte Warnung und Katastrophenschutz und gab Empfehlungen; die Bewertung einzelner Bediensteter gehörte nicht zu ihrem Auftrag.
Was ist das DKKV?
Das Deutsche Komitee Katastrophenvorsorge ist ein eingetragener Verein, keine Behörde. Die Studie zum Hochwasser 2013 entstand in einem vom Bundesforschungsministerium geförderten Projekt und erschien 2015.
Muss ich meinen Heizöltank nachrüsten?
Das hängt davon ab, ob dein Haus in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder einem Risikogebiet liegt; dann gilt § 78c WHG mit den Fristen 2023 beziehungsweise 2033. Verbindlich klärt das die zuständige Wasserbehörde.
Quellen
- Bericht der Unabhängigen Kommission der Sächsischen Staatsregierung Flutkatastrophe 2002Freistaat Sachsen (Kommission von Kirchbach), Dezember 2002 · Ablauf 2002 in Sachsen, Opferzahlen, Pegel Dresden, Befunde zu Meldedienst, Deichen und Warnung der Bevölkerung
- Das Hochwasser im Juni 2013: Bewährungsprobe für das Hochwasserrisikomanagement in Deutschland (DKKV-Schriftenreihe 53)Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge e. V. (Verein), 2015 · Vergleich 2002/2013: Todesopfer, Schäden, Deichbruch Deggendorf, Heizölschäden, Landeshochwasserzentrum, Versicherungsdichte, Empfehlungen
- HochwasserschutzrechtUmweltbundesamt · Hochwasserschutzgesetz 2005 und Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017
- § 78c WHG – Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren RisikogebietenBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Verbot neuer Heizölanlagen und Nachrüstfristen 2023 und 2033
- § 74 WHG – Gefahrenkarten und RisikokartenBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Was Hochwassergefahrenkarten zeigen
