Wer mit Öl heizt und in der Nähe eines Flusses wohnt, hat bei Hochwasser ein Problem mehr als die Nachbarn: den Tank im Keller. Dieser Artikel erklärt, warum ausgelaufenes Heizöl Hochwasserschäden vervielfacht, was das Wasserhaushaltsgesetz seit 2018 verlangt und wie du herausfindest, ob dein Haus betroffen ist. Er gibt die Rechtslage wieder, ist aber keine Rechtsberatung – verbindlich entscheidet die zuständige Wasserbehörde.
Das Wichtigste in Kürze
- Auslaufendes Heizöl kann Gebäude- und Hausratsschäden um das Zwei- bis Dreifache erhöhen.
- In Überschwemmungsgebieten sind neue Heizölanlagen verboten; bestehende mussten bis 5.1.2023 nachgerüstet sein.
- In weiteren Risikogebieten gilt die Nachrüstpflicht bis 5.1.2033, soweit sie wirtschaftlich vertretbar ist.
- Ob dein Haus in einem solchen Gebiet liegt, zeigen die Karten der Länder; verbindlich sagt es die Wasserbehörde.
- Tritt Öl aus, musst du das unverzüglich melden – Feuerwehr über 112, Polizei oder Wasserbehörde.
Warum Heizöl aus einem Wasserschaden einen Totalschaden macht
Dringt Wasser in einen Keller ein und ist der Tank nicht gesichert, kann er nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt aufschwimmen oder umkippen; Rohrleitungen reißen ab, der Wasserdruck kann den Behälter eindrücken oder undicht machen. Wasser kann auch über ungesicherte Anschlüsse oder zu niedrig geführte Entlüftungsleitungen in den Tank laufen. Weil Heizöl leichter ist als Wasser, wird es dann aus dem Tank gedrückt und verteilt sich im Raum und in der Umgebung.
Die Folgen sind in den großen Hochwassern gut dokumentiert. Nach der Studie des Deutschen Komitees Katastrophenvorsorge (DKKV, ein eingetragener Verein) zum Hochwasser 2013 hatten schon das Pfingsthochwasser 1999 und das Augusthochwasser 2002 gezeigt, dass auslaufendes Heizöl Gebäude- und Hausratsschäden um das Zwei- bis Dreifache erhöhen kann. Dringt das Öl bei langer Überflutung tief ins Mauerwerk ein, ist eine Sanierung oft nicht mehr möglich.
2013 traf es besonders die Gebiete hinter dem gebrochenen Deich bei Deggendorf. In der Befragung der Studie berichtete dort mehr als die Hälfte der Haushalte von Ölschäden; etwa 150 Gebäude sollten wegen Ölkontamination abgerissen werden. Bei allen Befragten in Deichbruchgebieten lag der Anteil der Ölkontaminationen bei 34 %, bei Flusshochwasser ohne Deichbruch bei 15 %. Die Studie hält fest, dass sich solche Schäden durch Öltanksicherungen leicht und vergleichsweise günstig hätten vermeiden lassen.
Video: Hochwasser – Wie man Gebäude davor schützt (Bundesamt für Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe) – Teil der BBK-Reihe „Baulicher Bevölkerungsschutz“: wie Wasser in Häuser dringt, warum Öl und Treibgut den Schaden vergrößern und wie man vorbeugt.
Tipp Wie die Hochwasser 2002 und 2013 abliefen und was sich danach änderte, beschreibt die Fallstudie „Elbe- und Donauhochwasser 2002 und 2013“.
Was § 78c Wasserhaushaltsgesetz verlangt
Mit dem Hochwasserschutzgesetz II hat der Gesetzgeber reagiert. Seit dem 5. Januar 2018 regelt § 78c WHG Heizölverbraucheranlagen – also Tank, Leitungen und Brenner einer Ölheizung – in zwei Arten von Gebieten unterschiedlich streng.
In festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist „die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen“ verboten. Die Behörde kann auf Antrag eine Ausnahme zulassen, wenn keine weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen und die Anlage hochwassersicher errichtet wird. Anlagen, die am 5. Januar 2018 dort schon vorhanden waren, waren vom Betreiber bis zum 5. Januar 2023 „nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten“.
In weiteren Risikogebieten ist eine neue Anlage nicht grundsätzlich verboten, aber dann, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten verfügbar sind oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. Das Vorhaben ist der Behörde spätestens sechs Wochen vorher anzuzeigen; untersagt sie es nicht binnen vier Wochen und stellt keine Anforderungen, darf gebaut werden. Bestehende Anlagen sind dort bis zum 5. Januar 2033 nachzurüsten, „soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist“.
In beiden Gebieten gilt außerdem: Wird eine Anlage wesentlich geändert, ist sie zu diesem Zeitpunkt hochwassersicher nachzurüsten – unabhängig von den Fristen. Den Austausch alter Tanks gegen hochwassersichere neue wertet die SGD Nord in Rheinland-Pfalz nicht als verbotene Neuerrichtung.
| Gebiet | Neue Anlage | Bestehende Anlage (Stand 5.1.2018) |
|---|---|---|
| Festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet | verboten, Ausnahme nur auf Antrag | hochwassersicher nachrüsten bis 5.1.2023 |
| Weiteres Risikogebiet | Anzeige sechs Wochen vorher; verboten, wenn Alternative wirtschaftlich vertretbar oder nicht hochwassersicher möglich | nachrüsten bis 5.1.2033, soweit wirtschaftlich vertretbar |
Achtung Die Frist für Überschwemmungsgebiete ist am 5. Januar 2023 abgelaufen. Liegt dein Haus in einem solchen Gebiet und ist der Tank nicht nachgerüstet, kläre das jetzt mit der unteren Wasserbehörde – nicht erst nach dem nächsten Hochwasser.
Überschwemmungsgebiet oder Risikogebiet: Liegt dein Haus darin?
Überschwemmungsgebiete setzen die Länder per Verordnung fest oder sichern sie vorläufig. Risikogebiete außerhalb davon sind nach § 78b WHG Gebiete, für die Hochwassergefahrenkarten zu erstellen sind, die aber nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt oder vorläufig gesichert sind. Vereinfacht: Das Überschwemmungsgebiet ist die häufiger betroffene Fläche, das Risikogebiet reicht darüber hinaus.
Den ersten Blick ermöglichen die Hochwassergefahrenkarten der Länder. Wo du sie findest und wie du sie liest, steht im Artikel „Risiken am Wohnort einschätzen“. Manche Länder bieten eigene Abfragen an: In Rheinland-Pfalz zeigt das Auskunftssystem „Wasserspiegellagen“ im Wasserportal nach Eingabe der Adresse, ob ein Grundstück in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet liegt und welcher Wasserspiegel beim Bemessungshochwasser anzusetzen ist. In Bayern verweist das Landesamt für Umwelt auf den Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete.
Eine Karte ist allerdings keine Rechtsauskunft. Verbindlich sagt dir die untere Wasserbehörde bei Kreis- oder Stadtverwaltung, welches Gebiet für dein Grundstück gilt und welcher Wasserstand maßgeblich ist. Diese Höhe brauchst du ohnehin, wenn ein Fachbetrieb die Nachrüstung planen soll.
Was „hochwassersicher nachrüsten“ praktisch heißt
Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Bauteil vor, sondern die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die SGD Nord beschreibt drei Strategien: ausweichen, also den Tank oberhalb des Bemessungshochwassers aufstellen; widerstehen, also das Wasser vom Aufstellraum fernhalten; und anpassen, also den Tank selbst sichern. Ausweichen nennt sie den wirksamsten Weg – vorausgesetzt, die Geschossdecke trägt.
Wer das Wasser fernhalten will, muss laut LfU Bayern alle Raumöffnungen und Leitungsdurchführungen gegen den Wasserdruck abdichten und die Entlüftungsleitungen der Tanks so hoch führen, dass kein Wasser eindringen kann. Wer den Tank sichert, verankert ihn am Boden oder spreizt ihn gegen die Wände ab. Die Kräfte sind erheblich: Ein leerer 1000-Liter-Behälter erzeugt nach dem LfU einen Auftrieb von 1 Tonne, weshalb ein Abstützen gegen die Kellerdecke oft nicht möglich ist.
Verankern hilft nur, wenn der Behälter dem Wasserdruck von außen standhält. Viele übliche Tanks sind dafür nicht ausgelegt; es gibt aber Tanks mit Zulassung für Überschwemmungsgebiete, in der auch die Verankerung geregelt ist. Deren zulässige Überflutungshöhe darf laut SGD Nord nicht unter dem Wasserspiegel des Bemessungshochwassers liegen – dafür muss man die Höhe des Kellerbodens über Normalhöhennull kennen, etwa aus den Bauunterlagen.
Video: Hochwasser - Widerstehen oder Nachgeben (Bundesamt für Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe) – Das BBK erklärt, wie Auftriebskräfte bei Hochwasser entstehen und wie man ein Gebäude davor schützt – dieselbe Kraft, die einen ungesicherten Tank aufschwimmen lässt.
- Tank gegen Aufschwimmen, Verrutschen und Umkippen sichern
- Entlüftung, Befüllstutzen und andere Öffnungen gegen eindringendes Wasser sichern
- Ölleitungen, die dem Wasserdruck von außen standhalten
- Schutz vor Treibgut und mechanischer Beschädigung
Prüfpflichten nach der Anlagenverordnung
Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff der Wassergefährdungsklasse 2. Deshalb gilt für Heizölanlagen neben dem WHG die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Ihre Prüfpflichten sind in Überschwemmungsgebieten strenger als anderswo.
Außerhalb von Schutz- und Überschwemmungsgebieten müssen nach dem LfU Bayern alle unterirdischen Anlagen und oberirdische Anlagen über 10.000 Liter durch Sachverständige geprüft werden: vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend alle fünf Jahre und bei Stilllegung. In festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gilt diese Prüfpflicht seit 1. August 2017 schon für Anlagen mit mehr als 1.000 bis 10.000 Liter; unterirdische Anlagen werden dort alle 30 Monate geprüft. Bei der Prüfung wird insbesondere beurteilt, ob die Anlage für den Überschwemmungsfall geeignet ist.
Errichtung und wesentliche Änderung einer prüfpflichtigen Anlage sind der Behörde anzuzeigen, und Arbeiten wie Errichtung und Instandsetzung darf – je nach Anlage – nur ein Fachbetrieb nach § 62 AwSV ausführen. Nach der Prüfung bekommst du ein Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften, das gut sichtbar an der Anlage hängen muss.
Wer dir hilft
Erste Anlaufstelle ist die untere Wasserbehörde bei Kreis- oder Stadtverwaltung. Sie weiß, in welchem Gebiet dein Grundstück liegt, welcher Wasserstand anzusetzen ist, welche Fristen gelten und ob für dein Gebiet eine Verordnung oder Allgemeinverfügung weitergehende Pflichten festlegt. Das LfU Bayern weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kreisverwaltungsbehörde solche strengeren Pflichten anordnen kann.
Für die Technik sind ein Sachverständiger für Tankanlagen, ein Fachbetrieb oder der Tankhersteller zuständig. Die SGD Nord mahnt, dass Fachbetriebe ihre Kunden über Anzeige- und Zulassungspflichten informieren sollten, dies in der Praxis aber nicht immer geschieht – frag deshalb selbst nach, bevor Arbeiten beginnen. Wie sich das Gebäude selbst gegen Wasser sichern lässt, können öffentlich bestellte Sachverständige für Hochbau beurteilen.
Wenn sich eine Nachrüstung nicht lohnt, ist der Wechsel des Energieträgers die Alternative, die das Gesetz im Blick hat. Als weniger wassergefährdend nennt die SGD Nord etwa Gas aus einem vorhandenen Netz, Strom, Erd- und Solarwärme, Flüssiggas oder Biomasse.
Wenn das Wasser kommt oder Öl ausgetreten ist
Bei einer Hochwasserwarnung gelten zuerst die allgemeinen Regeln aus dem Artikel „Hochwasser und Starkregen“: Heizung und Geräte in gefährdeten Räumen abschalten, den Keller während des Hochwassers nicht betreten. Einen ungesicherten Tank jetzt noch sichern zu wollen, ist keine gute Idee – die Kräfte sind zu groß, und Keller sind bei Hochwasser lebensgefährlich.
Besteht die Gefahr, dass Öl austritt, oder ist es schon ausgetreten, muss der Betreiber nach § 24 AwSV unverzüglich den Schaden begrenzen und die Anlage notfalls außer Betrieb nehmen. Das Austreten einer nicht unerheblichen Menge Heizöl ist nach dem LfU Bayern unverzüglich der Feuerwehr, der Polizei und der Kreisverwaltungsbehörde zu melden, wenn es in den Untergrund, die Kanalisation oder ein Gewässer gelangt ist oder gelangen kann. Die Feuerwehr erreichst du über 112, die Polizei über 110.
Für die Zeit danach lohnt ein Blick in den Versicherungsvertrag, bevor du ihn brauchst. Welche Police Überschwemmungsschäden überhaupt abdeckt, erklärt der Artikel „Elementarschaden und Versicherung“.
Achtung Ölfilm auf dem Wasser, Ölgeruch im Keller: nicht hineingehen, sondern melden – Feuerwehr 112. Die Meldepflicht gilt nach § 24 AwSV schon beim Verdacht, wenn Gewässer oder Kanal gefährdet sein können.
Häufige Fragen
Mein Tank steht nicht im Überschwemmungsgebiet. Betrifft mich § 78c trotzdem?
Möglicherweise, wenn dein Haus in einem weiteren Risikogebiet liegt. Dann gilt die Nachrüstpflicht bis 5. Januar 2033, soweit sie wirtschaftlich vertretbar ist. Liegt es in keinem der beiden Gebiete, gilt § 78c nicht.
Was heißt „wirtschaftlich vertretbar“?
Das Gesetz definiert es nicht mit einer Zahl. Ob eine Nachrüstung im Einzelfall vertretbar ist, klärst du mit der unteren Wasserbehörde.
Darf ich meinen alten Tank im Überschwemmungsgebiet durch einen neuen ersetzen?
Nach Auffassung der SGD Nord ist der Austausch gegen einen hochwassersicheren Tank keine verbotene Neuerrichtung. Er gilt aber als wesentliche Änderung, muss hochwassersicher erfolgen und ist anzuzeigen, wenn die Anlage prüfpflichtig ist.
Kann ich den Tank selbst verankern?
Je nach Anlage nicht. Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D dürfen nach § 45 AwSV nur Fachbetriebe nach § 62 AwSV errichten, instand setzen und stilllegen; ausgenommen sind nur Tätigkeiten ohne unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit. Welche Stufe deine Anlage hat, sagt dir der Sachverständige oder die untere Wasserbehörde. Wie dein Tank verankert werden kann, klärst du mit einem Fachbetrieb.
Quellen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten und § 78c HeizölverbraucheranlagenBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · § 78b: was ein Risikogebiet ist; § 78c: Verbot neuer Anlagen, Ausnahmen, Anzeigeverfahren, Nachrüstfristen 2023 und 2033, Nachrüstung bei wesentlicher Änderung
- § 45 AwSV – Fachbetriebspflicht; AusnahmenBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Fachbetriebspflicht (Fachbetriebe nach § 62 AwSV) für Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D; Ausnahme für Tätigkeiten ohne unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit
- Heizölverbraucheranlagen und HochwasserStruktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Rheinland-Pfalz · Auslegung von § 78c, Tankaustausch, drei Schutzstrategien, Überflutungshöhe, Zuständigkeiten, alternative Energieträger
- UmweltWissen – Sichere Heizöllagerung im ÜberschwemmungsgebietBayerisches Landesamt für Umwelt, 2017 · Schadensmechanismus, Wassergefährdungsklasse 2, Auftrieb, Verankerung, Prüfpflichten nach AwSV in Überschwemmungsgebieten
- HeizölverbraucheranlagenBayerisches Landesamt für Umwelt · Prüf-, Anzeige- und Fachbetriebspflicht, Merkblatt, Meldung bei Ölaustritt nach § 24 AwSV
- Das Hochwasser im Juni 2013: Bewährungsprobe für das Hochwasserrisikomanagement in Deutschland (DKKV-Schriftenreihe 53)Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge e. V. (Verein), 2015 · Heizölschäden 1999, 2002 und 2013, Deggendorf, Anteil der Ölkontaminationen, Empfehlungen zu Tanksicherungen