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Grundlagen

Selbstverteidigung in Deutschland: was erlaubt ist und was nicht

Notwehr, Pfefferspray, Schreckschusswaffe, Messer: was das Gesetz erlaubt, was verboten ist – und warum die Polizei zu Abstand statt Bewaffnung rät.

7 Min. LesezeitEinstiegStand: 25. September 2026
Ein Selbstverteidigungslehrer erklärt zwei Teilnehmerinnen bei einem Kurs in Ansbach eine Abwehrtechnik.
Übungsaufnahme aus Ansbach: Selbstverteidigung ist in erster Linie Training, Wahrnehmung und angemessene Reaktion – nicht Ausrüstung.Foto: U.S. Army 105MPAD by Pfc. Ashunteia Smith · Public Domain · Wikimedia Commons

Wer sich mit Vorsorge beschäftigt, stößt früher oder später auf die Frage, wie weit man sich verteidigen darf und womit. Dieser Artikel ist eine Rechtsorientierung, kein Waffenratgeber: Er erklärt, was Notwehr bedeutet, welche Mittel das Waffengesetz erlaubt, beschränkt oder verbietet und was die Polizei stattdessen empfiehlt. Maßgeblich ist der Stand von StGB und Waffengesetz im September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notwehr erlaubt nur die Verteidigung, die nötig ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren.
  • Vorsorgliches „Zurückschlagen“ gegen einen erst angekündigten Angriff ist keine Notwehr.
  • Schreckschusswaffen darfst du ab 18 kaufen, in der Öffentlichkeit führen aber nur mit Kleinem Waffenschein.
  • Bei Volksfesten, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen sind Waffen und Messer grundsätzlich verboten.
  • Die Polizei rät vom Mitführen jeglicher Waffen ab – auch zur Verteidigung.

Notwehr und Nothilfe: was § 32 StGB erlaubt

Das Strafgesetzbuch sagt knapp: Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist „die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden“. Die Worte „von einem anderen“ decken die Nothilfe: Du darfst auch eine fremde Person verteidigen, die angegriffen wird.

Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert. Wer von einem Überfall erfährt, der erst in Stunden geschehen soll, und vorsorglich handelt, ist nicht in einer Notwehrlage. Ein vorbeugendes „Zurückschlagen“ deckt das Gesetz also nicht. Rechtswidrig ist ein Angriff, der im Widerspruch zur Rechtsordnung steht; Notwehr gegen Notwehr gibt es deshalb nicht. Angriffe von Tieren erfasst § 32 nicht – nur Angriffe von Menschen, auch wenn diese ein Tier als Werkzeug einsetzen.

Erforderlich ist eine Verteidigung, wenn sie geeignet ist, den Angriff zu beenden oder zu erschweren, und zugleich das mildeste von mehreren gleich wirksamen Mitteln ist. Maßgeblich ist immer die konkrete Situation. Tödliche Gewalt kann vom Notwehrrecht gedeckt sein, bleibt aber das letzte Mittel.

Schema mit vier Stufen: Angriff gegenwärtig, Angriff rechtswidrig, Abwehr erforderlich, Abwehr geboten – erst wenn alle vier zutreffen, liegt Notwehr vor.
Notwehr setzt alle vier Punkte voraus. Ob sie im Einzelfall erfüllt waren, prüfen Staatsanwaltschaft und Gericht.Skizze: WildWeasel

Die Grenzen: Verhältnis, Überschreitung, Notstand

Notwehr muss außerdem „geboten“ sein. Eine Abwehr, deren Folgen in krassem Missverhältnis zum drohenden Schaden stehen, ist nicht zulässig – selbst wenn sie das einzige verfügbare Mittel wäre. Eingeschränkt ist das Notwehrrecht auch gegenüber Menschen, denen die Rechtsordnung keine Schuld vorwirft, etwa Kindern, Volltrunkenen oder geistig verwirrten Menschen. Dort gilt: erst ausweichen, dann schützen, erst zuletzt aktiv abwehren. Wer einen Angriff absichtlich provoziert, um den anderen „in Notwehr“ zu verletzen, kann sich nicht auf § 32 berufen.

Überschreitet jemand die Grenzen der Notwehr „aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken“, wird er nach § 33 StGB nicht bestraft. Das ist eine Regel für echte Ausnahmesituationen, kein Freibrief: Ob die Voraussetzungen vorlagen, prüfen im Zweifel Staatsanwaltschaft und Gericht.

Daneben gibt es den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB. Er betrifft eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut, die nicht unbedingt von einem Angreifer ausgeht. Gerechtfertigt ist eine Tat dann nur, wenn das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt und die Tat ein angemessenes Mittel ist.

Achtung Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Ob eine Handlung im Einzelfall erlaubt war, hängt von Umständen ab, die kein Text vorwegnehmen kann. Bei Fragen zu Waffen und Erlaubnissen ist die Waffenbehörde deines Wohnorts zuständig, bei rechtlichen Folgen eine Anwältin oder ein Anwalt. Im Notfall wählst du 110.

Pfefferspray und Tierabwehrspray

Das Waffengesetz zählt Geräte, aus denen Reizstoffe mit einer Reichweite bis zu 2 m versprüht werden, als Reizstoffsprühgeräte zu den Waffen. Erlaubt sind sie nur, wenn der Stoff amtlich als gesundheitlich unbedenklich zugelassen ist, Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und das Gerät ein amtliches Prüfzeichen trägt. Geräte ohne diese Voraussetzungen sind verbotene Gegenstände. Mit geprüften Reizstoffsprühgeräten dürfen abweichend von der Altersgrenze 18 auch Jugendliche umgehen.

Was im Handel als Pfefferspray verkauft wird, ist oft als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Nach Auskunft der Polizei Berlin sind solche Sprays keine Waffen, weil sie ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt sind, Menschen angriffs- oder abwehrunfähig zu machen. Reizstoffsprühgeräte als Waffen dagegen fallen unter die Führverbote bei Veranstaltungen, in Waffenverbotszonen und im Fernverkehr. Ob das Verbot bei Veranstaltungen auch Tierabwehrspray erfasst, beantworten Polizeibehörden nicht einheitlich – lass es dort im Zweifel zu Hause.

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) mit dem amtlichen Zulassungszeichen darfst du ab 18 Jahren ohne Erlaubnis erwerben und besitzen. Führen, also außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums bei dir tragen, darfst du sie nur mit dem Kleinen Waffenschein. Wer eine solche Waffe ohne diese Erlaubnis führt, begeht eine Straftat. Voraussetzungen und Antrag erklärt der eigene Artikel zum Kleinen Waffenschein.

Auch mit Kleinem Waffenschein bleibt das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. In Waffenverbotszonen gilt der Kleine Waffenschein ausdrücklich nicht als Ausnahme.

Messer, verbotene Gegenstände und Verbotszonen

Nach § 42a Waffengesetz ist das Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten, ebenso das Führen von Anscheinswaffen, also Nachbildungen, die wie echte Schusswaffen aussehen. Ausnahmen gelten für den Transport in einem verschlossenen Behältnis und bei einem berechtigten Interesse, etwa im Beruf, beim Sport, bei der Brauchtumspflege oder für einen allgemein anerkannten Zweck. Das bloße Selbstverteidigungsinteresse ist nach Auskunft der Polizei Berlin für sich genommen kein allgemein anerkannter Zweck, um ein Messer zugriffsbereit zu führen.

Bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen gilt nicht nur ein Verbot für Waffen, sondern auch für Messer jeder Art, mit Ausnahmen etwa für Gastronomie, Beruf oder Anlieferung. In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs und in dessen umschlossenen Einrichtungen wie Bahnhofsgebäuden dürfen Waffen und Messer grundsätzlich nicht geführt werden. Die Länder können zusätzlich Waffen- und Messerverbotszonen festlegen, etwa an Kriminalitätsschwerpunkten oder im Nahverkehr. Welche Zonen bei dir gelten, erfährst du bei Polizei oder Stadt.

Ganz verboten ist schon der Besitz bestimmter Gegenstände. Die Waffenliste nennt unter anderem:

  • Stahlruten, Totschläger und Schlagringe
  • Wurfsterne, Faustmesser und Butterflymesser
  • Gegenstände zum Drosseln wie Nun-Chakus
  • Reizstoffgeräte ohne amtliches Prüfzeichen
  • Elektroimpulsgeräte ohne amtliches Prüfzeichen sowie Distanz-Elektroimpulsgeräte mit Drähten oder Flüssigkeitsstrahl
Was ein Verstoß nach dem Waffengesetz bedeuten kann
VerstoßFolge laut Gesetz
Verbotenen Gegenstand besitzen oder führen, z. B. SchlagringFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
SRS-Waffe ohne Kleinen Waffenschein führenFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Waffe bei einer öffentlichen Veranstaltung führenFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Einhandmesser führen oder Messer bei Veranstaltungen, im FernverkehrOrdnungswidrigkeit, Geldbuße bis zu 10.000 Euro

Ehrliche Bilanz: was gegen Bewaffnung spricht

Die Polizei rät grundsätzlich davon ab, Waffen wie Messer oder Pfefferspray zur Verteidigung mitzuführen. Ihre Begründung: Waffen bieten trügerische Sicherheit und können die eigene Risikobereitschaft erhöhen. Wer sich auf sie verlässt, vernachlässigt andere Möglichkeiten. Waffen können abgenommen und gegen dich eingesetzt werden, sie führen zur Eskalation und erschweren Helfern und Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.

Schreckschusswaffen und unechte Waffen sind laut Polizei von echten Waffen häufig nicht zu unterscheiden und führen schlimmstenfalls zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei. Der Einsatz von Messern führt sehr schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.

Zur Einordnung, ohne eigene Quelle: Ein Reizstoff wirkt nicht nur dort, wo er soll. Wind oder ein enger Raum können ihn auf dich selbst oder Unbeteiligte lenken. Das ist ein weiterer Grund, warum ein Spray kein Ersatz für Abstand und Rückzug ist.

Was die Polizei stattdessen rät

Die Empfehlungen der Polizei setzen früher an als jede Verteidigung. Sie lassen sich üben, kosten nichts und sind überall erlaubt:

  • Nimm deine Umgebung aufmerksam wahr und hör auf dein Bauchgefühl.
  • Halte Abstand und entferne dich so früh wie möglich, etwa in ein Geschäft oder auf die andere Straßenseite.
  • Sieze die provozierende Person, damit Umstehende sehen, dass es kein privater Streit ist.
  • Vermeide verbale Provokation und körperliche Konfrontation.
  • Sprich Unbeteiligte direkt an, beschreibe die Lage und bitte um Hilfe.
  • Ruf in einer Notsituation die Polizei über 110 und erstatte Anzeige.

Tipp Als Alternative zu Messer oder Spray nennt die Polizei den Schrillalarm: Ein lauter Ton macht Umstehende aufmerksam, damit der Täter angesichts möglicher Zeugen ablässt. Selbstbehauptungskurse üben sicheres Auftreten; körperliche Techniken müssen laut Polizei lange geübt werden. Misstrauisch solltest du bei Anbietern sein, die mit steigender Kriminalität Angst schüren.

Und im Krisenfall?

Weder das Strafgesetzbuch noch das Waffengesetz kennen eine Ausnahme für Stromausfall, Hochwasser oder eine andere Katastrophe. Notwehr, Verbote und Erlaubnispflichten gelten dann unverändert – das ist unsere Einordnung des Gesetzestextes, keine behördliche Aussage. Eine Lage, in der Hilfe länger braucht, macht aus einem befürchteten Angriff keinen gegenwärtigen.

Für die Vorsorge heißt das: Investiere eher in Dinge, die in jeder Lage helfen. Dazu gehören eine Nachbarschaft, die sich kennt, und ein Plan, wie ihr euch erreicht. Wie du Hilfe holst, wenn Telefon und Notruf gestört sind, beschreibt der Artikel „Für jede Aufgabe ein zweiter und ein dritter Weg“.

Häufige Fragen

Darf ich Pfefferspray in der Handtasche haben?

Ein als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Spray ist nach Auskunft der Polizei Berlin keine Waffe. Ein Reizstoffsprühgerät mit Prüfzeichen ist eine Waffe und darf bei Veranstaltungen, in Verbotszonen und im Fernverkehr nicht geführt werden. Die Polizei rät von beidem zur Verteidigung ab.

Darf ich zurückschlagen, wenn mir jemand Gewalt androht?

Notwehr setzt einen gegenwärtigen Angriff voraus, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Gegen einen erst für später angekündigten Angriff ist vorsorgliche Gewalt keine Notwehr. Entferne dich und ruf die 110.

Reicht es, eine Schreckschusswaffe zu Hause zu haben?

Erwerb und Besitz einer zugelassenen SRS-Waffe sind ab 18 erlaubnisfrei. Sobald du sie außerhalb der Wohnung oder des eigenen befriedeten Besitztums bei dir trägst, brauchst du den Kleinen Waffenschein. Die Polizei warnt, dass solche Waffen häufig nicht von echten zu unterscheiden sind.

Darf ich ein Taschenmesser auf ein Stadtfest mitnehmen?

Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten gilt ein Verbot für Messer jeder Art, mit Ausnahmen etwa für Beruf, Gastronomie oder den nicht zugriffsbereiten Transport. Lass das Messer im Zweifel zu Hause.

Quellen

  1. Strafgesetzbuch (StGB), §§ 32–34Bundesministerium der Justiz · Wortlaut von Notwehr, Notwehrüberschreitung und rechtfertigendem Notstand; Stand: zuletzt geändert am 20.3.2026
  2. Notwehr, § 32 StGB – Rechtskunde OnlineUniversität Potsdam · Erklärung von gegenwärtig, rechtswidrig, erforderlich, geboten; Einschränkungen und Notwehrprovokation
  3. Waffengesetz (WaffG)Bundesministerium der Justiz · §§ 2, 3, 10, 42, 42a, 42b, 52, 53 sowie Anlagen 1 und 2; Stand: zuletzt geändert am 20.3.2026
  4. Waffen- und Messerverbotszonen (WMVZ) innerhalb bestimmter GebietePolizei Berlin · Tierabwehrspray keine Waffe, Kleiner Waffenschein in Verbotszonen, Selbstverteidigung kein anerkannter Zweck
  5. Wie Sie sich unterwegs vor Gewalt schützenPolizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes · Abraten von Waffen, Gründe, Verhaltenstipps, Schrillalarm
  6. Selbstbehauptung und SelbstverteidigungPolizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes · Selbstbehauptungskurse, langes Üben körperlicher Techniken, Warnung vor Angst schürenden Anbietern