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Haushalt & Familie

Schule und Kita im Krisenfall: wer entscheidet, wer abholt

Unwetter, Sirene, Netzausfall: was Eltern vorher mit Schule oder Kita klären – Abholliste, Ersatzperson, Absprachen ohne Handy.

8 Min. LesezeitEinstiegStand: 05. Oktober 2026

Ein Sturm ist für den Morgen angekündigt, mittags heult die Sirene, oder das Handy hat plötzlich kein Netz – und dein Kind ist in der Schule oder in der Kita. Dann zählt, was du vorher geklärt hast: Wer entscheidet über Unterricht und Schulweg, wer darf dein Kind abholen, und wie erfährst du überhaupt etwas? Dieser Artikel zeigt, was du allgemein vorbereiten kannst. Was in deiner Einrichtung konkret gilt, legen sie selbst, ihr Träger und die Behörden fest – das fragst du dort nach.

Das Wichtigste in Kürze

  • Frag Schule und Kita, wie sie dich im Notfall informieren und wo die Kinder bei einer Räumung hingebracht werden.
  • Hinterlege mindestens eine erreichbare Ersatzperson, die dein Kind auch wirklich abholen darf.
  • Bei Sirenenwarnung nicht losfahren: In Hessen rät etwa die Stadt Naumburg, Kinder in Schule oder Kita zu lassen.
  • Vereinbart eine Regel für den Fall ohne Netz – wer holt ab, wo trefft ihr euch, was gilt ohne Nachricht.
  • Gib der Einrichtung nur, was sie braucht, und prüfe die Angaben nach jedem Umzug und jeder neuen Nummer.

Wer in der Lage entscheidet

Ob Unterricht ausfällt, entscheidet nicht überall dieselbe Stelle, und die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Zwei amtliche Beispiele zeigen, wie es aussehen kann. Das Schulministerium Nordrhein-Westfalen schrieb den Schulen vor einer Sturmlage im Februar 2020: „Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist.“ Behalten Eltern ihr Kind deshalb zu Hause, müssen sie die Schule umgehend informieren.

Die Schulleitung kann dort nach Rücksprache mit dem Schulträger den Unterricht ausfallen lassen oder früher beenden. Kinder, die trotzdem kommen oder schon da sind, muss die Schule betreuen, bis sie gefahrlos nach Hause gehen und dort wieder betreut werden können. Ist das Schulgebäude selbst unmittelbar gefährdet, entscheidet der Schulträger über eine Schließung.

In der Region Hannover entscheiden bei extremem Wetter die Landkreise und kreisfreien Städte, meist erst am frühen Morgen des Schultags. Auch dort gilt: Wer für ein Kind im Primarbereich oder in der Sekundarstufe I eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg befürchtet, kann es zu Hause behalten oder früher abholen, auch ohne allgemeinen Unterrichtsausfall. Kinder, die trotz Ausfall kommen, werden in der Schule betreut.

Für dich heißt das: Finde heraus, welche Regel in deinem Land und an deiner Schule gilt. Für Kitas gelten die Regeln ihres Trägers. Eine Regel aus einem anderen Land oder von der Nachbarschule solltest du nicht einfach übernehmen.

Den Notfallplan der Einrichtung erfragen

Wie eine Schule oder Kita bei Räumung, Unwetter oder Ausfall vorgeht, legt sie mit ihrem Träger selbst fest. Du musst nicht jedes Detail kennen, aber du solltest wissen, was davon dich betrifft. Das NRW-Schulministerium verlangt zum Beispiel, dass Schulen ihre Entscheidung über den Unterricht den Schülerinnen, Schülern und Eltern „auf den von Ihnen verabredeten Kommunikationswegen bekannt machen“. Frag also, welcher Weg das bei euch ist.

Am einfachsten geht das beim Elternabend, beim Aufnahmegespräch oder mit einer kurzen Nachricht an Sekretariat oder Kitaleitung. Diese Fragen helfen dir dabei. Was du erfährst, gehört in euren Familien-Notfallplan.

  • Über welchen Weg erfahren Eltern von Unterrichtsausfall, Schließung oder einer Räumung – App, E-Mail, Telefonkette, Internetseite?
  • Wohin werden die Kinder bei einer Räumung gebracht, und wo können Eltern sie danach abholen?
  • Wie lange werden Kinder betreut, wenn der Unterricht früher endet oder die Kita früher schließt?
  • Was gilt, wenn Telefon und Internet ausfallen?
  • Welche Angaben braucht die Einrichtung von uns, und auf welchem Formular?

Tipp Schreib die Antworten mit Datum auf. Wenn sich der Ablauf ändert, etwa nach einem Wechsel der Schulleitung, siehst du sofort, wie alt deine Notiz ist.

Wer abholen darf – und wer erreichbar ist

Wer ein Kind abholen darf und wie das nachgewiesen wird, legt jede Einrichtung selbst fest. Ein Beispiel ist das Kita-ABC des Eigenbetriebs Kindertageseinrichtungen der Stadt Dresden: Dort müssen alle abholberechtigten Personen eine Vollmacht der Sorgeberechtigten haben und sich vor Ort ausweisen können. Eingetragen werden sie im Formblatt „Abholvollmachten und Notfallkontakte“.

Eine eingetragene Vollmacht bedeutet dabei nicht, dass das Kind in jedem Fall mitgegeben wird. In Dresden sind die Fachkräfte verpflichtet, sich zu überzeugen, dass die abholende Person in dem Moment die Aufsicht übernehmen kann, etwa wenn sie minderjährig ist oder unter Suchtmitteln steht. Sonst können sie das Kind zurückhalten.

Wähle als Ersatzperson jemanden, der tagsüber wirklich in der Nähe und erreichbar ist, und sprich vorher mit ihr. Wichtig ist, dass sie bei der Einrichtung eingetragen ist und dass sie weiß, dass sie eingetragen ist. Was passiert, wenn du selbst länger ausfällst, beschreibt der Artikel Wenn Eltern plötzlich ausfallen.

Achtung Eine Abholvollmacht überträgt kein Sorgerecht. Ob bei gemeinsamer Sorge eine Unterschrift reicht oder was bei getrennt lebenden Eltern gilt, regelt jede Einrichtung selbst. Kläre solche Fragen direkt mit der Einrichtung und im Zweifel mit dem Jugendamt.

Wenn du nicht rechtzeitig kommst

Ein typischer Ernstfall ist unspektakulär: Der Zug steht, die Straße ist gesperrt, und die Kita schließt in einer halben Stunde. Dann hilft nur, dass jemand anderes abholen darf und davon erfährt. Ruf so früh wie möglich in der Einrichtung an und sag, wer stattdessen kommt.

Was gilt, wenn niemand kommt, regelt jede Einrichtung selbst – frag danach. Wie ernst schon ein verwandter Fall genommen wird, zeigt das Dresdner Kita-ABC: Gibt die Kita ein Kind nicht mit, weil die abholende Person die Aufsicht gerade nicht übernehmen kann, versucht sie zuerst, eine andere sorge- oder abholberechtigte Person zu erreichen. Gelingt das bis zum Ende der Rahmenöffnungszeit des Eigenbetriebs nicht, wird das Kind an den Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamts übergeben. Eine erreichbare Ersatzperson auf der Liste ist deshalb der wichtigste Teil der Vorbereitung.

Bei Schulkindern ist der Fall ein anderer, wenn der Unterricht wegen eines Unwetters früher endet. Nach der NRW-Vorgabe bleibt die Schule zuständig, bis die Kinder gefahrlos nach Hause gehen und dort betreut werden können. Kläre trotzdem, ob dein Kind allein nach Hause gehen darf und wohin, wenn dort niemand ist.

Bei Warnung oder Sirene: nicht losfahren

Der erste Impuls bei einer Warnung ist, zum Kind zu fahren. In Hessen rät zum Beispiel die Stadt Naumburg in ihren Verhaltensregeln zum Sirenensignal für die Warnung der Bevölkerung ausdrücklich davon ab, Kinder aus Schule oder Kindertagesstätte abzuholen: Sie werden dort „bestens betreut“. Stattdessen sollst du ein Gebäude aufsuchen, Fenster und Türen schließen, Kinder aus dem Freien ins Haus holen und das Radio einschalten. Was bei dir gilt, sagen die Hinweise deiner Kommune.

Die Landeshauptstadt Hannover nennt beim Sirenensignal „Warnung“ ähnliche Schritte und fügt hinzu: Telefoniere nur, wenn es dringend nötig ist, und fasse dich kurz, denn die Telefonnetze sind in solchen Fällen schnell überlastet. Wer nicht selbst betroffen ist, soll dem Schadensgebiet fernbleiben, weil schnelle Hilfe freie Wege braucht. Fünf Anrufe im Sekretariat helfen in dieser Lage niemandem.

Wird eine Schule oder Kita geräumt, folgen die Beschäftigten dem Ablauf ihrer Einrichtung und den Anweisungen der Einsatzkräfte. Wohin die Kinder dann gebracht werden und wann du sie abholen kannst, erfährst du über die Kanäle, die du vorher erfragt hast, und über die Durchsagen der Behörden. Wie du eine Warnmeldung liest und was danach kommt, steht in Warnung erhalten – und dann?. Bei einer Gefahrstoffwarnung gelten zusätzlich die Regeln aus dem Artikel zum Chemieunfall.

Wenn Telefon und Internet ausfallen

Das BBK weist darauf hin, dass ein Stromausfall, ein Cyberangriff oder ein Sturm auch Mobilfunk und Internet treffen kann. Dann fallen auch Warn-Apps und Handywarnungen aus, Radiosender funktionieren aber noch. In der Region Hannover kommen Meldungen über Schulausfälle zum Beispiel im Rundfunk zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten.

Für diesen Fall braucht ihr eine Regel, die ohne Nachricht funktioniert. Legt fest, wer das Kind abholt, wenn ihr euch nicht erreicht, und in welcher Reihenfolge. Klärt auch, was das Kind tut, wenn niemand kommt. Eine mögliche Absprache: Es bleibt in der Einrichtung und wartet, statt sich allein auf den Weg zu machen. Stimmt eine solche Regel mit der Einrichtung ab.

Das BBK rät außerdem zu einer ausgedruckten oder handschriftlichen Liste mit wichtigen Nummern, falls du an deine gespeicherten Kontakte nicht herankommst. Darauf gehören die Nummern von Schule, Kita und Ersatzperson. Falls auch 110 und 112 nicht funktionieren, rät das BBK, bei einem Notfall zur nächsten Polizeiwache oder ins Krankenhaus zu gehen. Mehr dazu steht im Artikel über den Notruf.

Tipp Eine kleine Karte in der Schultasche mit der Nummer der Ersatzperson hilft deinem Kind und den Betreuenden, wenn du nicht erreichbar bist. Mehr als Name und Nummer muss nicht darauf stehen.

Angaben sparsam hinterlegen und regelmäßig prüfen

Die Einrichtung braucht für den Notfall vor allem Namen und Nummern der Sorgeberechtigten und der Abholpersonen. Besonderheiten wie eine Notfallmedikation laufen über ihre eigenen Formulare. In Dresden etwa gibt die Kita Medikamente nur mit einem vom Arzt ausgefüllten Formular, das bei Dauer- und Notfallmedikation alle sechs Monate erneuert werden muss. Frag nach, welche Angaben gebraucht werden, und schreib nicht mehr auf als nötig – Passwörter oder Diagnosen, die niemand angefordert hat, gehören nicht in die Abholliste.

Behalte eine Kopie dessen, was du abgegeben hast, damit du weißt, was dort steht. Wo du sie aufbewahrst, entscheidest du – ob in der Dokumentenmappe, im Notfallordner oder zum Beispiel verschlüsselt in PrepDocs. Wichtig ist nur, dass die Angaben bei der Einrichtung aktuell sind.

Prüfe sie am Anfang jedes Schul- oder Kitajahres und sofort nach Umzug, neuer Handynummer oder Trennung. Ruf einmal testweise die Ersatzperson an und frag, ob sie die Absprache noch kennt. Und geht die Regeln mit deinem Kind einmal ruhig durch, damit es weiß, wer kommt, wenn du es nicht schaffst.

Häufige Fragen

Muss ich mein Kind bei Unwetter in die Schule schicken?

Das regeln die Länder unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen entscheiden Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist, und müssen die Schule umgehend informieren, wenn ihr Kind zu Hause bleibt. In der Region Hannover können Eltern von Kindern im Primarbereich und in der Sekundarstufe I ihr Kind bei extremem Wetter zu Hause behalten. Frag nach, was in deinem Land gilt.

Soll ich mein Kind abholen, wenn die Sirene heult?

Fahr nicht von dir aus los. In Hessen rät zum Beispiel die Stadt Naumburg ausdrücklich, Kinder nicht aus Schule oder Kita abzuholen, weil sie dort betreut werden. Folge den Durchsagen der Behörden und den Nachrichten der Einrichtung.

Wer darf mein Kind aus der Kita abholen?

Die Sorgeberechtigten und die Personen, die du bei der Einrichtung als abholberechtigt hinterlegt hast. Wie das genau geht, regelt jede Einrichtung selbst, oft mit einem eigenen Formular und Ausweispflicht.

Was passiert, wenn niemand rechtzeitig kommt?

Das regelt jede Einrichtung selbst – frag danach. Das Dresdner Kita-ABC regelt einen verwandten Fall: Gibt die Kita ein Kind einer ungeeigneten Person nicht mit und erreicht sie bis zum Ende der Rahmenöffnungszeit des Eigenbetriebs niemand anderen, übergibt sie es dem Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamts. Eine erreichbare Ersatzperson auf der Liste hilft in beiden Fällen.

Quellen

  1. SchulMail vom 07.02.2020: UnwetterlageMinisterium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen · Beispiel NRW: Eltern entscheiden über die Zumutbarkeit des Schulwegs, Betreuungspflicht der Schule bei Ausfall oder früherem Ende, Bekanntgabe über verabredete Kommunikationswege, Schließung durch den Schulträger
  2. Wann fällt die Schule aus?Region Hannover / Landeshauptstadt Hannover (hannover.de) · Beispiel Niedersachsen: Entscheidung durch Landkreise und kreisfreie Städte am frühen Morgen, Information über Rundfunk und Katwarn, Eltern dürfen Kinder zu Hause lassen oder früher abholen, Betreuung in der Schule
  3. Sirenenwarnnetz HannoverLandeshauptstadt Hannover, Feuerwehr Hannover · Verhalten beim Signal „Warnung“: Gebäude, Kinder ins Haus, Radio, nur dringend telefonieren, Netze schnell überlastet, dem Schadensgebiet fernbleiben
  4. Sirenensignale und ihre BedeutungStadt Naumburg (Hessen) · Verhaltensregeln bei der Warnung der Bevölkerung, darunter: Kinder nicht aus Schule oder Kita abholen, sie werden dort betreut
  5. Kita-ABC (Version 7.0, 15.05.2026)Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen · Beispiel einer Einrichtungsregel: Vollmacht und Ausweis, Formblatt „Abholvollmachten und Notfallkontakte“, Verweigerung der Mitgabe, Übergabe an den Kinder- und Jugendnotdienst, Formular für Notfallmedikation alle sechs Monate
  6. In der Krise informiert seinBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Ausfall von Mobilfunk und Internet, Radio als Rückfallebene, ausgedruckte Nummernliste, Polizeiwache oder Krankenhaus bei Ausfall von 110 und 112