Bei einem Brand in einer Fabrik, einem Leck in einem Lager oder einem Unfall mit einem Gefahrguttransporter können gefährliche Stoffe in die Luft gelangen. Ob eine Rauchwolke harmlos oder gefährlich ist, kannst du als Laie in der Regel nicht erkennen. Dieser Artikel erklärt, wie du gewarnt wirst, was das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) drinnen und draußen empfiehlt und welche Informationen Betriebe mit gefährlichen Stoffen veröffentlichen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Drinnen bist du am besten geschützt: im Gebäude bleiben, Fenster und Türen schließen, Lüftung und Klimaanlage aus.
- Einen Innenraum ohne Außenfenster aufsuchen; Dämpfe sind oft schwerer als Luft, Keller eignen sich hier nicht.
- Draußen quer zur Windrichtung gehen und das nächste geschlossene Gebäude aufsuchen.
- Radio an, nur in Notfällen telefonieren und erst nach der Entwarnung Fenster öffnen oder hinausgehen.
- Störfallbetriebe müssen öffentlich machen, wie die Bevölkerung gewarnt wird und wie man sich verhält.
Warum drinnen der beste Ort ist
Gefährliche Stoffe können gasförmig, als Dampf, als feine Tröpfchen oder als Staub freigesetzt werden. Das BBK beschreibt, dass sich luftgetragene Schadstoffe in Zugrichtung des Winds schnell ausbreiten und über die Atmung in die Lunge gelangen können. Tröpfchen und Partikel landen in der Nähe des Freisetzungsorts zudem auf Kleidung und Haut.
Innerhalb von Gebäuden sind Menschen am besten geschützt. Bei geschlossenen Fenstern und Türen findet nur wenig Luftaustausch mit draußen statt, und Tropfen oder Partikel kommen nicht direkt an dich heran. Deshalb lautet die Grundregel bei einer Gefahrstoffwarnung nicht „weg hier“, sondern „rein und dicht machen“ – solange die Behörden nichts anderes anordnen.
Ob tatsächlich eine Gefahr besteht, entscheiden Feuerwehr und Behörden, die dafür Messtechnik haben. Wenn du selbst etwas bemerkst – einen verunglückten Tankwagen, ungewöhnlichen Geruch, eine auslaufende Flüssigkeit –, meldest du es über die 112.
Wie du gewarnt wirst
Gewarnt wird über mehrere Wege zugleich: Sirenen, Warn-Apps wie NINA, Cell Broadcast aufs Handy, Radio und Fernsehen sowie Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei. Eine Sirene sagt dir nur, dass etwas los ist. Was genau passiert und was du tun sollst, erfährst du über Radio, App oder Durchsage.
Wie die einzelnen Kanäle funktionieren und welche Sirenensignale es gibt, steht ausführlich im Artikel über Warnsysteme in Deutschland. Für einen Chemieunfall gilt vor allem: Sobald eine Warnung kommt, nicht erst ans Fenster gehen und schauen, sondern handeln und parallel die Meldung lesen oder hören.
Zu Hause: die Schritte der Reihe nach
Das BBK empfiehlt für den Aufenthalt im Gebäude eine kurze Folge von Schritten. Die meisten davon dauern Sekunden, und du kannst sie mit der ganzen Familie einmal durchsprechen, damit im Ernstfall niemand überlegen muss.
Video: Was tun bei CBRN-Gefahren - Vorsorge und Selbsthilfe (Bundesamt für Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe) – Das BBK zeigt, wie du dich bei einer Freisetzung gefährlicher Stoffe verhältst. Der Film behandelt auch biologische und radioaktive Stoffe.
- Im Gebäude bleiben.
- Gefährdete Passanten vorübergehend aufnehmen und – falls nötig – andere Hausbewohner informieren.
- Fenster und Türen schließen.
- Ventilatoren und Klimaanlagen ausschalten, die Lüftungsschlitze der Fensterrahmen schließen.
- Einen geschützten Innenraum aufsuchen, der möglichst keine Außenfenster hat.
- Keinen unnötigen Sauerstoff verbrauchen, also keine Kerzen anzünden.
- Radio (UKW, Regionalsender) oder Fernseher einschalten und die Durchsagen der Behörden beachten.
- Nur in Notfällen telefonieren.
- Wenn Gefahrstoffe eindringen, vorhandenen Atemschutz nutzen, notfalls einen improvisierten Mundschutz wie OP-Maske oder Tuch.
Achtung Bei Chemikalien nicht in den Keller: Dämpfe sind laut BBK oft schwerer als Luft, deshalb schützt ein höheres Stockwerk besser als Erdgeschoss oder Keller. Den Keller empfiehlt das BBK nur bei radioaktiven Stoffen.
Wenn du draußen oder im Auto bist
Draußen bist du den Stoffen direkt ausgesetzt. Das BBK rät, auf Durchsagen von Polizei oder Feuerwehr zu achten, dich möglichst quer zur Windrichtung zu bewegen und das nächste geschlossene Gebäude aufzusuchen. Quer zum Wind heißt: nicht mit der Wolke mitlaufen und nicht gegen sie, sondern seitlich aus ihrer Bahn heraus.
Wenn du bereits mit Gefahrstoffen in Berührung gekommen bist, wechselst du beim Betreten des Gebäudes Oberbekleidung und Schuhe. Die verschmutzten Sachen kommen in Plastikbeutel und bleiben außerhalb des Wohnbereichs, möglichst vor dem Gebäude. Danach wäschst du zuerst gründlich die Hände, dann Gesicht und Haare sowie Nase und Ohren mit Wasser und Seife.
Im Auto schaltest du die Belüftung aus und schließt die Fenster. So bietet der Innenraum laut BBK kurzzeitig einen gewissen Schutz. Hör Radio, folge den Anweisungen der Einsatzkräfte und such das nächste geschlossene Gebäude auf. Wer an einer fremden Tür um Einlass bittet, ist in dieser Lage kein Störenfried – deshalb steht das Aufnehmen von Passanten auch auf der Liste für drinnen.
Warten, Entwarnung, danach
Das Warten ist oft der schwierigste Teil. Das BBK sagt klar: Verlass das Gebäude nicht und öffne keine Fenster, bevor die Entwarnung kommt. Verfolge dazu Radio, Internet oder die Warn-App NINA. Ein Wetterumschwung oder eine abziehende Rauchwolke ist keine Entwarnung.
Dauert eine Lage länger, beurteilen Behörden und Einsatzkräfte, ob eine Evakuierung nötig ist. Wirst du aufgefordert, das Gebäude zu verlassen, folgst du dieser Anweisung. Wie eine Evakuierung abläuft und was mit muss, beschreibt ein eigener Artikel.
Auch nach der Entwarnung können die Behörden noch Hinweise für die Umgebung geben, etwa zu Rückständen eines Brandes. Solche Hinweise gelten dann für dein Gebiet und stehen über dem, was du allgemein gelesen hast. Wer Beschwerden hat, lässt sich ärztlich untersuchen und sagt dazu, dass er in einem Warngebiet war.
Störfallbetriebe: was Betreiber offenlegen müssen
Betriebe, in denen bestimmte Mengen gefährlicher Stoffe vorhanden sind oder bei einer Störung entstehen können, fallen unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Das Umweltbundesamt nennt für 2024 bundesweit 4.049 solcher Betriebsbereiche. Sie sind in eine untere und eine obere Klasse eingeteilt; für die obere Klasse mit größeren Mengen gelten erweiterte Pflichten, darunter ein Sicherheitsbericht und ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan.
§ 8a der Verordnung schreibt vor: „Der Betreiber hat der Öffentlichkeit die Angaben nach Anhang V Teil 1 ständig zugänglich zu machen, auch auf elektronischem Weg.“ Zu diesen Angaben gehören unter anderem allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung gewarnt wird, und Informationen über das Verhalten bei einem Störfall.
Für Betriebe der oberen Klasse geht § 11 weiter. Der Betreiber muss Personen und Einrichtungen mit Publikumsverkehr, „einschließlich Schulen und Krankenhäuser“, die von einem Störfall betroffen sein könnten, über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten informieren. Diese Informationen sind mindestens alle drei Jahre zu überprüfen, und der Zeitraum, in dem sie wiederholt werden müssen, „darf in keinem Fall fünf Jahre überschreiten“.
Praktisch heißt das: Wenn in deiner Nähe ein Chemiepark, ein Tanklager oder ein großer Industriebetrieb liegt, lohnt ein Blick auf dessen Internetseite oder eine Nachfrage bei der Gemeinde. Dort erfährst du, wie in deinem Ort gewarnt wird – manchmal mit Hinweisen, die über die allgemeinen Regeln hinausgehen.
Leverkusen 2021: ein echter Störfall
Am 27. Juli 2021 kam es im Tanklager der Sondermüllverbrennungsanlage der Currenta in Leverkusen-Bürrig zu einer Explosion mit anschließendem Brand. Laut Bericht des NRW-Umweltministeriums an den Landtag starben sieben Menschen auf dem Betriebsgelände, 31 weitere dort wurden verletzt. Außerhalb des Geländes wurden keine Verletzungen durch das Ereignis angezeigt.
Rund 360 Einsatzkräfte der Feuerwehr und in der Spitze mehr als 200 der Polizei waren im Einsatz. Nach dem Brand untersuchte das Landesumweltamt die Rückstände; für die Umgebung galten bekannt gemachte Empfehlungen der Behörden. Das Beispiel zeigt beides: Ein Störfall kann schwer sein, und gleichzeitig sind es die Hinweise der Behörden vor Ort, nach denen sich Anwohner in den Tagen danach richten.

Häufige Fragen
Soll ich Fenster und Türen zusätzlich abkleben?
Das BBK nennt als Schritte, Fenster und Türen zu schließen, Lüftung und Klimaanlage auszuschalten und die Lüftungsschlitze der Fensterrahmen zu schließen. Wichtiger als Klebeband ist, dass du das sofort erledigst und dann in einen Innenraum gehst.
Darf ich meine Kinder von der Schule abholen?
Bei einer Gefahrstoffwarnung solltest du selbst nicht nach draußen gehen. Schulen im Umfeld von Betrieben der oberen Klasse muss der Betreiber über das richtige Verhalten bei einem Störfall informieren. Folge den Durchsagen der Behörden.
Warum soll ich nicht telefonieren?
Das BBK empfiehlt, nur in Notfällen zu telefonieren. Informationen bekommst du über Radio, Fernsehen oder die Warn-App, und die Leitungen bleiben für echte Notrufe frei.
Wie erfahre ich, ob in meiner Nähe ein Störfallbetrieb liegt?
Betreiber müssen ihre Angaben nach der Störfall-Verordnung ständig öffentlich zugänglich machen, auch im Internet. Frag im Zweifel bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach.
Quellen
- Handeln bei Gefahrstoff-Freisetzung – Verhalten im HausBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Verhalten im Gebäude, Telefonieren nur im Notfall, Warten auf Entwarnung
- CBRN-Gefahren – Vorsorge und Selbsthilfe (Bürgerinformation)Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Ausbreitung mit dem Wind, Dämpfe schwerer als Luft, Verhalten im Freien und im Auto, Evakuierung
- § 8a Störfall-Verordnung – Information der ÖffentlichkeitBundesministerium der Justiz · Pflicht der Betreiber, Angaben ständig öffentlich zugänglich zu machen
- § 11 Störfall-Verordnung – Weitergehende Information der ÖffentlichkeitBundesministerium der Justiz · Information von Schulen, Krankenhäusern und Anwohnern; Überprüfung und Wiederholung
- Störfälle und sonstige meldepflichtige BetriebsstörungenUmweltbundesamt · Zahl der Betriebsbereiche 2024, untere und obere Klasse
- Vorlage 18/10: Explosions- und Brandereignis in der Sondermüllverbrennungsanlage der Currenta in Leverkusen-BürrigMinisterium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (Bericht an den Landtag) · Ablauf, Tote, Verletzte und Einsatzkräfte beim Störfall 2021
