Wer ein Meshtastic- oder MeshCore-Gerät kauft, braucht dafür in Deutschland keine Prüfung und kein Rufzeichen. Frei ist der Betrieb trotzdem nicht: Die Bundesnetzagentur legt fest, auf welchen Frequenzen, mit welcher Leistung und wie lange ein solches Gerät senden darf. Dieser Artikel ordnet die Regeln ein, zeigt, wie die beiden Projekte sie umsetzen, und sagt offen, wo die Rechtslage nicht eindeutig ist. Wie LoRa-Mesh funktioniert, erklärt der Einstieg in diese Reihe.
Das Wichtigste in Kürze
- LoRa-Mesh auf 868 MHz ist per Allgemeinzuteilung erlaubt – ohne Antrag, Prüfung oder Rufzeichen.
- Meshtastic nutzt 869,4–869,65 MHz: höchstens 500 mW ERP und, ohne Störungsminderung nach Norm, 10 % Sendezeit.
- Die Antenne zählt mit: Die Zahl in der App sagt nicht sicher, was dein Gerät tatsächlich abstrahlt.
- Mehr Leistung auf 433 MHz gibt es nur im Amateurfunk – mit Lizenz und ohne Verschlüsselung.
- Betreiben darfst du nur Geräte, die dem Funkanlagengesetz entsprechen; die Bundesnetzagentur überwacht den Markt.
Allgemeinzuteilung: warum du keine Lizenz brauchst
Grundlage ist die Verfügung 91/2025 der Bundesnetzagentur vom November 2025. Mit ihr teilt die Behörde Frequenzen „zur Nutzung durch die Allgemeinheit für Funkanwendungen (Geräte) geringer Reichweite“ zu, kurz SRD nach dem englischen „Short Range Devices“. Weil die Frequenzen der Allgemeinheit zugeteilt sind, brauchst du anders als im Amateurfunk keine Prüfung und kein persönliches Rufzeichen. Die Verfügung ist bis zum 31.12.2035 befristet.
Dafür gelten Bedingungen. Die Frequenzen stehen laut Verfügung „nicht-exklusiv, nichtstörend und ungeschützt“ zur Verfügung: Dein Gerät darf keinen Funkdienst schädlich stören, und du hast keinen Anspruch auf Schutz, wenn andere dich stören. Die Bundesnetzagentur übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für Störungsfreiheit; gegenseitige Beeinträchtigungen sind hinzunehmen.
Für die Einhaltung bist du selbst verantwortlich, auch für die Folgen von Verstößen wie Abhilfemaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten. Auf Anfrage musst du der Bundesnetzagentur Auskunft über Funkanlage und Funkbetrieb geben.
Der Bereich um 868 MHz: nicht überall gilt dasselbe
Zwischen 863 und 870 MHz teilt die Verfügung viele schmale Teilbereiche mit eigenen Grenzen auf. Einige sind Alarmanlagen vorbehalten, andere RFID-Lesegeräten. Für „nicht näher spezifizierte Anwendungen“ gelten die Werte in der Tabelle. Dazu zählt laut Verfügung ungeachtet des Zwecks jedes Funkgerät, das die technischen Bedingungen des jeweiligen Bereichs erfüllt – also auch LoRa-Mesh.
Die Leistung steht dort als ERP, als effektive Strahlungsleistung. Meist sind höchstens 25 mW ERP erlaubt. 500 mW ERP nennt die Verfügung an zwei Stellen: für 869,4 bis 869,65 MHz ohne weitere Nutzungsbeschränkung und für 865 bis 868 MHz – dort aber nur für Datennetze, nur in vier Teilbereichen mit höchstens 200 kHz Bandbreite, mit adaptiver Leistungsregelung (APC) oder gleichwertiger Technik und mit höchstens 10 % Arbeitszyklus für Netzzugangspunkte, 2,5 % für alle anderen Geräte.
Ob ein LoRa-Mesh ein „Datennetz“ in diesem Sinn ist, ist nicht belegt. Die Verfügung beschreibt ein Datennetz als mehrere Geräte einschließlich eines Netzzugangspunkts, also eines ortsfesten Geräts, das als Anschlusspunkt an Dienstplattformen außerhalb des Netzes dient. Meshtastic nutzt in Europa ohnehin 869,4 bis 869,65 MHz, wie weiter unten beschrieben.
Wo in der rechten Spalte „alternativ“ steht, gilt der Arbeitszyklus nur ersatzweise – was das heißt, erklärt der nächste Abschnitt. Beim Band für Datennetze fehlt dieser Zusatz.
| Teilbereich | Höchste Sendeleistung | Höchster Arbeitszyklus |
|---|---|---|
| 863–865 MHz | 25 mW ERP | 0,1 % (alternativ) |
| 865–868 MHz | 25 mW ERP | 1 % (alternativ) |
| 865–868 MHz, nur Datennetze: nur 865,6–865,8, 866,2–866,4, 866,8–867,0 und 867,4–867,6 MHz | 500 mW ERP, mit Leistungsregelung (APC) oder gleichwertiger Störungsminderung | 10 % für Netzzugangspunkte, 2,5 % in allen anderen Fällen |
| 868–868,6 MHz | 25 mW ERP | 1 % (alternativ) |
| 868,7–869,2 MHz | 25 mW ERP | 0,1 % (alternativ) |
| 869,4–869,65 MHz | 500 mW ERP | 10 % (alternativ) |
| 869,7–870 MHz | 25 mW ERP oder 5 mW ERP ohne weitere Bedingungen | 1 % (alternativ, bei 25 mW) |
Tastgrad: wie lange ein Gerät senden darf
Neben der Leistung begrenzt die Verfügung die Sendezeit. Sie nennt das Arbeitszyklus, im Englischen „Duty Cycle“, auf Deutsch auch Tastgrad. Gemeint ist der Anteil der Zeit, in der ein einzelnes Sendegerät tatsächlich sendet. Gemessen wird, sofern nichts anderes bestimmt ist, über einen fortlaufenden Zeitraum von einer Stunde.
Im Bereich 869,4 bis 869,65 MHz sind das höchstens 10 %, rechnerisch also sechs Minuten Sendezeit je Stunde. Dazu zählt nach unserem Verständnis alles, was dein Gerät aussendet – auch fremde Nachrichten, die es im Mesh weiterleitet, denn die Verfügung misst die Ein-Zeit des einzelnen Sendegeräts.
Offen ist ein Punkt, den die Verfügung selbst aufwirft. Vorgeschrieben sind zunächst Frequenzzugangs- und Störungsminderungstechniken, die mindestens dem Niveau der harmonisierten Normen entsprechen; nur „alternativ“ gilt die Grenze von 10 %. Ob ein bestimmtes Gerät solche Techniken nach Norm erfüllt und deshalb länger senden dürfte, lässt sich von außen nicht erkennen. Auf der sicheren Seite bist du, wenn dein Gerät die 10 % einhält – das ist unsere Einschätzung, keine Rechtsauskunft.
So setzen Meshtastic und MeshCore die Grenzen um
Meshtastic (Dokumentation Version 2.8) führt für Europa die Region EU_868. Sie nutzt laut Dokumentation genau 869,4 bis 869,65 MHz, einen Tastgrad von 10 % und eine Leistungsgrenze von 27 dBm. Solange keine Region eingestellt ist – so kommt ein Gerät an –, sendet es gar nicht. Wie du die Region und alles Weitere einstellst, folgt in einem eigenen Artikel.
Den Tastgrad berechnet die Firmware laut Dokumentation jede Minute über die jeweils letzte Stunde. Ist die Grenze erreicht, hört das Gerät auf zu senden, bis es wieder darf. Die Einstellung „Override Duty Cycle Limit“ schaltet diese Sperre ab; Meshtastic warnt selbst, dass du damit gegen Vorschriften verstoßen kannst. Voreingestellt ist sie aus, und so sollte sie bleiben.
Bei der Leistung ist der Vergleich schwieriger. Meshtastic rechnet in dBm und schreibt nicht, ob die 27 dBm am Ausgang des Funkchips oder als abgestrahlte Leistung gemeint sind; die Verfügung begrenzt dagegen die ERP. Die Sendeleistung sollst du laut Dokumentation in den meisten Fällen auf null lassen – dann nutzt das Gerät seine voreingestellte Höchstleistung für den Dauerbetrieb.
MeshCore (FAQ im Repository, Firmware-Stand 1.17.1 vom August 2026) unterstützt laut FAQ den 868-MHz-Bereich für Großbritannien und die EU; die Funkeinstellungen wählst du über eine Voreinstellung für deine Region. Konkrete Werte für Europa nennt die FAQ nicht, auch nicht zur Sendezeit. Die Sendezeitgrenze eines MeshCore-Repeaters stellst du deshalb selbst ein; wie, und was ab Werk gilt, steht im Artikel MeshCore einrichten. Prüfe außerdem, in welchem Teilbereich der Tabelle deine Frequenz liegt – zwischen 869,4 und 869,65 MHz sind es höchstens 10 %.
Die Antenne zählt mit
Die Verfügung definiert ERP nicht selbst. Die Amateurfunkverordnung beschreibt sie als Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol. Diese Definition übertragen wir auf die Verfügung – das ist unsere Lesart, kein Verweis der Verfügung. Daraus folgt: Eine Antenne mit mehr Gewinn erhöht die ERP, Verluste im Kabel senken sie – auch wenn in der App dieselbe Zahl steht.
Eine Stelle in der MeshCore-FAQ zeigt, warum das wichtig ist. Bei einigen Geräten mit eingebautem Verstärker entspricht die Zahl, die du in der App einstellst, nicht der Leistung, die das Gerät abgibt. Die FAQ nennt Beispiele, bei denen eine niedrige Einstellung für EU868 eine Ausgangsleistung von 1 Watt und mehr ergibt, und verweist dazu auf die Vorschriften des jeweiligen Landes. Das liegt schon vor der Antenne über dem Zahlenwert von 500 mW, den die Verfügung als ERP erlaubt.
Wie viel Antennengewinn ein bestimmter Aufbau verträgt, lässt sich ohne Datenblatt und Rechnung nicht sagen; eine allgemeine Zahl dafür nennen die hier genutzten Quellen nicht.
Achtung Verlass dich nicht allein auf die Zahl in der App. Maßgeblich ist die abgestrahlte Leistung deines Aufbaus aus Gerät, Kabel und Antenne. Wer ein Gerät mit Verstärker oder eine Antenne mit Gewinn nutzt, muss selbst sicherstellen, dass die Grenze der Verfügung eingehalten wird.
Fester Knoten, Außenantenne, Weiterleiten
Für PMR446-Handfunkgeräte schreibt die Verfügung vor, dass sie nur eingebaute Antennen nutzen und nicht als Repeater dienen. Für die Teilbereiche um 868 MHz enthält sie keine solche Beschränkung – und auch keine eigene Regel zur Verschlüsselung oder zum Weiterleiten fremder Nachrichten. Ein fester Knoten mit Außenantenne ist nach der Verfügung also nicht ausgeschlossen, solange Leistung und Tastgrad stimmen. Was für PMR446 und andere Funkanwendungen ohne Anmeldung gilt, steht im Artikel Funk ohne Netz.
Die Verfügung stellt aber auch klar, dass sie andere Pflichten nicht berührt: öffentlich-rechtliche Vorschriften, etwa baurechtliche oder umweltrechtliche Genehmigungen, und privatrechtliche Verpflichtungen. Für eine Antenne am Haus kann es deshalb zum Beispiel auf die Bauordnung, den Mietvertrag oder die Eigentümergemeinschaft ankommen. Welche Regeln im Einzelfall gelten, klären die hier genutzten Quellen nicht; frag vorher nach.
433 MHz und Amateurfunk: wo die Grenze verläuft
Manche LoRa-Geräte funken um 433 MHz. Auch dort gibt es einen Bereich für Geräte geringer Reichweite: 433,05 bis 434,79 MHz, mit höchstens 10 mW ERP – deutlich weniger als um 868 MHz.
Der Bereich von 430 bis 440 MHz gehört zugleich zum Amateurfunk. Dort dürfen Funkamateure laut Anlage 1 der Amateurfunkverordnung weit mehr: mit der Einsteigerklasse N 6,1 W ERP, mit Klasse E 75 W PEP, mit Klasse A 750 W PEP. Das setzt aber Prüfung, Zulassung und Rufzeichen voraus. Wie du dorthin kommst, steht im Artikel Einfacher Amateurfunksender – und der Weg zur Lizenz.
Im Amateurfunk gilt eine Regel, die zu privaten Mesh-Kanälen nicht passt: Der Funkverkehr ist nach § 16 der Amateurfunkverordnung in offener Sprache abzuwickeln und darf nicht zur Verschleierung des Inhalts kodiert oder verschlüsselt werden. Passend dazu rät Meshtastic Funkamateuren, den HAM-Modus einzuschalten und die Verschlüsselung abzuschalten. Um 868 MHz weist die Amateurfunkverordnung keinen Amateurfunkbereich aus; dort gelten nach unserem Verständnis auch für Funkamateure die Grenzen der Allgemeinzuteilung.
CE-Kennzeichen, Funkanlagengesetz und Marktüberwachung
Die Allgemeinzuteilung gilt nur für Funkanlagen, die dem Funkanlagengesetz (FuAG) entsprechen. Nach § 7 FuAG dürfen Funkanlagen nur in Betrieb genommen und genutzt werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bestimmungsgemäßer Nutzung die Anforderungen des Gesetzes erfüllen. Das betrifft nicht nur Händler, sondern auch dich als Nutzer.
Ein Anhaltspunkt ist das CE-Kennzeichen: Mit ihm erklärt der Hersteller, dass die Funkanlage die Anforderungen erfüllt. Jeder Funkanlage müssen außerdem eine Gebrauchsanleitung – für private Nutzer auf Deutsch –, die EU-Konformitätserklärung oder eine vereinfachte Fassung mit Internetadresse sowie Angaben zu Frequenzband und maximaler Sendeleistung beiliegen. An diesen Angaben erkennst du, für welchen Frequenzbereich ein Gerät gebaut ist.
Die Bundesnetzagentur ist Marktüberwachungsbehörde für Funkanlagen. Sie prüft stichprobenartig im Laden, auf Online-Plattformen und mit dem Zoll bei Einfuhren aus Drittstaaten. Bei Käufen aus Nicht-EU-Staaten profitierst du laut Bundesnetzagentur nicht automatisch vom europäischen Verbraucherschutz. Für die Folgen von Verstößen gegen die Zuteilungsbestimmungen, etwa Abhilfemaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten, bist du laut Verfügung selbst verantwortlich.
Offen bleibt eine Frage, die viele Bastler betrifft: Was gilt für Platinen oder Module, die du selbst zu einem Gerät zusammensetzt oder mit einer anderen Firmware bespielst? Das Funkanlagengesetz nimmt selbst zusammengebaute Bausätze ausdrücklich nur für Funkamateure aus. Wie § 7 FuAG auf solche Eigenbauten anzuwenden ist, beantworten die hier genutzten Quellen nicht. Im Zweifel fragst du bei der Marktüberwachung der Bundesnetzagentur nach.
Hinweis Dieser Artikel fasst die Verfügung 91/2025 der Bundesnetzagentur, die Amateurfunkverordnung und das Funkanlagengesetz zusammen, Stand September 2026. Er ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Wortlaut der Verfügung, die die Bundesnetzagentur vollständig veröffentlicht.
Häufige Fragen
Brauche ich für Meshtastic oder MeshCore eine Lizenz?
Auf 868 MHz in Deutschland nicht. Die Frequenzen sind per Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur (Vfg. 91/2025) der Allgemeinheit zugeteilt. Du musst aber Leistung und Tastgrad einhalten und ein Gerät nutzen, das dem Funkanlagengesetz entspricht.
Darf ich einen festen Knoten auf dem Dach betreiben?
Die Verfügung schließt das für 869,4–869,65 MHz nicht aus. Die Grenze von 500 mW ERP gilt aber einschließlich Antennengewinn, und Bau-, Miet- oder Eigentümerrecht bleiben unberührt.
Darf ich die Tastgrad-Sperre von Meshtastic abschalten?
Die Einstellung gibt es, aber Meshtastic warnt selbst, dass du damit gegen Vorschriften verstoßen kannst. Die 10 % gelten nach der Verfügung, solange ein Gerät keine Störungsminderung nach Norm nutzt – und ob es das tut, lässt sich von außen nicht erkennen.
Darf ich als Funkamateur verschlüsselt über LoRa funken?
Nicht im Amateurfunk: § 16 der Amateurfunkverordnung verbietet, den Inhalt zur Verschleierung zu verschlüsseln. Mit Lizenz darfst du zwischen 430 und 440 MHz mit mehr Leistung senden, aber nur unverschlüsselt.
Quellen
- Vfg. 91/2025: Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Geräte geringer Reichweite (SRD)Bundesnetzagentur, November 2025 · Zuteilung an die Allgemeinheit (§ 91 TKG), befristet bis 31.12.2035; nichtstörend und ungeschützt; nur FuAG-konforme Funkanlagen; Verantwortung für Verstöße inkl. Ordnungswidrigkeiten (Hinweis 5), Auskunft; Definition Arbeitszyklus (eine Stunde); Tabelle 2 Bänder 46a, 47, 47b, 48, 50, 54, 56a/b (863–870 MHz) mit Leistung und Arbeitszyklus, Fußnoten [7] und [g] (Datennetz, Netzzugangspunkt); 433,05–434,79 MHz höchstens 10 mW ERP; PMR446 nur eingebaute Antennen, kein Repeater
- LoRa ConfigurationMeshtastic (Open-Source-Projekt), Dokumentation Version 2.8, abgerufen am 28.09.2026 · Region EU_868: 869,4–869,65 MHz, Duty Cycle 10 %, Leistungsgrenze 27 dBm; Berechnung jede Minute über die letzte Stunde, Sendestopp; ohne Region kein Senden; Transmit Power 0; Override Duty Cycle Limit mit Warnung; HAM-Modus ohne Verschlüsselung
- MeshCore: Frequently Asked QuestionsMeshCore (Open-Source-Projekt), Repository meshcore-dev, Firmware-Stand 1.17.1, abgerufen am 28.09.2026 · 868 MHz für UK/EU, Regionsvoreinstellungen (2.3); im Land erlaubte Frequenz einstellen (3.1); Geräte mit Verstärker: App-Einstellung und Ausgangsleistung bis 1 W und mehr, Verweis auf Landesvorschriften (7.7)
- Amateurfunkverordnung (AFuV)Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · Definition ERP (§ 2 Nr. 8); offene Sprache und Verbot der Verschlüsselung zur Verschleierung (§ 16 Abs. 7 und 8); Anlage 1 Nr. 18: 430–440 MHz mit 750 W PEP (A), 75 W PEP (E), 6,1 W ERP (N)
- Funkanlagengesetz (FuAG)Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · Anwendung auch bei Inbetriebnahme (§ 1); Ausnahme für Bausätze von Funkamateuren (§ 2); Inbetriebnahme und Nutzung nur bei Konformität (§ 7); CE-Kennzeichnung (§§ 3, 19); Anleitung, Konformitätserklärung, Frequenzband und maximale Sendeleistung (§ 20); Aufgaben der Bundesnetzagentur (§ 23)
- MarktüberwachungBundesnetzagentur · Stichproben im Laden, online und mit dem Zoll; Prüfkriterien CE, Herstellerangaben, deutsche Anleitung, Konformitätserklärung; Kauftipps zu Nicht-EU-Käufen