Ein Sender ist im Kern erstaunlich schlicht: Etwas schwingt, etwas verstärkt, etwas filtert, und eine Antenne strahlt ab. Dieser Artikel aus der Reihe „Kaltstart – Wissen für danach“ erklärt das Prinzip im Blockbild und den legalen Weg, selbst zu senden: die Amateurfunkprüfung bei der Bundesnetzagentur. Einen Schaltplan oder Bauteilwerte findest du hier bewusst nicht – senden darfst du nur mit Zulassung.
Das Wichtigste in Kürze
- Einfacher Sender: Der Oszillator erzeugt die Schwingung, der Verstärker hebt sie an, ein Filter hält Oberwellen zurück.
- Morsetelegrafie (CW) überträgt Information durch Ein- und Ausschalten des Trägers – die schlichteste Betriebsart.
- Senden im Amateurfunk nur mit Zulassung und Rufzeichen der Bundesnetzagentur; empfangen und Geräte besitzen darf jeder.
- Drei Klassen: N, E und A. Die Erstprüfung kostet 68,00 bis 81,00 Euro, Zulassung mit Rufzeichen 20,00 Euro.
- Mit Zulassung ist Selbstbau erlaubt. Ohne Zulassung eine Amateurfunkstelle zu betreiben, ist ordnungswidrig.
Zuerst: wofür dieses Wissen gedacht ist
Senden ist heute kein Bastelthema, sondern geregelt: Wer im Amateurfunk senden will, legt eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur ab und bekommt ein eigenes Rufzeichen. Genau diesen Weg beschreibt der Artikel. Das technische Prinzip erklären wir so weit, dass du verstehst, was in einem Sender passiert – und warum die Regeln so streng sind.
Gedacht ist das Wissen auch für eine Lage, in der Versorgung und Behörden dauerhaft nicht erreichbar sind. Auch dann bleibt richtig: Ein unsauberer Sender stört genau die Funkverbindungen, auf die andere angewiesen sind. Wer das Handwerk lernen will, lernt es deshalb heute – mit Prüfung und Rufzeichen.
Achtung Notfall- und Zivilisationswissen: Dieser Artikel beschreibt Wissen für eine Lage, in der Versorgung, Ärztinnen und Ärzte, Behörden und Fachbetriebe dauerhaft nicht erreichbar sind. Solange sie erreichbar sind, gehen sie vor – beim Funk heißt das: senden nur mit Amateurfunkzulassung und eigenem Rufzeichen, im Notfall zuerst 112. Der Text ersetzt keine Ausbildung, keine Amateurfunkprüfung und keine Genehmigung. Er enthält bewusst keine Bauanleitung.
Das Blockbild: von der Schwingung zur Funkwelle
Die Prüfungsfragen der Bundesnetzagentur fassen einen einfachen Sender in vier Stufen: Oszillator, Mischer, Filter und Leistungsverstärker. Der Oszillator erzeugt die hochfrequente Schwingung, der Leistungsverstärker hebt das Sendesignal an, Filter halten unerwünschte Frequenzen zurück. Am Ende strahlt die Antenne das Signal als Funkwelle ab.
Für Morsezeichen wird es noch einfacher. Bei CW werden laut Prüfungskatalog Informationen durch Ein- und Ausschalten eines HF-Trägers übertragen – ein Tonsignal muss also nicht aufgebracht werden. Die Skizze zeigt deshalb nur die Kette, die für einen Telegrafiesender übrig bleibt. Das ist unsere Vereinfachung zum Verstehen, kein Schaltplan.
Welche Bauteile mit welchen Werten in jedem Block stecken, lassen wir absichtlich weg. Das gehört in die Ausbildung zur Prüfung, nicht in einen Text, nach dem jemand ohne Zulassung löten und senden könnte.
Oszillator und Quarz: die Frequenz halten
Der Oszillator ist ein Schwingungserzeuger und das Herz des Senders. Beim LC-Oszillator bestimmen laut Prüfungskatalog eine Spule und ein Kondensator als Schwingkreis die Frequenz. Das hat einen Haken: Ändern sich mit der Temperatur Kapazität oder Induktivität, wandert die Frequenz mit. Wird etwa die Kapazität größer, sinkt die Frequenz.
Beim Quarzoszillator bestimmt ein Quarz die Frequenz. Sein Vorteil gegenüber dem LC-Oszillator ist nach dem Prüfungskatalog die bessere Frequenzstabilität. Für einen einfachen Sender ist das mehr als Komfort: Die Amateurfunkverordnung verlangt, dass die belegte Bandbreite einer Aussendung innerhalb des Frequenzbereichs liegt, der dem Amateurfunk zugewiesen ist. Wer seine Frequenz nicht hält, kann diesen Bereich verlassen.
Die Schwingung soll außerdem sauber sein. Um Störungen durch Oberwellen zu vermeiden, sollte der Träger laut Prüfungskatalog sinusförmig sein.

Verstärker und Filter: warum Oberwellen weg müssen
Ein Sender gibt nicht nur die gewünschte Frequenz ab, sondern oft auch deren Vielfache, die Oberwellen oder Harmonischen. Jede Aussendung außerhalb der erforderlichen Bandbreite nennt die Amateurfunkverordnung eine unerwünschte Aussendung. Solche Signale landen auf Frequenzen, die anderen Funkdiensten gehören.
Deshalb gehört hinter den Sender ein Filter. Der Prüfungskatalog ist eindeutig: Um Oberwellen zu reduzieren, kommt zwischen Transceiver und Antennenzuleitung ein Tiefpassfilter, und ein Filter hinter dem Sender soll den gewünschten Frequenzbereich durchlassen. Beim Abgleich eines selbst gebauten Senders verhindert man Störungen anderer Funkverbindungen mit einem Abschlusswiderstand, der Dummy Load, statt mit der Antenne.
Warum das ernst genommen wird, beschreibt die Bundesnetzagentur: Funkstörungen können die öffentliche Sicherheit gefährden, wenn sie die Funkkommunikation von Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr oder dem Flugnavigationsdienst beeinträchtigen. Als Beispiel aus ihrer Arbeit nennt die Behörde ein Störsignal im Funk zwischen Tower und Cockpit am Flughafen Bremen; Ursache war ein Mardervertreiber auf einem Dachboden. Wenn schon ein Haushaltsgerät das schafft, ist ein Sender ohne Filter kein harmloses Experiment – das ist unsere Folgerung.
Wie die Antenne selbst funktioniert und wie ihre Länge von der Frequenz abhängt, erklärt der Artikel über Antennen und Funkwellen.
Morsen mit kleiner Leistung: CW und QRP
Die schlichteste Betriebsart ist die Morsetelegrafie, im Funk CW genannt (Continuous Wave). Der Sender muss nur einen Träger erzeugen und ihn im Takt der Zeichen ein- und ausschalten – ohne Mikrofon und ohne Tonverarbeitung. Das Alphabet und den Takt findest du im Artikel Morsen, Lichtzeichen, Spiegel, Flaggen, die Geschichte der Drahttelegrafie im Artikel über den Telegrafen.
Auch das Tasten hat Tücken: Eine ungünstige Hüllkurve beim CW-Senden erzeugt laut Prüfungskatalog wahrscheinlich Tastklicks, also Störungen neben der eigenen Frequenz. Sauber senden heißt also auch sauber tasten.
Kleine Leistung ist dabei kein Makel. Die Q-Gruppe dafür ist QRP: Wer „PSE QRP“ aufnimmt, soll laut Prüfungskatalog seine Sendeleistung verringern. Für die Einsteigerklasse N ist die Leistung ohnehin eng begrenzt, siehe unten. Morsen zu können ist für die Zulassung keine Pflicht – die Amateurfunkverordnung sieht dafür nur eine freiwillige Zusatzprüfung vor.
Senden nur mit Zulassung – das sagt das Gesetz
Das Amateurfunkgesetz ist klar: Eine Amateurfunkstelle darf erst nach der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und der Zuteilung eines Rufzeichens betrieben werden. Zugelassen wird, wer die fachliche Prüfung bestanden hat. Wer ohne Zulassung eine Amateurfunkstelle betreibt, handelt nach § 9 AFuG ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen. Bei Verstößen kann die Bundesnetzagentur außerdem den Betrieb einschränken oder die Außerbetriebnahme anordnen.
Empfangen ist dagegen frei. Nach der Amateurfunkverordnung braucht man für den Empfang von Aussendungen keine Zulassung, und laut Bundesnetzagentur darf in Deutschland jede und jeder Amateurfunkgeräte besitzen. Nur für den Betrieb eines Senders braucht es besondere Kenntnisse und die Zulassung.
Mit Zulassung ist Selbstbau ausdrücklich erlaubt. Nach § 5 AFuG darf ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen eine im Handel erhältliche oder selbst gefertigte Amateurfunkstelle betreiben, ebenso umgebaute Sendeanlagen. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu, dass auch selbst gebaute oder technisch veränderte Funkgeräte unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften verwendet werden dürfen. Gesendet wird nur auf den Amateurfunkfrequenzen, und das Rufzeichen fällt zu Beginn und Ende jeder Verbindung sowie mindestens alle zehn Minuten.
Achtung Rechtslage heute: Senden im Amateurfunk nur mit Zulassung und Rufzeichen der Bundesnetzagentur (§ 3 AFuG); wer ohne Zulassung eine Amateurfunkstelle betreibt, handelt ordnungswidrig (§ 9 AFuG) – auch mit einem selbst gebauten Gerät. Gefahr: Oberwellen und andere unerwünschte Aussendungen können fremde Funkdienste stören, laut Bundesnetzagentur auch Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr und Flugnavigation. Wer eine Antenne im Sendebetrieb berührt, riskiert laut Prüfungskatalog Verletzungen und Verbrennungen durch hochfrequente Spannungen; das Berühren elektrischer Spannung kann laut Prüfungskatalog ab 50 V Wechsel- oder 120 V Gleichspannung lebensgefährlich sein. Zuständig: die Bundesnetzagentur für Prüfung, Zulassung und Funkstörungen. Das ist keine Rechtsberatung.
Der Weg zur Lizenz: Prüfung, Zulassung, Rufzeichen
Die Amateurfunkverordnung kennt drei Zeugnisklassen: N, E und A. Die Einsteigerklasse N gibt es laut Bundesnetzagentur seit dem 24. Juni 2024; ihre Inhaber dürfen nur auf den Amateurfunkbändern 10 m, 2 m und 70 cm funken. Mit E und A kommen weitere Bänder und höhere Leistungen hinzu, mit A alle Amateurfunkbereiche bis zur höchsten zulässigen Leistung.
Die Prüfung hat drei Teile: technische Kenntnisse, betriebliche Kenntnisse und Kenntnisse von Vorschriften. Die Klassen unterscheiden sich laut Bundesnetzagentur nur im Technikteil – Grundlagen für N, erweitert für E, umfangreich für A. Wer mit N beginnt, kann über Zusatzprüfungen zu E oder A aufsteigen. Die Prüfungsfragen veröffentlicht die Bundesnetzagentur als Fragenkatalog; dort ist die richtige Antwort immer A, in der Prüfung werden die Antworten gemischt.
Geprüft wird an Standorten der Bundesnetzagentur: Berlin, Dortmund, Cottbus, Erfurt, Eschborn, Göttingen, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Reutlingen. Minderjährige brauchen das Einverständnis ihres gesetzlichen Vertreters. Nicht bestandene Teile lassen sich laut Amateurfunkverordnung innerhalb von 24 Monaten wiederholen. Nach bestandener Prüfung beantragst du die Zulassung und bekommst mit ihr ein personengebundenes Rufzeichen. Zulassungsinhaber zahlen außerdem jährliche Beiträge.
| Klasse | Technikteil der Prüfung | Bänder und höchste Leistung (AFuV, Anlage 1) | Erstprüfung |
|---|---|---|---|
| N | wesentliche Grundzüge | nur 10 m, 2 m und 70 cm; 10 W ERP auf 10 m, 6,1 W ERP auf 2 m und 70 cm | 68,00 Euro |
| E | Grundzüge | weitere Bänder; höchstens 100 W PEP, auf vielen Bändern weniger | 73,50 Euro |
| A | umfangreiche technische Kenntnisse | alle Amateurfunkbereiche; bis 750 W PEP, auf manchen Bändern weniger | 81,00 Euro |
Ohne Lizenz: was du heute schon tun kannst
Ohne Prüfung bleibt dir der Amateurfunk nicht verschlossen. Im Ausbildungsfunkbetrieb darfst du laut Amateurfunkverordnung unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs der Klasse A oder E selbst am Funkverkehr teilnehmen – mit dessen Rufzeichen und dem Zusatz „/T“ in Telegrafie oder „/Trainee“ in Sprache. Das ist der legale Weg, die Praxis vor der Prüfung kennenzulernen.
Empfangen darfst du ohnehin: Hör in die Amateurfunkbänder hinein, übe Morsezeichen nach Gehör, und bau dir, wenn du löten willst, zuerst einen Detektorempfänger. Für Sprechfunk ohne Prüfung gibt es allgemein zugeteilte Funkanwendungen mit festen Geräten und festen Grenzen; welche das sind, steht im Artikel Funk ohne Netz.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung reicht anfangs der veröffentlichte Fragenkatalog der Bundesnetzagentur. Ein selbst gebauter Sender ist dann das Projekt nach der Prüfung – mit Rufzeichen, Filter und Dummy Load.
Häufige Fragen
Darf ich ohne Lizenz ein Amateurfunkgerät besitzen?
Ja. Besitz und Empfang sind laut Bundesnetzagentur jedem gestattet. Senden darfst du erst mit Zulassung und Rufzeichen.
Muss ich für die Prüfung morsen können?
Nein. Pflicht sind die Teile Technik, Betrieb und Vorschriften. Für Morsezeichen sieht die Amateurfunkverordnung nur eine freiwillige Zusatzprüfung vor.
Was kostet der Einstieg?
Die Erstprüfung für Klasse N kostet 68,00 Euro, die Zulassung mit Rufzeichen 20,00 Euro. Dazu kommen jährliche Beiträge und die Kosten für Geräte.
Darf ich im Notfall ohne Lizenz auf Amateurfunkfrequenzen senden?
Verlass dich nicht darauf. Das Amateurfunkgesetz lockert in Not- und Katastrophenfällen nur für Funkamateure das Verbot, Nachrichten für Dritte zu übermitteln; die Zulassungspflicht bleibt. Für Notrufe gilt 112. Das ist keine Rechtsberatung.
Darf ich als Funkamateur einen selbst gebauten Sender betreiben?
Ja. Nach § 5 AFuG darf ein Funkamateur mit Rufzeichen auch selbst gefertigte Amateurfunkstellen betreiben – auf den Amateurfunkfrequenzen und im Rahmen seiner Klasse.
Quellen
- Gesetz über den Amateurfunk (AFuG 1997)Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · Zulassung und Rufzeichen als Voraussetzung (§ 3), selbst gefertigte Amateurfunkstellen und Senden nur auf Amateurfunkfrequenzen (§ 5), Bußgeld bis 5.000 Euro (§ 9), Betriebseinschränkung (§ 11), Nachrichten für Dritte in Not- und Katastrophenfällen
- Amateurfunkverordnung (AFuV)Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · Unerwünschte Aussendung (§ 2), Prüfungsinhalte und freiwillige Morseprüfung (§ 4), Wiederholung binnen 24 Monaten (§ 5), Klassen A, E, N (§ 7), Empfang ohne Zulassung (§ 9), Rufzeichennennung (§ 11), Ausbildungsfunkbetrieb (§ 12), Bandbreite und Leistungen je Klasse (Anlage 1)
- Spezielle Anwendungen: AmateurfunkBundesnetzagentur · Selbst gebaute Geräte erlaubt, Empfang und Besitz frei, Klasse N seit 24.06.2024 mit 10 m, 2 m, 70 cm, Prüfungsteile, Prüfungsstandorte, Minderjährige, jährliche Beiträge
- Prüfungsfragen zum Erwerb von Amateurfunkprüfungsbescheinigungen, 3. Auflage März 2024 (PDF)Bundesnetzagentur · Stufen eines einfachen Senders (NF402), LC- und Quarzoszillator (ED501–ED507), sinusförmiger Träger und Tiefpass gegen Oberwellen (EJ201–EJ203, NF404), Dummy Load (NJ202), CW (NE201), Tastklicks (AJ220), PSE QRP (BB205), Sicherheit (NK301, EK202)
- Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation (BMDVTKBGebV), Anlage Abschnitt 4Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · Erstprüfung Klasse N 68,00 Euro, E 73,50 Euro, A 81,00 Euro; Zulassung mit personengebundenem Rufzeichen 20,00 Euro
- FunkstörungenBundesnetzagentur · Funkstörungen gefährden die öffentliche Sicherheit, wenn sie Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr oder Flugnavigationsdienst beeinträchtigen; Beispiel Flughafen Bremen
