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Energie & Licht

Lithium-Akkus aus Altgeräten: erkennen, lagern, sicher nutzen

Warum Lithium-Akkus brennen, woran du eine beschädigte Zelle erkennst, wie du Akkus aus Altgeräten lagerst und lädst – und wohin sie heute gehören.

9 Min. LesezeitFür FortgeschritteneStand: 27. September 2026
Eine ausgediente zylindrische Lithium-Ionen-Rundzelle liegt auf hellem Grund; die Kunststoffhülle ist eingerissen, der Pluspol ist mit gelblich-grauen Ablagerungen verkrustet.
Ausgediente Rundzelle mit eingerissener Hülle und Ablagerungen am Pol.Foto: Retired electrician (Wikimedia Commons) · CC0 · Wikimedia Commons

In vielen Altgeräten steckt ein Lithium-Akku – im Handy, im Laptop, im Akkuschrauber, in der Powerbank. Dieser Artikel aus der Reihe „Kaltstart – Wissen für danach“ erklärt, warum diese Zellen brennen können, woran du eine beschädigte erkennst, wie du geborgene Akkus lagerst und lädst, was bei Rauch oder Feuer zu tun ist und wie die Entsorgung heute geregelt ist. Eine Bauanleitung für Akkupacks aus Einzelzellen enthält er bewusst nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab etwa 80 °C beginnt die Zelle sich innen zu zersetzen – das kann bis zum Brand führen.
  • Aufgebläht, verformt, verfärbt, riecht, leckt oder wird heiß: Die Zelle ist defekt und bleibt zu.
  • Einen Akku nur als Ganzes nutzen: mit seiner Schutzschaltung, seinem Gerät und seinem Ladegerät.
  • Laden unter Aufsicht, auf nicht brennbarer Unterlage, nicht im Schlaf; Pole beim Lagern abkleben.
  • Heute gehören Altakkus mit abgeklebten Polen zur Sammelstelle im Handel oder zum Wertstoffhof.

Wofür dieser Artikel gedacht ist

Der Artikel erklärt Prinzipien und Grenzen. Er beschreibt keine Packs aus losen Zellen, kein Punktschweißen und keine Schaltpläne für Schutzschaltungen – und nicht, wie man einen Speicher an die Hausinstallation anschließt. Das gehört in die Hand einer Elektrofachkraft.

Achtung Das ist Notfall- und Zivilisationswissen für eine Lage, in der Versorgung, Ärzte, Behörden und Fachbetriebe – auch Fachhandel, Wertstoffhof und Feuerwehr – dauerhaft nicht erreichbar sind. Solange sie erreichbar sind, gehen sie vor: Beschädigte Akkus gibst du an der Sammelstelle ab, einen Brand meldest du unter 112. Dieser Artikel ersetzt keine Ausbildung im Brandschutz oder in der Elektrotechnik, keine ärztliche Behandlung und keine Genehmigung.

Was in einer Lithium-Ionen-Zelle steckt

Eine Lithium-Ionen-Zelle besteht nach der DGUV Information 205-041 der gesetzlichen Unfallversicherung aus einer lithiumhaltigen Kathode, einer Anode, einem wasserfreien Elektrolyten und einem Separator. Der Separator trennt die Elektroden: Er lässt Ionen durch, aber keine Elektronen. Der Elektrolyt enthält organische Lösungsmittel, die meist leicht entzündbar sind.

Drei Bauformen begegnen dir in Altgeräten. Die Rundzelle ist zylindrisch; das gebräuchlichste Format misst laut DGUV 18 mm im Durchmesser und 65 mm in der Höhe, hat eine durchschnittliche Nennspannung von 3,2 bis 3,7 Volt und 2 bis 3 Amperestunden Kapazität. Die Pouch-Zelle steckt ohne festes Gehäuse in einer Folie; daneben gibt es prismatische, also eckige Zellen. Mehrere Zellen zusammen ergeben ein Akkupack, etwa für Elektrowerkzeuge.

Das Umweltbundesamt (UBA) nennt als typische Fundorte unter anderem Notebooks, Smartphones, Kameras, kabellose Kopfhörer, Werkzeuge, Haushalts- und Gartengeräte, E-Zigaretten und E-Bikes. Ein fest eingebauter Akku ist laut UBA mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Lithium-Ionen-Akku; oft steht „Li“ oder „Li-Ion“ darauf.

Warum Lithium-Akkus brennen: das thermische Durchgehen

Für ein Feuer braucht es Brennstoff, Sauerstoff und eine Zündquelle. In einer Lithium-Ionen-Zelle ist laut DGUV alles drei vorhanden: Anodenmaterial und Elektrolyt brennen, Sauerstoff ist chemisch im Kathodenmaterial gebunden, Wärme kommt von außen, beim Laden oder durch einen inneren Fehler. Weil das Gehäuse zudem das Löschmittel abhält, lässt sich ein Zellbrand nach der DGUV unter Umständen gar nicht löschen.

Ab etwa 80 °C beginnt nach der DGUV die innere Zersetzung einer Zelle, die bis zum Brand führen kann. Die DGUV beschreibt die Stufen so: Ab 70 °C erwärmt sich der Elektrolyt und verdampft, bei etwa 130 °C werden wesentliche Funktionen gestört, bei etwa 150 °C schmilzt der Separator und es kommt zum inneren Kurzschluss, ab etwa 250 °C beginnt eine Reaktion, die selbst Wärme erzeugt – die Zelle heizt sich selbst auf. Dann wird schlagartig Energie frei – das ist das thermische Durchgehen, englisch „Thermal Runaway“. Ein solcher Brand erreicht bis zu 1.400 °C.

In einem Pack springt der Brand von Zelle zu Zelle über, das heißt thermische Propagation. Als Brandgefahren nennt die DGUV Erwärmung, Kurzschluss, Überladung, Tiefentladung und mechanische Beschädigung. Tückisch ist die Zeit: Nach der DGUV kann eine geschädigte Zelle nach Minuten reagieren, aber auch erst nach Stunden, Tagen oder Wochen.

Skizze eines Thermometers mit fünf Stufen von unten nach oben: ab 70 °C verdampft der Elektrolyt, ca. 130 °C Funktion gestört, ca. 150 °C Separator schmilzt, ab ca. 250 °C heizt sich die Zelle selbst auf, bis 1.400 °C Brand.
Stufen nach der DGUV Information 205-041. Nicht maßstäblich.Skizze: WildWeasel

Achtung Wenn eine Zelle abbläst, entsteht laut DGUV ein meist weiß-grauer Nebel aus Elektrolyt und Zellbestandteilen. Er ist entzündlich, giftig und ätzend, weil sich das Leitsalz mit Luftfeuchtigkeit zu Flusssäure umsetzt, und kann in geschlossenen Räumen explosionsfähig werden. Nicht einatmen, Abstand halten.

Beschädigte Zellen erkennen

Eine beschädigte Zelle zeigt sich laut DGUV durch Verformungen, Wölbungen, Verfärbungen, Geruch, auslaufende Flüssigkeit oder Erwärmung. Das UBA nennt zusätzlich einen „schmierigen Film“ und Ablagerungen an den Polen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ergänzt: Ist ein Akku zu heiß zum Anfassen, obwohl er gerade nicht lädt, oder treten Gase aus, ist er gefährlich.

Solche Akkus verwendest du nicht weiter und öffnest sie nicht: Nach dem UBA kann das Versagen der Sicherungsmechanismen spontane Selbstentzündungen oder Explosionen auslösen, und die Elektrolyte und Leitsalze sind laut BAM giftig. Ist ein fest eingebauter Akku beschädigt, darf nach der DGUV das ganze Gerät nicht mehr verwendet werden.

Auch ein scheinbar leerer Akku ist nicht harmlos. Entladene Batterien sind laut DGUV wie geladene zu behandeln, weil sie immer noch einen hohen Kurzschlussstrom liefern können.

Ein weißes, flaches Mobilfunk-Kästchen liegt auf einem Tisch; sein Gehäuse ist in der Mitte aufgeplatzt, weil der aufgeblähte, gelb umwickelte Akku darin die Schalen auseinanderdrückt.
Ein aufgeblähter Pouch-Akku hat das Gehäuse eines kleinen Geräts aufgedrückt.Foto: Stemoc (Wikimedia Commons) · CC0 · Wikimedia Commons

Spannungsgrenzen und warum es eine Schutzschaltung braucht

Bei der Tiefentladung sinkt die Spannung nach der DGUV unter die Entladeschlussspannung; beim späteren Wiederaufladen kann es zu inneren Kurzschlüssen kommen. Bei der Überladung wird die Zelle über den Vollladezustand hinaus geladen und erwärmt sich bis zur Zersetzung des Elektrolyten. Schon eine geringfügig zu hohe Ladespannung kann laut DGUV einen Brand auslösen. Die genauen Grenzwerte stehen in den Angaben des Herstellers.

Darum sitzt im Akkupack oder im Ladegerät ein Batteriemanagementsystem (BMS). Es regelt nach der DGUV Ladezustand, Ströme, Spannungen und Temperatur und verhindert Tiefentladung, zu hohe Ladung und das Laden bei zu kalten oder zu heißen Zellen. Das Ladegerät des Herstellers ist mit seiner Ladekennlinie auf den Akku abgestimmt. Batterien zu öffnen oder zu verändern, kann laut DGUV genau diese Schutzeinrichtungen zerstören.

Für einen Kaltstart folgt daraus: Ein geborgener Akku ist nur zusammen mit seiner Schutzschaltung, seinem Gerät und seinem Ladegerät brauchbar – der Akkuschrauber-Akku mit seinem Ladegerät, der Laptop mit seinem Netzteil. Reparieren lässt du einen Akku laut BAM nur beim autorisierten Händler: Mit fremden Zellen ist er nicht mehr sicherheitsgeprüft und darf nicht mehr transportiert werden. Fertige Speicher behandelt der Artikel „Powerstation und Solar“.

Der Speicher bleibt eine Insel: Du betreibst die wenigen wichtigen Geräte direkt daran und speist nichts ins Hausnetz ein. Warum Rückspeisung Menschen gefährdet, erklärt der Artikel „Notstrom sicher betreiben“.

Sicher lagern, laden und transportieren

Brandursache ist nach der DGUV in der Regel unsachgemäße Handhabung. Die DGUV nennt für geringe Alterung 40 bis 60 Prozent Ladung und eine kühle, frostfreie, unbedingt trockene Lagerung zwischen 0 und 45 °C. Das UBA empfiehlt als besten Bereich 10 bis 25 °C und nennt für längere Lagerung die Herstellerempfehlung von rund 40 bis 50 Prozent.

  • Lagern: auf nicht brennbarem Untergrund, mit Abstand zu Brennbarem, trocken, nicht im Freien oder in der Sonne, nicht im Kühlschrank wegen Kondenswasser.
  • Pole abkleben, sobald Akkus zusammen liegen – Schlüssel, Münzen oder Schrauben dürfen die Kontakte nicht verbinden.
  • Bei langer Lagerung den Ladezustand ab und zu prüfen und nachladen, bevor eine Tiefentladung entsteht.
  • Laden: nur mit dem passenden Ladegerät, auf nicht brennbarer Unterlage, möglichst in einem Raum mit Rauchmelder.
  • Beim Laden in der Nähe bleiben, nicht im Schlaf laden, das Ladegerät nicht abdecken und danach vom Netz trennen.
  • Kalte Akkus erst auf Raumtemperatur kommen lassen; laut DGUV nicht bei Umgebungstemperaturen unter 0 °C laden.
  • Transport: Stöße vermeiden, Pole abkleben oder mit Polkappen sichern; beschädigte Akkus in ein verschließbares Gefäß, etwa ein Schraubdeckelglas oder eine Dose mit Sand.

Tipp Wer Lithium-Akkus verschicken will, muss das Gefahrgutrecht beachten – laut DGUV gilt es für private Versender genauso wie für gewerbliche.

Wenn ein Akku raucht oder brennt

Ein Lithium-Akku brennt laut DGUV schnell und heftig und setzt nach dem UBA stark reizende, ätzende und giftige Dämpfe frei. Bring dich und andere in Sicherheit und ruf die Feuerwehr unter 112; sag dazu, dass ein Lithium-Akku brennt – solche Hinweise sind laut UBA sehr nützlich. Was sonst bei einem Feuer zu Hause gilt, steht im Artikel „Brand in der Wohnung“.

Das richtige Löschmittel ist Wasser, weil es kühlt. Nach der DGUV dürfen nur Löschmittel mit hohem Kühleffekt verwendet werden, damit die Nachbarzellen nicht auch durchgehen; Kohlendioxid oder Metallbrandpulver sind ungeeignet. Löschversuche mit dem Feuerlöscher hält die DGUV wegen der Gefahr für die Löschenden für äußerst kritisch.

Für kleine Akkus rät die BAM: Verformte, ausgasende oder rauchende kleine Lithium-Batterien legst du am besten in einen Behälter mit sehr viel Wasser, um sie abzukühlen – Vorsicht, die Gase sind giftig. Bei großen Akkus, etwa vom E-Bike, rufst du die Feuerwehr. Brennt ein Gerät, lässt du die Batterie, wenn es sicher möglich ist, ganz ausbrennen, weil sie sich sonst später wieder entzünden kann. Wer danach Beschwerden hat, lässt sich ärztlich untersuchen.

Entsorgen heute: Rücknahme nach BattDG

Seit dem 7. Oktober 2025 gilt das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) zusammen mit der EU-Batterieverordnung; das alte Batteriegesetz (BattG) ist laut UBA weitgehend außer Kraft. Nach § 6 BattDG gehören Altbatterien in eine vom Restmüll getrennte Erfassung, Gerätealtbatterien ausschließlich zu angeschlossenen Rücknahme- und Sammelstellen. Händler müssen sie nach § 14 kostenlos zurücknehmen, unabhängig von Marke, Baugröße und Beschaffenheit – beschränkt auf Batteriearten aus ihrem Sortiment und haushaltsübliche Mengen.

Die Wertstoffhöfe nehmen Gerätealtbatterien aus Haushalten nach § 15 BattDG kostenlos an, seit dem 1. Januar 2026 laut UBA auch Akkus von E-Bikes und E-Scootern. Nach § 10 Elektro- und Elektronikgerätegesetz nimmst du Akkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe zerstörungsfrei heraus; fest eingebaute bleiben drin. Wie du Altgeräte sonst sortierst, steht im Artikel „Bergen und wiederverwenden“.

Vor der Rückgabe klebst du die Pole ab. Beschädigte Akkus gibst du nach dem UBA beim Personal ab und weist auf den Schaden hin.

Achtung Rechtslage heute: Altbatterien gehören nach § 6 BattDG nicht in den Restmüll, sondern zu Rücknahme- und Sammelstellen; Handel und Wertstoffhof nehmen Gerätealtbatterien kostenlos zurück (§§ 14 und 15 BattDG), lose Akkus trennst du vorher zerstörungsfrei vom Altgerät (§ 10 ElektroG). Gefahr: Beschädigte, tiefentladene oder kurzgeschlossene Lithium-Akkus können thermisch durchgehen, brennen und giftigen, ätzenden Rauch mit Flusssäure freisetzen – auch noch Tage später. Zuständig: für Reparatur und Ersatzakkus der Hersteller oder ein autorisierter Fachhändler, für die Abgabe Handel und Wertstoffhof, bei Rauch oder Feuer die Feuerwehr unter 112.

Häufige Fragen

Kann ich die Zellen aus einem alten Laptop-Akku für einen eigenen Speicher nutzen?

Davon raten wir ab. Die BAM rät, Lithium-Batterien nicht zu öffnen, und ein Akku mit fremden Zellen ist nach der BAM nicht mehr sicherheitsgeprüft. Nutze den Laptop lieber als Ganzes, mit seinem Netzteil.

Darf ein alter Akku in den Hausmüll?

Nein. Nach § 6 BattDG gehören Altbatterien zu Rücknahme- und Sammelstellen, im Handel oder am Wertstoffhof, und das kostenlos. Klebe vorher die Pole ab.

Womit lösche ich einen brennenden Akku?

Mit Wasser, weil es kühlt. Kohlendioxid oder Metallbrandpulver sind laut DGUV ungeeignet, und mit dem Feuerlöscher gefährdest du nach der DGUV vor allem dich selbst. Bring dich in Sicherheit und ruf 112.

Wie lagere ich Akkus über den Winter?

Teilgeladen, laut DGUV bei 40 bis 60 Prozent, trocken und frostfrei, am besten nach dem UBA bei 10 bis 25 °C. Prüf den Ladezustand zwischendurch und lade nach, bevor der Akku tiefentladen ist.

Quellen

  1. DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“ (Februar 2024, PDF)Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung · Aufbau, Bauformen und Maße der gebräuchlichsten Rundzelle, Nennspannung 3,2–3,7 V, 2–3 Ah; Tiefentladung, Überladung, BMS, Ladegerät; Branddreieck; Zersetzung ab ca. 80 °C, Temperaturstufen 70/130/150/250 °C, bis 1.400 °C; Propagation; Reaktionszeit Minuten bis Wochen; Nebel mit Flusssäure; Schadensmerkmale; entladene wie geladene behandeln; Brandursache in der Regel unsachgemäße Handhabung; Laden, Lagerung 40–60 % und 0–45 °C; Transport, Gefahrgutrecht; Wasser als Löschmittel, CO₂/Metallbrandpulver falsch, Feuerlöscher kritisch, Wiederaufflammen
  2. Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus unerlässlichUmweltbundesamt (UBA) · Fundorte, Kennzeichnung „Li“/„Li-Ion“, Kurzschluss Metall auf Metall, Laderegeln (Aufsicht, nicht im Schlaf, Rauchmelder), Lagerung 10–25 °C, 40–50 %, nicht im Kühlschrank, Schadensmerkmale inkl. schmieriger Film, nicht öffnen, Selbstentzündung, Pole abkleben, Schraubdeckelglas und Sand, Personal ansprechen, giftige Dämpfe, Hinweis an die Feuerwehr
  3. Sicherer Umgang mit Lithium-BatterienBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) · Nicht öffnen (giftige Elektrolyte und Leitsalze), zu heiß ohne Laden oder Gasaustritt ist gefährlich, kleine rauchende Batterien in Behälter mit sehr viel Wasser, große: Feuerwehr, ausbrennen lassen, neu zusammengesetzte Akkus nicht sicherheitsgeprüft und nicht transportfähig
  4. Batterien und AltbatterienUmweltbundesamt (UBA) · BattDG seit 7. Oktober 2025 in Kraft, bisheriges Batteriegesetz weitgehend außer Kraft; E-Bike- und E-Scooter-Akkus ab 1. Januar 2026 kostenfrei am Wertstoffhof
  5. Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), §§ 6, 14 und 15Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Pflichten des Endnutzers (§ 6), unentgeltliche Rücknahme durch Händler unabhängig von Beschaffenheit, beschränkt auf Sortiment und übliche Mengen (§ 14), Annahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (§ 15)
  6. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), § 10 Getrennte ErfassungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Altbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe zerstörungsfrei vom Gerät trennen