Wenn Apotheken leer sind, rückt der Kräutergarten in den Blick: Kamillentee gegen den Bauch, Salbei gegen das Halskratzen. Dieser Artikel aus der Reihe „Kaltstart – Wissen für danach“ erklärt, was die europäische Arzneimittelbehörde über bekannte Heilpflanzen festgestellt hat, was „traditionell angewendet“ rechtlich bedeutet und wo Pflanzen gefährlich werden. Er nennt bewusst keine Dosierungen, verspricht keine Heilung und ersetzt keine ärztliche Behandlung.
Das Wichtigste in Kürze
- „Traditionell angewendet“ heißt: Wirkung plausibel und lange genutzt – nicht durch klinische Studien belegt.
- Die EU-Behörde stuft Kamille, Thymian, Salbei und Pfefferminzblätter nur als traditionell ein.
- Für bestimmte Zubereitungen von Johanniskraut, Baldrian, Weidenrinde und Pfefferminzöl gibt es gut belegte Anwendungen.
- Johanniskraut schwächt Gerinnungshemmer, Immunsuppressiva und womöglich die Pille ab – immer vorher fragen.
- Kräutertee kann Pyrrolizidinalkaloide aus Beikräutern enthalten; Kinder und Schwangere sollten ihn abwechselnd trinken.
Zuerst: wofür dieses Wissen gedacht ist
Heilpflanzen haben einen guten Ruf – oft einen besseren, als die Belege hergeben. Gerade in einer langen Krise ist es verlockend, einem Tee mehr zuzutrauen, als er leisten kann. Deshalb steht am Anfang eine klare Einordnung, bevor es um einzelne Pflanzen geht.
Dieser Artikel trennt, was geprüft ist, von dem, was nur überliefert ist. Er soll dir helfen, Heilpflanzen realistisch einzuschätzen – nicht, dich selbst zu behandeln, solange es Ärztinnen, Ärzte und Apotheken gibt.
Achtung Notfall- und Zivilisationswissen: Dieser Artikel ist für eine Lage gedacht, in der Versorgung, Ärzte, Behörden und Fachbetriebe dauerhaft nicht erreichbar sind. Solange sie erreichbar sind, gehen sie vor. Er ersetzt keine Ausbildung, keine ärztliche Behandlung und keine Genehmigung.
Traditionell oder gut belegt: zwei Wege zum Arzneimittel
In der EU gibt es zwei vereinfachte Wege, auf denen ein pflanzliches Arzneimittel auf den Markt kommt. Beim Weg der „traditionellen Anwendung“ verlangt die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) keine klinischen Prüfungen zu Sicherheit und Wirksamkeit, solange ausreichende Sicherheitsdaten und eine plausible Wirksamkeit gezeigt sind. Das Mittel muss mindestens 30 Jahre verwendet worden sein, davon mindestens 15 Jahre in der EU, und es ist für die Anwendung ohne ärztliche Aufsicht gedacht.
Der zweite Weg heißt „allgemeine medizinische Verwendung“ (englisch „well-established use“). Hier muss wissenschaftliche Literatur belegen, dass der Wirkstoff seit mindestens zehn Jahren in der EU medizinisch verwendet wird – mit anerkannter Wirksamkeit und annehmbarer Sicherheit. Der Unterschied ist entscheidend: Traditionell heißt „plausibel und lange ohne Schaden genutzt“, gut belegt heißt „Wirksamkeit nachgewiesen“.
In Deutschland regelt § 39a des Arzneimittelgesetzes den ersten Weg. Dort heißt es: Fertigarzneimittel, die pflanzliche Arzneimittel sind, „dürfen als traditionelle pflanzliche Arzneimittel nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde registriert sind.“ Wer auf einer Packung „traditionell angewendet“ liest, hält also ein registriertes, aber nicht in Studien als wirksam belegtes Mittel in der Hand.
Die fachliche Grundlage liefert der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel der EMA (HMPC). Er erarbeitet für einzelne Pflanzen EU-Monographien, die festhalten, für welche Anwendungen eine traditionelle oder eine gut belegte Verwendung anerkannt ist – oder beides.
Sieben Pflanzen und ihre Einstufung
Die folgende Übersicht stammt aus der Arbeitsliste des HMPC, die für jede bewertete Pflanze angibt, ob ihre Monographie eine traditionelle Anwendung, eine gut belegte Anwendung oder beides enthält. Sie zeigt nur die Einstufung. Für welche Beschwerden genau, in welcher Zubereitung und in welcher Menge, steht in den Monographien und in der Packungsbeilage – das gehört in die Hand von Apotheke und Arztpraxis, nicht in diesen Artikel.
Wichtig beim Lesen: „Beides“ heißt nicht, dass jede Zubereitung der Pflanze gut belegt ist. Die gut belegte Anwendung bezieht sich in den Monographien auf bestimmte, genau beschriebene Zubereitungen und Anwendungsgebiete – etwa einen bestimmten Extrakt. Ein selbst aufgegossener Tee aus dem Garten ist damit nicht gemeint.
| Pflanze (lateinischer Name der Droge) | Einstufung laut HMPC |
|---|---|
| Kamillenblüten (Matricariae flos) | nur traditionelle Anwendung |
| Pfefferminzblätter (Menthae piperitae folium) | nur traditionelle Anwendung |
| Pfefferminzöl (Menthae piperitae aetheroleum) | traditionell und gut belegt |
| Salbeiblätter (Salviae officinalis folium) | nur traditionelle Anwendung |
| Thymian (Thymi herba) | nur traditionelle Anwendung |
| Baldrianwurzel (Valerianae radix) | traditionell und gut belegt |
| Johanniskraut (Hyperici herba) | traditionell und gut belegt |
| Weidenrinde (Salicis cortex) | traditionell und gut belegt |
Johanniskraut: belegt – und gerade deshalb heikel
Johanniskraut zeigt am besten, warum „pflanzlich“ nicht „harmlos“ bedeutet. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) fasst die Studienlage so zusammen: Bestimmte Johanniskraut-Präparate können leichte bis mittelschwere Depressionen kurzfristig lindern. Für schwere Depressionen ist das nicht nachgewiesen, und eine schwere Depression sollte nicht allein mit Johanniskraut behandelt werden.
Das IQWiG weist auch darauf hin, dass sich die Produkte im Handel erheblich in Stärke und Zusammensetzung unterscheiden. Viele frei verkäufliche Mittel enthalten nur wenig Extrakt und wirken nicht unbedingt so wie die in Studien geprüften Präparate. Präparate gegen mittelschwere Depressionen sind rezeptpflichtig.
Vor allem aber hat Johanniskraut Wechselwirkungen. Laut IQWiG verringert es zum Beispiel die Wirkung von Mitteln, die das Blut langsamer gerinnen lassen oder die Immunabwehr unterdrücken, und es gibt Hinweise, dass es die Zuverlässigkeit der Antibabypille herabsetzt. Als Nebenwirkungen nennt das IQWiG unter anderem Übelkeit, Hautreizungen, Lichtempfindlichkeit und Kopfschmerzen. Wer andere Medikamente nimmt, klärt die Einnahme deshalb vorher mit Arztpraxis oder Apotheke – auch bei rezeptfreien Mitteln.
Was Heilpflanzen nicht können
Aus der Einstufung folgt auch, wo die Grenzen liegen. Bei den meisten bekannten Küchen- und Teekräutern erkennt das HMPC nur eine traditionelle Anwendung an – also eine plausible, aber nicht durch klinische Studien belegte Wirkung bei leichten Beschwerden. Das ist etwas anderes als ein Mittel, das eine ernste Krankheit heilt.
Das gilt besonders für Infektionen. Eine bakterielle Infektion, die sich ausbreitet, ist keine Lage für eine „plausible“ Wirkung. Warum sich Antibiotika nicht durch Hausmittel ersetzen oder selbst herstellen lassen, erklärt der Artikel „Antibiotika selbst herstellen? Warum es nicht geht“.
Die größte Gefahr ist deshalb oft nicht die Pflanze selbst, sondern die verlorene Zeit. Wer eine ernste Erkrankung mit Tee behandelt, während sie fortschreitet, verschiebt die Behandlung, die dann vielleicht dringend nötig wäre.
Die Risiken: Verwechslung, Verunreinigung, Wechselwirkung
Selbst gesammelte Pflanzen bergen ein Risiko, das gekaufte Arzneimittel nicht haben: die Verwechslung. Viele Heil- und Wildpflanzen haben giftige Doppelgänger. Welche das sind und woran du sie unterscheidest, beschreibt der Artikel „Essbare Wildpflanzen und ihre giftigen Doppelgänger“. Die Faustregel gilt ohne Ausnahme: Was du nicht sicher bestimmen kannst, verwendest du nicht.
Eine zweite, unsichtbare Gefahr sind Pyrrolizidinalkaloide (PA). Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärt, dass bestimmte PA die Leber schädigen können und für einige Vertreter im Tierversuch ein erbgutveränderndes und krebserzeugendes Potenzial nachgewiesen wurde; für diese Wirkung lässt sich keine sichere Aufnahmemenge ableiten. In Tee und Kräutertee wurden hohe Gehalte gefunden. Die Belastung wird laut BfR auf PA-bildende Pflanzen zurückgeführt, die bei der Ernte mit in die Rohstoffe geraten. In Deutschland heimisch sind etwa Jakobskreuzkraut, Gemeines Greiskraut und Natternkopf.
Wer selbst sammelt, muss deshalb laut BfR Pflanzenteile aussortieren, die sich keiner bekannten essbaren Pflanze zuordnen lassen. Das Sammeln wilder Kräuter aus Park, Wald und Flur kann nach BfR mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein; es braucht Sachkunde, um PA-haltige Pflanzen wie Borretsch oder Huflattich zu erkennen.
Achtung Rechtslage heute: Pflanzliche Fertigarzneimittel dürfen nach § 39a Arzneimittelgesetz als traditionelle pflanzliche Arzneimittel nur mit Registrierung durch die zuständige Bundesoberbehörde in den Verkehr gebracht werden. Wer berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten bei Menschen feststellt, heilt oder lindert, braucht nach § 1 Heilpraktikergesetz eine Bestallung als Arzt oder eine Erlaubnis. Gefahr: Verwechslung mit Giftpflanzen, leberschädigende Pyrrolizidinalkaloide aus Beikräutern wie Kreuzkraut, Wechselwirkungen etwa von Johanniskraut mit Gerinnungshemmern, Immunsuppressiva und der Pille – und eine verschleppte Behandlung ernster Krankheiten. Zuständig: die Arztpraxis, außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Notfall die 112; Fragen zu Wechselwirkungen beantwortet die Apotheke.
Kinder, Schwangerschaft und Stillzeit
Kinder und Schwangere verdienen besondere Vorsicht. Laut BfR geht die PA-Aufnahme bei Kindern von sechs Monaten bis unter fünf Jahren im Wesentlichen auf Kräutertee, Rooibostee und kräuterteehaltige Getränke zurück. Das BfR empfiehlt Eltern deshalb, ihren Kindern nicht ausschließlich Kräutertee und Tee anzubieten, sondern auch Wasser oder mit Wasser verdünnte Fruchtsäfte.
Auch Schwangere und Stillende sollten Kräutertee und Tee nach BfR abwechselnd mit anderen Getränken trinken. Dasselbe gilt für alle, die den größten Teil ihres täglichen Trinkbedarfs mit Kräutertee decken – ein Punkt, der in einer Versorgungskrise schnell wichtig werden kann, wenn Tee aus dem Vorrat das Hauptgetränk wird.
Für viele Heilpflanzen fehlen zudem Daten zur Anwendung in Schwangerschaft, Stillzeit und bei Kindern. Bevor du Kindern oder in der Schwangerschaft ein pflanzliches Mittel gibst, frag deshalb Kinderarztpraxis, Frauenarztpraxis oder Apotheke.
Was das für deinen Vorrat heißt
Kräutertee im Vorrat ist sinnvoll – als Getränk, als Abwechslung und als kleine Wohltat. Welche Kräuter sich als Teeersatz eignen, zeigt der Artikel „Kaffee- und Teeersatz: Zichorie, Getreide, Kräuter“. Als Ersatz für Medikamente taugt er nicht.
Für echte Beschwerden gehören geprüfte Arzneimittel in die Hausapotheke. Was dort hineingehört und wie du sie aktuell hältst, steht im Artikel „Hausapotheke zusammenstellen: was hineingehört“. Wenn du pflanzliche Arzneimittel nutzen möchtest, achte auf die Angabe „traditionell angewendet“ auf der Packung – dann weißt du, woran du bist –, und besprich Dauermedikamente und mögliche Wechselwirkungen mit der Apotheke.
Tipp Notiere auf deinem Notfallplan, welche Medikamente in deinem Haushalt regelmäßig genommen werden. So kann die Apotheke Wechselwirkungen mit pflanzlichen Mitteln wie Johanniskraut schnell prüfen.
Häufige Fragen
Heißt „traditionell angewendet“, dass eine Pflanze wirkt?
Nicht im Sinne eines Nachweises. Die Wirksamkeit gilt als plausibel, das Mittel wurde mindestens 30 Jahre medizinisch verwendet, und es liegen ausreichende Sicherheitsdaten vor – klinische Studien zur Wirksamkeit werden aber nicht verlangt.
Darf ich Johanniskraut zusammen mit der Pille nehmen?
Laut IQWiG gibt es Hinweise, dass Johanniskraut die Zuverlässigkeit der Antibabypille herabsetzt. Kläre das vorher mit Arztpraxis oder Apotheke.
Kann Kräutertee eine Infektion heilen?
Die hier genutzten Quellen nennen für keine der beschriebenen Pflanzen eine Wirkung, die ein Antibiotikum ersetzt. Bei Anzeichen einer Infektion gehört die Behandlung in ärztliche Hand.
Ist Kräutertee für Kinder gefährlich?
Das BfR rät nicht von Kräutertee ab, sondern davon, Kindern ausschließlich Kräutertee und Tee zu geben. Biete auch Wasser oder verdünnte Fruchtsäfte an.
Quellen
- § 39a AMG – Registrierung traditioneller pflanzlicher ArzneimittelBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Wörtliches Zitat zur Registrierungspflicht traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
- § 1 HeilpraktikergesetzBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Erlaubnispflicht für die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung
- Herbal medicinal productsEuropean Medicines Agency (EMA) · Traditionelle Anwendung (30 Jahre, davon 15 in der EU, keine klinischen Prüfungen) und gut belegte Anwendung (zehn Jahre, anerkannte Wirksamkeit), Aufgaben des HMPC
- HMPC – Overview of assessment work, Priority list (PDF)European Medicines Agency (EMA), Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel · Einstufung der Monographien (traditionell, gut belegt oder beides) für Kamille, Pfefferminze, Salbei, Thymian, Baldrian, Johanniskraut und Weidenrinde
- Kann Johanniskraut bei Depressionen helfen?IQWiG (gesundheitsinformation.de) · Wirkung bei leichter bis mittelschwerer Depression, keine Belege bei schwerer, Unterschiede der Präparate, Neben- und Wechselwirkungen
- Fragen und Antworten zu Pyrrolizidinalkaloiden in LebensmittelnBundesinstitut für Risikobewertung (BfR) · Leberschäden und Krebspotenzial, Belastung von Kräutertee durch Beikräuter, heimische PA-Pflanzen, Empfehlungen für Kinder, Schwangere und Stillende, Sammeln von Wildkräutern