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Konkrete Lagen

Loveparade Duisburg 2010: was die Auswertungen lehren

Am 24. Juli 2010 starben in Duisburg 21 Menschen im Gedränge am Zugang zum Gelände. Was Gericht und Land als Ursachen benennen – und was daraus folgt.

8 Min. LesezeitEinstiegStand: 25. September 2026
Ausschnitt eines Mahnmals aus Stahl in Duisburg: verrostete Vierkantträger liegen kreuz und quer übereinander auf einer Stahlplatte, darauf stehen drei Grablichter.
Mahnmal in Duisburg für die Opfer der Loveparade 2010, aufgenommen 2011.Foto: kaʁstn · CC BY-SA 3.0 de · Wikimedia Commons · zugeschnitten

Am 24. Juli 2010 kamen bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen im Gedränge ums Leben, viele weitere wurden verletzt. Was ist an diesem Tag geschehen, welche Ursachen haben Gericht und Landesregierung benannt, und was hat sich seitdem geändert? Dieser Artikel stützt sich auf die Mitteilungen des Landgerichts Duisburg, auf den Bericht einer Projektgruppe des NRW-Innenministeriums und auf den heutigen Orientierungsrahmen des Landes. Die Bewertungen stammen aus diesen Quellen, nicht von uns. Wir nennen keine Namen – weder von Opfern noch von ehemals Angeklagten.

Das Wichtigste in Kürze

  • 21 Menschen starben im Gedränge auf der Zugangsrampe, laut NRW-Innenministerium wurden rund 500 verletzt.
  • Zu- und Abgang des Geländes liefen über Tunnel und Rampen – auf der Hauptrampe in beide Richtungen.
  • Das Gericht sieht viele zusammenwirkende Ursachen, nicht einen einzelnen Fehler.
  • Das Strafverfahren wurde 2020 ohne Urteil eingestellt; für die ehemals Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
  • Nach dem NRW-Orientierungsrahmen müssen alle Sicherheitsbehörden dem Sicherheitskonzept zustimmen.

Was am 24. Juli 2010 passiert ist

Die Loveparade 2010 fand rund um die Hallen des ehemaligen Güterbahnhofs in Duisburg statt. Ein- und Ausgang für die Besucher sollten nach der Planung ausschließlich über die Karl-Lehr-Straße führen: durch einen Tunnel und über zwei abgewinkelte Rampen hinauf zum Gelände. Die breitere Rampe Ost war für Zu- und Abfluss zugleich vorgesehen, die schmalere Rampe West als zusätzlicher Ausgang. So beschreibt es das Landgericht Duisburg in seinem Einstellungsbeschluss vom 4. Mai 2020.

Unmittelbar an die Rampen schloss die Strecke der Musikwagen an. Dort mussten sich ankommende, abfließende und mitziehende Besucher vermischen und kreuzen. Nach der Darstellung des Gerichts bildete sich schon am frühen Nachmittag eine Menschenverdichtung in diesem Übergangsbereich, später ein Rückstau bis in die Rampe hinein. Am Nachmittag richtete die Polizei in den Tunneln und auf der Rampe Ost Ketten ein, um die Ströme zu steuern.

Nachdem sich die Ketten in den Tunneln aufgelöst hatten, trafen auf der Rampe Ost ankommende und abfließende Menschen aufeinander. Laut Gericht herrschte dort danach nahezu Stillstand. Eine schmale Treppe, ein Lichtmast und ein Container wurden zu „Magnetpunkten“, über die Menschen kletternd zu entkommen versuchten. Es kam zu Wellenbewegungen in der Menge, Menschen stürzten und kamen übereinander zu liegen.

Einundzwanzig Besucherinnen und Besucher starben im unteren Bereich der Rampe Ost oder erlagen später ihren Verletzungen. Die Projektgruppe des NRW-Innenministeriums nennt in ihrem Bericht von 2013 rund 500 Verletzte und hält fest, dass damals noch viele von ihnen psychische Hilfe brauchten. Das Gericht spricht von großem Leid über eine Vielzahl von Personen, dessen Folgen zum Teil bis heute andauern.

Blick in eine leere, von hohen Betonwänden eingefasste Rampe mit Schotterboden, am Ende ein Bauzaun, am Boden liegt Müll.
Die Rampe West am Veranstaltungsgelände, laut Gericht als zusätzlicher Ausgang vorgesehen. Das Unglück geschah auf der breiteren Rampe Ost.Foto: Alice Chodura (Oceancetaceen) · CC BY-SA 3.0 · Wikimedia Commons · zugeschnitten

Der Weg durch die Justiz

Im Februar 2014 erhob die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen zehn Personen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Das Landgericht lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens im März 2016 zunächst ab. Das zentrale Beweismittel der Anklage, das Gutachten des britischen Sachverständigen Prof. Still, hielt die Kammer nach ihrer Presseerklärung für nicht verwertbar, unter anderem wegen methodischer und inhaltlicher Mängel.

Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft und zahlreicher Nebenkläger ließ das Oberlandesgericht Düsseldorf im April 2017 die Anklage doch zu. Die Hauptverhandlung begann im Dezember 2017. Im Hauptverfahren legte der Sachverständige Prof. Gerlach ein schriftliches Gutachten von mehr als 3.800 Seiten vor, das nach Einschätzung des Gerichts die möglichen und wahrscheinlichen Ursachen sehr anschaulich aufzeigt.

Im Februar 2019 stellte das Gericht das Verfahren gegen sieben Angeklagte ein, im Mai 2020 auch gegen die übrigen drei – jeweils mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Betroffenen, nach § 153 der Strafprozessordnung. Die Kammer wertete dabei das Zusammenwirken vieler Ursachen, die fast zehn Jahre seit dem Geschehen und die geringe Aussicht, das Verfahren noch mit einem Urteil abzuschließen. Ab Juli 2020 wäre für Teile der Tat die absolute Verjährung eingetreten.

Wichtig für das Verständnis: Die Einstellung ist kein Schuldspruch. Das Gericht betont ausdrücklich, dass für die ehemals Angeklagten weiter die Unschuldsvermutung gilt und seine Ausführungen keine Schuldzuweisung sind. Es wollte gerade den Verletzten und Hinterbliebenen erklären, was sich nach seinen Erkenntnissen wahrscheinlich zugetragen hat.

Welche Ursachen das Gericht beschreibt

Gestützt auf die Beweisaufnahme und das Gutachten hält das Landgericht es für hinreichend wahrscheinlich, dass eine unkoordinierte Steuerung der Personenströme in einem ungeeigneten Veranstaltungsraum das Unglück verursacht hat. Die Nichteignung des Geländes dürfte nach seiner Einschätzung im Vorfeld von keiner der beteiligten Personen und Institutionen erkannt worden sein. Für den Veranstaltungstag spricht das Gericht von einem „kollektiven Versagen in der Durchführungsphase“.

Das Gericht nennt ein ganzes Bündel an Planungs- und Ausführungsfehlern. Dazu gehören:

  • zu gering bemessene Einlassanlagen und zu wenig Fläche zwischen der Rampe Ost und der Strecke der Musikwagen,
  • eine Rampe, über die Zu- und Abfluss zugleich laufen sollten – als die Ströme sich trafen, stand dort fast alles still,
  • erhebliche Störungen im Funk- und Mobilfunkverkehr, sodass Lagemeldungen die Führung nicht erreichten,
  • Entscheidungen am Veranstaltungstag, die teils von vorherigen Absprachen abwichen,
  • eine Polizeikette auf der Rampe, die die Drucksituation dort verstärkt haben dürfte,
  • das nicht abgestimmte Öffnen der Einlassanlagen trotz angeordneter Schließung.

Hinweis Laut Gericht hätte eine koordinierte Steuerung – etwa zeitweise Schließungen der Zugänge, mehr Ordner im Übergangsbereich, ein Anhalten der Musikwagen oder ein Stopp des Zuflusses – das Unglück am Veranstaltungstag grundsätzlich noch verhindern können.

Was geholfen hat – und was gefehlt hat

Die gerichtliche Darstellung verzeichnet wenig, was an diesem Tag funktioniert hat. Festgehalten ist, dass das Gedränge ab etwa 16:54 Uhr zunächst am Lichtmast von Polizeikräften und helfenden Besuchern aufgelöst wurde, danach an Treppe und Container von weiteren Polizeikräften und Ordnern. Spätestens gegen 17:16 Uhr war die Stelle aufgelöst, Wiederbelebungen und Versorgung liefen.

Deutlicher benennt das Gericht, was fehlte. Auf der Rampe gab es keine flächendeckende Lautsprecheranlage, ein Lautsprecherwagen der Polizei war defekt, und eine Verständigung von vorn nach hinten in der Menge gab es nicht. Ob rechtzeitige Durchsagen das Verhalten genug Menschen geändert hätten, hält das Gericht allerdings für nicht sicher beurteilbar. Der Führungsstab der Polizei nutzte die verfügbaren Kamerabilder nicht, was nach Einschätzung des Gerichts damals wohl üblich war.

Schließlich ordnet das Gericht das Geschehen in seine Zeit ein: Die Regeln für Planung und Genehmigung von Großveranstaltungen dürften 2010 lückenhaft gewesen sein. Nachweise dazu, wie Stau und Druck an Engstellen, Einlassanlagen oder abgegrenzten Wegen vermieden werden, seien damals kein fester Bestandteil von Sicherheitskonzepten gewesen.

Welche Lehren das Land NRW gezogen hat

Im Februar 2011 setzte das NRW-Innenministerium eine Projektgruppe zur Sicherheit von Großveranstaltungen im Freien ein; ihr Bericht erschien 2013. Sie arbeitete nicht die Ereignisse selbst auf, sondern prüfte, welche rechtlichen und organisatorischen Regeln fehlen. Ein zentraler Befund: In Deutschland gebe es gute Kenntnisse zur Bewältigung kritischer Lagen, aber kaum Fachwissen darüber, wie man sie durch umsichtige Vorplanung verhindert. Anders als in Großbritannien fehlten Schulungen im sogenannten Crowd Management.

Die Projektgruppe forderte deshalb einen Perspektivwechsel hin zur Vorplanung, Fortbildungen für alle Beteiligten und ein Berufsbild für Sachverständige der Veranstaltungssicherheit. Mängel in der Kommunikation zwischen Behörden und Veranstaltern wirkten sich nach ihren Erfahrungen wesentlich negativ auf die Sicherheit aus.

Daraus entstand der Orientierungsrahmen des Landes für Veranstaltungen im Freien, erstmals 2012 und in zweiter Auflage 2021. Laut Vorwort rückten die Einstellung des Strafverfahrens und der zehnte Jahrestag das Unglück erneut in den Blick; der Landtag beschloss, externe Fachleute einzubinden, die Erkenntnisse aus dem Verfahren in die Überarbeitung einbringen sollten. Die Neuauflage berücksichtigt ausdrücklich die Dynamik von Fußgängerströmen aus der Aufarbeitung des Unglücks.

Kern des Verfahrens ist das Einvernehmen: Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und bei baulichen Anlagen die Bauaufsicht sollen dem Sicherheitskonzept in ihrem Bereich schriftlich zustimmen. Fehlt das Einvernehmen und lässt sich die Gefahr nicht auf ein vertretbares Maß senken, gilt die Veranstaltung als nicht genehmigungsfähig. Inhaltlich verlangt der Rahmen unter anderem, gegenläufige oder sich kreuzende Personenströme besonders an Engstellen möglichst zu vermeiden und keine Sackgassen zu schaffen.

Forschung zur Sicherheit von Großveranstaltungen

Auch auf Bundesebene wurde geforscht. Im Verbundprojekt BaSiGo – „Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen“ – arbeiteten von 2012 bis 2015 Hochschulen, Feuerwehren, die Deutsche Hochschule der Polizei, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Unternehmen zusammen, gefördert vom Bundesforschungsministerium. Sie erarbeiteten ein Instrumentarium, das Veranstalter und Behörden bei Vorbereitung, Planung und Durchführung unterstützen soll.

Wesentlich waren dabei Simulationen von An- und Abreise und von Fußgängerbewegungen in großen Menschenmengen, die Ermittlung kritischer Personenstromdichten und Konzepte, wie Besucher auf Veranstaltungen besser informiert werden. Ergebnis ist unter anderem der „BaSiGo-Guide“, ein modular aufgebautes Baukastensystem für sichere Großveranstaltungen.

Video: Psychologischer Effekt gegen das Gedränge (Forschungszentrum Jülich) – Kurzer Film (37 Sekunden) des Forschungszentrums Jülich über Experimente zu Gedränge an Eingängen. Zeigt Versuche mit Freiwilligen, keine echte Veranstaltung.

Was das für dich heißt

Für die Sicherheit einer Großveranstaltung sind Veranstalter und Behörden verantwortlich, nicht du. Trotzdem lassen sich aus den Befunden einige Gewohnheiten für Besucher ableiten. Sie sind unsere Folgerung, nicht Teil der Berichte – nur die Hinweise zu Notausgängen und Notruf stammen vom BBK.

Die Projektgruppe hält fest, dass 2 bis 3 Personen pro Quadratmeter als relativ komfortabel gelten und auch 4 bis 5 bei Ausweichmöglichkeiten meist unproblematisch sind; darüber seien kritische Situationen in Betracht zu ziehen. Praktisch heißt das: Wenn du dich nicht mehr frei drehen oder zurückgehen kannst, ist es Zeit, den Rand zu suchen. Das Gericht beschreibt, dass wenige Meter neben den dichtesten Stellen deutlich weniger Menschen standen.

Drei Quadrate von je einem Quadratmeter mit Punkten für Menschen: 2 bis 3 gelten als relativ komfortabel, 4 bis 5 bei Ausweichmöglichkeiten meist als unproblematisch, bei mehr sind kritische Situationen in Betracht zu ziehen.
So dicht ist zu dicht: ab mehr als 4 bis 5 Menschen pro Quadratmeter wird es kritisch.Skizze: WildWeasel
  • Vorher schauen: Wo sind Ein- und Ausgänge, Notausgänge und Fluchtwege? Das empfiehlt auch das BBK.
  • Früh gehen: Wird es eng oder staut es sich, lieber sofort ausweichen, als abzuwarten.
  • Rand statt Mitte: Am Rand gibt es Ausweichflächen, in der Mitte nicht.
  • Nicht gegen den Strom: Gegenläufige Ströme auf einer Rampe führten 2010 zum Stillstand.
  • Treffpunkt ausmachen: Legt vorab einen festen Ort fest, falls ihr euch verliert – das Handynetz kann überlastet sein.
  • Kinder: Nimm sie nicht in dichte Bereiche mit, bleib mit ihnen am Rand und gib ihnen deine Nummer auf Papier mit.

Tipp Wenn du in einem Notfall helfen kannst, ohne dich selbst zu gefährden, sprich Verletzte an und wähle die 112, falls noch keine Einsatzkräfte da sind. Den Anweisungen der Einsatzkräfte folgst du. Mehr zum eigenen Verhalten steht im Artikel „Sicher auf Großveranstaltungen“.

Häufige Fragen

Wie viele Menschen starben und wurden verletzt?

21 Besucherinnen und Besucher starben. Das NRW-Innenministerium nennt in seinem Projektbericht von 2013 rund 500 Verletzte; in anderen Darstellungen finden sich höhere Zahlen.

Wurde jemand verurteilt?

Nein. Das Landgericht Duisburg stellte das Verfahren 2019 und 2020 nach § 153 StPO ein. Für die ehemals Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Warum wurde das Verfahren eingestellt?

Das Gericht hielt eine etwaige Schuld zu diesem Zeitpunkt für gering. Es verwies auf das Zusammenwirken vieler Ursachen, die fast zehn Jahre seit dem Geschehen und die geringe Aussicht, das Verfahren noch mit einem Urteil abzuschließen.

Was hat sich seither bei Großveranstaltungen geändert?

In NRW gibt der Orientierungsrahmen des Innenministeriums den Standard vor: Ein Koordinierungsgremium begleitet die Planung, und die Sicherheitsbehörden sollen dem Sicherheitskonzept schriftlich zustimmen. Die Planungsphase steht heute stärker im Mittelpunkt.

Quellen

  1. Beschluss vom 4. Mai 2020 im Wortlaut (anonymisiert, PDF)Landgericht Duisburg, Pressestelle · Zugang über Tunnel und Rampen, Ablauf des Tages, 21 Tote, Ursachen, Möglichkeiten der Verhinderung, lückenhafte Regeln 2010, Verfahrensgang, Gutachten Gerlach, Einstellung nach § 153 StPO, Unschuldsvermutung
  2. Loveparade-Anklage nicht zugelassen (Presseerklärung vom 5. April 2016, PDF)Landgericht Duisburg, Pressestelle · Ablehnung der Eröffnung 2016, Gutachten Still aus Sicht der Kammer nicht verwertbar
  3. Bericht der Projektgruppe „Sicherheit bei Großveranstaltungen im Freien“ (PDF)Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, 2013 · Rund 500 Verletzte, fehlendes Crowd-Management-Wissen, Perspektivwechsel zur Vorplanung, Personendichten
  4. Sicherheit von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial – Orientierungsrahmen, 2. Auflage (PDF)Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen, November 2021 · Erstauflage 2012, Landtagsbeschluss zu externen Fachleuten, Einvernehmen der Sicherheitsbehörden, gegenläufige Ströme und Sackgassen vermeiden
  5. BaSiGo: Bausteine für die Sicherheit von GroßveranstaltungenBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt – Sicherheitsforschung · Laufzeit 2012–2015, Beteiligte, Simulationen, BaSiGo-Guide
  6. Spaß mit Sicherheit: Verhaltenstipps bei Open-Air-VeranstaltungenBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) · Notausgänge und Fluchtwege vorher kennen, Notruf 112, Anweisungen der Einsatzkräfte folgen, anderen helfen