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Energie & Licht

Ist es nur bei mir? Einen Stromausfall eingrenzen

Licht weg: erst Treppenhaus und Straße prüfen, dann den Sicherungskasten. Was du selbst tun darfst, wen du anrufst und was du nie öffnest.

7 Min. LesezeitEinstiegStand: 26. September 2026
Geöffneter Sicherungskasten mit Schraubsicherungen, Leitungsschutzschaltern und FI-Schutzschalter.
Wenn nur die eigene Wohnung dunkel ist, gehört der Blick in den Sicherungskasten zu den ersten Schritten.Foto: Igge · CC BY 2.5 · Wikimedia Commons · zugeschnitten

Das Licht geht aus, der Kühlschrank verstummt. Die erste Frage ist fast immer dieselbe: Liegt es an meiner Wohnung, am ganzen Haus oder an der ganzen Straße? Die Antwort bestimmt, was du tust – einen Schalter zurücklegen, die Hausverwaltung anrufen oder einfach warten. Dieser Artikel führt dich in wenigen Minuten durch die Eingrenzung und zeigt, wo deine Zuständigkeit endet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erst schauen: Brennt Licht im Treppenhaus, bei Nachbarn, auf der Straße? Das grenzt den Ausfall am schnellsten ein.
  • Im Sicherungskasten darfst du ausgelöste Leitungsschutzschalter und den FI-Schalter wieder einschalten.
  • Fällt der FI sofort wieder, alle Stecker ziehen. Hilft das nicht, braucht es eine Elektrofachkraft.
  • Zählerschrank und Hausanschluss nie öffnen – der Netzanschluss gehört dem Netzbetreiber.
  • Einen Netzausfall meldest du dem örtlichen Netzbetreiber, nicht deinem Stromanbieter.

Erst schauen: nur bei dir oder bei allen?

Bevor du irgendetwas anfasst, verschaff dir einen Überblick. Die Verbraucherzentrale rät als erste Sofortmaßnahme zu prüfen, ob nur deine Wohnung oder das ganze Haus betroffen ist. Das geht ohne Werkzeug: Tür auf, Licht im Treppenhaus drücken, ans Fenster gehen.

Der ADAC, ein Verkehrs- und Verbraucherclub, beschreibt die Faustregel so: Ist auch das Licht auf der Straße oder bei den Nachbarn aus, liegt ein allgemeiner Stromausfall im Netz vor. Dann hilft nur Warten – und in deiner Wohnung gibt es nichts zu reparieren.

Brennen dagegen Straßenlaternen und die Fenster gegenüber, liegt der Fehler näher bei dir: im Haus oder in deiner Wohnung. Dann lohnt der Weg zum Sicherungskasten.

Drei Fälle mit Pfeilen: Straße dunkel führt zum Netzbetreiber, Haus dunkel zur Hausverwaltung, Wohnung dunkel zum Sicherungskasten.
Wie weit es dunkel ist, bestimmt, wer zuständig ist.Skizze: WildWeasel
  • Treppenhauslicht geht, deine Wohnung ist dunkel: wahrscheinlich dein eigener Sicherungskasten.
  • Ganzes Haus dunkel, Nachbarhäuser hell: Fehler im Haus – Hausverwaltung oder Vermieter informieren.
  • Straße und Nachbarschaft dunkel: Netzausfall – warten und gegebenenfalls melden.

Der Sicherungskasten: was du dort siehst

In der Wohnung sitzt meist ein kleiner Verteilerkasten mit einer Reihe von Kippschaltern. Die schmalen Schalter sind Leitungsschutzschalter, umgangssprachlich „Sicherungen“. Laut ADAC reagieren sie auf Kurzschluss oder Überlastung und sollen Kabelbrände verhindern.

Etwas breiter ist der Fehlerstrom-Schutzschalter, beschriftet mit „FI“ oder „RCD“. Er vergleicht den Strom, der hineinfließt, mit dem, der zurückkommt. Fließt Strom über einen Defekt oder durch einen Menschen ab, schaltet er nach ADAC-Angaben meist innerhalb von Millisekunden ab – noch bevor ein Stromschlag lebensgefährlich werden kann.

Die Verbraucherzentrale nennt ausdrücklich, im Sicherungskasten nachzusehen, ob ein Leitungsschutzschalter oder der FI-Schalter ausgelöst hat. Einen ausgelösten Schalter schiebst du einfach wieder nach oben. Bleibt er drin und das Licht kommt zurück, war es vermutlich eine kurze Überlastung, etwa weil zu viele Geräte gleichzeitig liefen.

Tipp Manche Schalter springen beim Auslösen nicht ganz nach unten, sondern bleiben in einer Mittelstellung stehen und sehen dann eingeschaltet aus. Der ADAC rät: Schalter erst ganz nach unten drücken, dann wieder ganz nach oben.

Wenn der FI sofort wieder fällt

Lässt sich der FI-Schalter nicht einschalten oder springt er sofort wieder heraus, ist das kein Defekt des Schalters. Der ADAC erklärt das mit der sogenannten Freiauslösung: Solange der Fehler besteht, trennt der Schalter innen sofort wieder, auch wenn du den Hebel festhältst. Er schützt dich gerade vor einem Stromschlag. Versuch es deshalb nicht mit Gewalt oder immer wieder.

Der naheliegende Grund ist ein defektes Gerät. Der ADAC empfiehlt, in den betroffenen Räumen alle Stecker zu ziehen – auch selten genutzte Geräte wie die Gefriertruhe im Keller, Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen – und den FI dann erneut einzuschalten. Hält er jetzt, steckst du die Geräte nacheinander wieder ein und wartest nach jedem ein paar Sekunden.

Fliegt der FI bei einem bestimmten Gerät erneut heraus, hast du den Auslöser gefunden. Dieses Gerät darf nach ADAC-Angaben nicht weiter benutzt werden, weil akute Stromschlaggefahr besteht.

Hält der FI auch ohne ein einziges eingestecktes Gerät nicht, liegt der Fehler laut ADAC oft an einem fest angeschlossenen Gerät wie Herd oder Heizung oder in der Leitung selbst. Dann ist hier Schluss für dich: Das ist ein Fall für einen Elektrofachbetrieb. Dasselbe gilt, wenn Sicherungen immer wieder ohne erkennbaren Grund auslösen oder du Schäden an Steckdosen, Kabeln oder Geräten siehst.

Was du nie öffnest

Dein Wohnungsverteiler ist dafür gemacht, dass du Schalter bedienst. Alles andere ist es nicht. Der Zählerschrank und der Hausanschluss, meist im Keller oder im Hausflur, sind eine andere Welt: Der Netzanschluss gehört nach der Niederspannungsanschlussverordnung zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers und wird ausschließlich von ihm unterhalten, geändert und abgetrennt.

Die Verordnung sagt ausdrücklich, dass der Anschlussnehmer – also der Hauseigentümer – keine Einwirkungen auf den Netzanschluss vornehmen oder vornehmen lassen darf. Wer zur Miete wohnt, hat dort erst recht nichts zu suchen. Ein Schaden an der Hausanschlusssicherung oder fehlende Plomben müssen dem Netzbetreiber unverzüglich gemeldet werden.

Achtung Öffne nie Abdeckungen im Zählerschrank oder am Hausanschluss, und entferne keine Plomben. Teile dort können auch bei dunkler Wohnung unter Spannung stehen. Reparaturversuche an der Elektroinstallation durch Laien sind nach ADAC-Angaben rechtlich unzulässig und lebensgefährlich. Zuständig sind Netzbetreiber und Elektrofachkraft.

Wen du anrufst: Netzbetreiber, nicht Stromanbieter

Ist die ganze Straße dunkel, ist dein Stromanbieter der falsche Ansprechpartner. Die Verbraucherzentrale stellt klar: Zuständig ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber, nicht der Stromanbieter. Ihm meldest du den Ausfall, falls er noch nicht bekannt ist.

Welcher Netzbetreiber für dich zuständig ist, lässt sich über die Stromrechnung herausfinden. Nach § 40 Energiewirtschaftsgesetz muss dein Lieferant dort unter anderem die Codenummer des Netzbetreibers gesondert ausweisen. Die Störungsnummer selbst steht auf der Internetseite des Netzbetreibers. Schreib sie dir heute auf Papier – bei einem Ausfall ist das Internet zu Hause mit dem Router ebenfalls weg.

Solange das Handy noch Netz hat, helfen nach Angaben der Verbraucherzentrale die Webseiten der Netzbetreiber und regionale Störungsmeldungen, um sich über Dauer und Ursache zu informieren. Die Notrufnummern 112 und 110 sind für echte Gefahr da: Brand, medizinischer Notfall, Menschen im steckengebliebenen Aufzug – nicht für die Frage, wann der Strom wiederkommt.

Nur das Haus oder nur ein Teil ist dunkel

Manchmal passt das Bild nicht: Die Nachbarhäuser sind hell, deine Wohnung ist dunkel, aber im eigenen Kasten steht jeder Schalter oben. Der ADAC nennt für diesen Fall separate Hauptsicherungen vor dem Wohnungskasten, etwa im Keller oder Flur, vor allem in Altbauten und größeren Häusern.

Auch wenn nur ein Teil des Hauses ausfällt oder in der Wohnung einige Räume gehen und andere nicht, ohne dass ein Schalter ausgelöst hat, liegt der Fehler wahrscheinlich nicht bei einem einzelnen Gerät. Das ist keine Sache für Versuche auf eigene Faust.

Wer zur Miete wohnt, ruft dann den Vermieter oder die Hausverwaltung an, gegebenenfalls deren Notdienst. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Nummer der Hausverwaltung zusammen mit anderen wichtigen Nummern auf Papier bereitzuhalten. Im eigenen Haus ist die Elektrofachkraft der richtige Weg, bei einem Schaden am Hausanschluss der Netzbetreiber.

Ausfall oder Sperre?

Selten steckt hinter dunklen Räumen kein Defekt, sondern eine Unterbrechung wegen offener Rechnungen. Die kommt aber nicht aus heiterem Himmel. Nach § 41f Energiewirtschaftsgesetz darf der Lieferant bei Zahlungsrückstand trotz Mahnung die Versorgung erst vier Wochen nach vorheriger Androhung unterbrechen lassen, und der Rückstand muss mindestens 100 Euro betragen. Den Beginn muss er acht Werktage im Voraus brieflich ankündigen.

Hast du keine solchen Briefe bekommen, ist eine Sperre also unwahrscheinlich. Hast du sie bekommen, ist der Lieferant der Ansprechpartner. Er muss dich mit der Androhung auch über Wege informieren, die Unterbrechung ohne Mehrkosten abzuwenden, etwa Zahlungspläne oder anerkannte Schuldnerberatung. Eine Unterbrechung ist zudem unzulässig, wenn sie außer Verhältnis steht, etwa weil für ein Haushaltsmitglied eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben entstünde.

Hinweis § 19 der Stromgrundversorgungsverordnung regelt die Unterbrechung ohne Androhung bei Manipulation am Zähler und verweist für Zahlungsrückstände auf das Gesetz: „Die §§ 41f und 41g des Energiewirtschaftsgesetzes über die Unterbrechung der Versorgung bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung bleiben unberührt.“

Während du wartest

Steht fest, dass es ein Netzausfall ist, sind die nächsten Schritte schlicht. Halte Kühl- und Gefrierschrank geschlossen: Nach der Verbraucherzentrale bleibt die Kälte so länger erhalten und Lebensmittel verderben nicht so schnell. Wie lange das trägt und was du danach prüfst, steht im Artikel „Kühlschrank und Gefriertruhe bei Stromausfall“.

Schalte empfindliche Geräte wie Computer und Fernseher aus, damit sie beim Wiedereinschalten keine Spannungsschwankungen abbekommen – auch das rät die Verbraucherzentrale. Informier dich, wenn möglich, über ein Radio mit Batterie oder Kurbel.

Was du für einen längeren Ausfall bereitlegst, beschreibt der Artikel „Stromausfall: Was wirklich ausfällt – und was du vorbereitest“. Wie du Geräte nach der Rückkehr des Stroms prüfst, steht im Artikel „Wenn der Strom zurückkommt“.

Häufige Fragen

Darf ich die Sicherungen im Wohnungskasten selbst wieder einschalten?

Ja. Einen ausgelösten Leitungsschutzschalter oder den FI-Schalter wieder einzuschalten ist genau das, wofür sie gebaut sind. Springt er immer wieder heraus, erst Geräte abziehen und bei weiterem Auslösen eine Elektrofachkraft rufen.

Warum rufe ich nicht meinen Stromanbieter an?

Der Anbieter verkauft dir den Strom, das Netz betreibt ein anderes Unternehmen. Für Ausfälle ist nach Verbraucherzentrale in der Regel der örtliche Netzbetreiber zuständig.

Wo finde ich die Störungsnummer des Netzbetreibers?

Auf der Internetseite des Netzbetreibers. Welcher es ist, ergibt sich aus der Stromrechnung, die nach § 40 Energiewirtschaftsgesetz seine Codenummer ausweisen muss. Schreib die Nummer vorab auf Papier.

Kann mir ohne Vorwarnung wegen Schulden der Strom abgestellt werden?

Wegen Zahlungsrückstand nicht. Das Gesetz verlangt eine Androhung und eine briefliche Ankündigung acht Werktage vor Beginn. Ohne Androhung darf der Grundversorger nur bei Manipulation am Zähler unterbrechen lassen.

Der FI fliegt nur bei der Waschmaschine raus. Was jetzt?

Das Gerät nicht weiter benutzen, weil Stromschlaggefahr besteht, und prüfen lassen. Der übrige Haushalt kann wieder eingeschaltet werden, solange der FI ohne dieses Gerät hält.

Quellen

  1. Was tun bei Stromausfall? Gut vorbereitet und richtig handelnVerbraucherzentrale · Sofortmaßnahmen: Wohnung oder Haus, Sicherungskasten und FI prüfen, Netzbetreiber zuständig, Geräte aus, Kühlschrank geschlossen, Notruf nur bei Gefahr
  2. FI-Schalter fliegt raus? Ursachen, Lösungen und TippsADAC e. V. (Verkehrs- und Verbraucherclub) · Unterschied Leitungsschutzschalter und FI, Freiauslösung, Stecker ziehen und Geräte einzeln prüfen, Mittelstellung, Hauptsicherungen, wann ein Fachbetrieb nötig ist
  3. § 8 NAV – Betrieb des NetzanschlussesBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Netzanschluss gehört zum Netzbetreiber, keine Einwirkungen durch den Anschlussnehmer, Meldepflicht bei Schäden und fehlenden Plomben
  4. § 40 EnWG – Inhalt von EnergierechnungenBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Rechnung muss die Codenummer des Netzbetreibers ausweisen
  5. § 41f EnWG – Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei HaushaltskundenBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Androhung, vier Wochen, 100 Euro, Ankündigung acht Werktage vorher, Unverhältnismäßigkeit, Abwendungshinweise
  6. § 19 StromGVV – Unterbrechung der Versorgung in besonderen FällenBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Unterbrechung ohne Androhung nur bei Umgehung der Messeinrichtung; Verweis auf §§ 41f, 41g EnWG (wörtlich zitiert)