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Gesundheit

Medikamente nach dem Verfallsdatum: was das SLEP-Programm zeigt

Ein US-Programm verlängert die Laufzeit geprüfter Arzneimittelchargen. Was die Daten zeigen – und warum daraus keine Regel für die Hausapotheke folgt.

7 Min. LesezeitFür FortgeschritteneStand: 26. September 2026

Im Internet heißt es oft, Tabletten wirkten noch Jahre nach dem Verfallsdatum – und als Beleg wird ein Programm der US-Regierung genannt. Dieser Artikel aus der Reihe „Kaltstart – Wissen für danach“ erklärt, was das Shelf-Life Extension Program (SLEP) tatsächlich ist, was eine Auswertung der US-Arzneimittelbehörde FDA gemessen hat und wo die Grenzen liegen. Er empfiehlt nicht, abgelaufene Medikamente einzunehmen, und nennt keine Dosierungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verfallsdatum ist Teil der Zulassung und beruht auf Stabilitätsdaten des Herstellers.
  • SLEP prüft ausgewählte Chargen staatlicher US-Vorräte – bekannt gelagert, einzeln getestet.
  • In der FDA-Auswertung wurden 88 Prozent der Chargen um mindestens ein Jahr verlängert, aber sehr uneinheitlich.
  • Abgelaufene Adrenalin-Autoinjektoren enthielten in einer Studie weniger Wirkstoff, ohne dass man es sah.
  • Abgelaufene Arzneimittel an andere abzugeben, verbietet das Arzneimittelgesetz.

Zuerst: wofür dieses Wissen gedacht ist

Heute ist die Antwort einfach: Ein abgelaufenes Medikament bringst du zur Entsorgung und lässt dir in Apotheke oder Arztpraxis Ersatz geben. Die ABDA, der Dachverband der Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland, sagt ausdrücklich, dass Medikamente nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet werden sollen – auch wenn sie äußerlich einwandfrei wirken.

Warum dieses Thema trotzdem in die Kaltstart-Reihe gehört: In einer langen Lage ohne Nachschub liegen im Schrank vor allem Packungen, deren Datum irgendwann überschritten ist. Wer dann nur Gerüchte kennt, entscheidet schlechter. Dieser Artikel ordnet ein, was die Daten hergeben und was nicht.

Achtung Notfall- und Zivilisationswissen: Dieser Artikel beschreibt Wissen für eine Lage, in der Versorgung, Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Behörden und Fachbetriebe dauerhaft nicht erreichbar sind. Solange sie erreichbar sind, gehen sie vor – bei abgelaufenen Medikamenten heißt das: Apotheke oder Arztpraxis fragen und ersetzen lassen. Der Text ersetzt keine Ausbildung, keine ärztliche Behandlung und keine Genehmigung.

Was das Verfallsdatum bedeutet

Jede Fertigarzneimittelpackung in Deutschland muss nach § 10 des Arzneimittelgesetzes (AMG) das Verfalldatum mit dem Hinweis „verwendbar bis“ tragen, angegeben mit Monat und Jahr. Auch jeder Blisterstreifen trägt es. Nach der ABDA ist diese Angabe Teil der Zulassung und beruht auf umfangreichen experimentellen Daten des Herstellers. Industriell hergestellte Medikamente sind danach in der Regel bis zu fünf Jahre verwendbar.

Die FDA beschreibt dasselbe aus Sicht der Wissenschaft: Das Datum gibt den Zeitraum an, in dem ein Mittel bei Lagerung nach Packungsangabe stabil bleibt, also Identität, Wirkstärke, Qualität und Reinheit behält. Das Datum sagt also nicht, dass ein Mittel am Tag danach unwirksam wird. Es sagt, bis wann der Hersteller seine Qualität belegt hat.

Das unterscheidet das Verfallsdatum vom Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln, betont die ABDA. Wie das bei Lebensmitteln ist, steht im Artikel „Die Gnadenfrist: was ohne Nachschub wie lange brauchbar bleibt“.

Was SLEP ist – und für wen es gilt

Das Shelf-Life Extension Program entstand 1986. Nach der FDA hatte sich bei Tests gezeigt, dass bestimmte Produkte bei richtiger Lagerung über ihr Datum hinaus stabil blieben. Statt ganze Vorräte alle paar Jahre teuer zu ersetzen, prüft die FDA seither ausgewählte Produkte regelmäßig auf ihre Stabilität. Verwaltet wird das Programm vom US-Verteidigungsministerium.

Wichtig ist, für wen das gilt. Teilnehmen dürfen nach der FDA nur US-Bundesbehörden, und SLEP ist auf Vorräte des Bundes beschränkt, etwa das nationale Arzneimittellager. Vorgeschlagen werden vor allem zugelassene verschreibungspflichtige Arzneimittel, keine biologischen Produkte. Geprüft werden derzeit vor allem Mittel mit militärischer Bedeutung, Mittel mit geringer kommerzieller Verwendung wie Gegenmittel gegen Nervenkampfstoffe und Mittel, die in sehr großen Mengen gekauft werden.

Das heißt: Die Chargen stammen aus Lagern mit bekannten Bedingungen, und verlängert wird nur, was im Labor bestanden hat. Das ist das Gegenteil einer Hausapotheke, deren Packungen im Auto, im warmen Bad oder im Handschuhfach gelegen haben können.

Was die FDA-Auswertung gemessen hat

2006 veröffentlichten Forschende der FDA im Journal of Pharmaceutical Sciences die bislang umfangreichste Auswertung der SLEP-Daten. Anlass war die Frage, ob Verfallsdaten die tatsächliche Haltbarkeit deutlich unterschätzen. Die Autoren halten das Programm für die wohl größte Sammlung pharmazeutischer Stabilitätsdaten überhaupt.

Die Zahlen in der Tabelle klingen beeindruckend. Entscheidend sind aber die Sätze, die in der Studie gleich danach stehen: Die zusätzliche Stabilität war sehr unterschiedlich, und die Produkte wurden danach eingeteilt, wie oft Chargen schon bei der ersten Prüfung durchfielen oder später bei einer Nachprüfung scheiterten. Wegen der Unterschiede von Charge zu Charge lassen sich Stabilität und Qualität eines verlängerten Mittels nach den Autoren nur durch regelmäßige Prüfung jeder einzelnen Charge sicherstellen.

SLEP-Daten nach Lyon und Kollegen (FDA), Journal of Pharmaceutical Sciences 2006
MerkmalWert
Laufzeit des Programms bis zur Auswertung20 Jahre
Ausgewertete Arzneimittel122
Ausgewertete Chargen3.005
Chargen, die um mindestens ein Jahr verlängert wurden88 Prozent
Durchschnittliche Verlängerung66 Monate, sehr unterschiedlich
Bedingung laut Studierichtige Lagerung und Prüfung jeder Charge

Warum daraus keine Faustregel für die Hausapotheke folgt

Aus „88 Prozent der Chargen“ folgt nicht, dass deine Packung zu den 88 Prozent gehört. Ein Teil der Chargen fiel durch, und ob eine bestimmte Charge dazugehört, zeigt nur das Labor. Genau das hat eine Hausapotheke nicht. Die ABDA schreibt, dass selbst Apothekerinnen und Apotheker abgelaufene Arzneimittel in den meisten Fällen nur nach chemischer Analyse oder Literaturrecherche zu möglichen Abbauprodukten beurteilen können. Verlässliche Herstellerangaben zur Nutzung nach Ablauf gibt es nur in Ausnahmefällen.

Das Gesundheitsportal des Bundes nennt zwei Risiken: Medikamente können nach Ablauf ihre Wirksamkeit verlieren, und in manchen Fällen entstehen gesundheitsschädliche Abbauprodukte. Häufig sieht man ihnen diese Veränderungen nicht an. Bei einem Mittel gegen leichte Kopfschmerzen ist ein Wirkverlust ärgerlich. Bei einem Mittel, von dem ein Leben abhängt, kann er gefährlich werden.

Achtung Rechtslage heute: Das Arzneimittelgesetz verbietet in § 8, Arzneimittel mit abgelaufenem Verfalldatum in den Verkehr zu bringen; als Inverkehrbringen gilt nach § 4 auch die Abgabe an andere. Gefahr: Ob ein abgelaufenes Mittel noch genug Wirkstoff enthält oder Abbauprodukte gebildet hat, lässt sich von außen meist nicht erkennen – bei lebenswichtigen Mitteln wie Adrenalin-Autoinjektoren kann ein Wirkverlust im Notfall tödlich sein. Zuständig: Ob und wie ein Medikament ersetzt wird, klärst du mit Apotheke und Arztpraxis, außerhalb der Sprechzeiten mit dem Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Notfall über 112.

Wo es besonders heikel wird

Ein gut untersuchtes Beispiel ist der Adrenalin-Autoinjektor, den Menschen mit schweren Allergien bei sich tragen. Eine kanadische Forschungsgruppe untersuchte im Jahr 2000 abgelaufene Injektoren von Patientinnen und Patienten, 1 bis 90 Monate nach dem Verfallsdatum. Die meisten waren weder verfärbt noch enthielten sie Ausflockungen. Trotzdem gelangte aus ihnen im Tierversuch deutlich weniger Adrenalin ins Blut als aus nicht abgelaufenen Injektoren, und der gemessene Wirkstoffgehalt sank tendenziell, je länger das Datum überschritten war.

Die Autoren empfehlen für die Behandlung nicht abgelaufene Injektoren. Für den Fall, dass nur ein abgelaufener zur Hand ist, treffen sie eine eigene Abwägung – diese Frage gehört in das Gespräch mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, nicht in einen Artikel. Die Lehre für die Vorsorge ist eindeutig: Einen Injektor ersetzt du rechtzeitig vor dem Datum.

Weitere Gruppen, bei denen das Datum allein nicht genügt, nennen die Quellen ebenfalls:

  • Angebrochene Packungen: Nach der ABDA kann sich die Aufbrauchfrist nach dem Öffnen je nach Präparat auf wenige Wochen verkürzen, etwa bei Augentropfen.
  • Mittel mit besonderer Lagerung: Anweisungen wie die Aufbewahrung im Kühlschrank sind laut Gesundheitsportal unbedingt zu befolgen, dort aber vor dem Einfrieren zu schützen.
  • Biologische Produkte: SLEP schließt sie nach der FDA aus – die Daten des Programms sagen über sie nichts.
  • Veränderte Mittel: Ändern sich Aussehen, Form oder Geruch, fragst du laut Gesundheitsportal in der Apotheke nach.

Lagern, prüfen, entsorgen – was du heute tun kannst

Aus den SLEP-Daten folgt vor allem eines: Wie lange ein Mittel hält, hängt an der Lagerung. Das Gesundheitsportal des Bundes rät, Medikamente in der Originalverpackung mit Packungsbeilage aufzubewahren, geschützt vor Hitze und Sonnenlicht, trocken und nicht im Badezimmer, unzugänglich für Kinder. Tropfen bleiben in ihrer ursprünglichen Flasche, weil sich beim Umfüllen Tropfengröße und Dosis ändern können.

Für die Vorsorge heißt das: Kenne die Mittel, von denen in deinem Haushalt wirklich etwas abhängt, und sprich mit der Arztpraxis darüber, wie du dafür einen Vorrat aufbaust und rechtzeitig erneuerst. Wie das geht, steht im Artikel „Medikamente und Lieferengpässe: mit Praxis und Apotheke planen“, was in die Grundausstattung gehört, im Artikel „Hausapotheke zusammenstellen“. Sortiere dabei nach Datum: Was zuerst abläuft, wird zuerst verbraucht.

Abgelaufene Medikamente können nach dem Gesundheitsportal in den meisten Regionen Deutschlands mit dem Restmüll entsorgt werden, weil er bei hohen Temperaturen verbrannt wird. Nie gehören sie ins Waschbecken oder in die Toilette. Besondere Mittel, etwa zur Krebsbehandlung, dürfen nicht in den Hausmüll. Viele Recyclinghöfe und Schadstoffmobile nehmen Medikamente an, manche Apotheken freiwillig. Welche Regel bei dir gilt, zeigt die Website arzneimittelentsorgung.de nach Eingabe der Postleitzahl.

Tipp Schreib auf eine Liste im Medikamentenschrank, was du hast, wofür es ist und bis wann es verwendbar ist. Dann siehst du beim Durchsehen sofort, was ersetzt werden muss – und musst im Ernstfall nicht raten.

Häufige Fragen

Stimmt es, dass Tabletten Jahre nach dem Verfallsdatum noch wirken?

Für einzelne geprüfte Chargen staatlicher US-Vorräte hat die FDA das gezeigt, aber sehr uneinheitlich und nur nach Laborprüfung jeder Charge. Für deine eigenen Packungen folgt daraus nichts Verlässliches.

Darf ich abgelaufene Medikamente an Bekannte weitergeben?

Nein. Das Arzneimittelgesetz verbietet, Arzneimittel mit abgelaufenem Verfalldatum in den Verkehr zu bringen, und zählt dazu auch die Abgabe an andere.

Kann die Apotheke prüfen, ob mein abgelaufenes Mittel noch gut ist?

In den meisten Fällen nicht ohne großen Aufwand. Nach der ABDA ist das meist nur mit chemischer Analyse oder Literaturrecherche möglich. Sinnvoller ist, das Mittel rechtzeitig zu ersetzen.

Wohin mit abgelaufenen Medikamenten?

In den meisten Regionen in den Restmüll, nie in Toilette oder Waschbecken. Die regionale Regel findest du über arzneimittelentsorgung.de, bei besonderen Mitteln fragst du in der Apotheke.

Quellen

  1. Expiration Dating ExtensionU.S. Food and Drug Administration (FDA) · Bedeutung des Verfallsdatums, SLEP seit 1986, Verwaltung durch das US-Verteidigungsministerium, Beschränkung auf Bundesvorräte, keine biologischen Produkte, Auswahl der geprüften Mittel
  2. Stability profiles of drug products extended beyond labeled expiration dates (Lyon et al., J Pharm Sci 2006;95(7):1549–1560)Food and Drug Administration (FDA), Journal of Pharmaceutical Sciences; Eintrag in PubMed · 20 Jahre SLEP, 122 Arzneimittel, 3.005 Chargen, 88 Prozent um mindestens ein Jahr verlängert, durchschnittlich 66 Monate, starke Schwankung, Prüfung jeder Charge nötig
  3. Arzneimittelgesetz (AMG), §§ 4, 8 und 10Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Inverkehrbringen einschließlich Abgabe an andere (§ 4 Abs. 17), Verbot für abgelaufene Arzneimittel (§ 8 Abs. 3), Kennzeichnung „verwendbar bis“ mit Monat und Jahr (§ 10)
  4. Arzneimittel nach Ablauf des Verfalldatums entsorgen (Pressemitteilung vom 10.01.2019)ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (Berufsverband) · Nach Ablauf nicht mehr anwenden, Verfalldatum als Teil der Zulassung, bis zu fünf Jahre, Aufbrauchfrist nach Anbruch, Beurteilung nur nach Analyse
  5. Outdated EpiPen and EpiPen Jr autoinjectors: past their prime? (Simons et al., J Allergy Clin Immunol 2000;105(5):1025–1030)Journal of Allergy and Clinical Immunology; Eintrag in PubMed · Abgelaufene Adrenalin-Autoinjektoren 1 bis 90 Monate nach Datum, meist unverfärbt, geringere Bioverfügbarkeit, sinkender Gehalt
  6. Mit Arzneimitteln richtig umgehengesund.bund.de – Bundesministerium für Gesundheit · Lagerung, Kühlschrank ohne Einfrieren, Wirkverlust und Abbauprodukte nach Ablauf, Entsorgung über Restmüll, nicht über Abfluss, arzneimittelentsorgung.de