Am 11. November 2000 geriet in Kaprun im Salzburger Land ein Zug der Standseilbahn Gletscherbahn Kaprun 2 im Tunnel in Brand. 155 Menschen kamen ums Leben. Dieser Artikel fragt, was über den Ablauf amtlich festgehalten ist, wie die wenigen Überlebenden entkamen, wie das Strafverfahren endete und was sich am Brandschutz der Seilbahnen geändert hat. Er stützt sich auf das Haus der Geschichte Österreich, Unterlagen des österreichischen Parlaments und das Seilbahngesetz 2003. Die amtliche Quellenlage ist dünner als bei anderen Fallstudien; wo etwas umstritten oder nicht belegt ist, sagen wir das. Namen von Opfern und Beteiligten nennen wir nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- 155 Menschen starben, als ein Zug der Standseilbahn am Kitzsteinhorn im Tunnel ausbrannte.
- Der Luftzug im Tunnel trug Feuer und giftigen Rauch bergauf – genau dorthin, wohin die meisten flohen.
- Nur 12 Menschen überlebten: Sie liefen am Brandherd vorbei nach unten, weg vom Rauch.
- Alle 16 Angeklagten wurden 2004 und in zweiter Instanz 2005 freigesprochen; die Ursache blieb umstritten.
- Für dich: Achte darauf, wohin der Rauch zieht, und flieh nicht mit ihm, sondern von ihm weg.
Was am 11. November 2000 passiert ist
Die Gletscherbahn Kaprun 2 war eine Standseilbahn: Ihre Züge fuhren, von einem Seil gezogen, auf Schienen aus dem Tal auf das Kitzsteinhorn, ein Teil der Strecke lag im Tunnel. An diesem Samstag brach in einer der beiden Garnituren ein Brand aus. Das Haus der Geschichte Österreich, das zeitgeschichtliche Museum der Republik, fasst den Ablauf so zusammen: Auslöser war ein defekter Heizlüfter im talseitigen Führerstand, der ausgelaufenes Hydrauliköl der Bremsanlage in Brand setzte.
Weil der Druck in der Bremse abfiel, blieb die Garnitur im Tunnelabschnitt stehen. Dort fachten die bergwärts strömenden Luftmassen das Feuer weiter an – der Tunnel wirkte wie ein Kamin. 155 Menschen kamen ums Leben.
Wie genau das Feuer entstand, ist bis heute umstritten. Der Heizlüfter war ein Haushaltsgerät, das nach einer parlamentarischen Anfrage aus dem Jahr 2009 beim Umbau der Garnituren 1993/94 zerlegt und neu zusammengebaut eingebaut worden war. Mehr zur Frage der Ursache steht weiter unten beim Strafverfahren.
Wie die Überlebenden entkamen
Die Fahrgäste konnten sich nach der Darstellung des Hauses der Geschichte zwar aus dem brennenden Fahrzeug befreien. Der Großteil von ihnen versuchte dann aber, vom Feuer weg bergauf zu flüchten. Genau in diese Richtung zogen auch die giftigen Rauchgase, getragen vom Luftstrom im Tunnel. Die meisten Opfer starben auf diesem Weg.
Überlebt haben nur 12 Menschen. Sie flüchteten am Brandherd vorbei in Richtung Tal – also gegen den Luftstrom und damit weg vom Rauch. Es ist die härteste und zugleich klarste Lehre dieses Unglücks: Im Tunnel entscheidet nicht die Nähe zu den Flammen, sondern die Richtung, in die der Rauch zieht.
Diese Richtung war für die Menschen im Zug kaum zu erkennen, und niemand kann ihnen im Nachhinein einen Vorwurf machen. Von den Flammen wegzulaufen, ist der natürliche Reflex. Gerade deshalb lohnt es sich, den Zusammenhang einmal in Ruhe zu verstehen, bevor man ihn braucht.
Achtung In Kaprun trug der Luftzug im Tunnel den Rauch bergauf, in die Fluchtrichtung der meisten Menschen. Wer mit dem Rauch flieht, läuft ihm nicht davon – entscheidend ist die Richtung weg vom Rauch.
Das Strafverfahren und was offen blieb
Die Staatsanwaltschaft klagte nach dem Haus der Geschichte mehrere Personen aus der Betreibergesellschaft, vom Hersteller der Züge und von den technischen Prüforganen an. Alle wurden freigesprochen, weil ihnen kein direkt unfallursächliches Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Nach der parlamentarischen Anfrage von 2009 waren es 16 Angeklagte, freigesprochen in erster Instanz im Februar 2004 am Landesgericht Salzburg und in zweiter Instanz im September 2005.
Das Urteil stützte sich auf Gerichtsgutachten und Zeugenaussagen. Das Verkehrsministerium schrieb 2010 in einer Anfragebeantwortung, das Gericht habe abschließend festgestellt, dass die damaligen Regeln und der damalige Stand der Technik eingehalten worden seien. Zu Fragen der Beweisführung äußerte sich das Ministerium nicht, weil sie die unabhängige Rechtsprechung betreffen.
Damit ist die Sache nicht für alle erledigt. In der Anfrage von 2009 hielten Abgeordnete fest, dass ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen den deutschen Hersteller des Heizlüfters 2007 in wesentlichen Punkten zu einem anderen Ergebnis gekommen sei als das österreichische Verfahren. Das sind Aussagen aus einer Anfrage, keine gerichtlichen Feststellungen. Für diesen Artikel heißt das: Strafrechtlich ist niemand schuldig gesprochen worden, und über die genaue Zündquelle gibt es unterschiedliche Gutachten. Wir fragen deshalb nach Abläufen und Lehren, nicht nach Einzelnen.
Was nach Kaprun angeordnet wurde
Unmittelbar nach dem Unglück beauftragte das Verkehrsministerium eine Internationale Expertenkommission. Nach einer Anfragebeantwortung des Ministeriums vom Juli 2002 bestätigte sie, dass die Bahn dem internationalen Stand der Technik entsprochen hatte – der Brand habe ein auch international neues Gefährdungsbild gezeigt. Die anderen Tunnelseilbahnen in Österreich, damals je eine in Kärnten und in Tirol, wurden an Ort und Stelle kommissionell überprüft; einige Anpassungen wurden vorgeschrieben.
Für vergleichbare Tunnelseilbahnen ordnete das Ministerium nach den Empfehlungen der Kommission zusätzliche Maßnahmen an. Genannt werden:
- Brandmeldeanlagen mit Absaugsystem, die einen Brand in den Führerständen früh erkennen.
- Automatische Feuerlöschanlagen für den Bereich der Elektrotechnik und das Fahrerpult.
- Bessere Verständigung zwischen dem Wagenbegleiter und den Fahrgästen.
- Eine visuelle Überwachung des Fahrgastraums.
Brandschutz kommt ins Seilbahngesetz
Bis dahin war das Eisenbahngesetz die Grundlage für die Beurteilung von Seilbahnen. Mit dem Seilbahngesetz 2003 bekamen sie ein eigenes Gesetz. Paragraf 51 verpflichtet jedes Seilbahnunternehmen, seine Anlagen mindestens alle fünf Jahre auf eigene Kosten von fachlich ausgebildeten Stellen auf vorbeugenden Brandschutz und Einrichtungen zur Brandbekämpfung prüfen zu lassen. Festgestellte Mängel muss das Unternehmen beheben. Für bestehende Bahnen war die erste Prüfung bis zum 1. November 2004 vorgesehen, sofern die Behörde die Frist nicht auf Antrag verlängerte.
Wie diese Prüfung abläuft, regelt eine Richtlinie des Verkehrsministeriums vom Juli 2004. Geprüft werden unter anderem Brand- und Rauchabschnitte, Fluchtwege, Gänge und Ausgänge in den Stationen, Türen, elektrische Anlagen, die Fahrzeuge selbst und der organisatorische Brandschutz. Für neue Anlagen hatten die österreichischen Landesstellen für Brandverhütung im März 2003 einen Leitfaden Brandschutz Seilbahnen erstellt; bestehende Anlagen sollen dasselbe Sicherheitsniveau zumindest mit Ersatzmaßnahmen anstreben.
Die Standseilbahn in Kaprun selbst fuhr nicht wieder. Der Betreiber legte sie still und ersetzte sie durch eine oberirdische Seilbahn. 2004 wurde in Kaprun eine Gedenkstätte für die Opfer eingeweiht. Nach dem Haus der Geschichte führte die Katastrophe in Österreich zu einer erheblichen Verschärfung der Brandschutzbestimmungen in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Hinweis Ob und wie Rauchabzug und Fluchtwege in Seilbahntunneln seither konkret vorgeschrieben sind, haben wir in amtlichen Quellen nicht im Wortlaut gefunden. Belegt sind die hier genannten Maßnahmen und die Prüfpflicht nach dem Seilbahngesetz.
Was das für dich heißt
Du wirst kaum je in einer Standseilbahn im Berg sitzen, wenn es brennt. Aber du bist in U-Bahnen, Zügen, Straßentunneln, Tiefgaragen und Treppenhäusern unterwegs. Die folgenden Punkte sind unsere Folgerung aus dem Ablauf in Kaprun, nicht Teil der amtlichen Unterlagen. Die Ratschläge von Feuerwehren und Behörden für Brände unterwegs stehen ausführlich im Artikel „Brand in Bahnhof, Kaufhaus oder Tunnel“.
Der wichtigste Punkt: Rauch ist gefährlicher als Flammen, und er folgt der warmen Luft und dem Luftzug. In einem geneigten Tunnel oder einem Treppenhaus zieht er nach oben. Wie schnell sich Rauch in einem Gebäude ausbreiten kann, zeigt auch die Fallstudie zum Flughafenbrand Düsseldorf 1996.
- Merk dir beim Einsteigen, wo Notausgänge, Nothämmer und Sprechstellen sind.
- Achte bei einem Brand darauf, wohin der Rauch zieht – und geh in die andere Richtung, auch wenn sie länger wirkt.
- Folge den Anweisungen von Personal und Durchsagen; sie kennen Notausgänge und sichere Wege.
- Bleib bei Rauch tief am Boden, wie es die Feuerwehren raten.
- Warte nicht auf Flammen: Brandgeruch oder Rauch reichen, um dich auf den Weg zu machen.
Häufige Fragen
Wie viele Menschen starben in Kaprun?
155 Menschen kamen beim Brand der Gletscherbahn Kaprun 2 am 11. November 2000 ums Leben. Nur 12 Menschen, die nach unten flüchteten, überlebten.
Was hat den Brand ausgelöst?
Nach dem Haus der Geschichte Österreich setzte ein defekter Heizlüfter im Führerstand ausgelaufenes Hydrauliköl in Brand. Wie genau es zur Zündung kam, ist bis heute zwischen Gutachten umstritten.
Warum überlebten gerade die, die nach unten liefen?
Der Luftstrom im Tunnel trug Feuer und Rauchgase bergauf. Wer am Brandherd vorbei ins Tal lief, entkam dem Rauch; wer bergauf floh, lief mit ihm.
Wurde jemand verurteilt?
Nein. Alle 16 Angeklagten wurden im Februar 2004 und in zweiter Instanz im September 2005 freigesprochen, weil ihnen kein unfallursächliches Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte.
Was hat sich danach geändert?
Tunnelseilbahnen bekamen unter anderem Brandmelde- und Löschanlagen in den Führerständen. Das Seilbahngesetz 2003 schreibt eine Brandschutzprüfung aller Seilbahnen mindestens alle fünf Jahre vor.
Quellen
- 2000: Seilbahnbrand von KaprunHaus der Geschichte Österreich (hdgö), Digitales Museum · 155 Tote, Heizlüfter und Hydrauliköl als Auslöser, Stillstand im Tunnel, Kamineffekt, Flucht bergauf, 12 Überlebende flüchteten am Brandherd vorbei ins Tal, Freisprüche, Stilllegung, Gedenkstätte 2004, Verschärfung des Brandschutzes
- Anfragebeantwortung 3908/AB XXI. GP zu „Sicherheit im Schiland Österreich“ (19.07.2002)Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Parlament Österreich · Internationale Expertenkommission, angeordnete Maßnahmen für Tunnelseilbahnen, Überprüfung der zwei weiteren Tunnelseilbahnen, Eisenbahngesetz als bisherige Grundlage
- Seilbahngesetz 2003, § 51 (Überprüfung des Brandschutzes)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt Österreich · Brandschutzprüfung mindestens alle fünf Jahre, Mängelbehebung, erste Prüfung bestehender Bahnen bis 1. November 2004
- Richtlinie R 2/04 zur Umsetzung des § 51 Abs. 1 Seilbahngesetz 2003 (20.07.2004, PDF)Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, bereitgestellt von der Wirtschaftskammer Österreich · Prüfumfang (Brand- und Rauchabschnitte, Fluchtwege in Stationen, Fahrbetriebsmittel, organisatorischer Brandschutz), Leitfaden Brandschutz Seilbahnen der Landesstellen für Brandverhütung vom März 2003
- Anfrage 3692/J XXIV. GP „Kaprun – Klärung der Ursache“ (16.11.2009)Abgeordnete zum Nationalrat (Grüne), Parlament Österreich · Text von Abgeordneten, keine amtliche Feststellung: 16 Angeklagte, Freisprüche Februar 2004 und September 2005, Umbau 1993/94, abweichendes Ergebnis der Ermittlungen in Heilbronn 2007
- Anfragebeantwortung 3695/AB XXIV. GP zu „Kaprun – Klärung der Ursache“ (15.01.2010, PDF)Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Parlament Österreich · Urteil stützt sich auf Gerichtsgutachten und Zeugen, Regeln und Stand der Technik laut Gericht eingehalten, Fragen zur Beweisführung fallen unter unabhängige Rechtsprechung
