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Konkrete Lagen

Gasmangellage 2022/23: wie Deutschland durch den Sparwinter kam

2022 blieb russisches Gas aus, eine Mangellage drohte. Was die Bundesnetzagentur über Sparen, Speicher und LNG berichtet – und was daraus folgt.

8 Min. LesezeitEinstiegStand: 26. September 2026
Eine große Gasleitung wird im Oktober 2022 nahe Wilhelmshaven verlegt und anschließend mit Erde verfüllt.
Oktober 2022: Bau der Pipeline vom LNG-Terminal Wilhelmshaven zur Kavernenanlage Etzel – ein Baustein der kurzfristigen Umstellung der deutschen Gasversorgung.Foto: Rudolf C22 / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0

Im Jahr 2022 fiel der größte Gaslieferant Deutschlands innerhalb weniger Monate weg. Über den Winter 2022/23 stand die Frage im Raum, ob das Gas für Heizungen, Betriebe und Kraftwerke reichen würde. Dieser Artikel zeichnet anhand der Zahlen der Bundesnetzagentur und der damaligen Verordnungen nach, was passiert ist, was getragen hat und wo es knapp blieb – und was du daraus für deinen Haushalt mitnehmen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas galt ab 30. März 2022, die Alarmstufe ab 23. Juni 2022.
  • Im Winter 2022/23 wurde laut Bundesnetzagentur rund 20 Prozent weniger Gas verbraucht als in den Vorjahren.
  • Die Speicher waren am 13. November 2022 voll, ab Dezember 2022 gingen die ersten LNG-Terminals in Betrieb.
  • Schon bei kleineren Kältephasen gingen die Einsparungen stark zurück – Sparen allein trägt nicht jede Lage.
  • Für dich: Heizung bewusst nutzen und für den Ausfall eine Wärmereserve ohne Gas einplanen.

Was 2022 passiert ist

Bis Mitte Juni 2022 kamen über die Ostseepipeline Nord Stream 1 täglich rund 1,7 Terawattstunden Erdgas nach Deutschland. Danach sanken die Lieferungen nach Angaben der Bundesnetzagentur erst um 60 Prozent, dann um 80 Prozent, und Anfang September 2022 schließlich auf null. Hatte Russland 2021 noch 52 Prozent der deutschen Gasimporte gestellt, waren es 2022 nur noch 22 Prozent. Die fehlenden Mengen konnten teilweise durch zusätzliche Importe aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien ersetzt werden.

Für eine solche Lage gibt es den Notfallplan Gas mit drei Stufen. Das Bundeswirtschaftsministerium rief am 30. März 2022 die Frühwarnstufe und am 23. Juni 2022 die Alarmstufe aus. In diesen beiden Stufen tagt ein Krisenteam aus Behörden und Energiewirtschaft, die Lage wird eng beobachtet, aber die Marktakteure sichern die Versorgung noch selbst – etwa über Gasspeicher und zusätzliche Einkäufe.

Erst in der dritten Stufe, der Notfallstufe, greift der Staat ein. Dann wird die Bundesnetzagentur zum sogenannten Bundeslastverteiler und kann verfügen, dass Verbraucher ihren Gasbezug verringern. Bestimmte Gruppen sind dabei gesetzlich besonders geschützt und möglichst bis zuletzt zu versorgen: Haushalte, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich Haushalte mit Wärme versorgen.

Drei Stufen des Notfallplans Gas untereinander: Frühwarnstufe ab 30. März 2022 und Alarmstufe ab 23. Juni 2022, in denen der Markt die Versorgung sichert; darunter gestrichelt die Notfallstufe, in der der Staat zuteilt – nicht erreicht.
In der Frühwarn- und der Alarmstufe sichern die Marktakteure die Versorgung noch selbst; die Notfallstufe wurde nicht erreicht.Skizze: WildWeasel
Zeitleiste der Gaslage 2022/23 (Bundesnetzagentur, Bundeswirtschaftsministerium, Wirtschaftsministerium NRW)
DatumEreignis
30. März 2022Frühwarnstufe des Notfallplans Gas
23. Juni 2022Alarmstufe des Notfallplans Gas
1. September 2022Energiesparverordnung EnSikuMaV tritt in Kraft
Anfang September 2022Kein Gas mehr über Nord Stream 1
13. November 2022Gasspeicher zu 100 Prozent gefüllt
Dezember 2022Erstes deutsches LNG-Terminal in Wilhelmshaven in Betrieb
15. April 2023EnSikuMaV läuft aus
1. Juli 2025Alarmstufe aufgehoben, wieder Frühwarnstufe

Speicher füllen, Verbrauch senken: die Maßnahmen

Zwei Dinge sollten den Winter sichern: volle Speicher und ein geringerer Verbrauch. Für die Gasspeicher galten gesetzliche Füllstandsvorgaben von 85 Prozent zum 1. Oktober und 95 Prozent zum 1. November 2022. Die Bundesregierung begründete ihre Sparverordnung ausdrücklich damit, dass die Speicher ohne zusätzliche Maßnahmen den vorgeschriebenen Füllstand kaum erreichen könnten, falls Russland seine Lieferungen weiter einschränkt.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, kurz EnSikuMaV, trat am 1. September 2022 in Kraft. Sie war zunächst bis Ende Februar 2023 befristet und galt schließlich bis zum 15. April 2023. Sie traf vor allem öffentliche Gebäude und Unternehmen, einige Regeln betrafen aber auch Privathaushalte.

  • Mietverträge: Vereinbarungen, nach denen Mieter eine Mindesttemperatur halten müssen, waren ausgesetzt. Die Pflicht, durch angemessenes Heizen und Lüften Schäden an der Wohnung vorzubeugen, blieb bestehen.
  • Private Schwimm- und Badebecken durften nicht mit Gas oder Strom aus dem Netz beheizt werden, außer für therapeutische Zwecke.
  • In Arbeitsräumen öffentlicher Gebäude durfte es bei leichter, sitzender Tätigkeit höchstens 19 Grad Celsius warm sein.
  • Durchlauferhitzer, die überwiegend zum Händewaschen dienen, waren in öffentlichen Gebäuden abzuschalten, soweit Hygiene nichts anderes verlangte.
  • Gas- und Wärmelieferanten mussten ihre Kunden über Verbrauch, voraussichtliche Kosten und das rechnerische Einsparpotenzial informieren.

Was funktioniert hat

Deutschland hat viel Gas gespart. Im gesamten Jahr 2022 lag der Verbrauch laut Bundesnetzagentur 14 Prozent unter dem Durchschnitt der vier Vorjahre; die Industrie verbrauchte 15 Prozent weniger, Haushalte und Gewerbe 12 Prozent. Im Herbst, als die Heizperiode begann, wurde der Effekt deutlicher: Von Oktober bis Dezember 2022 lag der Verbrauch von Haushalten und Gewerbe 21 Prozent unter den Vorjahren. Über den ganzen Winter von Oktober 2022 bis März 2023 kamen rund 20 Prozent Einsparung zusammen. Auch 2023 hielt das an: Haushalte und Gewerbe verbrauchten 16,4 Prozent weniger als im Schnitt der Jahre 2018 bis 2021.

Die Speicher wurden schneller gefüllt als vorgeschrieben. Schon Anfang September 2022 lagen sie bei 85 Prozent, am 12. Oktober bei 95 Prozent und am 13. November bei 100 Prozent. Anfang Januar 2023 waren sie noch zu 90,72 Prozent gefüllt, was die Bundesnetzagentur als ungewöhnlich hohen Wert bezeichnete. Nach ihrer Einschätzung trugen die Einsparungen wesentlich dazu bei, dass die Speicher auch am Ende des Winters noch relativ gut gefüllt waren.

Gleichzeitig entstand neue Infrastruktur. Das Flüssiggasterminal in Wilhelmshaven nahm im Dezember 2022 als erstes deutsches LNG-Terminal den Betrieb auf, Lubmin folgte im Januar 2023, Brunsbüttel im März 2023. Im Jahr 2023 kamen 7 Prozent der deutschen Gasimporte über diese Terminals. Für die Haushalte hatte das Sparen auch einen finanziellen Effekt: Die Einsparungen zwischen Oktober 2022 und September 2023 senkten die Kosten eines Durchschnittshaushalts nach Angaben der Bundesnetzagentur um rund 440 Euro.

Was nicht funktioniert hat

Ein Teil der Entlastung kam vom Wetter. Die Temperaturen lagen 2022 im Mittel 1,1 Grad über dem Durchschnitt der vier Vorjahre, im Oktober sogar 2,3 Grad. Sie wirkten nach Angaben der Bundesnetzagentur insgesamt verbrauchsmindernd. Der Dezember dagegen war kälter als üblich. Die Bundesnetzagentur stellte im Rückblick fest, dass im eher milden Winter 2022/23 schon bei kleineren Kältephasen die Einsparungen stark zurückgingen. In einem kalten Jahr seien höhere Einsparungen nur schwer umzusetzen; für ihre späteren Szenarien rechnete sie deshalb nur noch mit bis zu 10 Prozent.

Auch die Importe hingen am Wetter. Gas aus den westlichen Nachbarländern floss gut, solange dort wenig verbraucht wurde. Mit sinkenden Temperaturen in diesen Ländern gingen die Importe nach Deutschland zurück, was die Bundesnetzagentur vor allem mit der dann eingeschränkten Transportfähigkeit der Netze erklärt. Das deutsche Gasnetz war nach Angaben der Bundesnetzagentur auch im Herbst 2023 noch nicht vollständig auf die neuen Gasflüsse eingestellt.

Und über allem lag Unsicherheit. Als die Sparverordnung entstand, schrieb die Bundesregierung selbst, es sei unklar, ob Einsparungen und neue Importkapazitäten ausreichen würden. Die Bundesnetzagentur nannte die Befüllung der Speicher auch für 2023 eine Herausforderung, wegen verbleibender Unsicherheiten der deutschen Gasversorgung. Wer im Herbst 2022 wissen wollte, ob der Winter reicht, bekam deshalb keine feste Zusage, sondern Szenarien mit Bedingungen.

Die Lehren aus offizieller Sicht

Die Bundesnetzagentur zog im November 2023 eine klare Bilanz: Die Einsparerfolge des Winters seien beachtlich gewesen, viele Menschen gingen mit der Heizung bewusster um. Gleichzeitig verband sie die Bitte ums Sparen mit einer Grenze. Niemand solle frieren, aber jeder möge überlegen, welcher Verbrauch sich einsparen lasse. Das europäische Einsparziel von 15 Prozent, auf das sich die EU-Staaten im Sommer 2022 verständigt hatten, galt weiter.

Die zweite Lehre betrifft die Reihenfolge. Werden die Einsparungen über den Winter beibehalten, müssen die Reserven in den Speichern erst so spät wie möglich genutzt werden – das verbessert nach der Bundesnetzagentur die Vorsorge auch für einen sehr kalten Winter. Sparen ist damit kein Ersatz für volle Speicher und neue Lieferwege, sondern verschafft ihnen Zeit.

Die Alarmstufe blieb drei Jahre in Kraft. Im Juli 2025 hob das Bundeswirtschaftsministerium sie auf, seit dem 1. Juli 2025 gilt wieder die Frühwarnstufe. Das Krisenteam Gas bleibt aktiv, und ein sparsamer Gasverbrauch bleibt nach Einschätzung der Bundesnetzagentur weiterhin wichtig.

Hinweis Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller im November 2023: „Niemand soll frieren. Aber zugleich bitten wir die Menschen, dass sie sich auch weiterhin genau überlegen, welcher Verbrauch sich einsparen lässt.“

Was das für dich heißt

Der Winter 2022/23 hat gezeigt, dass Haushalte bei der Gasversorgung mitzählen: 2023 entfielen rund 41 Prozent des deutschen Gasverbrauchs auf Haushalte und Gewerbe. Wenn wieder zum Energiesparen aufgerufen wird, setzt ein Haushalt am ehesten bei der Heizung an. Die Sparverordnung ging davon aus, dass eine durchgängig um 1 Grad niedrigere Raumtemperatur etwa 6 Prozent einspart. Das ist eine Rechengröße, keine Garantie für jede Wohnung.

Sparen hat eine Untergrenze. Die Pflicht, Schäden an der Wohnung durch angemessenes Heizen und Lüften vorzubeugen, galt auch während der Verordnung. Und für ältere oder kranke Menschen und Kinder im Haushalt gilt, was die Bundesnetzagentur sagte: Niemand soll frieren. Spare an Räumen und Stunden, die du nicht brauchst, nicht an der Gesundheit.

Die Fallstudie zeigt auch, wo private Vorsorge ansetzt. Haushalte gehören zu den geschützten Kunden, die möglichst bis zuletzt versorgt werden – eine absolute Zusage ist das nicht. Eine kleine Wärmereserve, die nicht vom Gas abhängt, hilft in einer Mangellage genauso wie bei einem Heizungsdefekt oder Stromausfall.

  • Heizung bewusst einstellen: nachts und in ungenutzten Räumen absenken, Türen zu beheizten Räumen schließen.
  • Verbrauch kennen: Zählerstand gelegentlich ablesen und mit der letzten Abrechnung vergleichen.
  • Warm bleiben ohne Heizung vorbereiten: Decken, warme Kleidung, ein Raum zum Zusammenrücken – mehr dazu in „Warm bleiben ohne Heizung“.
  • Prüfen, ob deine Heizung Strom braucht – das klärt der Artikel „Welche Heizung läuft bei Stromausfall?“.
  • Aufrufe von Bundesnetzagentur und Versorger ernst nehmen, aber nicht in Panik verfallen: 2022/23 reichten Sparen, Speicher und neue Lieferwege gemeinsam.

Tipp Wie lange andere echte Lagen dauerten – vom Stromausfall bis zur Flut –, fasst der Überblick „Wie lange echte Lagen dauerten“ zusammen. Die Gaslage zeigt eine andere Form: keine Stunden oder Tage, sondern eine monatelange Anspannung.

Häufige Fragen

Wurde 2022/23 die Notfallstufe ausgerufen?

Nein. Auf die Alarmstufe vom 23. Juni 2022 folgte im Juli 2025 wieder die Frühwarnstufe. Die dritte Stufe, in der die Bundesnetzagentur Gas zuteilt, wurde nicht erreicht.

Sind private Haushalte bei Gasmangel geschützt?

Haushalte gehören zu den gesetzlich geschützten Kunden, die in einer Notfallstufe möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen sind. Dazu zählen auch soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser. Eine absolute Garantie ist das nicht.

Gilt die Energiesparverordnung von 2022 noch?

Nein. Die EnSikuMaV galt vom 1. September 2022 bis zum 15. April 2023. Die Aussetzung von Mindesttemperaturen in Mietverträgen ist damit ebenfalls ausgelaufen.

Wie viel bringt ein Grad weniger?

Die Sparverordnung rechnete mit etwa 6 Prozent Einsparung bei einer durchgängig um 1 Grad niedrigeren Raumtemperatur. Wie viel es in deiner Wohnung ist, hängt von Gebäude und Heizung ab.

Welche Stufe des Notfallplans gilt heute?

Seit dem 1. Juli 2025 gilt wieder die Frühwarnstufe. Die Bundesnetzagentur bezeichnet die Versorgung als stabil und hält einen sparsamen Verbrauch weiter für wichtig.

Quellen

  1. Bundesnetzagentur veröffentlicht Zahlen zur Gasversorgung 2022 (Pressemitteilung vom 6. Januar 2023)Bundesnetzagentur · Nord Stream 1, Importanteile, Einsparung 2022, Temperaturen, Füllstandsvorgaben und Speicherfüllung 2022
  2. Bundesnetzagentur veröffentlicht Zahlen zur Gasversorgung 2023 (Pressemitteilung vom 4. Januar 2024)Bundesnetzagentur · Einsparung 2023 (Haushalte und Gewerbe 16,4 Prozent), Anteil Haushalte und Gewerbe am Verbrauch, LNG-Terminals
  3. Bundesnetzagentur schreibt Gasszenarien für den Winter fort (Pressemitteilung vom 2. November 2023)Bundesnetzagentur · Einsparung von rund 20 Prozent im Winter 2022/23, Rückgang bei Kältephasen, Importe und Netz, Bilanz und Zitat, 440 Euro
  4. Hintergrundinformationen zum Notfallplan GasBundesnetzagentur · Drei Stufen, Bundeslastverteiler, geschützte Kunden, Alarmstufe ab 23. Juni 2022, Frühwarnstufe seit 1. Juli 2025
  5. Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV), Verordnung der Bundesregierung mit BegründungBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Frühwarnstufe am 30. März 2022, Begründung mit Speicherfüllstand, ursprüngliche Befristung, Annahme 6 Prozent je Grad
  6. Energieeinsparverordnungen des BundesMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · Laufzeit der EnSikuMaV bis 15. April 2023 und Zusammenfassung der geltenden Maßnahmen