Zum Inhalt springen

Energie & Licht

Akkus sicher laden und lagern: E-Bike, Powerbank, Werkzeug

Wie du Powerbank, E-Bike- und Werkzeugakku sicher lädst und lagerst, Schäden erkennst, alte Akkus zurückgibst – und was gilt, wenn einer raucht.

9 Min. LesezeitEinstiegStand: 04. Oktober 2026

Powerbank, Handy, Akkuschrauber, Rasentrimmer, E-Bike: In fast jedem Haushalt laden täglich mehrere Lithium-Akkus. Das ist bei richtigem Umgang sicher – aber nicht egal, wo, womit und wie unbeaufsichtigt du sie lädst und lagerst. Dieser Artikel zeigt die Alltagsregeln von Behörden, gesetzlicher Unfallversicherung, Feuerwehr und Verbraucherorganisation: richtig laden, sinnvoll lagern, auch über den Winter, Schäden erkennen, alte Akkus zurückgeben und richtig reagieren, wenn einer raucht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur das passende Ladegerät, auf nicht brennbarer Unterlage, in der Nähe bleiben – nicht im Schlaf laden.
  • Fluchtweg frei: nicht im Treppenhaus oder dem Flur laden oder lagern, durch den du hinausmusst.
  • Länger lagern: trocken, teilgeladen, nach Anleitung – die Richtwerte der Quellen unterscheiden sich.
  • Aufgebläht, verformt, ausgelaufen oder beim Laden heiß geworden und abgekühlt: nicht nutzen, zur Sammelstelle.
  • Heiß, Gas, Dampf, Rauch, Geruch: nicht anfassen, raus, 112. Nur heiß beim Laden: erst Stecker ziehen, falls gefahrlos.

Wo Lithium-Akkus stecken – und wann sie gefährlich werden

Das Umweltbundesamt (UBA) findet Lithium-Akkus regelmäßig in Smartphones, Notebooks, kabellosen Kopfhörern, Werkzeugen, Haushalts- und Gartengeräten und als Hauptenergiequelle in E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern.

Bei ordnungsgemäßem Umgang sind diese Akkus nach dem UBA sicher; bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können sie Brände verursachen. Besonders hoch ist das Gefahrenpotenzial beim Laden. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) nennt, was einem Akku schadet: Überhitzen und Überladen, aber auch eine Tiefentladung auf null Prozent sowie Stöße, Quetschungen oder eine beschädigte Hülle.

Die Berliner Feuerwehr weist auf eine Tücke hin: Reaktionen im Inneren eines Akkus können verzögert auftreten. Ihr erster Rat: Befolge die Angaben des Herstellers zu Lagerung, Laden und Nutzung. Im Zweifel geht die Anleitung deines Geräts vor. Größere Speicher für den Stromausfall behandelt der Artikel Powerstation und Solar.

Laden: passendes Ladegerät, feste Unterlage, in der Nähe bleiben

Nach der DGUV Information 205-041 der gesetzlichen Unfallversicherung lädst du nur mit dem vom Hersteller empfohlenen Ladegerät, weil dessen Ladekennlinie auf den Akku abgestimmt ist; schon eine geringfügig zu hohe Ladespannung kann einen Brand auslösen. Das UBA nennt ausdrücklich auch das passende Ladekabel.

Für den Ladeplatz nennt die DGUV eine nicht brennbare Unterlage in einem trockenen, staubfreien Bereich, ohne Brennbares in der Nähe. Die Verbraucherzentrale, eine Verbraucherorganisation, hält Steinböden für gut geeignet. UBA und Berliner Feuerwehr empfehlen einen Ort mit Rauchmelder. Das Ladegerät deckst du laut DGUV nicht ab, damit Luft zirkulieren kann, und prüfst es regelmäßig auf einwandfreien Zustand.

Bleib beim Laden in der Nähe und lade nicht, während du schläfst – das rät das UBA, ähnlich die Berliner Feuerwehr. Die Verbraucherzentrale rät, Akkus möglichst nicht über Nacht in Wohnräumen zu laden. Ist der Akku voll, trennst du das Ladegerät nach BAM und UBA wieder ab.

Wo du lädst und abstellst: nicht im Fluchtweg, nicht in Hitze oder Nässe

Die Berliner Feuerwehr bittet, Lithium-Ionen-Akkus nicht in Flucht- und Rettungswegen zu lagern oder zu laden, damit ein brennender Akku den Rettungsweg nicht versperrt. In der Wohnung verstehen wir darunter – das ist unsere alltagssprachliche Auslegung, nicht der Wortlaut der Feuerwehr – vor allem das Treppenhaus oder den Flur, durch den du im Brandfall hinausmusst. Wie du deinen Fluchtweg und die Rauchmelder planst, steht im Artikel über den Brand in der Wohnung.

Nach dem UBA lagerst und lädst du Akkus nicht im Außenbereich, nicht in feuchten Räumen und nicht dort, wo sehr hohe Temperaturen zu erwarten sind, etwa im Gartenhaus oder hinter der Windschutzscheibe. Pedelec und E-Scooter parkst du möglichst im Schatten statt in der prallen Sonne.

Lagern über Monate und über den Winter

Für längere Lagerpausen nennen die Quellen unterschiedliche Werte. Das UBA empfiehlt 10 bis 25 °C und für längere Pausen, etwa beim Überwintern von Akku-Gartengeräten, nach Herstellerempfehlung einen Ladestand von etwa 40 bis 50 Prozent. Die DGUV nennt für möglichst geringe Alterung 40 bis 60 Prozent und eine kühle, aber frostfreie und unbedingt trockene Lagerung bei 0 bis 45 °C. Die Verbraucherzentrale empfiehlt für länger ungenutzte E-Bike-Akkus 30 bis 60 Prozent und eine trockene Lagerung bei 10 bis 20 °C.

Aus diesen Angaben rechnen wir keinen eigenen Wert zusammen; maßgeblich ist die Anleitung deines Akkus. Das UBA rät wegen möglichen Kondenswassers vom Kühlschrank ab. Weil sich ein Akku mit der Zeit selbst entlädt, prüfst du den Stand zwischendurch und lädst rechtzeitig nach, bevor er tiefentladen ist.

Den E-Bike-Akku lagerst du im Winter nach der Verbraucherzentrale nicht in der kalten Garage. Holst du einen Akku aus der Kälte, lädst du ihn laut DGUV erst, wenn er Raumtemperatur angenommen hat; die Umgebung beim Laden sollte nicht unter 0 °C liegen.

Lose Akkus in einer Schublade oder Kiste brauchen Schutz vor Kurzschluss. Berühren sich die äußeren Pole über Metall, kann das nach dem UBA zu Brand oder Explosion führen; die DGUV nennt Büroklammern, Münzen, Schlüssel, Schrauben und Ringe. Kann sich so etwas berühren, isolierst du die Pole, zum Beispiel mit Klebeband, und lagerst auf nicht brennbarem Untergrund mit Abstand zu Brennbarem.

Tipp Gehört eine Powerbank zu deinem Notgepäck, kannst du sie in PrepPack als Position eines Sets führen und der Position ein Prüfintervall geben; ist es abgelaufen, ist sie im Set als fällig markiert. Erinnerungen per E-Mail oder Push sind erst geplant. Wie lange eine Powerbank im Stromausfall reicht, steht bei Licht und Strom für Notfälle.

Schäden erkennen: akut gefährlich oder stabil beschädigt

Halte zwei Lagen auseinander. Akut gefährlich ist ein Akku, der zu heiß zum Anfassen ist, obwohl er gerade nicht lädt, oder aus dem Gase austreten – so die BAM. Vorsichtshalber zählen wir auch Dampf, Rauch und auffälligen Geruch dazu. Einen solchen Akku fasst du nicht an und trägst ihn nicht weg: Halte Abstand, verlass den Raum, schließ die Tür, warne andere und ruf 112 (letzter Abschnitt).

Wird ein Akku beim Laden heiß, ziehst du, wenn das gefahrlos möglich ist, den Stecker des Ladegeräts aus der Steckdose – die Verbraucherzentrale rät, einen heiß werdenden Akku von der Ladeeinrichtung zu trennen. Den Akku selbst fasst du nach unserer eigenen Vorsichtsregel nicht an. Bleibt er danach heiß oder dampft, raucht oder riecht er auffällig, gilt die akute Lage. Kühlt er ab, lädst und nutzt du ihn nicht mehr: Die DGUV nennt Erwärmung als Merkmal einer Beschädigung, daher behandelst du ihn wie einen stabil beschädigten Akku.

Stabil beschädigt ist ein Akku, der nicht heiß ist oder nach dem Laden wieder abgekühlt ist, nicht ausgast, nicht raucht und nicht riecht, aber sichtbare Schäden hat: nach der DGUV Verformungen, Wölbungen, Verfärbungen oder auslaufende Flüssigkeit, nach dem UBA auch einen „schmierigen Film“ oder Ablagerungen im Bereich der Pole. Er wird nicht mehr benutzt und geht zur Sammelstelle (nächster Abschnitt).

Nach einem Sturz ist laut Verbraucherzentrale Vorsicht geboten, wenn der Akku starke Kratzer oder Dellen hat; Hinweise auf einen Schaden sind auch nachlassende Leistung oder ein Aufblähen. Ist er danach aufgebläht, gilt die stabil beschädigte Lage aus dem nächsten Abschnitt. Ist er weder akut gefährlich noch eindeutig beschädigt, beobachtest du ihn aus der Distanz; bleibt er unauffällig, bringst du ihn zum Händler und lässt ihn prüfen. Wird er heiß oder dampft er, ist er akut gefährlich.

Einen Akku öffnest, reparierst oder baust du nicht um – auch keinen intakten. Die BAM rät vom Öffnen ab, weil Elektrolyte und Leitsalze giftig sind; reparieren lässt du nur beim autorisierten Händler, weil ein Akku mit fremden Zellen nicht mehr sicherheitsgeprüft ist. Eigene Akkupacks baust du nach der Berliner Feuerwehr nicht. Ist ein fest eingebauter Akku beschädigt, wird nach der DGUV das ganze Gerät nicht mehr benutzt.

Skizze mit vier Kästen: „Nach Sturz, Dellen: beobachten, Händler prüfen“; „Aufgebläht, verformt, ausgelaufen – nicht nutzen, zur Sammelstelle“; „Heiß beim Laden: nicht anfassen – Stecker ziehen, wenn gefahrlos; kühlt ab: wie oben, bleibt heiß: wie unten“; „Heiß ohne Laden, Gas, Dampf, Rauch, Geruch – nicht anfassen: raus, Tür zu, 112“.
Vier Zustände, vier Reaktionen – zusammengefasst aus diesem Artikel.Skizze: WildWeasel

Beschädigte und alte Akkus aussortieren und zurückgeben

Einen stabil beschädigten Akku – aufgebläht, verformt, ausgelaufen, mit schmierigem Film oder nach dem Laden wieder abgekühlt, aber weder heiß noch ausgasend, rauchend oder auffällig riechend – nimmst du, wenn er sich abnehmen lässt, nach dem UBA aus dem Gerät und bringst ihn umgehend zu einer Sammelstelle, am besten mit abgeklebten Polen in einem verschließbaren Gefäß. Das UBA nennt Boxen, Dosen, Eimer oder Gläser, die man verschließen und auch mit Sand füllen kann, etwa ein Schraubdeckelglas. Einen schmierigen oder ausgelaufenen Akku fasst du nach dem UBA möglichst nicht ohne schützende Handschuhe an; hattest du Kontakt damit, wäschst du dir gründlich die Hände.

Bis zur Abgabe bewahrst du ihn getrennt auf. Die DGUV verlangt in ihrer Information für Betriebe (Abschnitt 6.5), beschädigte Akkus in säurefesten Auffangeinrichtungen getrennt von anderen brennbaren Materialien zu lagern; daran angelehnt stellst du das Gefäß nicht neben Brennbares. Und weil die Berliner Feuerwehr bittet, Akkus nicht in Flucht- und Rettungswegen zu lagern, gehört es auch nicht dorthin.

An der Sammelstelle wirfst du einen beschädigten Akku nicht einfach in die Box: Das UBA rät, das Personal anzusprechen und auf die Beschädigung hinzuweisen. Klebe auch bei intakten alten Lithium-Akkus vorher die Pole ab.

Altbatterien und Altakkus gehören nach dem UBA nicht in den Hausmüll und nicht in die gelbe Tonne. Händler, die Batterien verkaufen, müssen sie unentgeltlich zurücknehmen; Sammelstellen gibt es etwa in Supermärkten, Drogerien, Baumärkten und Elektrofachgeschäften, außerdem auf kommunalen Wertstoffhöfen und bei Schadstoffmobilen. Akkus von E-Bikes und E-Scootern nehmen die Händler dieser Akkuart zurück, und seit dem 1. Januar 2026 kannst du sie laut UBA auch kostenfrei am kommunalen Wertstoffhof abgeben.

Wenn ein Akku raucht oder brennt: raus, Tür zu, 112

Gerät ein Akku außer Kontrolle, können nach der Berliner Feuerwehr plötzlich große Mengen gesundheitsschädlicher Gase, dichter Rauch, Stichflammen und wegfliegende brennende Teile entstehen. Ist das thermische Durchgehen erst in Gang, hast du als Laie nach der Verbraucherzentrale keine Chance, den Akku zu löschen. Die Berliner Feuerwehr rät, nur zu löschen, wenn es gefahrlos möglich ist.

Wird ein Akku heiß, ohne zu laden, tritt Gas oder Dampf aus, raucht er oder riecht er auffällig, fasst du ihn nicht an und trägst ihn nicht weg: Halte Abstand und hol alle aus dem Raum. Sag am Notruf, dass ein Lithium-Akku betroffen ist; solche Hinweise sind laut UBA für die Feuerwehr sehr nützlich.

  • Raum verlassen, Tür schließen, Wohnung oder Gebäude verlassen, Schlüssel mitnehmen.
  • Andere warnen und die Feuerwehr unter 112 rufen.
  • Ist dein Fluchtweg versperrt: am Fenster oder Balkon bemerkbar machen und deinen Standort melden.

Achtung Brennende Lithium-Akkus setzen nach dem UBA stark reizende, ätzende und giftige Dämpfe frei. Atme den Rauch nicht ein und geh nicht zurück, um etwas zu retten. Der Schritt aus der Gefahr und die 112 gehen jedem Löschversuch vor.

Häufige Fragen

Darf ich den E-Bike-Akku über Nacht im Flur laden?

Besser nicht. Die Berliner Feuerwehr rät, Akkus nicht in Flucht- und Rettungswegen zu laden oder zu lagern; dazu zählen wir in der Wohnung das Treppenhaus oder den Flur, durch den du hinausmusst. UBA und Verbraucherzentrale raten außerdem vom Laden im Schlaf bzw. über Nacht in Wohnräumen ab.

Kann ich ein fremdes Ladegerät nehmen, wenn der Stecker passt?

Nein. Nach der DGUV ist die Ladekennlinie des Herstellerladegeräts auf den Akku abgestimmt, und ein ungeeignetes Ladegerät kann den Akku in einen kritischen Zustand bringen. Nimm das Original oder ein vom Hersteller empfohlenes Ladegerät.

Meine Powerbank ist aufgebläht. Was jetzt?

Ist sie heiß, dampft, raucht oder riecht sie, fasst du sie nicht an und gehst vor wie im Abschnitt zu den Schäden beschrieben. Ist sie nur aufgebläht, lädst und benutzt du sie nicht mehr, öffnest sie nicht, legst sie in ein verschließbares Gefäß wie ein Schraubdeckelglas und gibst sie bald beim Personal einer Sammelstelle ab.

Wie überwintere ich die Akkus meiner Gartengeräte?

Teilgeladen, trocken, nicht im Kühlschrank und nicht im Gartenhaus. Welche Werte UBA, DGUV und Verbraucherzentrale nennen, steht im Abschnitt zum Lagern; im Zweifel gilt die Anleitung. Lade nach, bevor der Akku tiefentladen ist.

Quellen

  1. Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus unerlässlich (aktualisiert 24.10.2023)Umweltbundesamt (UBA) · Fundorte, sicher bei ordnungsgemäßem Umgang, Gefahr beim Laden besonders hoch; passendes Ladegerät/Kabel, Rauchmelder, nichts Brennbares, in der Nähe bleiben, nicht im Schlaf; nicht außen, feucht, heiß (Gartenhaus, Windschutzscheibe), Schatten; 10–25 °C, nicht im Kühlschrank, 40–50 % beim Überwintern (Herstellerempfehlung), nachladen; Kurzschluss Metall auf Metall; Schadensmerkmale inkl. schmieriger Film; aus dem Gerät nehmen, Pole abkleben, Schraubdeckelglas, verschließbare Gefäße mit Sand, Personal ansprechen, schmierige/ausgelaufene Akkus möglichst nur mit schützenden Handschuhen anfassen, nach Kontakt Hände gründlich waschen; giftige Dämpfe, Hinweis an die Feuerwehr
  2. Batterien und Altbatterien (aktualisiert 15.10.2025)Umweltbundesamt (UBA) · Nicht in Hausmüll oder gelbe Tonne; unentgeltliche Rücknahme durch Vertreiber; Sammelstellen im Handel, Wertstoffhöfe, Schadstoffmobile; E-Bike- und E-Scooter-Akkus ab 1.1.2026 kostenfrei am kommunalen Wertstoffhof, außerdem bei Vertreibern dieser Batterieart; BattDG seit 7.10.2025
  3. DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“ (Februar 2024, PDF)Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung · Abschnitt 4.4: Herstellerladegerät und Ladekennlinie, nicht brennbare Unterlage, trocken, keine Brandlasten, nicht unter 0 °C, unter Aufsicht, nicht abdecken, Ladegerät prüfen, vor dem Laden Raumtemperatur; Abschnitt 4.3: Schadensmerkmale (Verformungen, Wölbungen, Verfärbungen, Geruchsentwicklung, auslaufende Flüssigkeit, Erwärmung), fest verbauter Akku – Gerät nicht mehr verwenden, nicht manipulieren, Kontakte nicht über Münzen, Schlüssel u. a. verbinden; Abschnitt 6.5: Pole mit Klebeband isolieren, nicht brennbarer Untergrund, Abstand zu Brandlasten; Abschnitt 6.5 außerdem: geringe Alterung bei 40–60 % und kühl (0–45 °C), frostfrei, unbedingt trocken; beschädigte LIB in säurefesten Auffangeinrichtungen getrennt von anderen brennbaren Materialien lagern
  4. Sicherer Umgang mit Lithium-BatterienBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) · Überhitzen, Überladen, Tiefentladung, Stöße und Quetschungen schaden; passendes Ladegerät, nach dem Laden entfernen; Hitze meiden, E-Bike in den Schatten; zu heiß ohne Laden oder Gasaustritt ist gefährlich; Elektrolyte und Leitsalze giftig (nicht öffnen), Reparatur nur beim autorisierten Händler
  5. Lithium-Ionen-AkkusBerliner Feuerwehr · Herstellerangaben befolgen, Laden mit Rauchmelder und ohne Brennbares, nicht im Schlaf, keine eigenen Akkupacks bauen; verzögerte Reaktionen; nicht in Flucht- und Rettungswegen lagern oder laden; Gase, dichter Rauch, Stichflamme, wegfliegende Teile; löschen nur, wenn gefahrlos; Checkliste: Raum verlassen, Tür schließen, Schlüssel, warnen, 112, am Fenster bemerkbar machen
  6. Akkus für E-Autos, Pedelecs und Co.: Das gilt es zu beachten (Stand 16.07.2026)Verbraucherzentrale NRW und Verbraucherzentrale Bundesverband (Verbraucherorganisation) · Heiß werdenden Akku von der Ladeeinrichtung trennen; Steinböden zum Laden gut geeignet; nicht über Nacht in Wohnräumen laden; E-Bike-Akku im Winter nicht in der kalten Garage, bei längerer Nichtnutzung 30–60 % und trocken bei 10–20 °C; nach Sturz Kratzer/Dellen, nachlassende Leistung, Aufblähen, beim Händler prüfen lassen; als Laie keine Chance zu löschen